Fahrerunterweisung für Transporter (inkl. E-Transporter)

Transporter, Sprinter, Pkw - Alle dürfen mit Führerschein Klasse B gefahren werden. Dabei unterscheiden sich die Fahrzeuge merklich. Damit Ihre Mitarbeiter auch bei einer Fahrt mit einem Sprinter sicher unterwegs sind, gibt es einige Dinge, die Sie zusätzlich wissen sollten.

Anforderungen an Unterweisungen für Nutzfahrzeuge bis 3,5 t

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist in Unternehmen mit Fuhrpark verpflichtend für jeden Mitarbeiter, der Zugang zu Fahrzeugen hat. Doch Fahrerunterweisung ist nicht gleich Fahrerunterweisung.

Dass sich ein Pkw und ein Transporter unterscheiden, liegt auf der Hand. Nicht nur in Größe und Gewicht, sondern auch in ihrer Funktion für den Fuhrpark. Daher sollte das Wissen Ihrer Mitarbeiter über die normale Nutzung eines Pkw hinaus gehen, sobald ihnen ein Transporter o. Ä. zur Verfügung steht.

Schon vor der Abfahrt bei der Fahrzeugkontrolle müssen neben den normalen Kriterien weitere Dinge berücksichtigt werden. Zu diesen zählen unter anderem folgende:

  • Warnmarkierungen: Diese können sowohl vorne auf der Motorhaube als auch hinten auf den Türen angebracht sein.
  • Gelbes Rundumlicht: Je nach Funktion des Nutzfahrzeugs besitzt dieses ein Rundumlicht auf dem Dach.
  • Arbeitsscheinwerfer: Damit beim Be- und Entladen keine Unfälle passieren, sind an dem Fahrzeug Arbeitsscheinwerfer angebracht. Gerade bei schlechten Wetterbedingungen als auch bei Dunkelheit erhöhen sie die Sicherheit.
  • Reifen: Ja, diese müssen auch bei einem Pkw kontrolliert werden. Bei Nutzfahrzeugen ist die Prüfung aber noch wichtiger, da das Gewicht der Beladung mit berücksichtigt werden muss. Daher sollten Sie hier besonders aufmerksam sein.

Auch mit der Fahrerkabine sollte sich der Mitarbeiter vor der Fahrt auseinandersetzen. Ein Rückspiegel wie bei einem Auto ist nicht immer vorhanden. Allgemein sollte der Fahrer sicherstellen, dass er ergonomisch sitzt, alle Spiegel eingestellt sind und er sich mit den Assistenzsystemen vertraut gemacht hat. Gerade bei Warngeräuschen während der Fahrt können so Schreckreaktion verhindert werden.

Die Fahrtüchtigkeit des Fahrers ist sowohl im Pkw als auch in einem Nutzfahrzeug eine Grundvoraussetzung, dass das Fahrzeug bewegt werden darf. Gerade bei längeren Touren ist eine gute Planung besonders wichtig. Was dabei zu beachten ist: „Die perfekte Routenplanung: Tipps und Tricks“.

Ein gravierender Unterschied zur Fahrerunterweisung für Pkw besteht bei Nutzfahrzeugen in der Ladungssicherung. Diese hat nicht nur Einfluss auf die Fahreigenschaften und somit die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern kann, falsch durchgeführt, auch zu Unfällen führen.

Weiterhin muss der Fahrer die Grenzwerte der Gesamtmasse wissen und sich mit der max. Achsenlast auskennen. Ohne deren Einhaltung gefährdet er nicht nur sich, sonder ist auch eine allgemeine Gefahr für den Straßenverkehr.

In Verbindung mit der Last muss der Mitarbeiter auch über das veränderte Fahrverhalten aufgeklärt werden. Gerade bei Wind muss die Größe und Angriffsfläche bei Böen einkalkuliert warden. Kastenwagen bieten hier eine wesentlich größere Angriffsfläche als Pritschenwagen.

Ihre Mitarbeiter sollten sich daher vor der Fahrt über die Wetterverhältnisse informieren und auf Warnschilder achtgeben.

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Ausnahme: E-Transporter

Diverse Nutzfahrzeuge unter 3,5 t gibt es mittlerweile auch als E- oder Hybridfahrzeuge. Diese sind für Firmen besonderes interessant, wenn es sich um kurze Transportwege handelt. Obwohl auch viele der Unterweisungsinhalte von Transportern mit Verbrennermotor auf E-Fahrzeuge zutreffen, müssen diese nach UVV separat unterwiesen werden. Besonders die technischen Eigenschaften sind hier wichtig, um Fehler in der Handhabung zu vermeiden. Dies verhindert nicht nur Schäden an den Fahrzeugen, sondern schützt auch Ihre Mitarbeiter vor Unfällen mit möglicher Todesfolge.

Ergänzend kann eine Unterweisung für Elektromobilität durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserer allgemeinen Fahrerunterweisung zur E-Mobilität.

Schon gewusst? Mit LapID können Sie mehrere E-Learning Unterweisungen ganz einfach bündeln. So können Sie Ihr Portfolio an Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter ganz leicht erweitern und individuell anpassen.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Sarah Brüdigam

Sarah Brüdigam


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