Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Sobald es dunkel und die Sicht deswegen stark eingeschränkt wird, brauchen Autofahrer zum Beispiel auf Landstraßen mehr Licht als die Tagleuchten oder das Abblendlicht des Fahrzeugs hergeben. Hier kann das Fernlicht helfen die Fahrbahn genügend auszuleuchten. Wir geben einen Überblick, was es bei der Nutzung des Fernlichts zu beachten gilt, welche Bußgelder bei Verstößen drohen und was die Unterschiede zwischen Fernlicht, Abblendlicht und Nebelscheinwerfer sind.

Fernlicht: Wann benutze ich es?

In der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung steht viel dazu, wann die Nutzung des Fernlichts erlaubt bzw. nicht erlaubt ist und dass entsprechende Scheinwerfer an den jeweiligen Kraftfahrzeugen vorhanden sein müssen (§ 50 Abs. 2 StVZO). Eine Pflicht das Fernlicht zu nutzen, findet man hingegen vergeblich.

Das Fernlicht reicht etwa 100 bis 200 Meter weit und erleuchtet die Straße, die vor einem liegt. Nur wenn die Sicht stark eingeschränkt ist und das Fahrzeug fährt, darf das Fernlicht eingeschaltet werden. Mithilfe des Fernlichts kann der Autofahrer schnell erkennen, ob beispielsweise eine Kurve bevorsteht oder ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt. Mit eingeschaltetem Fernlicht darf nur so schnell gefahren werden, dass man das Fahrzeug innerhalb des beleuchteten Fahrbahnabschnitts gefahrlos anhalten kann. Sobald ein Auto aus der entgegengesetzten Richtung kommt, muss das Fernlicht ausgeschaltet und auf das Abblendlicht umgeschaltet werden, da es den anderen Autofahrer blenden und so ein Unfall entstehen kann (siehe § 17 Abs. 2 StVO). Das Fernlicht darf also nicht die ganze Zeit über eingeschaltet bleiben, weil es Risiken für andere Verkehrsteilnehmer birgt. Auch wenn Wild auf der Fahrbahn steht, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden. Das Wild kann durch Fernlicht ebenfalls geblendet werden, sich erschrecken und stehenbleiben und so mit Ihrem Fahrzeug kollidieren. Auch bei starkem Regen, Nebel und Schnee darf das Fernlicht nicht benutzt werden. Grund dafür ist, dass die Schneeflocken und Regentropfen das Licht reflektieren und Sie selbst dadurch geblendet werden können. In diesen Fällen schalten Sie die Nebelscheinwerfer ein.

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Abbildung: Fernlicht-Symbol

Bei der Lichthupe handelt es sich um ein Warnzeichen nach Paragraf 16 StVO. Mit dem Fernlicht wird ein kurzes Signal gegeben, indem der Schalter für das Fernlicht (je nach Fahrzeugmodell) mehrmals leicht gedrückt oder gezogen wird. Wird die Lichthupe zweckentfremdet, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen und bei Nötigung kann sogar eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe drohen (§ 240 StGB).

Nicht verwechseln: Unterschiede zu Abblendlicht,  Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte

Um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden ist es wichtig zu wissen, wann welches Licht und auch welche Warn- oder Kontrollleuchten ein- oder ausgeschaltet werden müssen. Zu den wohl bekanntesten Lichtern gehören Tagfahrlicht, Blinker und das Rückfahrlicht. Auch Abblendlicht, Fernlicht und Nebelscheinwerfer sowie Nebelschlussleuchte sind bekannt. Welche Unterschiede gibt es zwischen Fernlicht, Abblendlicht und Nebelscheinwerfern?

Abblendlicht

Mit dem Abblendlicht wird die Fahrbahn 50 bis 60 Meter ausgeleuchtet, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Sollte das Fahrzeug jedoch schwer beladen sein, ändert sich der Winkel des Lichtkegels und kann entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Dann müssen die Scheinwerfer neu eingestellt werden. Manuell geht das mithilfe eines Verstellrädchens neben dem Lenkrad, meist befindet es sich auf der linken Seite. Beim Abblendlicht handelt es sich um die Fahrzeugbeleuchtung, die bei Dämmerung und Dunkelheit im Stadtverkehr und auf vielbefahrenen Straßen außerhalb der Stadt eingeschaltet wird. Doch auch wenn die Sichtverhältnisse durch Regen, Schnee oder Nebel schlecht sind oder man in einen Tunnel oder Parkhaus fährt (§ 17 Abs. 3 StVO).

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Abbildung: Abblendlicht-Symbol

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Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Die Nebelscheinwerfer leuchten stärker als das Abblendlicht, jedoch schwächer beziehungsweise nicht so weit wie das Fernlicht. Sie sollten nicht nur bei Nebel, sondern auch bei starkem Regen und Schnee eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte ist eine besonders hell leuchtende, rote Zusatzleuchte und strahlt etwa 12 bis 20 Mal stärker als die Schlussleuchte. Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Sonst blendet sie die anderen Verkehrsteilnehmer.

 

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Abbildung: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt die Nutzung der verschiedenen Lichtquellen am Fahrzeug vor: “Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.” § 17 Abs. 1 StVO

Fernlicht am Fahrrad?

Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder müssen mit einem Fernlicht bzw. entsprechenden Scheinwerfern ausgerüstet sein. Seit Juni 2017 dürfen auch Fahrräder Fernlicht (und Tagfahrlicht) haben (§ 67 Abs. 3 Satz 5 StVZO).

Fernlicht: Unterschiede bei Lkw und Pkw

Bei Lkw dürfen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht mehr als 12 Tonnen beträgt, inklusive Zusatzscheinwerfer nicht mehr als sechs Fernlicht-Scheinwerfer haben. Davon dürfen nur zwei Paare gleichzeitig leuchten. Für die anderen Kraftfahrzeuge gilt, dass sie einschließlich der Zusatzscheinwerfer maximal vier Fernlicht-Scheinwerfer haben dürfen. Davon dürfen entweder alle gleichzeitig oder nur Paare leuchten (§ 50 Abs. 9 StVZO).

Wo wird das Fernlicht am Auto eingeschaltet?

Im Umfeld des Lenkrads befindet sich in der Regel ein Schalter, über den man die Fahrzeugbeleuchtung bedienen kann. Oft handelt es dabei um einen Drehschalter, um den herum verschiedene Symbole markiert sind. Von der Mitte oben im Uhrzeigersinn: die „Aus“-Position / das Tagfahrlicht, das Standlicht, das Abblendlicht. Die Nebelscheinwerfer finden sich dort in einigen Fahrzeugmodellen ebenfalls. Und das Fernlicht? Das Fernlicht wird über einen separaten Hebel eingeschaltet, welcher sich in der Regel auch im Umfeld des Lenkrads befindet. Oft ist es im Blinkerhebel integriert. Um das Fernlicht mit dem Blinkerhebel einzuschalten, muss der Hebel nach vorne gezogen oder nach hinten geschoben werden. Wenn das Fernlicht eingeschaltet ist, ist eine Kontrollleuchte ebenfalls aktiviert (siehe Abbildung oben): „Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden;“ (§ 50 StVZO).

Unterschiedliche Fernlicht-Scheinwerfer-Typen

LED-, Xenon- oder Halogen-Lampen? Alle drei Lampen können im Fernlicht-Scheinwerfer eingesetzt werden. LED- und Xenon-Lampen sind teurer als Halogen-Lampen und um in Deutschland zugelassen zu werden, müssen eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Niveauregulierung vorhanden sein. Besondern weit, nämlich bis zu 240 m, strahlen LED- und Xenon-Lampen. Ihr Licht ist wirkt bläulich, wohingegen Halogen-Lampen gelblich strahlen. Sie strahlen maximal 140 m weit.

Fernlicht-Assistent für automatisches Fernlicht

Um den Fahrer zu unterstützen, gibt es immer mehr technologische Unterstützung, die gesetzlich vorgeschrieben und streng geregelt ist. So darf der Fernlicht-Assistent seit 2005 Autofahrern die Arbeit abnehmen, sich um die Regulierung des Fernlichts zu kümmern. Ein Kamerasensor am Innenspiegel erkennt bei eingeschaltetem Fernlicht, wenn sich ein Fahrzeug auf der entgegengesetzten Fahrbahn nähert oder die Fahrbahn ausreichend ausgeleuchtet ist. In diesen Fällen schaltet der Assistent das Fernlicht automatisch aus.

Beim adaptiven Fernlicht ist es so, dass die Technologie einen Schritt weiter geht und anstelle das Fernlicht auszuschalten, sie es neu ausrichtet, um den entgegenkommenden Fahrer nicht zu blenden, jedoch für eine ausreichende Beleuchtung der Fahrbahn zu sorgen.

Neu ist das blendfreie Fernlicht. Der Fernlicht-Assistent sorgt hierbei dafür, dass der Lichtkegel immer so ausgerichtet ist, dass er gar nicht erst entgegenkommende Fahrzeugführer blendet.

Bußgelder zu Verstößen rund um das Fernlicht

Verstoß

Strafe / Bußgeld

Keine Nutzung des Fernlichts, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten

20 Euro

Keine Nutzung des Fernlichts, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten + Verursachung eines Unfalls

35 Euro

Frontscheinwerfer sind verdeckt oder verschmutzt + Gefährdung Anderer

25 Euro

Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz entgegenkommender Fahrzeuge + Gefährdung Anderer

25 Euro

Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz vorausfahrender Fahrzeuge mit geringem Abstand

20 Euro

Fahren mit Fernlicht, obwohl die Straße durchgehend ausgeleuchtet ist + Verursachung eines Unfalls

35 Euro

Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe

10 Euro

 


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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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