Die richtige Schuh- und Kleiderwahl im Straßenverkehr

Für private Fahrten gibt es keine generelle Vorschrift, wie man sich als Fahrer zu kleiden und welches Schuhwerk man zu tragen hat. Sind Sie hingegen beruflich unterwegs, gelten berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV). Welche das sind und was man in Studien über unpassendes Schuhwerk herausgefunden hat, erfahren Sie im heutigen Beitrag. 
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Die richtige Schuh- und Kleiderwahl im Straßenverkehr © LapID Service GmbH

Tragen Sie den Fuß umschließendes Schuhwerk

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), genauer gesagt dem Paragraf 44 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 70, muss „[d]er Fahrzeugführer (…) zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“ Zu Absatz zwei gibt es noch eine sogenannte Durchführungsanweisung, die das den Fuß umschließende Schuhwerk konkreter fasst.

Ungeeignetes Schuhwerk und damit verboten sind unter anderem: 

  • Sandaletten (ohne Fersenriemen)
  • Holzpantinen
  • Clogs
  • Flipflops

Der Grund dafür ist, dass Sie die Pedale richtig betätigen können müssen, um keine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu werden. Mit den genannten Schuhen lassen sich die Pedale jedoch nicht ordnungsgemäß bedienen.

Gesetzlich ist es nicht verboten, barfuß oder in Sandaletten zu fahren, verursachen Sie jedoch einen Unfall, kann es durchaus sein, dass Ihr Schuhwerk geprüft wird. Wird dadurch festgestellt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Dazu kommt, dass die Versicherung die Leistung teilweise oder ganz verweigern kann.

Gefährdung durch zu große, schwere Schuhe

Nun sind witterungsbedingt Sandaletten, Clogs und Flipflops im Sommer typisches Schuhwerk. Wird es kälter und zieht man schwere Stiefel an, die – wie von der DGUV gefordert – den Fuß umschließen, können diese dennoch nicht geeignet sein. Rutscht Ihr Fuß nämlich aufgrund der zu großen, schweren Sohle vom Pedal oder treten Sie aus Versehen aufs Gas statt auf die Bremse, weil ihre Bewegungen durch das Schuhwerk behindert werden, kann dies ebenfalls – trotz den Fuß umschließendem Schuhwerk – zu einem sogenannten Pedalfehler führen und einen Unfall verursachen. 

Deponieren Sie ein Paar Schuhe im Büro oder in Ihrem Dienstwagen, das Ihren Fuß umschließt, eine flache, rutschfeste Sohle hat, nicht klobig ist und an dem nichts dran ist, das sich in den Pedalen verfangen kann.

Studien zeigen: Unpassendes Schuhwerk verlängert den Bremsweg

Laut der US-Bundesbehörde NHTSA für Straßen- und Verkehrssicherheit kommt es aufgrund Pedalfehler jährlich zu etwa 16.000 Verkehrsunfällen.

Arbeitspsychologe und Professor Friedrich Müller hat an der Leuphana-Universität (Lüneburg) 2016 insgesamt 5400 Bremsmanöver in einer Fahrsimulation untersucht.

Das Ergebnis ist eindeutig:

  • Trugen die Probanden Flipflops, trat fast jeder zweite mindestens einmal neben das Bremspedal und fast jeder dritte Teilnehmer rutschte davon ab. Des Weiteren wurde der Bremsweg mit Flipflops untersucht und es wurde festgestellt, dass sich dieser bei 100 km/h um durchschnittlich 2,5 m verlängert.

  • Trugen die Versuchsteilnehmer hingegen festes Schuhwerk, geschah dies nicht.

Auch orthopädische Reha-Schuhe und stiefelähnliche Beinschienen können negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben. Sie dienen nach Operationen zurStabilisierung der Gliedmaßen, doch gerade dadurch wird die Bewegungen, insbesondere beim Bremsen, behindert. Dass die Einschränkung durch den Schuh und nicht die Verletzung ausgelöst wird zeigt eine Studie mit gesunden Personen. Durch das Schuhwerk verlängerte sich der Bremsweg. . Wie die Präsentation auf dem Annual Meeting der American Academy of Orthopaedic Surgeons (AAOS) durch ein Forscherteam der University of Pennsylvania (Philadelphia) unter Leitung von Dr. Daniel C. Farber zeigt. In einem Fahrsimulator wurde jene Auswirkung untersucht. Es zeigte sich, dass die Reaktionszeit bei normalen Schuhen bei 2,5 Prozent der Probanden ungewöhnlich lange war. Bei Probanden hingegen, die Reha-Schuhe trugen, war die Reaktionszeit in 18,5 Prozent der Fälle ungewöhnlich langsam und bei Trägern von Reha-Stiefeln haben über die Hälfte der Träger, nämlich 55,5 Prozent, ungewöhnlich lange gebraucht, um zu bremsen. Dabei handelte es sich jedoch um gesunde Probanden. Veröffentlicht wurden diese Ergebnise u.a. in den Kongressnachrichten Orthopedics Today unter dem Titel "Braking response time significantly impaired by orthopedic footwear".

Wenn man auf Grund einer Operation zusätzlich eingeschränkt ist, ist die Reaktionszeit entsprechend noch größer, was das Unfallrisiko erhöht. Aufgrund dieser und anderer Ergebnisse aus ähnlichen Studien, ist eine Fahrpause nach Operationen oder Verletzungen an Beinen und Füßen einzuhalten.


Erregung öffentlichen Ärgernisses durch (richtige) Kleidung vermeiden

Man sollte nicht nur passendes Schuhwerk, sondern auch passende Kleidung beim Autofahren tragen. Grundsätzlich ist es erlaubt, im Hochsommer in Bademode (Bikini, Badehose) Auto zu fahren. Empfehlenswert ist das Autofahren in Bikini oder Badehose allerdings nicht. Es könnte andere Verkehrsteilnehmer ablenken und somit zu einer erhöhten Unfallgefahr beitragen.

Bezüglich nackt Autofahren: Gesetzlich verboten ist die Freikörperkultur nicht (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Erst, wenn sich jemand massiv durch Sie gestört bzw. belästigt fühlt und dies zur Anzeige bringt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Nackt Autofahren kann so unter Umständen auch als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) bzw. als exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB) gewertet werden:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183 Exhibitionistische Handlungen 

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Quelle: Strafgesetzbuch 

Worauf man ebenfalls achten sollte, ist, dass Sonnenbrillen mit zu dunklen oder zu bunten, insbesondere blauen, Gläsern die Farben von Verkehrsschildern verfälschen können. Auch an Ampeln ist daher Vorsicht geboten, wenn man sich rein auf die (gegebenenfalls verfälschten) Farben und nicht auf die Position der Lichter konzentriert. Beträgt die Tönung Ihrer Sonnenbrille mehr als 75 Prozent, könnten Sie von der beschriebenen Verfälschung betroffen sein. Am besten fragen Sie Ihren Optiker, ob Ihre Sonnenbrille verkehrstauglich ist.

Nicht nur im Sommer, sondern auch in der kalten Jahreszeit gilt es einiges zu beachten. Wie auch beim Schuhwerk sollten Sie vermeiden Kleidung zu tragen, die Ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Sollte Ihre Jacke zu dick sein und Sie sich dadurch nicht vorschriftsmäßig anschnallen können oder der Anschnallgurt durch zu viel Raum nicht sicher sitzen, ist es auch hier ratsam, sich eine Ersatzjacke (z. B. eine Fleecejacke oder einen nicht allzu dicken Pullover) provisorisch mitzunehmen oder im Fahrzeug zu deponieren. So können Sie Ihre Jacke wechseln und Ihre Sicherheit wird nicht gefährdet. 

 

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