Beleidigungen & Drängeln im Straßenverkehr

Beleidigungen & Drängeln im Straßenverkehr
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Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, kann ein Lied davon singen: Manche Verkehrsteilnehmer fahren zu langsam, parken so, dass sie andere behindern. Andere sind dermaßen gefrustet, dass sie andere Verkehrsteilnehmer oder sogar Verkehrspolizisten beleidigen. Zu oft vergessen die Wortakrobaten jedoch, dass diese Verhaltensweisen eine Straftat sein können, die ggf. sogar eine Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Inhaltsverzeichnis:

Gesetzliche Grundlagen

Was versteht man unter Drängeln & Nötigung?

Von Drängeln wird dann gesprochen, wenn der Mindestabstand im Straßenverkehr unterschritten wird. Dabei handelt es sich zunächst um einen Abstandsverstoß, aber noch nicht um einen Straftatbestand. Drängeln kann allerdings als Nötigung angesehen werden. Ist dies der Fall, greift Paragraf 240 StGB. Dieser besagt:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ein Straftatbestand der Nötigung schützt die freie Willensbildung und Willensbestätigung von Betroffenen. Nötigung bedeutet demnach, dass ein anderer nicht seinem eigenen Willen nach Handeln kann und durch andere zum Handeln, Dulden oder Unterlassen gezwungen wird. Im Straßenverkehr ist dies vorzugsweise auf Autobahnen oder Landstraßen der Fall, auf denen schneller fahrende Fahrzeuge auf langsamere vorausfahrende Fahrzeuge treffen.

Weitere Erscheinungsformen der Nötigung im Straßenverkehr können sein:

  • Ausbremsen
  • Zufahren auf Fußgänger
  • Überraschender Spurwechsel
  • Einsatz der Lichthupe
  • Verhindern des Überholens
  • Erzwingen der Vorfahrt
  • Freihalten des Parkplatzes
  • Zuparken einer Einfahrt oder eines Fahrzeugs
  • Versperren des Weges durch Fußgänger

Wie geht man mit Dränglern um?

Auf der Autobahn:

Auf der Autobahn empfiehlt es sich, den Verkehr von hinten im Auge zu behalten. Kommt ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten, sollte auf das Überholen oder einen Spurwechseln verzichtet werden. So wird Stress und Ärger oder sogar ein Unfall vermieden. Kommen Sie doch in die Situation, dass sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert, bewahren Sie Ruhe und verlagern Sie den entstehenden Druck in keinem Fall auf die vor Ihnen fahrenden Fahrzeuge.

Vermeiden Sie es zu bremsen (sofern dies nicht erforderlich ist) und wechseln Sie die Spur (sofern möglich), um das schneller fahrende Fahrzeug passieren zu lassen. Lassen Sie sich nicht zum Rasen verleiten, nur weil ein schnelleres Fahrzeug hinter Ihnen fährt.

Auf der Landstraße:

Nicht nur auf der Autobahn können Ihnen Drängler begegnen, auch auf der Landstraße kann man auf diese treffen. Hier ist besonders vorausschauendes Fahren gefragt, vor allem dann, wenn Sie die Strecke selbst nicht kennen oder diese nicht gut einzusehen ist. Ergibt sich eine Möglichkeit zum Überholen, lassen Sie das schnellere Fahrzeug passieren.

Was fällt unter Beleidigungen?

Die freie Meinungsäußerung gehört in Deutschland verfassungsgemäß zu den Grundrechten. Doch wird eine Person verbal, graphisch oder gestisch durch eine andere Person missachtet, also bspw. beschimpft und in ihrer Würde verletzt, handelt es sich um eine Beleidigung. Das bedeutet, auch Aufkleber an Fahrzeugen können beleidigend sein. Ebenfalls kann jemand durch eine Tat, wie Mittelfinger zeigen, Zunge rausstrecken oder Vogel zeigen beleidigt werden. Diese ist strafbar und kann, wenn sie zur Anzeige gebracht wird, schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Im Strafgesetzbuch (StGB) widmen sich diverse Paragraphen diesem Tatbestand:

Beleidigung durch aktives Tun

Nach Paragraf 185 StGB handelt es sich bei dem Tatbestand der Beleidigung um eine Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Es handelt sich um eine Kundgabe, wenn die beleidigte Person die missachtende Äußerung wahrgenommen hat. Wurde die Person in einer ihr fremden Sprache beleidigt, ist es ggf. zweifelhaft, ob sie die Beleidigung wahrgenommen bzw. verstanden hat.

Beleidigung durch Unterlassen

Ist es einer Person möglich zu verhindern, dass eine beleidigende Schrift wie z.B. Aufkleber an Autos in Umlauf gerät, sollte sie dies auch tun. Andernfalls liegt eine Beleidigung durch Unterlassen vor. Diese ist ebenfalls strafbar.

Begehungsformen

Ferner werden unterschiedliche sogenannte Begehungsformen des Tatbestands der Beleidigung definiert:

  1. Die beleidigende Äußerung wurde nicht wahrgenommen, bspw. weil die beleidigte Person nicht bei Bewusstsein ist.
  2. Die Beleidigung wurde in Abwesenheit des Betroffenen geäußert und von einem Dritten wahrgenommen.
  3. Eine unwahre Tatsachenbehauptung wurde geäußert.

Wie geht man mit Beleidigungen um?

Beleidigungen sind in der Regel Ausdruck von Frust und Wut und nicht selten finden die, die andere beleidigen, Selbstbestätigung durch diese Herabwürdigungen Dritter.

Versuchen Sie friedfertig und charmant auf Beleidigungen zu reagieren. So könnten Sie z.B.:

  • zustimmen bzw. teilweise zustimmen (davon abhängig, ob etwas zutrifft),
  • dem Gegenüber in einer Ich-Botschaft mitteilen, dass Sie verletzt sind („Ich empfinde Ihre Aussage als verletzend.“) und dann eine Pause machen und seine oder ihre Reaktion abwarten,
  • nachfragen, was genau gemeint oder weshalb es in dieser Art und Weise formuliert wurde,
  • überrascht reagieren („Oh, so habe ich das noch nicht betrachtet! Sprich weiter!“).

Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wie viel kostet Nötigung?

Das Strafmaß für eine Nötigung ist deutlich höher angesetzt als das der Beleidigung.

Die Folgen einer Nötigung im Straßenverkehr können schwerwiegend sein. Grundlage ist auch hier Paragraf 240 StGB. Als Strafe ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Zusätzlich können, je nach Schwere der Nötigung, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, bis zu drei Punkten im Verkehrszentralregister und, im schlimmsten Fall, der Führerscheinentzug drohen. Welche Strafen beim Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes gelten, können Sie im Beitrag „Mindestabstand und Abstandsverstoß im Straßenverkehr“nachlesen.

Verstöße zum Einsatz der Lichthupe:

Verstoß Sanktion Punkte Fahrverbot
Lichthupe missbräuchlich verwendet 5 €    
... andere belästigt oder geblendet 10 €    
Nötigung mit Betätigung der Lichthupe Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis 3 Jah­re a) 2
b) 3

a) bis 6 Monate

b) Führerscheinentzug

 

 Wie viel kostet welche Beleidigung?

Je nach Ausmaß der Beleidigung wird eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe verhängt:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zitiert nach Paragraf 185 StGB.

Da das Bußgeld nach Tagessatz (30. Teil des Monatsnettoeinkommens) berechnet wird, muss der Verurteilte entsprechend mehr bezahlen, umso mehr er verdient. Punkte in Flensburg hingegen werden seit einer Systemreform im Jahr 2014 nicht mehr angerechnet.

Diese Geldstrafen wurden bereits in Urteilen verhängt:

Verstoß Sanktion
Zunge herausstrecken 150€
„Du Mädchen“ 200€
Polizei duzen 600€
Mit der Hand einen Scheibenwischer vor dem Gesicht andeuten 900€
Stinkefinger zeigen 4000€

 

Tipps fürs Fuhrparkmanagement

Um die Sicherheit Ihrer Fahrer und anderer Teilnehmer im Straßenverkehr zu erhöhen, empfiehlt es sich bei der Neuwagenbeschaffung die Ausstattung mit Abstandswarnern oder dem Abstandsregeltempomat zu berücksichtigen. Beide Fahrerassistenzsysteme unterstützen den Fahrer während der Fahrt und weisen darauf hin, wenn der Abstand zu gering ist oder bremsen das Fahrzeug im besten Fall von selbst ab, um den Abstand zu vergrößern.

Außerdem sensibilisiert die verpflichtende und jährlich durchzuführende Fahrerunterweisung die Mitarbeiter dafür, sicher zu fahren und sich nicht von anderen Verkehrsteilnehmern aus der Ruhe bringen zu lassen.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Sonja Riepe

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