Musik ist im Alltag ein stetiger Begleiter der Menschen. Beim Sport, Radfahren oder im Auto, laut und leise schallt die Musik aus den Kopfhörern. Diese gibt es in unterschiedlichen Versionen. Kaum sichtbar oder als Headset, kabellos und mit dem Smartphone verbunden, kann man mit ihnen telefonieren und die Umwelt ausblenden. Aber was passiert, wenn die Umwelt der Straßenverkehr ist und man sowohl als Fahrradfahrer als auch im Auto auf die Umgebungsgeräusche hören muss? Alle Informationen darüber aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und was man als Teilnehmer im Straßenverkehr über die Nutzung von Kopfhörern wissen muss, finden Sie in diesem Beitrag.
Ist die Nutzung von Kopfhörern beim Auto- und Fahrradfahren erlaubt?
Grundsätzlich ist das Nutzen von Kopfhörern im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um sicherzustellen, dass das Gerät die Wahrnehmung nicht beeinträchtigt. Geregelt wird dies in Paragraf 23 StVO.
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 StVO)
Hierunter fällt nicht nur die Nutzung von Kopfhörern, sondern alle Formen von Wiedergabegeräten. Auch ein zu lautes Radio könnte die Wahrnehmung beeinträchtigen und kostet den Fahrer 10 Euro, wenn er von der Polizei angehalten wird. Das Überhören eines Einsatzhorns hingegen, kann dazu führen, dass der Fahrer dem Einsatzfahrzeug den Weg versperrt. Dem Fahrer droht in diesem Fall ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es durch das Tragen der Kopfhörer zu einem Unfall, trägt der Fahrer mit Kopfhörern eine Mitschuld und die Versicherung kommt ggf. nicht für den Schaden auf. Sollte als Folge durch das Fehlverhalten ein Mensch zu Schaden kommen, können auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Kopfhörer im Straßenverkehr: Ein gefährlicher Trend
Prinzipiell ist es ratsam, die Kopfhörer beim Fahren, unabhängig vom Fahrzeug, wegzulassen. Mit einer Bluetooth-Verbindung lassen sich Musik, Podcasts und Hörbücher vom Smartphone mittlerweile auch über die Musikanlage des Fahrzeugs wiedergeben. Auch USB-Vorrichtungen oder CDs sind sichere Alternativen. Für Anrufe während der Fahrt, können Freisprechanlagen hilfreich sein oder die einseitige Nutzung von Headsets.
Fahrradfahrer und auch Fußgänger sollten auf Kopfhörer im Straßenverkehr verzichten. Für sie ist das Ausblenden der Umgebungsgeräusche im Straßenverkehr besonders gefährlich. Potenzielle Gefahren wie ein Fahrzeug, das um die Ecke biegt, hört man, bevor man es sieht und auch eine Fahrradklingel wird ohne Kopfhörer früher gehört. Eine verspätete Wahrnehmung wirkt sich auf die Reaktionszeit aus. Auch eine Verlängerung um ein paar Millisekunden kann hier den Verlauf einer Gefahrensituation maßgeblich beeinflussen.
Abbildung: Reaktionszeiten mit Kopfhörern (eigene Darstellung, Bildelemente: freepik)
Tipp: Einige Hersteller bieten Headsets speziell für Fernfahrer an. Diese erfüllen gesonderte Anforderungen und filtern die Geräusche in der Fahrerkabine. Gleichzeitig ermöglichen sie aber durch die einseitige Nutzung das Wahrnehmen der Umgebungsgeräusche. Mithilfe der direkten Steuerung am Headset und Sprachsteuerung wird außerdem der Griff zum Smartphone während der Fahrt verhindert.
Aktive Geräuschunterdrückung und Maskierungseffekt
Das Risiko beim Fahren mit Kopfhörern, die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrzunehmen, ist sehr groß. Nicht zuletzt ist dies aber von vielen Anwendern gewollt, weshalb von den Herstellern oft eine aktive Geräuschunterdrückung angeboten wird. Diese kann zwar in den meisten Fällen ein- und ausgeschaltet werden, birgt jedoch die Gefahr, dass der Fahrer diese unwissentlich im Straßenverkehr eingeschaltet hat. Der Unterschied fällt zunächst kaum auf. Erst beim Ausschalten der Geräuschunterdrückung wird deutlich, wie wenig von den Umgebungsgeräuschen durchdringt.
Während die aktive Geräuschunterdrückung eine Geräteeinstellung ist, kann das menschliche Gehör nicht der jeweiligen Situation angepasst werden. So ist der Mensch in der Lage, unterschiedliche Frequenzen besser oder schlechter wahrzunehmen. Bei der Maskierung von Tönen, überlagern sich Frequenzen und das Gehör ist nicht mehr fähig, die einzelnen Töne herauszufiltern. Das leisere Rufen eines Fußgängers würde so z.B. von einem lauten Bass-Sound maskiert werden. Der Fahrer wäre nicht in der Lage, den Fußgänger zu hören.
Weiter nimmt das Ohr Geräusche, die ihm am nächsten sind, prioritär wahr und kann daher alles, was weiter weg ist, ausblenden. So können leisere Umgebungsgeräusche durch laute Musik ausgeblendet werden. Anders als beim Maskierungseffekt kann der leisere Ton trotzdem durch Konzentration wahrgenommen werden.
Tipp: Diese Effekte kann man selbst testen. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von Kopfhörern mit und ohne aktiver Geräuschunterdrückung. Das leise Rauschen der Umgebung kann aktiv ausgeblendet werden oder man lässt das Gehör von allein filtern und hört bewusst auf die Umgebungsgeräusche.