Führerschein C1 und C1E: Gültigkeit, Ablauf, Kosten und Strafe

Führerschein C1 und C1E: Gültigkeit, Ablauf, Kosten und Strafe
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Die Führerscheinklassen C1 und C1E gehören zu den Lkw-Führerscheinklassen und berechtigen Fahrer zum Führen eines Lastkraftwagens oder einer Lastkraftwagen-Anhänger-Kombination. Im Gegensatz zur Klasse B (Pkw) sind beide Führerscheinklassen befristet gültig und müssen regelmäßig erneuert werden. Erfahren Sie das Wichtigste rund um die Führerscheinklassen C1 und C1E.

Führerscheinklassen C1 und C1E: Welche Fahrzeuge darf man fahren?

Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen laut Paragraf 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Kraftfahrzeuge, die nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A sowie D1 und D definiert werden, mit

  • einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg,
  • einer bauartbedingten Beförderung von maximal acht Personen und
  • einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

geführt werden. Diese Kategorie umfasst vor allem mittelschwere Lastkraftwagen, aber auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei oder des Technischen Hilfswerks.

Die Klasse C1E wiederum berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen, also einem Fahrzeug gemäß der Klasse C1 oder Klasse B in Kombination mit einem Anhänger (max. 750 kg) mit einem Gewicht von mindestens 3.500 kg und maximal insgesamt 12.000 kg. Es handelt sich bei der Führerscheinklasse C1E also vor allem um eine Erweiterung der Klasse C1.

Wie lange sind die Führerscheinklassen C1 und C1E gültig?

Wichtig!

Die hier beschriebenen Regelungen zur Befristung gelten für Berufskraftfahrer. Siehe dazu Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) insbesondere Paragraf 2 (Qualifikation) und Paragraf 5 (Weiterbildung). Die Regelungen gelten auch für Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Für Führerscheininhaber eines alten Papierführerscheins gilt das Übergangsrecht, wenn sie nicht als Berufskraftfahrer tätig sind und ihren Papierführerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht haben.

Das Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig. Einen Sonderfall bildet die Klasse CE: Sie gilt nur befristet bis zum 50. Lebensjahr. Anschließend muss eine Verlängerung beantragt werden.

Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind für Berufskraftfahrer (und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden) befristet für fünf Jahre gültig. Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was unter anderem auch einem ärztlichen Gutachten bedarf. Mit einer Ausnahme: C1E-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel. Eine weitere Ausnahme: Wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 ab dem 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 neu erteilt, gilt sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers. Danach gilt die 5-Jahres-Regel.

Wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verlängern wollen, müssen fristgerecht diverse Unterlagen vorgelegt werden. Eine erneute Ausbildung muss hingegen nicht gemacht werden (Ausnahme Berufskraftfahrer). Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein ärztliches Gutachten (körperliche und psychische Gesundheitsprüfung), ein augenärztliches Gutachten (Augenuntersuchung) sowie den Antrag auf Verlängerung. Außerdem benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto, um den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgreich zu beantragen.

Durch die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 auch der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis für folgende Führerscheinklassen erforderlich: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE. Er dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95. Mehr zum Fahrerqualifizierungsnachweis im folgenden Beitrag: Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
Gut zu wissen: Für die Kassen D1, DE und D1E gelten besondere Anforderungen am dem 50. Lebensjahr (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dazu zählen unter anderem die Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit oder Konzentrationsleistung. Diese Vorgaben müssen Sie zwecks Fahrerlaubnisverlängerung erfüllen (§ 24 FeV).

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Welche Voraussetzungen gelten und wie ist der Ablauf?

Grundsätzlich berechtigt zum Erwerb der Führerscheinklassen C1 und C1E sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 18 Jahre (Bei FS-Klasse C1E nur, wenn eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert wird, andernfalls gilt das Mindestalter von 21 Jahren.)
  • Führerscheinklasse B (Bei FS-Klasse C1E muss vorab die Klasse C1 erworben worden sein.)

Mit der Führerscheinklasse B geht einher, dass sich Anwärter eine allgemein-medizinische sowie augenärztliche Untersuchung unterziehen müssen. Zudem muss ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden. Folglich gelten diese Voraussetzungen auch für die Klassen C1 und C1E. Einen entsprechenden medizinischen Eignungstest müssen Fahrer gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zudem sowohl bei der Ersterteilung als auch bei der Verlängerung nach fünf Jahren nachweisen.

Für den Führerschein C1 müssen Theoriestunden (insgesamt 12 Stunden à 90 Minuten) und eine theoretische Prüfung absolviert werden. Für die Erweiterung auf Führerscheinklasse C1E muss jedoch keine zusätzliche Theorie abgelegt werden. Beide Führerscheinklassen umfassen allerdings auch praktische Übungsstunden. Diese belaufen sich jeweils auf mindestens drei Fahrstunden Überlandfahrten, eine Stunde Autobahnfahrt und eine Stunde Nachtfahrt.

Berufskraftfahrer: Grundqualifikation

Wer die Lkw-Führerscheinklassen wie C1 und C1E für die gewerbliche Nutzung von Kraftfahrzeugen erwerben möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren. Dabei muss neben einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK auch eine

"Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,“

abgeschlossen werden (§ 4 BKrFQG).

Was kosten die Führerscheinklassen C1 und C1E?

Wie bereits erwähnt müssen Anwärter für die Führerscheinklasse C1 sowohl Theorie als auch Praxisstunden absolvieren. Die Fahrschulkosten belaufen sich daher schnell auf mehrere tausend Euro. Zusätzliche Übungsstunden können je nach Fahrschüler hinzukommen. Außerdem werden Kosten für die Anmeldung zur Prüfung sowie für die eigentliche Prüfung fällig. Auch hier muss mit 150 bis 200 Euro gerechnet werden. Die medizinischen Untersuchungen sowie der Erste-Hilfe-Kurs verursachen ebenfalls Kosten. Letztlich werden darüber hinaus Gebühren für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises fällig. Insgesamt muss mit Kosten von rund 2.000 Euro gerechnet werden. Bei der Führerscheinklasse C1E entfällt lediglich die theoretische Prüfung, somit entfallen die Kosten dafür beim Erwerb.

Abgelaufene Klasse C1 und C1E? Diese Strafe droht

Wer nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin für diese Klassen zulässige Fahrzeuge fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies gilt sowohl für den Halter des Fahrzeugs als auch für den Fahrer. Mögliche Konsequenzen reichen vom Entzug des Führerscheins bis zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe. Führer von Fahrzeugen der Klassen C1 und C1E sollten die Verlängerung demnach rechtzeitig beantragen, um eine mögliche Strafe zu vermeiden. Empfohlen wird, die Verlängerung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

Mit der LapID Lösungen lassen sich unter anderem die Ablaufdaten von Führerscheinen verwalten. Läuft der Führerschein eines Fahrers in nächster Zeit ab, erhält er eine Benachrichtigung. Auch das Fuhrparkmanagement wird benachrichtigt und kann in der Folge über eine Prüfung des neuen Führerscheins sicherstellen, dass der Fahrer weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.


Fahrerqualifizierungsnachweise im Fuhrpark  Für das Führen von Kraftfahrzeugen im Güter- und / oder Personenverkehr ist  der Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich, andernfalls  darf das Fahrzeug durch den Mitarbeiter nicht bewegt werden. Die  Berufskraftfahrerqualifikation wird seit Mai 2021 im  Fahrerqualifizierungsnachweis erfasst und muss im Fuhrpark, ebenso wie der  Führerschein des Fahrers, überwacht werden.  Sie haben Fragen zur Führerscheinklassen, Schlüsselzahlen und dem  Fahrerqualifizierungsnachweis?Mehr Informationen zum  Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten.


Anna Lena Otto

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