Bessere Sicht im Straßenverkehr: Die richtige Beleuchtung

Die richtige Beleuchtung eines Fahrzeugs ist in puncto Sicherheit enorm wichtig. Laut ADAC sind mehr als die Hälfte aller Autofahrer mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtung auf den Straßen unterwegs. Daher sollte man mindestens einmal im Jahr eine Kontrolle von einem Experten durchführen lassen. Gerade für die dunkle Jahreszeit schadet es nicht, sich die Regeln noch einmal bewusst zu machen und auch die Funktion sowie die korrekte Einstellung zu überprüfen.

Rechtliche Vorgabe

Die StVO schreibt in Paragraf 17 vor, wann welche Beleuchtung eingeschaltet werden muss:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (§17 StVO)

Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Welche Lichter gibt es?

Hier finden Sie einen Überblick der wichtigsten Lichter am Fahrzeug:

  • Tagfahrlicht: Ihr Auto ist für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.
  • Abblendlicht: Sie können bei Dunkelheit 50-60m weit sehen.
  • Fernlicht: Sie können bei Dunkelheit besser und etwa 100-200m weit sehen.
  • Standlicht: Ihr stehendes Auto wird in der Dunkelheit sichtbar gemacht.
  • Nebelscheinwerfer: Sie können bei schlechten Sichtverhältnissen besser sehen.
  • Nebelschlussleuchte: Sie werden bei Nebel besser gesehen.
  • Blinker: Zeigen bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung an.
  • Warnblinklicht: Sie warnen andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren.
  • Bremsleuchte: Andere Verkehrsteilnehmer sehen, dass Sie bremsen.
  • Rückfahrlicht: Andere Verkehrsteilnehmer sehen, dass Sie rückwärtsfahren.

Beleuchtung_Auto_PositionBeispiel dafür, wie die Lichter am Auto angeordnet werden können. Je nach Modell variiert dies aber. Bildelemente: freepic.

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Tagfahrlicht

Das Tagfahrlicht sorgt dafür, das eigene Auto für andere Straßenverkehrsteilnehmer tagsüber sichtbarer zu machen, z.B. in schattigen Waldabschnitten. Es ist im Gegensatz zum Abblendlicht nicht auf die Fahrbahn, sondern auf den Gegenverkehr gerichtet.

Es besteht aus LED-Leuchten und ist meist im unteren Teil der Scheinwerfer verbaut. Seit 2011 dürfen nur noch Autos zugelassen werden, die ein Tagfahrlicht besitzen. Eine generelle Pflicht für die Fahrzeugbeleuchtung bei Pkws am Tag gibt es aber im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarländern nicht.

Das Tagfahrlicht wird beim Starten des Motors automatisch eingeschaltet, daher gibt es kein Symbol dafür. Es entspricht der Schalterstellung 0.

Abblendlicht

Das Abblendlicht muss bei Dämmerung und nachts eingeschaltet werden, aber auch bei schlechten Sichtverhältnissen durch Regen, Schnee oder Nebel sowie im Tunnel und im Parkhaus. Es dient dazu, die vor Ihnen liegende Fahrbahn zu beleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Es reicht etwa 50 bis 60 Meter weit.

Rechtlich gesehen kann das Abblendlicht auch als Alternative zum Tagfahrlicht eingesetzt werden. Es verbraucht aber mehr Energie und erfüllt nicht denselben Zweck, da es die Fahrbahn und nicht den Gegenverkehr beleuchtet.

Um das Abblendlicht einzuschalten, muss der Schalter auf die Leuchte mit den drei Richtung Boden zeigenden Strichen gedreht werden. Dann sollte ein grünes Symbol aufleuchten.

Kontrollleuchte_Fahrlicht

Kontrollleuchte Abblendlicht

Standlicht

Haltende und parkende Fahrzeuge, die ansonsten in der Dunkelheit nicht zu sehen sind, müssen durch das Standlicht beleuchtet werden. Es besteht aus Vorder- und Rücklicht und leuchtet auch dann weiter, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Es muss angeschaltet werden, wenn das Fahrzeug ansonsten aus 50 Metern nicht erkennbar wäre.

Statt dem Standlicht kann innerorts auch das einseitige Parklicht genutzt werden. Dabei wird nur das Licht angeschaltet, welches zur Seite des Verkehrs zeigt. Als Alternative zum Abblendlicht und Tagfahrlicht darf das Standlicht nicht verwendet werden, da es viel schwächer leuchtet.

Das Standlicht wird eingeschaltet, indem der Lichtschalter auf das Symbol mit den zwei Halbkreisen mit den nach links und rechts zeigenden Strichen gedreht wird. Um das Parklicht zu nutzen, muss der Blinkhebel bei abgeschaltetem Motor nach oben für rechts und nach unten für links gedrückt werden, abhängig davon auf welcher Seite das Fahrzeug steht.

Kontrollleuchte_Standlicht

Kontrollleuchte Standlicht

Blinklichter und Warnblinklicht

Bevor die Fahrtrichtung geändert wird, muss der Blinker gesetzt werden. Es gibt sie vorne und hinten sowie manchmal an den Außenspiegeln. Beim Anschalten der Warnblinkanlage leuchten alle Blinklichter. Sie dient dazu andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.

Geblinkt werden muss immer dann, wenn die Fahrtrichtung oder die Fahrspur gewechselt wird. Das Warnblinklicht muss einerseits genutzt werden, um eine Unfallstelle abzusichern, egal ob man selbst in einen Unfall verwickelt, mit dem Fahrzeug liegen geblieben oder der Erste an einer ungesicherten Unfallstelle ist. Auch bei technischen Problemen, am Stauende und während dem Abschleppen sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

Das Blinklicht wird, wie beim Parklicht, durch das Drücken des Hebels nach unten oder oben aktiviert. Um die Warnblinkanlage einzuschalten, muss auf das dreieckige Symbol gedrückt werden, das anschließend leuchten sollte. Bei neueren Fahrzeugen geht das Warnblinklicht bei einer Vollbremsung auch von allein an.

Bremslichter und Rückscheinwerfer

Die roten Bremslichter leuchten hinten auf, wenn der Fahrer das Bremspedal betätigt. Sie zeigen an, dass der vorrausfahrende Fahrer langsamer fährt, sodass die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer darauf reagieren können. Ganz ähnlich ist es bei den Rückscheinwerfern, die angeht, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird weißes Licht nach hinten abstrahlt. Bremslichter und Rückscheinwerfer schalten sich automatisch an und aus.

Welche Regeln für Fernlicht, Lichthupe, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte gelten, können Sie in unseren zugehörigen Beiträgen nachlesen:

Kontrolle und richtige Einstellung der Beleuchtung

Selbst ohne große Expertise zu haben, kann man kontrollieren, ob die Beleuchtung am Auto richtig funktioniert. Dafür einfach Abblendlichtlicht und Warnblinkanlage anschalten und bei einem Rundgang um das Auto nach defekten Lichtern Ausschau halten.


Überprüfen Sie regelmäßig die Einstellung der Scheinwerfer. Im Herbst gibt es immer wieder Aktionen für eine kostenlose Kontrolle.

Sollten bei diesem Vorgang ausgefallene Lichter entdeckt worden sein, müssen diese sofort ausgetauscht werden. Handelt es sich um ein Modell mit Halogen-Lampen, das seit 2011 auf dem Markt ist, kann der Fahrzeugbesitzer diese mit Hilfe von Bordwerkzeug und Bordbuch selbst ersetzen. Bei älteren Modellen sollte dafür eine Werkstatt aufgesucht werden.

Abblend-, Fern- und Nebellicht müssen nach dem Wechsel trotzdem nochmal von Experten kontrolliert werden, denn schon eine geringfügige Verschiebung kann zur Blendung des Gegenverkehrs oder zu Reichweitenverlust führen. In den Werkstätten kann auf einem zertifizierten Lichteinstellplatz die Leuchtweite von Abblendlicht und Nebelscheinwerfern angepasst werden. Bei dem Abblendlichtlicht sollte die Hell-Dunkel-Grenze etwa bei 50 bis 100 Metern auf die Fahrbahn treffen, was ungefähr ein bis zwei Leitpfosten auf der Autobahn entspricht.

Anders sieht es bei neueren Modellen aus. Für diese wird ein Diagnosegerät benötigt, um die Nullstellung der Leuchtweiten-Regulierung veranlassen zu können. Mit den modernen Lichtsystemen wie Xenon, LED oder Laser steigen im Vergleich zu den Halogen-Lampen auch der Aufwand und die Kosten für die Lichteinstellung.

Bei Beladung des Fahrzeugs müssen Sie die Leuchtweiten-Regulierung anpassen, damit andere nicht geblendet werden. Bei Xenon-, LED- und Laserscheinwerfern über 2000 Lumen passiert das automatisch. Außerdem brauchen Sie dann eine Scheinwerferreinigungsanlage.

LED-Lichter

Obwohl Xenon und LED-Scheinwerfer denselben Grenzwerten wie Halogen-Scheinwerfer unterworfen sind, haben viele Autofahrer das Gefühl durch das kalte Licht, gerade nachts, geblendet zu werden.

Eine ADAC-Studie zu unterschiedlichen LED-Scheinwerfersystemen hat gezeigt, dass Linsenprojektionssysteme, die aus punktuellen Lichtquellen bestehen, tatsächlich stärker blenden als Freiflächenreflektoren, die eine größere Lichtaustrittsfläche besitzen. Dabei wäre es technisch leicht umsetzbar, die Blendwirkung herabzusetzen. Der ADAC schlägt daher vor, die Linsenprojektionssysteme ausschließlich beim Fernlicht einzusetzen, da dieses beim Herannahen anderer Verkehrsteilnehmer sowieso ausgeschaltet werden muss.

Bei den älteren Xenon- und LED-Scheinwerfern ist die Hell-Dunkel-Grenze außerdem sehr scharf, was z.B. bei Bodenwellen für den Gegenverkehr plötzliche Lichteffekte bedeuten kann. Bei neueren Fahrzeugen wurde aber auf eine weichere Blendgrenze geachtet.

Auch über LED-Bremslichter gibt es Beschwerden. Blinker und LED-Bremslichter unterliegen jedoch den Regularien der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE). Sie liegen also innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Auch dass weniger auffällige Blinker zu höheren Unfallzahlen führen, konnte die ADAC-Unfallforschung nicht bestätigen.


Sonja Riepe

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