Über die Zeit hinweg haben sich nicht nur die möglichen Führerscheinklassen, sondern auch die Führerscheinarten verändert. Einst das alleinige Nachweisdokument, gilt der Papierführerschein heute schon zur älteren Generation. Mittlerweile werden in Deutschland nur noch EU-Kartenführerscheine herausgegeben.Wir stellen Ihnen die aktuellen Führerscheinarten vor und geben einen Überblick darüber, wie diese mit dem LapID System kontrolliert werden können.
Inhaltsverzeichnis:
- Unterschied Führerschein vs. Fahrerlaubnis
- Übersicht möglicher Führerscheintypen
- Kontrollmöglichkeiten mit LapID
Unterschied Führerschein vs. Fahrerlaubnis
Gemäß Paragraf 4 der Fahrerlaubnisverordnung ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs ein gültiger Führerschein mitzuführen und beispielsweise auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen. Bei dienstlichen Fahrten haftet dafür in der Regel das Unternehmen oder der Fuhrparkmanager.
Der neue EU-Kartenführerschein hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren und wird danach verlängert. Mit Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins wird nur das Dokument ungültig, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Die Fahrerlaubnis wird für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T nach § 23 FeV unbefristet ausgestellt. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind auf fünf Jahre befristet.
Weitere Informationen zum Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis haben wir in unserem Beitrag zusammengestellt.
Was für Führerscheine gibt es?
Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person über eine Fahrerlaubnis verfügt und somit berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Man unterscheidet zwischen einem nationalen und einem internationalen Führerschein. Zudem gibt es verschiedene Führerscheintypen. Dazu gehören (EU-) Kartenführerscheine und Papierführerscheine (in Deutschland: grau und rosa). Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in Deutschland in EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Diese und alle Führerscheine, die ab dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, haben nur noch eine begrenzte Gültigkeit.
Übersicht möglicher Führerscheintypen
Der graue und der rosa Papierführerschein und die rosa-grüne Plastikkarte
Der graue Führerschein wurde bis 1986 ausgestellt, der rosa Führerschein von 1986 bis 1999 und von 1999 bis 2013 die rosa-grüne-Plastikkarte. Grundsätzlich besteht für graue und rosa Führerscheine sowie die rosa-grüne Plastikkarte keine Pflicht zum sofortigen Umschreiben. Dokumente, die vor Januar 2013 erteilt wurden, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 unter der Berücksichtigung verschiedener Ablauffristen umgeschrieben werden. Beim Umschreiben des Führerscheins werden gleichzeitig auch die Fahrerlaubnisklassen an die neuen Klassen angepasst. Die Bearbeitungszeit für einen Umtausch beträgt ca. vier bis sechs Wochen.
Im Fuhrparkmanagement kommen diese Papierführerscheine auch heute noch vor, dies stellt Fuhrparkverantwortliche regelmäßig vor eine Herausforderung, den auch hier muss die Führerscheinkontrolle erfolgen.
Der Kartenführerschein – europäischer Führerschein
Quelle: KBA / Bundesdruckerei
Für die EU gibt es ein einheitliches Führerscheinmodell mit Mindestanforderungen für den Führerscheinerwerb. Zu den Standardanforderungen zählt, dass alle ausgestellten Führerscheine die gleichen Maße und Erkennungsmerkmale haben und aus einer Plastikkarte bestehen. Der deutsche Kartenführerschein entspricht diesen Standardanforderungen. Die Gültigkeitsdauer beträgt für Krafträder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren. Dadurch ist gewährleistet, dass neu ausgestellte Führerscheine immer den neusten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ebenso ist die Häufigkeit ärztlicher Untersuchungen für Lkw- und Busfahrer vereinheitlicht worden - diese sind jetzt zur Erneuerung des Führerscheins vorgeschrieben.
Besonderheit: Führerschein auf Probe
Bei einem Führerschein auf Probe besteht eine Probezeit von 2 Jahren. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr gibt es keine weiteren Folgen. Kommt es zu Gesetzesverstößen, können Aufbauseminare angeordnet werden. Der Führerschein auf Probe unterscheidet sich äußerlich nicht von einem normalen EU-Kartenführerschein. Erwerben Fahrer im Rahmen des begleiteten Fahrens (B17 Prüfbescheinigung) eine im Inland gültige, befristete Prüfbescheinigung, beginnt damit die Probezeit.
Fahrerqualifizierungsnachweis
Quelle: KBA / Bundesdruckerei
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kommt insbesondere im Güter- und Personentransport zum Einsatz und dient als Nachweis über die erbrachte Berufskraftfahrerqualifikation sowie deren Gültigkeit. Hierfür wird die bekannte Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des Nachweises zur zugehörigen Führerscheinklasse eingetragen und nicht mehr auf dem Führerschein. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist als Ergänzung zum Führerschein anzusehen und muss von Berufskraftfahrern zusätzlich mitgeführt werden.
BF17 Prüfbescheinigung
Quelle: Führerscheinklassen.com
Auch die BF17 Prüfbescheinigung stellt ein Nachweisdokument für die Fahrerlaubnis dar. Hierbei handelt es sich allerdings um eine beschränkte Fahrerlaubnis, da das Führen eines Kraftfahrzeuges in diesen Fällen nur mit einer Begleitperson möglich ist. Die Begleitperson wird auf der Prüfbescheinigung vermerkt und muss bei jeder Fahrt anwesend sein. Als Begleitperson kann nur eingetragen werden, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine PKW-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister hat.
Der internationale Führerschein
Quelle: Führerscheinfix
Besitzt der Dienstfahrzeugnutzer einen ausländischen Führerschein (Nicht-EU), ist ggf. zusätzlich ein internationaler Führerschein notwendig. Der internationale Führerschein ist immer mitzuführen und bei Kontrollen zusätzlich vorzuzeigen. Mit diesem kann der Mitarbeiter, sofern er keinen ordentlichen Wohnsitz (min. 185 Tage) in Deutschland hat, unbefristet fahren. Grundsätzlich gilt jedoch, sollte ein Mitarbeiter mit ausländischem Führerschein länger als ein halbes Jahr in Deutschland wohnen, ist der ausländische Führerschein umzutauschen. Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.
Kontrollmöglichkeiten mit LapID
Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sind unterschiedliche Führerscheinarten für das Fuhrparkmanagement herausfordernd, denn für jede Führerscheinart gibt es gesonderte Anforderungen an die Kontrolle. LapID bietet drei Möglichkeiten zur Führerscheinkontrolle an, die sich problemlos miteinander kombinieren lassen. Hierzu zählen:
- Manager-App (Kontrolle durch eine autorisierte Person) geeignet für alle Führerscheinarten,
- Driver App (Eigenkontrolle durch den Fahrer) für alle EU-Kartenführerscheine und
- RFID-Siegel (Eigenkontrolle durch den Fahrer) geeignet für alle Führerscheinarten.
Durch die Kombination unserer Kontrollmethoden findet sich für jede Führerscheinart die passende Methode zur elektronischen Führerscheinkontrolle und sind rechtlich stets abgesichert.