Die UVV-Unterweisung ist eine verpflichtende Sicherheitsunterweisung im Unternehmen. Sie dient dazu, Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufzuklären und Arbeitsunfälle vorzubeugen. Im Fuhrpark ist diese Unterweisung die Fahrerunterweisung nach Unfallverhütungs-Vorschrift (UVV). In unserem Beitrag verschaffen wir einen Überblick über die Grundlagen der UVV-Unterweisung und werfen einen konkreteren Blick auf die Fahrerunterweisung nach UVV.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine UVV-Unterweisung?
- Wer muss die UVV-Unterweisung durchführen?
- Wie oft muss die UVV-Unterweisung erfolgen?
- Wann ist eine unterjährige Unterweisung sinnvoll?
- Unterschiede: Unterweisung, Betriebsanweisung und Betriebsvereinbarung
- UVV-Unterweisung im Fuhrpark: Die Fahrerunterweisung nach UVV
- Inhalte der Fahrerunterweisung nach UVV
- E-Learning vs. Präsenzveranstaltungen
Was ist eine UVV-Unterweisung?
Um die Arbeitssicherheit im Fuhrpark zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter im Umgang mit Dienstfahrzeugen zu unterweisen und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Fahrerunterweisung nach UVV.
Bei einer UVV-Unterweisung handelt es sich um eine Unterweisung, die im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt wird. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter regelmäßig und angemessen im sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel und am Arbeitsplatz zu unterweisen. Im Fokus stehen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz. Rechtsgrundlagen hierfür sind Paragraf 12 ArbSchG, Paragraf 12 BetrSichV, Paragraf 4 DGUV Vorschrift 1 sowie Paragraf 35 DGUV Vorschrift 70. Wird eine Fahrerunterweisung nicht durchgeführt, drohen im Schadensfall rechtliche Konsequenzen.
Arbeitsmittel nach Paragraf 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind „Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden […].“ Beispiele für Arbeitsmittel sind neben Maschinen und Anlagen auch ein Telefon, ein Computer, Berufskleidung, Aktenschränke oder der Dienstwagen.
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen sind
- das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere Paragraf 12,
- die Betriebssicherheits-Verordnung, ebenfalls Paragraf 12,
- und die DGUV-Vorschriften (4 DGUV Vorschrift 1, für Fahrzeuge: § 35 DGUV Vorschrift 70).
Eine UVV-Unterweisung muss
- vor erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit
- regelmäßig, mindestens einmal jährlich
- bei Änderungen am Arbeitsplatz oder beim Aufgabenbereich
- nach Unfällen
- bei der Einführung neuer Tätigkeiten und Arbeitsmittel
durchgeführt werden.
Wer muss die UVV-Unterweisung durchführen?
Die Pflicht zur regelmäßigen UVV-Unterweisung liegt beim Arbeitgeber. Die Geschäftsführung muss somit dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes eingehalten werden und die Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Verantwortung für die Durchführung kann der Arbeitgeber aber auch an eine geeignete Person im Unternehmen übertragen. Diese muss über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Andernfalls haftet der Arbeitgeber nach wie vor für eine unzureichende Unterweisung. Wie eine wirksame Delegation von Aufgaben wie der UVV-Unterweisung funktioniert, hat unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer zusammengefasst:
Wie oft muss die UVV-Unterweisung erfolgen?
Wie bereits erwähnt, muss die UVV-Unterweisung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Grundlage sind die Betriebssicherheits-Verordnung und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In Paragraf 12 BetrSichV „Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten“ heißt es:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.“ (§ 12, Abs. 1 BetrSichV)
Gibt es Anlässe die UVV-Unterweisung auch häufiger als einmal im Jahr durchzuführen? Das beantworten wir im nächsten Abschnitt.
Wann ist eine unterjährige Unterweisung sinnvoll?
Manchmal ist es sinnvoll, eine Unterweisung mehrmals im Jahr durchzuführen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden oder bestehende Mitarbeiter auf eine andere Stelle versetzt werden. Aber auch aktuelle Ereignisse, wie z. B. Unfälle, können ein Anlass dafür sein, die Unterweisung öfter durchzuführen.
Hilfreiche Tipps, wie die Umsetzung unterjähriger Unterweisungstermine erfolgen kann und wann diese sinnvoll sind, finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Unterschiede: Unterweisung, Betriebsanweisung und Betriebsvereinbarung
Neben der regelmäßigen Unterweisung im Unternehmen gibt es auch noch Betriebsanweisungen und -vereinbarungen. All diese Regelungen sind Anforderungen an Unternehmen, die auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen basieren. Unterweisungen und Betriebsanweisungen sind beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz geregelt, Betriebsvereinbarungen hingegen fallen unter das Betriebsverfassungsgesetz.
Die Unterschiede und Bedeutung dieser drei Begriffe erläutern wir im nachfolgenden Beitrag:
Im Rahmen der Fahrerunterweisung ist zwischen der Ersteinweisung und der Folgeunterweisung zu unterscheiden. Bei der Ersteinweisung handelt es sich um eine fahrzeugspezifische Einweisung in das Dienstfahrzeug, die bei der Übergabe des Fahrzeugs einmalig stattfindet. Diese Einweisung übernimmt in der Regel der ausliefernde Autohändler oder eine verantwortliche Person im Fuhrpark. Die Übergabe und Ersteinweisung wird in einem Protokoll dokumentiert.
Nach der Ersteinweisung muss mindestens einmal pro Jahr eine Fahrerunterweisung erfolgen.
UVV-Unterweisung im Fuhrpark: Die Fahrerunterweisung nach UVV
Die Fahrerunterweisung ist die Sicherheitsunterweisung im Fuhrparkmanagement. Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Dienstwagen als Arbeitsmittel zur Verfügung, muss er auch hier eine regemäßige Unterweisung durchführen. Bei der Fahrerunterweisung nach UVV steht die Sicherheit im Straßenverkehr im Fokus. Der Mitarbeiter soll dabei für mögliche Gefahren während der Fahrt sensibilisiert werden. Zudem sollen grundlegende Themen rund ums Fahrzeug und den Straßenverkehr vermittelt werden. Verantwortlich für die Fahrerunterweisung im Unternehmen ist ebenfalls der Arbeitgeber. Auch die Fahrerunterweisung kann an geeignete Mitarbeiter im Unternehmen delegiert werden. In vielen Unternehmen ist dafür das Fuhrparkmanagement zuständig.
Wird die Fahrerunterweisung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, drohen dem Arbeitgeber und dem Fuhrparkverantwortlichen im Schadenfall rechtliche Konsequenzen:
Weitere Informationen zur rechtlichen Basis der Fahrerunterweisung sowie praktische Tipps zur Durchführung finden Sie zusammengefasst in unseren Beiträgen:
- Anforderungen an Fahrerunterweisung und Konsequenzen bei Nichterfüllung
- Die rechtliche Basis der Fahrerunterweisung nach UVV
Inhalte der Fahrerunterweisung nach UVV
Die Inhalte der Fahrerunterweisung sind breit gefächert und berücksichtigen eine Vielzahl von Themen. Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 70. Die Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und für die zu unterweisenden Mitarbeiter aufzubereiten. Als Schwerpunkte können im Rahmen der Fahrerunterweisung beispielsweise folgende Bereiche unterwiesen werden:
- Lenk- und Fahrzeiten
- Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung
- Regeln des Straßenverkehrsgesetzes
- Verhalten bei Unfällen
- Fahrverhalten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen
- Verhalten während der Fahrt
Weitere Inhalte der Fahrerunterweisung können Sie auf unserer Übersichtsseite nachlesen:
E-Learning vs. Präsenzveranstaltung
Da auch die Planung einer Unterweisung ein komplexes Thema ist und viel Zeit beansprucht, entscheiden immer mehr Unternehmen Unterweisungen wie die Fahrerunterweisung nach UVV elektronisch durchzuführen. Auch die Zahl der E-Learning-Angebote steigt. Wo genau jedoch die Unterschiede zwischen klassischen Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Terminen liegen, ist nicht immer allen bewusst.
Die Art der Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier kann zwischen Präsenzveranstaltungen und digitalen Lösungen unterschieden werden.
Manuelle Fahrerunterweisungen in Präsenzveranstaltungen:
Bei der manuellen Fahrerunterweisung im Rahmen von Präsenzveranstaltungen sind folgende Schritte durchzuführen:
- Organisation des Unterweisungstermins und der Räumlichkeiten
- Erstellung einer Teilnehmerliste
- Vorbereitung der Unterweisung auf Basis der aktuellen gesetzlichen Regelungen
- Versand der Einladungen zur Unterweisung an die Fahrer
- Durchführung der Unterweisung vor Ort
- Dokumentation der Unterweisung für jeden Fahrer
- Archivierung der Dokumentation
- Erstellung einer Wiedervorlage für das nächste Jahr für jeden Fahrer
Kosten von Präsenzveranstaltungen
Eine Fahrerunterweisung im Rahmen von Präsenzveranstaltungen ist mit Zeitaufwand und damit Kosten verbunden: Auf Seiten des Fuhrparkmanagements entsteht Zeitaufwand für die Organisation, die Vorbereitung und Durchführung sowie die Dokumentation. Auch auf Seiten der Fahrer entsteht Zeitaufwand – nicht nur für die Schulung selbst, sondern unter Umständen auch für An- und Abreise. In Einzelfällen können Kosten für Räumlichkeiten hinzukommen.
Zusätzlich kann es schwierig sein, alle Dienstwagenfahrer zu einem bestimmten Termin am Schulungsort zu versammeln. Dies führt dazu, dass ggf. mehrere Schulungstermine angeboten werden, die weitere Kapazitäten im Fuhrparkmanagement binden.
Digitale Lösungen zur Fahrerunterweisung:
Entscheiden Sie sich für eine digitale Lösung, profitieren Sie auch von deren Vorteile. Ein möglicher Ablauf bei einer Fahrerunterweisung mit E-Learning-Tool kann so aussehen:
- Automatisierte Einladung der Fahrer über das zugrundeliegende System
- Durchführung durch den Fahrer über seinen PC
- Automatisierte Dokumentation der Unterweisung im zugrundeliegenden System
Mit einer elektronischen Fahrerunterweisung gestalten Sie Ihre Prozesse im Fuhrparkmanagement somit langfristig effizient und minimieren den Aufwand für die Organisation, Durchführung und Dokumentation der gesetzlich verpflichtenden Unterweisung.
E-Learning-Systeme, wie das von LapID, setzen auf interaktive Inhalte unterstützt durch Tonspur und Videos. Es handelt sich um kurze Lektionen und einen Abschlusstest zur Verständnisprüfung. Der Zeitaufwand für die Unterweisung beträgt etwa 30 Minuten und kann von jedem PC mit einem Internetanschluss aus durchgeführt werden. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr selbst mit der Aufbereitung der Lerninhalte befassen. Im E-Learning-System stehen immer die aktuellsten und relevantesten Inhalte, die für die Unterweisung von Dienstwagenfahrern notwendig sind, zur Verfügung.
Wir beleuchten im nachfolgenden Beitrag die wesentlichen Vor- und Nachteile beider Methoden im Detail und gehen auf die unterschiedlichen Einsatzgebiete ein:
Sind die Unterschiede zwischen E-Learning-Lösungen und Präsenzveranstaltungen klar, stellt sich die Frage, welche Vorteile E-Learning-Tools genau bieten. Neben der höheren Flexibilität, sowohl bei der Organisation von Unterweisungen als auch später bei der reinen Durchführung, ist der Kostenfaktor entscheidend. Denn mit E-Learning-Unterweisungen entfallen Kosten für Anreise, Meetingräume, Moderatoren sowie Opportunitätskosten.
Weitere Vorteile von E-Learning-Tools und Informationen darüber, warum sich diese insbesondere für die Fahrerunterweisung nach UVV anbieten, können Sie dem nachfolgenden Beitrag entnehmen:
Bei LapID kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Sie können die Fahrerunterweisung mit der ebenfalls verpflichtenden Führerscheinkontrolle und der Dokumentation zur UVV-Fahrzeugprüfung in einem System und aus einer Hand kombinieren.
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