Rotlichtverstoß: Gesetzliche Grundlagen und Strafen

Auch wenn man meint, dass man es noch so gerade schafft, die Ampel bei gelb-rot zu überqueren, kann es schon zu spät sein und im schlimmsten Fall zu einem Unfall kommen. Ein Rotlichtverstoß muss nicht immer einen Unfall zur Folge haben, doch wenn Sie erwischt werden, drohen neben hohen Bußgeldern auch Fahrverbote. Wie hoch die Strafen im In- und Ausland ausfallen, was die Konsequenz eines Rotlichtverstoßes während der Probezeit ist und noch einiges mehr: Sie erfahren es im Beitrag.

Rotlichtverstoß: Definition und gesetzliche Grundlagen

Überfährt man eine rote Ampel, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragrafen 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Paragraf 49 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der sogenannte Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn der Fahrer trotz roter Ampel in den (Gefahren-) Bereich hinter der Ampel fährt. Hält er hingegen noch vor diesem Bereich, aber nach der Haltelinie an, handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß. An Ampeln, wo keine Haltelinie aufgezeichnet ist, gilt: Solange das Fahrzeug sich nicht im Gefahrenbereich befindet, ist es noch ein Haltelinienverstoß.

Haltelinienverstoß_Rotlichtverstoß

Abbildung: Grafik Haltelinienverstoß & Rotlichtverstoß (eigene Darstellung)

Was kostet ein Rotlichtverstoß? Strafe, Bußgeld und Verjährung

Um diese Frage richtig zu beantworten, muss geklärt werden, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Ein einfacher Rotlichtverstoß gilt als Unachtsamkeit, wenn man eine Ampel überfährt, die seit weniger als einer Sekunde rot ist. Ein qualifizierter Verstoß hingegen ist eine Pflichtverletzung im Straßenverkehr, wenn man eine Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde rot ist. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg, ein qualifizierter Rotlichtverstoß hingegen 200 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Bei einem Haltelinienverstoß werden Ihnen 90 Euro Bußgeld berechnet. Sollten bei einem einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum gefährdet werden oder gar zu Schaden kommen, erhöhen sich die genannten Bußgelder:

Vergehen Strafe
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung 320 Euro, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung 360 Euro, 2 Punkte, mindestens 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß, rücksichtsloses Verhalten mit konkreter Gefährdung Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (Straftat nach § 315c StGB)

 

Sollte Ihnen zu Unrecht ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Fordern Sie einen Nachweis an, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, denn zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß liegt eine Sekunde. Sollten Sie den Bußgeldbescheid erst nach drei Monaten erhalten, ist der Rotlichtverstoß verjährt. In diesem Fall kann weder ein Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister noch Fahrverbot erhoben werden.

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Rotlichtverstoß: Wie werden Ampelsysteme überwacht?

Um einen Rotlichtverstoß feststellen zu können, wenn gerade keine Streife an der Ampel steht (mobile Rotlichtüberwachung), werden stationäre Überwachungssysteme eingesetzt. Hierbei handelt es sich um spezielle Blitzer, die vorrangig an Kreuzungen zum Einsatz kommen, wo ein, statistisch gesehen, hohes Gefährdungspotenzial besteht. Die sogenannten Rotlichtblitzer bestehen aus zwei Induktionsschleifen: Eine Schleife liegt direkt hinter der Haltelinie und die zweite vor dem Anfang des Gefahrenbereichs. Die Induktionsschleifen sind mit der Ampelanlage gekoppelt, sodass der Rotlichtblitzer aktiviert wird, sobald die Ampel auf Rot umschaltet. Wenn nun ein Autofahrer bei Rot über die Ampel – also durch die Induktionsschleifen - fährt, schießt der Blitzer ein Beweisfoto. Damit die Polizei weiß, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, wird die gemessene Zeit nach Beginn der Rotphase und der vergangenen Gelbphase - bei modernen Geräten sogar die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs - auf den Fotobeweis gedruckt. Dieser landet dann gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid im Briefkasten des Verkehrssünders.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Nutzer werden sanktioniert, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Neben dem Bußgeld hat ein Rotlichtverstoß für radelnde Führerscheininhaber auch Auswirkungen auf deren Fahrerlaubnis: Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet bereits 60 Euro Bußgeld und bringt einen Punkt im Verkehrszentralregister. Kommt noch Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, sind es 100 Euro und ein Punkt. Bei einem qualifizierten Verstoß sind es ebenfalls 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Missachtet man die rote Ampel wissentlich und beschädigt dabei beispielsweise noch ein geparktes Fahrzeug, kostet es 180 Euro und einen Punkt im genannten Register.

Fußgänger und E-Scooter-Fahrer

Bei Fußgängern unterscheidet man nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Erwischt die Polizei Sie, wenn Sie über eine rote Ampel gehen, macht das 5 Euro Bußgeld. Kommt es dadurch zu einem Unfall, sind es 10 Euro Strafe. Wenn Sie häufiger beim Überqueren einer roten Ampel erwischt werden, sind Sie nicht nur ein schlechtes Beispiel für Kinder, sondern bekommen ebenso wie Auto- und Fahrradfahrer Punkte im Verkehrszentralregister und der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis droht.

Sind Sie mit einem E-Scooter unterwegs, kostet Sie das Überfahren der roten Ampel zwischen 60 und 80 Euro.

Bei Rot über die Ampel in der Probezeit

Die Probezeit ist eine zweijährige Bewährungsphase nach Bestehen der Führerscheinprüfung. Wenn man während der Probezeit einen Rotlichtverstoß begeht, sieht das Verkehrsrecht bzw. auch der Bußgeldkatalog schärfere Sanktionen vor als nach der Probezeit. Genauso verhält es sich bei Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Überfährt man während der Probezeit eine rote Ampel, begeht man einen sogenannten A-Verstoß. Dieser hat neben einer hohen Geldstrafe auch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre zur Folge. Verweigert man die Teilnahme am Seminar, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Im Ausland über Rot fahren

Nicht nur in Deutschland, auch in den europäischen Nachbarländern und generell sollte man sich auch im Ausland an das dort geltende Verkehrsrecht halten, denn sonst drohen Sanktionen, die teilweise sehr viel höher ausfallen als bei uns. Ein Rotlichtverstoß im Ausland kostet zum Beispiel in Polen 75 Euro, in den Niederlanden 230 Euro und in Großbritannien sogar bis zu 1.200 Euro. Im Gegensatz zu Deutschland richtet sich die Höhe des Bußgeldes beispielsweise in Dänemark nach dem monatlichen Nettoverdienst des Verkehrssünders.

 


Kathrin Mikalay

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