Die richtige Schuh- und Kleiderwahl im Straßenverkehr

Für private Fahrten gibt es keine generelle Vorschrift, wie man sich als Fahrer zu kleiden und welches Schuhwerk man zu tragen hat. Sind Sie hingegen beruflich unterwegs, gelten berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV). Welche das sind und was man in Studien über unpassendes Schuhwerk herausgefunden hat, erfahren Sie im heutigen Beitrag.

Tragen Sie den Fuß umschließendes Schuhwerk

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), genauer gesagt dem Paragraf 44 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 70, muss „[d]er Fahrzeugführer (…) zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“ Zu Absatz zwei gibt es noch eine sogenannte Durchführungsanweisung, die das den Fuß umschließende Schuhwerk konkreter fasst. So sind unter anderem Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs und Flipflops kein geeignetes Schuhwerk und damit verboten. Der Grund dafür ist, dass Sie die Pedale richtig betätigen können müssen, um keine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu werden. Mit den genannten Schuhen lassen sich die Pedale jedoch nicht ordnungsgemäß bedienen.

Gesetzlich ist es nicht verboten, barfuß oder in Sandaletten zu fahren, verursachen Sie jedoch einen Unfall, kann es durchaus sein, dass Ihr Schuhwerk geprüft wird. Wird dadurch festgestellt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Dazu kommt, dass die Versicherung die Leistung teilweise oder ganz verweigern kann.

Nun trägt man witterungsbedingt Sandaletten, Clogs und Flipflops im Sommer. Wird es kälter und zieht man schwere Stiefel an, die – wie von der DGUV gefordert – den Fuß umschließen, können diese dennoch nicht geeignet sein. Rutscht Ihr Fuß nämlich aufgrund der zu großen, schweren Stiefel vom Pedal oder treten Sie aus Versehen aufs Gas statt auf die Bremse, weil ihre Bewegungen durch das Schuhwerk behindert werden, kann dies ebenfalls – trotz den Fuß umschließendem Schuhwerk – zu einem sogenannten Pedalfehler führen und einen Unfall verursachen.

Deponieren Sie ein Paar Schuhe im Büro oder in Ihrem Dienstwagen, das Ihren Fuß umschließt, eine flache, rutschfeste Sohle hat, nicht klobig ist und an dem nichts dran ist, das sich in den Pedalen verfangen kann.

Laden Sie hier unser kostenloses Merkblatt rund um die Fahrerunterweisung  herunter - mit Tipps zur Durchführung!

Diverse Studien zeigen: Unpassendes Schuhwerk verlängert den Bremsweg

Laut der US-Bundesbehörde für Straßen- und Verkehrssicherheit kommt es aufgrund der bereits erwähnten Pedalfehler jährlich zu etwa 16.000 Verkehrsunfällen. Die Leuphana-Universität (Lüneburg) hat 2016 insgesamt 5400 Bremsmanöver untersucht. Trugen die Probanden Flipflops, trat fast jeder zweite mindestens einmal neben das Bremspedal und fast jeder dritte Teilnehmer rutschte davon ab. Trugen die Versuchsteilnehmer hingegen festes Schuhwerk, geschah dies nicht. Des Weiteren wurde der Bremsweg mit Flipflops untersucht und es wurde festgestellt, dass sich dieser bei 100 km/h um durchschnittlich 2,5 m verlängert.

In einer weiteren, japanischen Studie, wurde festgestellt, dass das Bremsen mit Schuhen mit hohen Absätzen proportional zur Höhe des Absatzes mehr Kraft erfordert.

Ein KFZ-Sachverständiger vom TÜV Nord konstatiert, dass orthopädische Reha-Schuhe und stiefelähnliche Beinschienen ebenfalls negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben, da es zwar nach Operationen der Stabilisierung der Gliedmaßen dient, doch gerade dadurch die Bewegungen, insbesondere beim Bremsen, behindert. Auch bei gesunden Personen wird durch genanntes orthopädisches Schuhwerk die Bewegung eingeschränkt und sogar der Bremsweg verlängert sich dadurch, wie eine Studie aus Philadelphia (USA) zeigte. In einem Fahrsimulator wurde jene Auswirkung untersucht. Es zeigte sich, dass die Reaktionszeit bei normalen Schuhen bei 2,5 Prozent der Probanden ungewöhnlich lange war. Bei Probanden hingegen, die Reha-Schuhe trugen, war die Reaktionszeit in 18,5 Prozent der Fälle ungewöhnlich langsam und bei Trägern von Reha-Stiefeln haben über die Hälfte der Träger, nämlich 55,5 Prozent, ungewöhnlich lange gebraucht, um zu bremsen. Dabei handelte es sich jedoch um gesunde Probanden. Wenn man auf Grund einer Operation zusätzlich eingeschränkt ist, ist die Reaktionszeit entsprechend noch größer, was das Unfallrisiko erhöht. Aufgrund dieser und anderer Ergebnisse aus ähnlichen Studien, fordern Mediziner von der Universität Innsbruck eine Fahrpause für frisch Operierte von mindestens sechs Wochen.

Erregung öffentlichen Ärgernisses durch (richtige) Kleidung vermeiden

Man sollte nicht nur passendes Schuhwerk, sondern auch passende Kleidung beim Autofahren tragen. Grundsätzlich ist es erlaubt, im Hochsommer in Bademode (Bikini, Badehose) Auto zu fahren. Empfehlenswert ist das Autofahren in Bikini oder Badehose allerdings nicht. Es könnte andere Verkehrsteilnehmer ablenken und somit zu einer erhöhten Unfallgefahr beitragen.

Bezüglich nackt Autofahren: Gesetzlich verboten ist die Freikörperkultur nicht (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das bedeutet, dass Sie theoretisch nackt Auto fahren können, ohne sich strafbar zu machen. Erst, wenn sich jemand massiv durch Sie gestört beziehungsweise belästigt fühlt und dies zur Anzeige bringt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

So, wie auch nackt Auto fahren zur Anzeige gebracht werden kann, kann die beschriebene Kleiderwahl im Hochsommer unter Umständen auch als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) beziehungsweise als exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB) gewertet werden:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Quelle: Strafgesetzbuch 

Worauf man ebenfalls achten sollte, ist, dass Sonnenbrillen mit zu dunklen oder zu bunten, insbesondere blauen, Gläsern die Farben von Verkehrsschildern verfälschen können. Auch an Ampeln ist daher Vorsicht geboten, wenn man sich rein auf die (gegebenenfalls verfälschten) Farben und nicht auf die Position der Lichter konzentriert. Beträgt die Tönung Ihrer Sonnenbrille mehr als 75 Prozent, könnten Sie von der beschriebenen Verfälschung betroffen sein. Am besten fragen Sie Ihren Optiker, ob Ihre Sonnenbrille verkehrstauglich ist.

Nicht nur im Sommer, sondern auch in der kalten Jahreszeit gilt es einiges zu beachten. Wie auch beim Schuhwerk sollten Sie vermeiden Kleidung zu tragen, die Ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Natürlich sollen Sie nicht frieren, doch sollte Ihre Jacke zu dick sein und Sie sich dadurch nicht vorschriftsmäßig anschnallen können, ist es auch hier ratsam, sich eine Ersatzjacke (zum Beispiel eine Fleecejacke oder einen nicht allzu dicken Pullover) provisorisch mitzunehmen oder im Fahrzeug zu deponieren. So können Sie Ihre Jacke wechseln und Ihre Sicherheit wird nicht gefährdet. Denn eine zu dicke Winterjacke gibt dem Anschnallgurt zu viel Raum, sodass Sie bei einem Unfall nicht richtig im Sitz gehalten werden können.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


 


Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


Lesezeit

Durchschnittliche Lesezeit: 4 min


Fahrerunterweisung per E-Learning  Unterweisen Sie Ihre Fahrer mit dem webbasierten LapID E-Learning-Tool  automatisch und ortsunabhängig. Mehr erfahren


Im Blog suchen



    Sie haben Themenwünsche?



    Schreiben Sie den ersten Kommentar: