UVV-Unterweisung für E-Fahrzeuge: Welche Inhalte sind relevant?

Sobald Mitarbeiter Dienstfahrzeuge im Unternehmen nutzen dürfen, müssen die Unternehmensführung oder der Fuhrparkverantwortliche bestimmte Sicherheitsmaßnahmen treffen und durchführen. Darunter fällt auch die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV. Je nach Fahrzeugart unterscheiden sich die Inhalte der Unterweisung allerdings voneinander. So gibt es auch inhaltliche Besonderheiten bei der Unterweisung für E-Mobilität. Wir werfen einen Blick auf die Unterweisungsinhalte bei E-Fahrzeugen.

Vorab kurz zusammengefasst: Die Fahrerunterweisung im Überblick

Der Arbeitgeber hat für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Maßgeblich dafür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Vorschriften) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Im Wesentlichen geht es darum, potenzielle Gefährdungen für die Mitarbeiter zu erkennen, Maßnahmen zur Verhinderung zu ergreifen und die Mitarbeiter für Arbeitsschutz zu sensibilisieren.

Das ist auch bei der Nutzung von Firmenwagen und Poolfahrzeugen relevant. Aus Sicht des Arbeitsschutzes dient der Dienstwagen nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern auch als Arbeitsmittel im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Als solches muss das Dienstfahrzeug verkehrs- und arbeitssicher, also betriebssicher, sein. Unter Arbeitsmittel fallen alle im Unternehmen eingesetzten Vehikel, also beispielsweise Pkw, Lkw, Transporter, aber auch Motorräder oder Fahrräder. Betroffen sind auch Dienstfahrzeuge, die auch für Privatfahrten genutzt werden dürfen. Als Arbeitsmittel unterliegen Fahrzeuge auch den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen der DGUV. Diese wiederum schreibt die jährlich durchzuführende Fahrerunterweisung vor.

Weitere Informationen zur Fahrerunterweisung im Allgemeinen, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen:

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Einführung von E-Mobilität: Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden potenzielle Gefährdungen für die Mitarbeiter ermittelt und Maßnahmen zur Vorbeugung oder Beseitigung festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung geht Sicherheits-Unterweisungen wie der Fahrerunterweisung voraus. Das bedeutet, dass auf ihrer Basis die Inhalte der Unterweisung bestimmt werden. Diese sind spezifisch je nach Tätigkeit, Arbeitsbereich oder Arbeitsmittel. So unterscheiden sich beispielsweise auch die Gefahren, die von unterschiedlichen Fahrzeugtypen ausgehen. Beim Lkw oder Transporter sind beispielsweise Besonderheiten bei der Ladungssicherung relevant, während beim E-Fahrzeug andere Maßnahmen im Falle eines Unfalls zu ergreifen sind. 

Werden neue Verfahren, Maschinen, Geräte oder ähnliches im Unternehmen eingeführt, muss die Gefährdungsbeurteilung mindestens überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das gilt auch für den Einsatz von Elektrofahrzeugen, wenn diese bislang nicht im Unternehmen genutzt wurden und erstmals zum Einsatz kommen sollen. Denn von einem Elektrofahrzeug gehen andere Gefahren aus als von Verbrennern.

Was bei der Gefährdungsbeurteilung für Elektro zu beachten ist, fasst Rechtsanwalt Lutz D. Fischer zusammen:

Inhalte der Fahrerunterweisung

Wie bereits geschildert, bedarf die Fahrerunterweisung vorab eine durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Darauf aufbauend können die Inhalte für eine Fahrerunterweisung erstellt werden.

Während die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und der Fahrerunterweisung gesetzlich festgelegt ist, sind die genauen Inhalte nicht spezifisch definiert. Die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge gibt jedoch Anhaltspunkte, welche Inhalte für die Unterweisung relevant sind.

Nennenswert sind beispielsweise:

  • 36 DGUV Vorschrift 70 „Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen“: Demnach muss der Fahrer das Fahrzeug vor jedem Schichtbeginn auf „die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen“. Während der Schicht muss er das Fahrzeug auf Mängel überprüfen.
  • 37 DGUV Vorschrift 70 „Be- und Entladen“: Hier werden Regelungen zur Ladungssicherung thematisiert.
  • 42 DGUV Vorschrift 70 „Verhalten vor und während der Fahrt“: Hier geht es unter anderem darum, dass die zulässige Höchstzahl an Sitzplätzen nicht überschritten wird.
  • 48 DGUV Vorschrift 70 „Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen“: Der Fahrzeugführer ist dazu angehalten bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht die jeweiligen Beleuchtungen des Fahrzeugs zu nutzen.

Folgende Lerninhalte sind in vielen E-Learning-Tools zur Fahrerunterweisung enthalten:

  • Allgemeine Regelungen rund um den Dienstwagen (Regeln des Straßenverkehrsgesetzes, Lenk- und Ruhezeiten etc.)
  • Zustandskontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
  • Verhalten vor und während der Fahrt
  • Ladungssicherung und Sicherheitsausrüstung
  • Vorgehen bei Pannen und Unfällen

Dabei handelt es sich um allgemeine Themen, die fahrzeugübergreifend gelten. Je nach Fahrzeugtyp können jedoch weitere spezifische Unterweisungsthemen relevant sein.

Wer nach einem passenden Anbieter für eine E-Learning-Fahrerunterweisung sucht, kann sich dabei beispielsweise an der DGUV-Zertifizierung orientieren. Unterweisungen, die diesem Standard entsprechen, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. So müssen beispielsweise die fachlichen Aspekte im Arbeitsschutz aktuell dargestellt sein, es muss eine Verständnisprüfung durchgeführt werden und es muss jederzeit ein Gespräch zwischen Vorgesetztem bzw. Arbeitgeber und dem Unterweisenden möglich sein.

Informieren Sie sich hier zum eLearning zur Fahrerunterweisung nach UVV und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach und effizient.

Besonderheiten bei E-Mobilität

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Quelle: LapID Service GmbH/ DEKRA, Fahrerunterweisung nach UVV - Modul Elektromobilität

Die genannten allgemeinen Inhalte gelten im Wesentlichen auch bei Elektrofahrzeugen. So darf z. B. auch im E-Fahrzeug nicht mit dem Handy am Steuer oder unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss gefahren werden. Auch allgemeine Verkehrsregeln wie die Straßenschilder, Rechts-vor-Links Regelung oder ähnliches gelten entsprechend auch für Elektrofahrzeuge. Ausnahmen gibt es jedoch auch. So gibt es beispielsweise eigene Parkflächen speziell für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit eigenem Verkehrsschild. Bei Unterweisungen für E-Fahrzeuge gibt es neben den allgemeinen Themen weitere Lerninhalte. Im Fokus steht dabei vor allem der Umgang mit der, im Vergleich zu Verbrennern, anderen Antriebstechnik sowie den Hochvoltkomponenten. Wesentliche Punkte einer Fahrerunterweisung für Elektromobilität sind:

  • Besonderheiten E-Fahrzeuge: Wie unterscheiden sich E-Fahrzeuge von Verbrennern? Woran erkennt man die Unterschiede?
  • Gefahren und Risiken: Welche Gefahren gehen von einem E-Fahrzeug aus (z. B. elektrische Gefahrenquellen wie Störlichtbögen oder Kurzschlüsse)? Sind diese anders als bei Benzinern oder Diesel-Fahrzeugen? Wie muss mit den Gefahren umgegangen werden? Welche Risiken gehen mit der Nutzung von E-Fahrzeugen einher?

Hinweis: Die Gefahren, die von einem Elektrofahrzeug ausgehen, sind nicht gefährlicher als bei herkömmlichen Antrieben - sie sind nur anders und oftmals weniger bekannt. Daher ist es wichtig, mögliche Gefährdungen zu kennen und wissen, wie im Notfall zu reagieren ist.

  • Ladesäulen und Ladevorgang: Welche Ladevorrichtungen unterwegs und zu Hause eignen sich? Was muss bei der Ladung zu Hause beachtet werden? Wie lange dauert der Ladevorgang?
  • Pannen und Unfälle: Was ist im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tun? Wie geht man defekten Hochvoltkomponenten um?

Hinweis: Rettungskräfte sollten in jedem Fall informiert werden, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, das erleichtert die Fahrzeugbergung.

Die Bedienfunktion des E-Fahrzeugs ist in der Regel kein Bestandteil der Fahrerunterweisung. Dies wird bei der erstmaligen Überlassung des Dienstfahrzeugs im Rahmen der Fahrzeugeinweisung erläutert.

Fahrerunterweisung bei LapID

Alle E-Learning-Unterweisungen bei LapID lassen sich über das Fahrerportal abrufen. Für den Bereich Fuhrpark (Dienstwagennutzung und Berufskraftfahrer) bietet LapID beispielsweise folgende Unterweisungen an:

  • Allgemeine Pkw-Unterweisung
  • Fahrerunterweisung E-Mobilität
  • Ladungssicherung Lkw inkl. Lenk- und Ruhezeiten
  • Gefahrguttransport
  • Allgemeine Fahrerunterweisung Dienstfahrrad

Darüber hinaus bietet LapID weitere Sicherheitsunterweisungen wie Brandschutz, Bildschirmarbeit oder Datenschutz an. Informieren Sie sich gerne über das Unterweisungsangebot von LapID und testen Sie unsere Produkte kostenlos.

Unser Tipp:
Wer nach einem passenden Anbieter für E-Learning-Unterweisungen sucht, kann sich dabei beispielsweise an der DGUV-Zertifizierung orientieren. Unterweisungen, die diesem Standard entsprechen, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. So müssen beispielsweise die fachlichen Aspekte im Arbeitsschutz aktuell dargestellt sein, es muss eine Verständnisprüfung durchgeführt werden und es muss jederzeit ein Gespräch zwischen Vorgesetztem bzw. Arbeitgeber und dem Unterweisenden möglich sein.

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Quelle: LapID Service GmbH, Vorteile der LapID Fahrerunterweisung

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.

 


Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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