Wann ist die Lichthupe erlaubt?

Die Lichthupe darf von jedem Kraftfahrzeugfahrer eingesetzt werden, um beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen. Doch sollte man bei der Nutzung der Lichthupe Vorsicht walten lassen, denn sie ist nur in bestimmten Situationen erlaubt und kann schnell als Nötigung empfunden werden. Wann die Lichthupe im Straßenverkehr erlaubt ist und welche Bußgelder bei Missachtung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich der Lichthupe auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist die Lichthupe?

Auch wenn es das Wort vermuten lässt, handelt es sich bei der Lichthupe nicht um ein akustisches Warnsignal. Nicht zu verwechseln mit Warn- oder Kontrollleuchten im Fahrzeug. Die Lichthupe ist ein Leucht- oder auch Schallzeichen und der Begriff “Lichthupe” umgangssprachlich.

LichthupeAbbildung: Lichthupe, Eigene Darstellung LapID Service GmbH; Bildquelle Fahrzeug: Freepik

Wie macht man eine Lichthupe?

Die Lichthupe wird mit dem Fernlicht betätigt, indem der Schalter für das Fernlicht (je nach Fahrzeugmodell) mehrmals leicht gedrückt oder gezogen wird. Dabei leuchten die beiden Frontlichter auf und für den entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrer sieht es so aus, als würden die Frontlichter Ihres Fahrzeugs kurz aufleuchten.

Wann wird die Lichthupe eingesetzt?

Die Lichthupe darf nur in zwei Situationen eingesetzt werden, so Paragraf 16 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Dieses Gesetz gilt auch für die akustische Hupe.

“ (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.”

Sie dürfen also weder andere Autofahrer noch andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger per Lichthupe grüßen, einem anderem Fahrzeug Vorrang gewähren oder einen Fahrer nötigen, die Spur freizumachen. Denn Nötigung ist strafbar.

Sollten Sie sich jedoch in einer Situation befinden, in der Sie außerorts überholen möchten und obwohl Sie links blinken, der Fahrer auf der linken Spur nicht merkt, was Sie vorhaben, dürfen Sie kurz die Lichthupe einsetzen. Dies dient dazu, dass der andere Fahrer sie bemerkt und auf die rechte oder mittlere Spur ausweichen kann, damit Sie überholen können. Jedoch müssen Sie dabei weiterhin den erforderlichen Sicherheitsabstand zu dem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug wahren. Denn sonst handelt es sich um Nötigung. Außerdem dürfen Sie in einer solchen Situation nur dann entsprechend handeln, wenn die Spur für den anderen Fahrer frei ist. Sonst hat er keine Möglichkeit auszuweichen und Sie können (dürfen) nicht überholen. Es ist wichtig, wenn Sie die Lichthupe einsetzen, diese nicht lange einzusetzen, da sie den anderen Fahrer blenden kann.

Wie reagieren, wenn Ihr Hintermann Lichthupe gibt?

Macht sich Ihr Hintermann per Lichthupe bemerkbar, bleiben Sie ruhig und prüfen Sie, ob er Sie womöglich auf eine Gefahr hinweisen möchte – oder ob er, wenn es die Umstände erlauben, überholen will. Bremsen Sie auf keinen Fall unüberlegt abrupt ab, denn das kann, vor allem wenn außer Ihnen beiden noch weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, zu einem schweren Unfall führen. Auch wenn Ihr scharfes Abbremsen den Lichthupenden disziplinieren soll, dass er mehr Abstand hält: Das kann schnell schief gehen und ebenfalls zu einem Auffahrunfall führen, für den Sie dann haften (vgl. Amtsgericht Solingen, Urteil vom 06.01.2017, 13 C 427/15).

Bußgelder rund um die Lichthupe

Verstoß

Strafe

Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe

5 € Verwarngeld

… dabei andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder belästigt

10 € Verwarngeld

Nötigung durch den Einsatz der Lichthupe

Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister, ein bis 3 Monate Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Kathrin Mikalay

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Schreiben Sie den ersten Kommentar: