Drängler und Nötigung im Straßenverkehr

Dichtes Auffahren oder Drängeln ist nach einer Umfrage des ADAC bei 85 Prozent der Mitglieder ein Hauptärgernis im Straßenverkehr. Wir befassen uns mit den gesetzlichen Grundlagen zu Drängeln und zur damit entstehenden Nötigung, werfen einen Blick auf die Strafen und Bußgelder, die für beide Vergehen drohen, und geben Tipps zum richtigen Verhalten.

Drängeln & Nötigung – gesetzliche Grundlagen

Das Drängeln an sich erfüllt keinen eigenen Straftatbestand. Wird der Mindestabstand unterschritten, handelt es sich hierbei im ersten Schritt um einen Abstandsverstoß. Drängeln kann allerdings als Nötigung angesehen werden. Ist dies der Fall, greift § 240 StGB. Dieser besagt:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ein Straftatbestand der Nötigung schützt die freie Willensbildung und Willensbestätigung von Betroffenen. Nötigung bedeutet demnach, dass ein anderer nicht seinem eigenen Willen nach Handeln kann und durch andere zum Handeln, Dulden oder Unterlassen gezwungen wird. Im Straßenverkehr ist dies vorzugsweise auf Autobahnen oder Landstraßen anzutreffen, auf denen schnellerfahrende Fahrzeuge auf langsamere vorausfahrende Fahrzeuge treffen.

Weitere Erscheinungsformen der Nötigung im Straßenverkehr können sein:

  • Ausbremsen
  • Zufahren auf Fußgänger
  • Überraschender Spurwechsel
  • Einsatz der Lichthupe
  • Verhindern des Überholens
  • Erzwingen der Vorfahrt
  • Freihalten des Parkplatzes
  • Zuparken einer Einfahrt oder eines Fahrzeugs
  • Versperren des Weges durch Fußgänger

Wann die Lichthupe zur Nötigung wird:

Nach Paragraf 16 Straßenverkehrsordnung darf die Lichthupe zum Anzeigen des Überholvorgangs außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden. Als Nötigung kann der Einsatz der Lichthupe gewertet werden, wenn der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, die Betätigung der Lichthupe über eine längere Strecke erfolgt und der vorausfahrende Fahrer sich dadurch zum Räumen der Fahrbahn genötigt fühlt.

Eine Nötigung ist nicht zu verwechseln mit der Beleidigung. Das Strafmaß für eine Nötigung ist deutlich höher angesetzt als das der Beleidigung. Welche Folgen eine Beleidigung im Straßenverkehr haben kann, betrachten wir im Beitrag: Beleidigung: Straftat & Konsequenzen

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Nötigung im Straßenverkehr?

Rechte von Betroffenen:

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, drängelnde Fahrer bei der nächsten Polizeiwache oder telefonisch anzuzeigen. Notwendige Informationen hierfür sind:

  • Ort und Zeitpunkt des Geschehens
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Farbe, Marke und Modell des Fahrzeugs
  • Beschreibung des Fahrers

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Die Folgen einer Nötigung im Straßenverkehr können schwerwiegend sein. Grundlage ist auch hier Paragraf 240 StGB. Als Strafe ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Zusätzlich können, je nach Schwere der Nötigung, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, bis zu drei Punkten im Verkehrszentralregister und, im schlimmsten Fall, der Führerscheinentzug drohen.

Verstöße zum Einsatz der Lichthupe:

Verstoß Sanktion Nebenstrafen
Lichthupe missbräuchlich verwendet 5 € -
... andere belästigt oder geblendet 10 € -
Nötigung mit Betätigung der Lichthupe Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis 3 Jah­re a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte oder
b) Führerschein­entzug + 3 Punkte

 

Wird der Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h unterschritten, drohen Bußgelder zwischen 25 Euro und 35 Euro. Liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h und unter 100 km/h steigen die Bußgelder auf 75 Euro bis 320 Euro, je nach Unterschreitung des Abstands. Hinzu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister. Bei Geschwindigkeiten zwischen 100 km/h und 130 km/h liegen die Bußgelder zwischen 75 Euro und 320 Euro. Zusätzlich fallen, je nach Unterschreitung des Abstands, 1 bis2 Punkte und 1 bis3 Monate Fahrverbot an. Über 130 km/h liegen die Bußgelder zwischen 100 Euro und 400 Euro sowie 1 bis2 Punkte und 1 bis3 Monate Fahrverbot.

So verhalten Sie sich richtig, damit Sie nicht zum Drängler werden

Um nicht selbst zum Drängler zu werden, sollten Sie sich die Abstandsregeln stets vor Augen halten. Wichtige Faustformeln hierfür sind:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Halbe Tachoanzeige in Metern als Abstand (als Orientierung dienen hier die Leitpfosten, die im 50 m Abstand aufgestellt sind)
  • 2-Sekunden-Regel: Orientierung z. B. an einem Verkehrsschild. Passiert das vorausfahrende Auto dieses Zeichen, sollten Sie selbst erst mindestens zwei Sekunden später die Stelle passieren.

Auf der Autobahn:

Auf der Autobahn empfiehlt es sich, den Verkehr von hinten im Auge zu behalten. Kommt ein schnellerfahrendes Fahrzeug von hinten, sollte auf das Überholen oder Spurwechseln verzichtet werden, um Stress und Ärger oder wohlmöglich einen Unfall zu vermeiden. Kommen Sie doch in die Situation, dass sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert, bewahren Sie Ruhe und verlagern Sie den entstehenden Druck in keinem Fall auf die vor Ihnen fahrenden Fahrzeuge.

Vermeiden Sie es zu bremsen (sofern dies nicht erforderlich ist) und wechseln Sie die Spur (sofern möglich), um das schneller fahrende Fahrzeug passieren zu lassen. Lassen Sie sich ebenfalls nicht selbst zum Rasen verleiten, nur weil ein schnelleres Fahrzeug hinter Ihnen fährt.

Auf der Landstraße:

Nicht nur auf der Autobahn können Ihnen Drängler begegnen, auch auf der Landstraße kann man auf diese treffen. Hier ist besonders vorausschauendes Fahren gefragt, vor allem dann, wenn Sie die Strecke selbst nicht kennen oder diese nicht gut einzusehen ist. Ergibt sich eine Möglichkeit zum Überholen, lassen Sie das schneller fahrende Fahrzeug passieren.

Tipps fürs Fuhrparkmanagement

Um die Sicherheit Ihrer Fahrer und anderer Teilnehmer im Straßenverkehr zu erhöhen, empfiehlt es sich bei der Neuwagenbeschaffung die Ausstattung mit Abstandswarnern oder dem Abstandsregeltempomat zu berücksichtigen. Beide Fahrerassistenzsysteme unterstützen den Fahrer während der Fahrt und weisen darauf hin, wenn der Abstand zu gering ist oder bremsen das Fahrzeug im besten Fall von selbst ab, um den Abstand zu vergrößern. Wichtig ist jedoch, dass sich die Systeme an den bereits genannten Faustformeln orientieren und nicht manuell unterschritten werden.

 

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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