Führerschein C1 und C1E: Gültigkeit, Ablauf, Kosten und Strafe

Die Führerscheinklassen C1 und C1E berechtigen Fahrer zum Führen eines Lastkraftwagens oder einer Lastkraftwagen-Anhänger-Kombination. Im Gegensatz zur Klasse B (Pkw) sind beide Führerscheinklassen befristet gültig und müssen regelmäßig erneuert werden. Das Wichtigste rund um die Führerscheinklassen C1 und C1E.

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Führerschein C1 und C1E: Gültigkeit, Ablauf, Kosten und Strafe © LapID Service GmbH

Die Führerscheinklassen C1 und C1E berechtigen Fahrer zum Führen eines Lastkraftwagens oder einer Lastkraftwagen-Anhänger-Kombination. Im Gegensatz zur Klasse B (Pkw) sind beide Führerscheinklassen befristet gültig und müssen regelmäßig erneuert werden. Das Wichtigste rund um die Führerscheinklassen C1 und C1E.

Inhaltsverzeichnis:


Auf einen Blick

  • Der C1 Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg, wobei ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitgeführt werden darf.
  • Die Klasse C1E ist eine Erweiterung, die Zugfahrzeuge (Klasse C1 oder B) mit einem Anhänger kombiniert, wobei das Gesamtgewicht der Kombination maximal 12.000 kg betragen darf.
  • Für Berufskraftfahrer und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die nach dem 28. Dezember 2016 ausgestellt wurden, sind C1 und C1E fünf Jahre gültig.
  • Voraussetzung für den Erwerb ist das Mindestalter von 18 Jahren und ein vorhandener Führerschein der Klasse B.

Führerscheinklassen C1 und C1E: Welche Fahrzeuge darf man fahren?

Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen laut Paragraf 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Kraftfahrzeuge, die nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A sowie D1 und D definiert werden. Bei der Führerscheinklasse C1E handelt es sich maßgbelich um einer Erweiterung des C1 Führerscheins.

C1 Führerschein C1E Führerschein
  • Führen eines Fahrzeugs einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
  • Erlaubnis eines bauartbedingten Beförderungsmittel von maximal acht Personen ohne Passagiere (Schlüsselzahl 171)
  • einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Führen eines Fahrzeugs einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis insgesamt maximal 12.000kg
  • Erlaubnis eines bauartbedingten Beförderungsmittel von maximal acht Personen ohne Passagiere (Schlüsselzahl 171)
  • Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

 

Achtung: Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse C brauchen Sie weder den Führerschein C1 noch C1E. Diese sind in der Klasse C bereits enthalten. Um die Klasse C zu erweitern benötigen Sie einen Führerschein der Klasse CE.


Wie lange sind die Führerscheinklassen C1 und C1E gültig?

Allgemein gilt die Regel, dass die Führerscheinklassen C1 und C1E für Berufskraftfahrer (und für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die nach dem 28. Dezember 2016 ausgestellt wurden) für fünf Jahre befristet gültig sind. Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was u.a. auch einem ärztlichen Gutachten bedarf.

Aufhebung für den Zeitraum 19. Januar 2013 bis 28. Dezember 2016

Die zuvor geltende 5-Jahres-Regelung für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten C1 und C1E Führerscheine entfällt. Die Regelung war nicht EU-konform. Die Grenze wurde daher auf den 28. Dezember 2016 erweitert. Alle Führerscheine der Klassen C1 und C1E, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 28. Dezember 2016 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr und müssen danach alle 5 Jahre erneuert werden. Dies wird durch Paragraf 76 Abs. 12c. der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt.

Wie werden die Führerscheinklassen C1 und C1E verlängert?

Wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bei Ihrer zuständigen Behörde verlängern wollen, müssen fristgerecht diverse Unterlagen vorgelegt werden. Die einzureichenden Unterlagen umfassen:

  • ein ärztliches Gutachten (körperliche und psychische Gesundheitsprüfung),
  • ein augenärztliches Gutachten (Augenuntersuchung),
  • den Antrag auf Verlängerung,
  • den alten Führerschein,
  • Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer,
  • einen Personalausweis oder Reisepass.
  • ein biometrisches Passfoto.

Eine erneute Ausbildung muss hingegen nicht gemacht werden (Ausnahme Berufskraftfahrer).

Welche Voraussetzungen müssen für die Führerscheinklassen C1 und C1E erfüllt werden?

Grundsätzlich berechtigt zum Erwerb der Führerscheinklassen C1 und C1E sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Zusätzlich für den Erwerb der Führerscheinklasse C1E:

  • C1 Führerschein muss vorhanden sein.

Für den C1 Führerschein müssen Theoriestunden (insg. 12 Stunden à 90 Minuten) und eine theoretische Prüfung absolviert werden. Für die Erweiterung auf Führerscheinklasse C1E muss jedoch keine zusätzliche Theorie abgelegt werden.

Beide Führerscheinklassen umfassen allerdings auch praktische Übungsstunden. Diese belaufen sich jeweils auf mindestens drei Fahrstunden: Überlandfahrten, eine Stunde Autobahnfahrt und eine Stunde Nachtfahrt. Die praktische Prüfung ist ca. 75 Minuten lang und umfasst eine Abfahrtskontrolle und ca. 60 Minuten Fahrzeit.

Berufskraftfahrer: Grundqualifikation

Wer die Lkw-Führerscheinklassen wie C1 und C1E für die gewerbliche Nutzung von Kraftfahrzeugen erwerben möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren. Dabei muss neben einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK auch eine

"Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,“

abgeschlossen werden (§ 4 BKrFQG).

Was kosten die Führerscheinklassen C1 und C1E?

Die Kosten für einen C1 oder C1E Führerschein belaufen sich auf ca. 1.800 bis 3.500 Euro. Diese setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Theorie- und Praxisstunden (Pflichtanteil)
  • Zusätzliche Übungsstunden
  • Gebühr für Theorie- und Praxisprüfung (ca. 150 – 200 Euro)
  • Medizinische Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs

Für Berufskraftfahrer kommen außerdem die Kosten für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises hinzu.

Bei dem C1E Führerschein entfällt hingegen die theoretische Prüfung und somit auch die Kosten dafür.

Fahren mit abgelaufener Klasse C1 und C1E? Diese Strafen drohen!

Wer nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin für diese Klassen zulässige Fahrzeuge fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies gilt sowohl für den Halter des Fahrzeugs als auch für den Fahrer. Mögliche Konsequenzen reichen vom

  • Entzug des Führerscheins
  • bis hin zu Geldstrafen
  • oder sogar Haftstrafen.

Führer von Fahrzeugen der Klassen C1 und C1E sollten die Verlängerung demnach rechtzeitig beantragen, um eine mögliche Strafe zu vermeiden. Empfohlen wird, die Verlängerung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

Mit den LapID Lösungen lassen sich u.a. die Ablaufdaten von Führerscheinen und Führerscheinklassen verwalten. Läuft der Führerschein oder die Klasse eines Fahrers in nächster Zeit aus, erhält er eine Benachrichtigung. Auch das Fuhrparkmanagement wird benachrichtigt und kann in der Folge über eine digitale Prüfung des neuen Führerscheins sicherstellen, dass der Fahrer weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Wie kann man den Führerschein der Klasse B auf C1 erweitern?

Der Führerschein B ist eine Voraussetzung, um den Führerschein C1 zu erlangen. Trotzdem muss für eine Erweiterung auf einen C1 Führerschein die übliche theoretische sowie praktische Ausbildung absolviert werden. Auch Sehtest und ggf. ein ärztliches Gutachten sowie ein Passbild müssen eingereicht werden. Abschließend muss eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden.