Führerscheinarten in Deutschland

Die Vielfalt der Führerscheinklassen und -arten kann für Unternehmen schnell zur Herausforderung werden – gerade im Fuhrparkmanagement. Wir geben Ihnen einen Überblick, erklären die Unterschiede und zeigen, wie die sichere Kontrolle mit modernen Lösungen wie dem LapID System gelingt.


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Führerscheinarten in Deutschland © LapID Service GmbH
Stefanie Effer
Auf Aktualität geprüft am 18.05.2026

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Mittlerweile werden in Deutschland nur noch EU-Kartenführerscheine herausgegeben, während der Papierführerschein zur älteren Generation zählt.
  • Der Führerschein ist ein amtlicher Nachweis der Fahrerlaubnis; zu den Typen gehören Papierführerscheine (grau/rosa) und der EU-Kartenführerschein.
  • Alle Dokumente, die vor Januar 2013 erteilt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
  • Spezielle Nachweisdokumente umfassen den Führerschein auf Probe, den Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer und die BF17 Prüfbescheinigung.
  • Das LapID System bietet zur Kontrollmöglichkeit im Fuhrparkmanagement drei kombinierbare Methoden an: Manager-App, Driver App und RFID-Siegel.

Was ist der Unterschied zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist das offizielle Dokument, das bestätigt, dass eine Person eine Fahrerlaubnis besitzt und somit berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis selbst ist die Berechtigung oder Genehmigung zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen. Wenn z.B. ein EU-Kartenführerschein, abläuft, wird nur das Dokument ungültig, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Bestimmte Fahrerlaubnisklassen (AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) werden unbefristet ausgestellt, während andere (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) auf fünf Jahre befristet sind.

Weitere Informationen zum Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis haben wir in unserem Beitrag  zusammengestellt.

Welche verschiedenen Arten von Führerscheinen gibt es in Deutschland?

Bei Führerscheinen unterscheidet man zwischen folgenden Arten: 

    • Papierführerscheine: Dazu gehören der graue (ausgestellt bis 1986) und der rosa (ausgestellt von 1986 bis 1999) Führerschein sowie die rosa-grüne Plastikkarte (ausgestellt von 1999 bis 2013).
    • EU-Kartenführerschein: Dies ist das aktuelle, einheitliche Führerscheinmodell in der EU, das seit 2013 ausgestellt wird. Er ist zwischen10 bis 15 Jahren gültig und muss danach erneuert werden.
    • Führerschein auf Probe: Er unterscheidet sich äußerlich nicht vom EU-Kartenführerschein, beinhaltet aber eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger.
    • Fahrerqualifizierungsnachweis: Dieses Dokument ist eine Ergänzung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personentransport und muss zusätzlich zum Führerschein mitgeführt werden. Er weist die Berufskraftfahrerqualifikation nach.
    • BF17 Prüfbescheinigung: Dies ist eine eingeschränkte Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 Jahren, bei der eine auf der Bescheinigung vermerkte Begleitperson anwesend sein muss.
    • Internationaler Führerschein: Dieser ist für Personen mit ausländischem Führerschein (Nicht-EU) in Deutschland unter Umständen zusätzlich erforderlich und muss zusammen mit dem nationalen Führerschein mitgeführt werden. Bei einem Wohnsitz in Deutschland von mehr als einem halben Jahr muss der ausländische Führerschein in der Regel umgetauscht werden.

Übersicht der Führerscheintypen

Der graue und der rosa Papierführerschein und die rosa-grüne Plastikkarte

papierführerscheine

Der graue Führerschein wurde bis 1986 ausgestellt, der rosa Führerschein von 1986 bis 1999 und von 1999 bis 2013 die rosa-grüne Plastikkarte. rosafarbene und graue Führerscheine mussten bis Januar 2025 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Scheckkartenführerscheine die vor 2013 ausgestellt wurden müssen bis zum 19. Januar 2033 unter der Berücksichtigung verschiedener Ablauffristen umgetauscht werden werden. Beim Umschreiben des Führerscheins werden gleichzeitig auch die Fahrerlaubnisklassen an die neuen Klassen angepasst. Die Bearbeitungszeit für einen Umtausch beträgt ca. vier bis sechs Wochen.

Der Kartenführerschein – europäischer Führerschein

Führerschein ab 2013 Vorderseite

Quelle: KBA / Bundesdruckerei

Für die EU gibt es ein einheitliches Führerscheinmodell mit Mindestanforderungen für den Führerscheinerwerb. Zu diesen Standardanforderungen gehören einheitliches Maß, Sicherheitsmerkmale und Form. Die Gültigkeitsdauer beträgt für Krafträder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren. Dadurch ist gewährleistet, dass neu ausgestellte Führerscheine immer den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ebenso ist die Häufigkeit ärztlicher Untersuchungen für Lkw- und Busfahrer vereinheitlicht worden - diese sind jetzt zur Erneuerung des Führerscheins vorgeschrieben.

Besonderheit: Führerschein auf Probe

Bei einem Führerschein auf Probe besteht eine Probezeit von 2 Jahren. Kommt es während dieser Zeit zu Gesetzesverstößen, können Aufbauseminare angeordnet werden. Der Führerschein auf Probe unterscheidet sich äußerlich nicht von einem normalen EU-Kartenführerschein. Erwerben Fahrer im Rahmen des begleiteten Fahrens (B17 Prüfbescheinigung) eine im Inland gültige, befristete Prüfbescheinigung, beginnt damit die Probezeit.

Fahrerqualifizierungsnachweis

FQN-Muster

Quelle: KBA / Bundesdruckerei

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kommt insbesondere im Güter- und Personentransport zum Einsatz und dient als Nachweis über die erbrachte Berufskraftfahrerqualifikation sowie deren Gültigkeit. Hierfür wird die bekannte Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite zur zugehörigen Führerscheinklasse eingetragen und nicht mehr auf dem Führerschein. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Ergänzung zum Führerschein und muss von Berufskraftfahrern zusätzlich mitgeführt werden.


BF17 Prüfbescheinigung

BF17 Prüfbescheinigung

Quelle: Führerscheinklassen.com

Auch die BF17 Prüfbescheinigung stellt ein Nachweisdokument für die Fahrerlaubnis mit 17 dar. Hierbei handelt es sich allerdings um eine beschränkte Fahrerlaubnis, da das Führen eines Kraftfahrzeuges in diesen Fällen nur mit einer Begleitperson möglich ist. Die Begleitperson wird auf der Prüfbescheinigung vermerkt und muss bei jeder Fahrt anwesend sein. Als Begleitperson kann nur eingetragen werden, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine PKW-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister hat.

Der internationale Führerschein

Internationaler Führerschein

Quelle: Führerscheinfix

Wenn ein Dienstfahrzeugnutzer einen ausländischen Führerschein (Nicht-EU) besitzt, kann ein zusätzlicher internationaler Führerschein erforderlich sein. Dieser muss , zusammen mit dem normalen Führerschein, immer mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Ein Mitarbeiter ohne ordentlichen Wohnsitz (weniger als 185 Tage) in Deutschland kann mit einem ausländischen Führerschein unbefristet fahren. Hat der Mitarbeiter jedoch länger als ein halbes Jahr einen Wohnsitz in Deutschland, muss der ausländische Führerschein umgetauscht werden. Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.

Digitale Kontrollmöglichkeiten für Führerscheine mit LapID

Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sind unterschiedliche Führerscheinarten eine Herausforderung , denn für jede Führerscheinart gibt es gesonderte Anforderungen an die Kontrolle. Wichtig beim eingesetzten Kontrollsystem ist, dass die Führerscheinkontrolle einer Sichtprüfung gleichkommt. In jedem Fall muss sichergestellt werden kann, dass die Kontrolle mit dem Original-Führerschein erfolgt. LapID bietet drei Möglichkeiten zur Führerscheinkontrolle an, die sich problemlos miteinander kombinieren lassen. Hierzu zählen:

    • Manager App (Kontrolle durch eine autorisierte Person) geeignet für alle Führerscheinarten,
    • Driver App (Eigenkontrolle durch den Fahrer) für alle EU-Kartenführerscheine und
    • NFC Siegel (Eigenkontrolle durch den Fahrer) geeignet für alle Führerscheinarten.

Durch die Kombination unserer Kontrollmethoden findet sich für jede Führerscheinart die passende Möglichkeitzur elektronischen Führerscheinkontrolle. Während Sie nd rechtlich stets abgesichert sind. Dabei werden nicht nur die Führerscheine kontrolliert, sondern auch die angegebenen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen.