Wissenswertes zum rosa Papierführerschein

Etwa 15 Millionen Papierführerscheine sind aktuell noch im Umlauf, doch die Zeit des rosa Führerscheins neigt sich dem Ende. Der rosa Führerschein hat in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 ausgedient und wurde durch den Kartenführerschein abgelöst. Deshalb müssen alle Dokumente im Faltformat bis zum Jahre 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Grund für uns, wichtige Informationen rund um den rosafarbenen Führerschein für Sie zusammenzufassen.

Inhaltsverzeichnis

Die Geschichte des rosafarbenen Führerscheins

Seit der eingeführten Führerscheinpflicht im Jahr 1903 durchlief das Führerscheindokument einige Stationen und war anfangs nicht in dem für uns bereits bekannten Kreditkartenformat. Doch wie sah der Führerschein eigentlich vor 100 Jahren aus? Der Führerschein ist mit der Zeit immer kleiner geworden. Früher war das Dokument der Fahrerlaubnis deutlich größer und galt als besonderes Privileg, da nicht jeder die finanzielle Möglichkeit hatte, die Fahrerlaubnis zu erwerben. Der rosa Faltführerschein gilt als Nachfolger des großen grauen Führerscheins und wurde für rund zwölf Jahre bei Erwerb der Fahrerlaubnis zwischen dem 1. April 1986 und dem 31. Dezember 1998 ausgestellt. Der Papierführerschein wird oftmals als ,,alter Lappen‘‘ oder schlichtweg „Lappen“ bezeichnet und wird seit rund 20 Jahren nicht mehr ausgegeben. Trotz dessen ist er aktuell noch gültig, hat aber ein Ablaufdatum und muss in Zukunft ausgetauscht werden.

Welche Informationen enthält der rosa Führerschein?

Der rosafarbene Führerschein wird aus einem Spezialpapier angefertigt und ist wie ein Flyer gefaltet. Daraus ergeben sich insgesamt sechs Seiten mit wichtigen Angaben zur Person und zur Fahrerlaubnis. Das Papier des rosafarbenen Führerscheins ist deutlich dicker als herkömmliches Druckpapier. Das DIN-A7-große Dokument entspricht der Größe 7,4 x10,5 cm. Im Gegensatz zum Vorgängermodell enthält der rosa Führerschein den Hinweis ,,Modell der Europäischen Gemeinschaften‘‘. Auffällig auf der ersten Seite bzw. dem Deckblatt ist das deutsche Länderkennzeichen. Es wird auf verschiedenen Sprachen angegeben, dass es sich bei diesem Dokument um einen Führerschein zur Fahrerlaubnis handelt. Wird das Faltdokument geöffnet, erscheinen auf der zweiten Seite persönliche Angaben zum Besitzer. Dazu gehören:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Name der Ausstellungsbehörde
  • Ausstellungsdatum
  • Unterschrift des Besitzers
  • Foto des Eigentümers in Form einer Stanzung

Ebenso wird hier eine individuelle Führerscheinnummer vermerkt, die unter anderem für die Beantragung eines internationalen Führerscheins benötigt wird.

Informieren Sie sich hier zur elektronischen Führerscheinkontrolle und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach, sicher und effizient.

Die Seiten drei und vier geben einen Überblick über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen und die Dauer der Probezeit, falls erforderlich. Befristungen und Auflagen finden auf der fünften Seite ihren Platz. Auf der letzten, sechsten Seite können weitere amtliche Eintragungen notiert werden. 

Pinker Papierführerschein

Quelle: Eigene Darstellung 

Wie lange ist der rosa Führerschein gültig?

Auf der zweiten Seite im Papierführerschein finden Sie einen Hinweis zur Gültigkeit. Bei Ausstellung war dieser noch ,,unbefristet gültig‘‘, was sich jedoch durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) geändert hat.

Die Einführung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) zum Gemeinschaftsrecht innerhalb der Europäischen Union war maßgebend für den Pflichtumtausch. Damit wurde eine Gültigkeit der Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, auf 15 Jahre festgesetzt. Zusätzlich wird durch Artikel 3 Abs. 3 sichergestellt, „dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen“.

Bei jedem Führerschein gilt eine individuelle Frist, die sich nach dem Geburtsjahr des Fahrers oder nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins richtet. Bei Führerscheinen, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr maßgebend. Bei Ausstellung zwischen dem 01.01.1999 und dem 19.01. 2013 ist hingegen das Ausstellungsjahr von Bedeutung.

Alle wichtigen Fristen zum Pflichtumtausch finden Sie in unserem Beitrag:

Ist der rosa Führerschein im Ausland gültig? 

Den rosa oder grauen Führerschein sieht man nur noch vereinzelt bei Verkehrskontrollen, trotz dessen ist das Faltdokument im gesamten europäischen Raum gültig bis zum Jahre 2033. Daher können Sie bedenkenlos mit dem rosa Führerschein durch Europa fahren. Vereinzelt kommt es vor, dass das Dokument außerhalb von Deutschland nicht akzeptiert wird. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie im Vorhinein das Dokument der Vereinbarung, ausschlaggebend sind hier Artikel 1 und 2, ausdrucken und mit sich führen. Das Dokument stellt die EU im Internet in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Außerhalb der EU ist dies nicht unbedingt der Fall. Daher sollten Sie sich abhängig vom Reiseziel über die geltenden Bestimmungen informieren, ob der rosa Führerschein zulässig ist oder ob ein internationaler Führerschein benötigt wird. Informationen dazu finden Sie beim Auswärtigen Amt oder auch bei der Botschaft des jeweiligen Landes. 

Nachteile durch den Pflichtumtausch?

Durch den Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein sind keine Nachteile ersichtlich, jedoch ausschlaggebende Vorteile wie eine erhöhte Sicherheit. Der rosa Führerschein ist leichter fälschbar, da das Dokument keine Hologramme zur Echtheitsprüfung aufweist. Der neue EU-Führerschein hingegen verwendet ein modernes Sicherheitsdesign und ist deutlich kleiner sowie stabiler und somit viel praktischer im Gebrauch als der Papierführerschein. Mehr dazu, wie Sie einen Original-Führerschein erkennen, erfahren Sie im Beitrag:

Das alte System der Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 wurde mit Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) auf einzelne Klassen umgestellt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. Aus diesem Grund stellen sich viele Besitzer des rosa Führerscheins die Frage: ,,Was darf ich fahren?‘‘ Auch nach dem Umtausch und mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wird die bisherige Fahrberechtigung übernommen. Je nach Geburtsdatum dürfen Sie somit weiterhin Pkws, Lkws, Trikes, Motorräder und landwirtschaftliche Zugmaschinen führen. So darf z. B. mit einer Fahrerlaubnis der alten Klasse drei, die bis zum 31. 12.1998 erworben werden konnte, die Klassen B, BE, C1 und C1E des neuen Führerscheins gefahren werden. Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind mit der standardmäßigen Klasse B ein Auto mit Anhänger, der bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) wiegt, zu fahren. Wenn das Gewicht des Gespanns unter 3,5 t (zGM) wiegt, darf der Anhänger auch mehr wiegen. Bei der Klasse BE gilt die Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem maximalen Gewicht von 3.500 kg, somit darf ein Gesamtgewicht von 7.000 kg nicht überschritten werden. Anderenfalls ist ein Lkw-Führerschein notwendig.

Einen Überblick zu allen Führerscheinklassen finden Sie in unserem Beitrag. Insgesamt lohnt sich der Führerscheinumtausch und die Vorteile des neuen EU-Kartenführerscheins überwiegen eindeutig. Einzig die Kosten für den Führerscheinumtausch sind ärgerlich, aber früher oder später nicht vermeidbar.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Im Fuhrpark sind verschiedene Führerscheindokumente vertreten, unter anderem auch der rosa Führerschein. Wie sieht es daher mit der Führerscheinkontrolle beim Papierführerschein aus? Die meisten Führerscheinkontrollsysteme setzen für die Kontrolle des Papierführerscheins auf den Einsatz von Identifikationsmedien. Das kann zum Beispiel ein RFID-Chip sein, der auf dem Führerschein angebracht wird. Die Führerscheinkontrolle kann so beispielsweise mit dem LapID Siegel schnell und einfach vom Fahrer selbst an einer Prüfstation durchgeführt werden. Alternativ kann aber auch eine App-Lösung in Frage kommen. Im Falle der LapID Manager App kontrolliert der Fahrer den Führerschein allerdings nicht selbst, sondern wird durch eine autorisierte Person (z. B. Pförter) kontrolliert.

Wichtige Infos dazu in unserem Beitrag zur Führerscheinkontrolle bei Papierführerscheinen im Fuhrpark:

Mit dem Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein steigt auch die Möglichkeit zur Automatisierung bei der Führerscheinkontrolle. EU-Kartenführerscheine können einfach und flexibel via App kontrolliert werden. Eine Möglichkeit ist dafür die LapID Driver App, die für Kartenführerscheine aus Deutschland und Österreich eingesetzt werden kann.

Führerscheinkontrolle im Fuhrpark  Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge sind Sie gesetzlich dazu  verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu  kontrollieren. Es wird empfohlen die Kontrollen mindestens zweimal im Jahr  durchzuführen, egal ob manuell oder elektronisch. LapID bietet neben einem  automatisierten Termin- und Erinnerungsmanagement verschiedene Kontrollmethoden  an, die eine ortsunabhängige Führerscheinkontrolle ermöglichen und individuell  auf jeden Fuhrpark zugeschnitten sind.  Sie haben Fragen zur Führerscheinkontrolle oder möchten die Lösungen von LapID  kostenlos testen?Mehr Informationen zur Führerscheinkontrolle erhalten.

 


Jenny Scheffel

Jenny Scheffel


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