Beleidigung: Straftat & Konsequenzen

Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, kann ein Lied davon singen: Manche Verkehrsteilnehmer fahren zu langsam, parken so, dass sie andere behindern oder sind dermaßen gefrustet, dass sie andere Verkehrsteilnehmer und sogar Verkehrspolizisten derbe beleidigen. Zu oft vergessen die Wortakrobaten jedoch, dass eine Beleidigung eine Straftat sein kann, die gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Was ist eine Beleidigung?

Die freie Meinungsäußerung gehört in Deutschland verfassungsgemäß zu den Grundrechten. Doch wird eine Person verbal, graphisch oder gestisch durch eine andere Person missachtet, also beispielsweise beschimpft und in ihrer Würde verletzt, handelt es sich um eine Beleidigung. Diese ist strafbar und wenn sie zur Anzeige gebracht wird, kann die Beleidigung schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Im Strafgesetzbuch (StGB) widmen sich diverse Paragraphen diesem Tatbestand:

Beleidigung durch aktives Tun

Nach Paragraf 185 StGB handelt es sich bei dem Tatbestand der Beleidigung um eine Kundgabe der Missachtung beziehungsweise Nichtachtung eines anderen Menschen. Es handelt sich um eine Kundgabe, wenn die beleidigte Person die missachtende Äußerung wahrgenommen hat. Wurde die Person in einer ihr fremden Sprache beleidigt, ist es gegebenenfalls zweifelhaft, ob sie die Beleidigung wahrgenommen beziehungsweise verstanden hat. Eine Beleidigung kann verbal, graphisch oder gestisch kommuniziert werden. Das bedeutet, auch Aufkleber an Fahrzeugen können beleidigend sein. Ebenfalls kann jemand durch eine Tat, wie Anspucken, Schubsen oder Ohrfeigen, beleidigt werden.

Beleidigung durch Unterlassen

Ist es einer Person möglich zu verhindern, dass eine beleidigende Schrift in Umlauf gerät und wahrgenommen wird, sollte sie dies auch tun. Andernfalls liegt eine Beleidigung durch Unterlassen vor. Diese ist ebenfalls strafbar.

Begehungsformen

Ferner werden unterschiedliche sogenannte Begehungsformen des Tatbestands der Beleidigung definiert:

  1. Die beleidigende Äußerung wurde nicht wahrgenommen, bspw. weil die beleidigte Person nicht bei Bewusstsein ist.
  2. Die Beleidigung wurde in Abwesenheit des Betroffenen geäußert und von einem Dritten wahrgenommen.
  3. Eine unwahre Tatsachenbehauptung wurde geäußert.

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Wer entscheidet, ob es sich dabei um eine Straftat handelt?

Wurde die Missachtung einer Person dieser gegenüber kundgetan und hat diese die Beleidigung wahrgenommen und verstanden, kann die Person dies zur Anzeige bringen. Die Prüfung und schließlich die Entscheidung, ob es sich um eine Straftat handelt, liegt bei Staatsanwaltschaft und Gericht. Unter anderem gilt es zu prüfen, ob es sich um einen vorsätzlich begangenen Tatbestand handelt. War dem Täter bewusst, dass er in sogenannter rechtswidriger und schuldhafter Weise gehandelt hat?

Dass es sich nicht um eine Straftat handelt, kann festgestellt werden, wenn die beleidigte Person in die Beleidigung einwilligt. Wird nämlich jemand im Laufe einer Diskussion auf einem unsachlichen Niveau beleidigt und erwidert die Beleidigung auf der Stelle, kann dies als sogenannte konkludente Einwilligung in die geäußerte Missachtung angesehen werden. In Fällen, wo eine Beleidigung auf eine andere erwidert wird, kann das Gericht entscheiden, die Beleidigungen gegeneinander aufzuheben und so die beteiligten Personen freisprechen (§ 199 StGB).

Nach Paragraf 193 StGB ist eine Beleidigung in folgenden Situationen bedingt strafbar:

„Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“

Aussagen, die nicht strafbar sind, sind zum Beispiel "Oberförster" zu einem Polizisten und ‚"Parkplatzschwein" zum Falschparker.

Beamtenbeleidigung

Die Beleidigung eines Beamten – egal, ob dieser Polizist ist oder nicht – wird in Deutschland genauso bestraft wie die einer Privatperson. Zwar ist der Begriff „Beamtenbeleidigung“ fest im deutschen Sprachgebrauch verankert, doch handelt es sich dabei nicht um einen besonderen Straftatbestand. Beamte können jedoch, im Gegensatz zu Privatpersonen, den Täter gemeinsam mit ihrem Vorgesetzten anzeigen.

Bußgelder

Je nach Ausmaß der Beleidigung wird eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe verhängt:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zitiert nach Paragraf 185 StGB.

Da das Bußgeld nach Tagessatz (30. Teil des Monatsnettoeinkommens) berechnet wird, muss der Verurteilte je mehr bezahlen, desto mehr er verdient. Punkte in Flensburg hingegen werden seit einer Systemreform im Jahr 2014 nicht mehr angerechnet.

Wie Sie mit einer Beleidigung umgehen können

Wenn Sie beleidigt werden, können Sie auf das beleidigende Verhalten Ihres Gegenübers beispielsweise eingeschnappt und beleidigt reagieren, es ignorieren oder clever kontern. Versuchen Sie sich auf eine Herabwürdigung zu verteidigen oder zu rechtfertigen, zeigen Sie Ihrem Gegenüber, dass dieser einen wunden Punkt getroffen hat und begeben sich schlimmstenfalls auf das gleiche Niveau herab, wenn auch Sie beleidigend werden.

Sie können auch die Beleidigung annehmen und sich aus der Situation zurückziehen und Distanz schaffen. Ihr Gegenüber könnte jedoch bei nächster Gelegenheit wieder herablassend reagieren und Sie erneut beleidigen, eben weil Sie passiv reagiert haben. Beleidigungen sind in der Regel Ausdruck von Frust und Wut und nicht selten finden die, die andere beleidigen, Selbstbestätigung durch diese Herabwürdigungen Dritter.

Abgesehen von diesen beiden Methoden, haben Sie einmal versucht, friedfertig und charmant auf die Beleidigung zu reagieren? So könnten Sie zum Beispiel

  • zustimmen beziehungsweise teilweise zustimmen (davon abhängig, ob etwas zutrifft),
  • dem Gegenüber in einer Ich-Botschaft mitteilen, dass Sie verletzt sind („Ich empfinde Ihre Aussage als verletzend.“) und dann eine Pause machen und seine oder ihre Reaktion abwarten,
  • nachfragen, was genau gemeint oder weshalb es in dieser Art und Weise formuliert wurde,
  • überrascht reagieren („Oh, so habe ich das noch nicht betrachtet! Sprich weiter!“).

Natürlich kommt es auf die Situation an, in der Sie sich befinden. Mitten auf einer Kreuzung können Sie in der Regel kein Gespräch führen, wenn Sie wüst beschimpft wurden. Wenn Sie in so einer Situation (und generell) nicht aggressiv reagieren wollen, ist es wichtig, dass Sie nicht-aggressives Verhalten und Kommunikation üben, gelassen bleiben und selbstsicher sind.

Für mehr Sicherheit auf den Straßen und Stressabbau im Auto

Laut Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino, der von der ADAC Motorwelt dazu interviewt wurde, steigt das Konfliktpotenzial vermutlich durch die Verdichtung der Verkehrsräume. Unter Stress und Zeitdruck stehende Verkehrsteilnehmer haben oft eine sehr niedrige Frustrationstoleranzgrenze und fühlen sich in ihren Fahrzeugen oft sicher. Diese empfundene Sicherheit verleitet höchstwahrscheinlich dazu, dass sie keine negativen Konsequenzen fürchten und entsprechende Einsicht für das folgende Fehlverhalten im Augenblick des Ausbruchs nicht vorhanden ist. Bisher lässt sich dies jedoch nicht belegen.

Um für mehr Sicherheit auf den Straßen und Stressabbau im Auto zu sorgen, stellte der damalige Verkehrsminister, Peter Ramsauer, die CD „Adagio im Auto“ mit klassischer Musik vor. Er selbst hat Stücke am Klavier gespielt und aufgenommen, der Erlös wurde der Aktion Kinder-Unfallhilfe gespendet.

Befanden Sie sich schon in der Situation, (vermeintlich) grundlos im Straßenverkehr beleidigt worden zu sein oder haben Sie schon einmal jemanden beleidigt? Welche Maßnahmen für den eigenen Stressabbau können Sie empfehlen?

 

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Kathrin Mikalay

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