Wenn nach einer Eheschließung der Nachname der Partnerin oder des Partners angenommen wird, muss dieser auch bei Versicherungen, Bankunterlagen und offiziellen Dokumenten geändert werden. Ist die Namensänderung auch für den Führerschein Pflicht? Wie viel kostet die Namensänderung im Führerschein und wie funktioniert die Führerscheinkontrolle, wenn Fahrer einen neuen Nachnamen tragen? Wir verschaffen einen Überblick rund um das Thema Führerscheinkontrolle bei Namensänderung im Führerschein.
Ist die Änderung des Namens im Führerschein Pflicht?
Die gute Nachricht zuerst: die Änderung des Familiennamens im Führerschein ist nicht verpflichtend. Anders sieht das bei Ausweisdokumenten wie dem Personalausweis oder dem Reisepass aus. Sollte sich der Name beispielsweise nach einer Hochzeit oder Scheidung ändern, muss die Anpassung schnellstmöglich in den Ausweisdokumenten vorgenommen werden. Andernfalls sind diese ungültig. Abgelaufene Ausweisdokumente können ein Bußgeld nach sich ziehen. Beim Führerschein handelt es sich zwar um ein amtliches Dokument, jedoch nicht um ein Ausweisdokument. Aus diesem Grund greift die Pflicht zur Namensänderung hier nicht. Der Führerschein ist lediglich ein Nachweis darüber, dass der Besitzer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Die Änderung des Familiennamens im Führerschein ist aber empfehlenswert, um mögliche Verwirrungen bei Polizeikontrollen oder Fahrzeugmieten zu vermeiden. Möchten Sie den Familiennamen im Führerschein nicht ändern, sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland mit sich führen.
Namen im Führerschein ändern: Beantragung & Kosten
Wer seinen Familiennamen im Führerschein ändern lassen möchte, kann dies je nach Wohnort bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes oder im Bürgerbüro tun. Dazu muss der Antragssteller persönlich bei der entsprechenden Behörde erscheinen, um die notwendige Unterschrift zu tätigen. Namensänderung im Führerschein heißt allerdings nicht, dass auf dem vorhandenen Führerschein einfach der Name geändert wird, sondern, dass der Führerschein neu beantragt werden muss. Sie gehen dabei also ähnlich vor wie beispielsweise beim Führerscheinumtausch.
Für die Namensänderung im Führerschein werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bisheriger EU-Kartenführerschein oder rosafarbenen/ grauen Papierführerschein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (wenn der Name noch nicht in den Ausweisdokumenten geändert worden ist) bzw. Namensänderungsurkunde des Standesamtes bei einer Scheidung
- Ausstellungsabschrift des alten Führerscheins (wenn die Namensänderung in einer neuen Stadt bzw. bei einer neuen Behörde erfolgen soll und/ oder Sie im Besitz eines Papierführerscheins sind)
Die Namensänderung im Führerschein kostet bei EU-Kartenführerscheinen rund 15 bis 35 Euro. Bei Papierführerscheinen betragen die Änderungskosten etwa 25 Euro. Nach erfolgreicher Beantragung dauert es etwa zehn Werktage bis der neue Führerschein fertig ist. Sie können den Führerschein persönlich abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Wer sich das Dokument mit der Post zuschicken lassen möchte, muss mit einer Lieferzeit von bis zu einer Woche rechnen.
Schon gewusst?
Alte Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt sowohl für EU-Kartenführerscheine als auch für graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die regelt, dass Führerscheine nur noch befristet ausgestellt werden. Die Fahrerlaubnis als solche behält ihre Gültigkeit. Lediglich der Führerschein, als Nachweisdokument für die Fahrerlaubnis, muss nun regelmäßig erneuert werden. Nach Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Führerscheine vor dem Jahr 2013 haben diese Befristung nicht, daher gilt die Umtauschfrist bis spätestens 2033. Um eine lange Bearbeitungszeit zu vermeiden, empfehlen die Behörden aber einen früheren Umtausch abhängig vom Geburtsdatum des Führerscheinbesitzers. Weitere Infos rund um den Führerscheinumtausch gibt es in unserem gleichnamigen Beitrag.
Namensänderung im Führerschein: Wie funktioniert die Führerscheinkontrolle?
Da die Namensänderung im Führerschein nicht verpflichtend ist, muss auch die Führerscheinkontrolle nicht zwingend angepasst werden. Es ist jedoch ratsam, als Fahrer dem Fuhrparkverantwortlichen Bescheid zu geben, um mögliche Verwirrungen bei der Kontrolle zu vermeiden. Sollte der Fuhrparkverantwortliche die Führerscheinkontrolle nicht selbst durchführen, muss der Fahrer bei einem manuellen Kontrollverfahren den verantwortlichen Kontrolleur über die Namensänderung in Kenntnis setzen. Dieser kann den Namen dann in seinen Unterlagen anpassen. Ist die Namensänderung durch die Personalabteilung an den Fuhrparkverantwortlichen weitergegeben worden, der Fahrer hat seinen Führerschein aber nicht erneuert, sollte der Kontrolleur sich zusätzlich einen Personalausweis zeigen lassen. Das ist eher in Unternehmen mit dezentralen Standorten und einem großen Fuhrpark sowie vielen Fahrern der Fall. Die Mitarbeiter kennen sich dann nicht unbedingt alle persönlich oder sehen sich nur selten.
Bei einem elektronischen Führerscheinkontrollsystem muss der Fuhrparkverantwortliche den Namen nur einmalig im System anzupassen. Dies ist dann für alle künftigen Kontrollen gespeichert. Es kann sinnvoll sein, den neuen Namen durch den Hinweis „geb. (alter) Familienname“ zu ergänzen. Lässt der Fahrer den Namen im Führerschein nicht ändern, ist aber bereits mit neuem Namen im System hinterlegt, erleichtert der Hinweis die Zuordnung.
Auch bei der Führerscheinkontrolle mit der Driver App ist der ergänzende Hinweis hilfreich. Sind die Namen am Führerschein und im System gleich oder enthalten mindestens den Hinweis auf den Geburtsnamen, kann die Registrierung über die Driver App erfolgreich abgeschlossen werden. Denn bei dem mehrstufigen Prüfverfahren werden nicht nur Hologramme auf dem Führerschein verifiziert, sondern auch die Führerscheindaten mit den Fahrerdaten im System abgeglichen.