Rotlichtverstoß: Gesetzliche Grundlagen und Strafen

Rot heißt anhalten – bei dieser Regel sind sich alle einig. Trotzdem passieren Rotlichtverstöße. Eine Sekunde kann manchmal den Unterschied machen. Wir haben die wichtigsten Punkte und was es mit dem Rotlichtverstoß auf sich hat für Sie zusammengetragen. 
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Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug trotz roter Ampel in den Bereich hinter der Ampel einfährt, wobei zwischen einem einfachen Verstoß und einem qualifizierten Verstoß unterschieden wird.

  • Die Sanktionen reichen je nach Schwere des Verstoßes von Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister bis hin zu Fahrverboten, wobei Gefährdung oder Sachbeschädigung die Strafen deutlich erhöhen.

  • Wird ein Rotlichtverstoß während der Probezeit begangen, gilt dies als A-Verstoß, der neben der Geldstrafe auch ein obligatorisches Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich zieht.

Rotlichtverstoß: Definition und gesetzliche Grundlagen

Überfährt man eine rote Ampel, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragrafen 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Paragraf 49 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der sogenannte Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn der Fahrer trotz roter Ampel in den (Gefahren-) Bereich hinter der Ampel fährt. Hält er hingegen noch vor diesem Bereich, aber nach der Haltelinie an, handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß. An Ampeln, wo keine Haltelinie aufgezeichnet ist, gilt: Solange das Fahrzeug sich nicht im Gefahrenbereich befindet, ist es noch ein Haltelinienverstoß.

Haltelinienverstoß_Rotlichtverstoß

Abbildung: Grafik Haltelinienverstoß & Rotlichtverstoß (eigene Darstellung)

 

Um eine Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit einem Gelblicht handelt es sich, wenn die Ampel während der Überfahrt in die Kreuzung von Gelb auf Rot springt. Dies wird allerdings nicht als Rotlichtverstoß geahndet, sondern fällt noch unter einen Gelblichtverstoß.

Was kostet ein Rotlichtverstoß? Strafe, Bußgeld und Verjährung

Um diese Frage richtig zu beantworten, muss geklärt werden, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt:

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß gilt als Unachtsamkeit, wenn man eine Ampel überfährt, die seit weniger als einer Sekunde rot ist.

  • Ein qualifizierter Verstoß hingegen ist eine Pflichtverletzung im Straßenverkehr, wenn man eine Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde rot ist.

Sollten bei einem einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum gefährdet werden oder gar zu Schaden kommen, erhöhen sich die genannten Bußgelder:

Einfaches Vergehen  Strafe
Einfacher Rotlichtverstoß 90 Euro, 1 Punkt
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Qualifiziertes Vergehen (Ampel länger als 1 Sek. Rot) 200 Euro, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung 320 Euro, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung 360 Euro, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß, rücksichtsloses Verhalten mit konkreter Gefährdung Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (Straftat nach § 315c StGB)

 

Sollte Ihnen zu Unrecht ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Fordern Sie einen Nachweis an, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, denn zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß liegt eine Sekunde. Sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten erhalten, ist der Rotlichtverstoß verjährt. In diesem Fall kann weder ein Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister oder Fahrverbot erhoben werden.

Rotlichtverstoß: Wie werden Ampelsysteme überwacht?

Um einen Rotlichtverstoß feststellen zu können, wenn gerade keine Streife an der Ampel steht (mobile Rotlichtüberwachung), werden stationäre Überwachungssysteme eingesetzt. Hierbei handelt es sich um spezielle Blitzer, die vorrangig an Kreuzungen zum Einsatz kommen, wo ein, statistisch gesehen, hohes Gefährdungspotenzial besteht.

Die sogenannten Rotlichtblitzer bestehen aus zwei Induktionsschleifen: Eine Schleife liegt direkt hinter der Haltelinie und die zweite vor dem Anfang des Gefahrenbereichs. Die Induktionsschleifen sind mit der Ampelanlage gekoppelt, sodass der Rotlichtblitzer aktiviert wird, sobald die Ampel auf Rot umschaltet. Wenn nun ein Autofahrer bei Rot über die Ampel – also durch die Induktionsschleifen - fährt, schießt der Blitzer ein Beweisfoto.

Damit die Polizei weiß, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, wird die gemessene Zeit nach Beginn der Rotphase und der vergangenen Gelbphase - bei modernen Geräten sogar die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs - auf den Fotobeweis gedruckt. Dieser landet dann gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid im Briefkasten des Verkehrssünders.

Ausnahmen vom Rotlichtverstoß

Insgesamt gibt es vier Situationen im Straßenverkehr, in denen eine rote Ampel überfahren werden darf. Dabei ist immer äußerste Vorsicht geboten, dann andere Fahrzeuge haben zu dem Zeitpunkt Gün und dürfen fahren.

Fälle in denen Sie ein Rotlicht überfahren dürfen:

Ampeln mit Grünpfeil-Schild: Nach Paragraf 37 Abs. 2.2 StVO ist das Abbiegen nach rechts auch bei einer roten Ampel erlaubt, wenn rechts neben dem Rotlicht ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Das Überfahren der roten Ampel ist allerdings nur erlaubt, nachdem das Fahrzeug vollständig an der Haltelinie zum stehen gekommen ist. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass Fußgänger, Rad- und der Querverkehr nicht behindert werden.

Platzmachen für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn: Wer einem Rettungs- oder Einsatzfahrzeug Platz macht, darf nach Paragraf 16 OWiG, dafür vorsichtig über die Haltelinie hinausfahren. Der Einsatz signalisiert einen Notstand und rechtfertigt so das Überfahren.

Wichtig: Fahren Sie nur so weit wie nötig über die Haltelinie in den Kreuzungsbereich und nur mit größter Vorsicht. Das Überfahren erfolgt auf eigenes Risiko. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer.

Anweisung eines Polizeibeamten: Regelt die Polizei den Verkehr per Handzeichen, gehen die Weisungen nach Paragraf 36 StVO vor. Wer eindeutig durchgewunken wird, darf fahren – auch bei Rot.

Geschlossener Verband: Fahren mehrere Fahrzeuge in einem angemeldeten Verband, gelten für sie die bestehenden Verkehrsregeln. Fährt allerdings das erste Fahrzeug bei Grün über eine Kreuzung, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge ebenfalls fahren, selbst wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot springt (§ 27 StVO). Die Kolonne wird als Einheit wahrgenommen und muss als solche erkennbar sein, deshlab dürfen sie auch bei Rot fahren.

Defekte Ampel: Wann darf man bei Dauerrot fahren?

Auch wenn man bereits mehrere Minuten an der roten Ampel steht, darf man nicht einfach annehmen, dass die Ampel kaputt ist und losfahren. Für die Wartezeit gibt es aber keine Verordnung oder einen gesetzlichen Rahmen.

Die Rechtssprechung hat jedoch für Einzelfälle einen Rahmen definiert:

Die Gerichte haben sich an rund fünf Minuten als eine angemessene Wartezeit orientiert (OLG Köln, Az. 1 Ss 1037 B 7/79; OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 486/99). Danach darf man sich langsam und vorsichtig in die Kreuzung „hineintasten". Die Beschilderung, die bei einem Totalausfall der Ampel den Verkehr regelt, ist in diesem Fall nicht relevant, da nicht davon ausgegangen werden darf, dass alle Teile der Ampelanlage vom Ausfall betroffen sind.

Fährt man nach längerer Wartezeit in den Kreuzungsbereich ein, gibt es zwei wichtige Aspekte zu berücksichtigen:

  • Beweisrisiko: Wer fährt, muss im Zweifel selbst belegen, dass die Ampel tatsächlich defekt war bzw. man bereits seit min. 5 Minuten auf einen Wechsel gewartet hat. Gelingt das nicht, bleibt es ein Rotlichtverstoß.
  • Haftung: Kommt es zum Unfall, haftet i. d. R. voll, wer bei Rot gefahren ist – auch bei einer defekten Ampel.

Eine ausgefallene Ampelanlage ohne Lichtzeichen gilt hingegen nicht als Dauerrot. Ist die Ampelanlage ausgefallen regeln die angebrachten Verkehrsschilder den Verkehr.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Nutzer werden sanktioniert, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Neben dem Bußgeld hat ein Rotlichtverstoß für radelnde Führerscheininhaber auch Auswirkungen auf deren Fahrerlaubnis:

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet bereits 60 Euro Bußgeld und bringt einen Punkt im Verkehrszentralregister.

  • Kommt noch Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, sind es 100 Euro und ein Punkt.

  • Bei einem qualifizierten Verstoß sind es ebenfalls 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.

  • Missachtet man die rote Ampel wissentlich und beschädigt dabei bspw. noch ein geparktes Fahrzeug, kostet es 180 Euro und einen Punkt im genannten Register.

Fußgänger und E-Scooter-Fahrer

Bei Fußgängern unterscheidet man nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Erwischt die Polizei Sie, wenn Sie über eine rote Ampel gehen, macht das 5 Euro Bußgeld. Kommt es dadurch zu einem Unfall, sind es 10 Euro Strafe. Wenn Sie häufiger beim Überqueren einer roten Ampel erwischt werden, sind Sie nicht nur ein schlechtes Beispiel für Kinder, sondern bekommen ebenso wie Auto- und Fahrradfahrer Punkte im Verkehrszentralregister und der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis droht.

Sind Sie mit einem E-Scooter unterwegs, kostet Sie das Überfahren der roten Ampel zwischen 60 und 80 Euro.

Bei Rot über die Ampel in der Probezeit

Die Probezeit ist eine zweijährige Bewährungsphase nach Bestehen der Führerscheinprüfung. Wenn man während der Probezeit einen Rotlichtverstoß begeht, sieht das Verkehrsrecht bzw. auch der Bußgeldkatalog schärfere Sanktionen vor als nach der Probezeit. Genauso verhält es sich bei Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Überfährt man während der Probezeit eine rote Ampel, begeht man einen sogenannten A-Verstoß. Dieser hat neben einer hohen Geldstrafe auch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre zur Folge. Verweigert man die Teilnahme am Seminar, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Im Ausland über Rot fahren

Nicht nur in Deutschland, auch in den europäischen Nachbarländern werden Rotlichtverstöße geahndet. In den meisten Fällen sogar deutlich höher als in Deutschland. Mit diesen Kosten müssen Sie für einen Rotlichtverstoß in z. B. diesen Ländern rechnen:

EU-Land

Bußgeld

Polen

Ab 175 Euro

Tschechien

Ab 180 Euro

Österreich

Ab 70 Euro

Schweiz

Ab 265 Euro

Belgien

Ab 175 Euro

Niederlande

Ab 310 Euro

Richtig reagieren bei Rotlichtverstößen

Auf einen Rotlichtverstoß folgen hohe Strafen und oft Fahrverbote – eine zügige und fehlerfreie Bearbeitung von Anhörungsbögen ist hier essenziell. Das LapID Strafzettelmanagement unterstützt Sie dabei optimal: Sie können Dokumente per Direkt-Upload einspielen. Das System weist sie dem richtigen Fahrer zu. Dieser erhält eine Information über den Strafzettel und kann aus dem System heraus angeben, ob er das Verwarngeld begleicht, Widerspruch einlegt oder andere relevante Informationen mitteilt. Sie könne im Anschluss alle Daten nahtlos per E-Mail oder Fax an die Behörde weiterreichen. Hier geht es zum LapID Strafzettelmanagement.

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