Inhaltsverzeichnis:
- Wer darf mit einen Anhänger fahren?
- Ist für den Anhänger eine Zulassung erforderlich?
- Welche Anhängertypen gibt es?
- Wie wird der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden?
- Was ist bei der Fahrt mit einem Anhänger grundsätzlich zu beachten?
- Anhänger digital im Fuhrpark verwalten
Auf einen Blick
- Für Pkw mit Anhänger ist mindestens die Führerscheinklasse B erforderlich, ab einer Anhängelast von mehr als 3.500 kg wird die Klasse BE benötigt.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) darf weder durch das Zugfahrzeug noch durch den Anhänger überschritten werden. Die genauen Grenzen sind in § 42 StVZO geregelt.
- Außerorts gilt für Pkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, 100 km/h sind nur erlaubt, wenn eine Tempo-100-Zulassung vorliegt.
- Jeder Anhänger benötigt eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen.
- Für das Fuhrparkmanagement zählt zusätzlich: Als Halter tragen Sie Mitverantwortung für Führerscheinklasse, Zulassung und Zustand jedes eingesetzten Anhängers. Verstöße einzelner Fahrer fallen sonst auf den Betrieb zurück.
Wer darf mit einen Anhänger fahren?
Berechtigt zur Fahrt mit einem Pkw inklusive Anhänger sind Inhaber der Fahrerlaubnisklassen B, B96 und BE. Bei Lkw und Bussen regeln die Klassen C, C1, CE und C1E sowie D, DE, D1 und D1E die Fahrerlaubnis inkl. Anhänger.
Als Faustregel gilt:
- Bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers reicht die Führerscheinklasse B unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs.
- Bis zu einer Gesamtmasse des Zuges von 3.500 kg reicht ebenfalls die Klasse B.
- Bis 4.250 kg Gesamtmasse ist die Schlüsselzahl B96 ausreichend, darüber hinaus ist die Klasse BE erforderlich.
Beispielrechnung:
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Fahrzeugzug |
Zug-Fahrzeug |
Anhänger |
Mit Führerscheinklasse B erlaubt? |
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Kleinwagen und kleine Transportanhänger |
2.200 kg |
750 kg |
Ja |
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Camper und kleine Transportanhänger |
3.300 kg |
750 kg |
Ja |
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Kleinwagen und leichte Wohnwagen |
2.300 kg |
1.200 kg |
Ja, die 3,5 t werden genau eingehalten. |
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SUV und leichter Wohnwagen |
2.800 kg |
1.200 kg |
Nein, 3,5 t für Gesamtgespann überschritten. |
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Kleinwagen und Pferdeanhänger |
2.200 kg |
1.200 kg |
Ja, die 3,5 t werden nicht erreicht. |
Im Fuhrpark reicht ein einmaliger Blick in den Führerschein des Mitarbeiters zur Kontrolle nicht aus: Setzt ein Fahrer regelmäßig Anhänger ein, sollte die passende Fahrerlaubnisklasse vor dem ersten Einsatz und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Am zuverlässigsten funktioniert das mit einer digitalen, automatisierten Führerscheinkontrolle.
Praxisbeispiel: Führerscheinklasse im Fuhrpark prüfen
Ein Servicetechniker fährt einen Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.000 kg und zieht einen Kofferanhänger mit 1.000 kg zulässigem Gesamtgewicht für Werkzeug und Ersatzteile. Die Gesamtmasse des Gespanns liegt damit bei 4.000 kg.
Da der Anhänger schwerer als 750 kg ist und die Kombination die 3.500-kg-Grenze der FührerscheinkKlasse B überschreitet, reicht die Fahrerlaubnis Klasse B hier allein nicht aus. Der Fahrer benötigt mindestens die Schlüsselzahl B96 (Gespanne bis 4.250 kg) oder die Klasse BE.
Für den Fuhrpark bedeutet das: Bei jeder Umstellung auf einen schwereren Anhänger oder ein anderes Zugfahrzeug sollte automatisch geprüft werden, ob die vorhandene Fahrerlaubnis der Fahrer noch ausreicht.
Ist für den Anhänger einer Zulassung erforderlich?
Neben der passenden Fahrerlaubnis braucht auch der Anhänger selbst eine eigene Zulassung: Jeder Anhänger muss vor dem ersten Einsatz bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden und erhält ein eigenes Kennzeichen.
Die Unterlagen entsprechen weitgehend denen einer Pkw-Zulassung. Eine Abgasuntersuchung ist für Anhänger nicht vorgeschrieben, die Hauptuntersuchung dagegen schon.
Welche Anhängertypen gibt es?
Unterschieden wird bei Anhängern gem. DIN 70010 zwischen Starrdeichsel-, Gelenkdeichselanhängern undSattelanhängern. Letztere sind nur für Sattelschlepper gedacht.
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Starrdeichselanhänger |
Gelenkdeichselanhänger |
Sattelanhänger |
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Hierzu zählen Bootstrailer, Kippanhänger, Kofferanhänger, Motorradanhänger, Pferdeanhänger, Wohnwagen und Pritschenanhänger. |
Diese Anhänger werden meist bei Lkw oder Traktoren eingesetzt. |
Hierunter fallen Anhänger für Sattelauflieger und Sattelschlepper. |
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Sie haben eine starre Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und den Anhänger. Diese Art von Anhänger hat in der Regel ein bis zwei Achsen. |
Gelenkdeichselanhänger haben meist zwei oder mehr Achsen und sind über die Vorderachse lenkbar. Die Räder der Vorderachse bewegen sich dabei in Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs. |
Sie verfügen nicht über eine Deichsel und werden nicht über die klassische Anhängerkupplung angebracht, sondern auf den Lkw aufgesetzt, da sie keine Vorderachse besitzen. |
Praxisbeispiel: Anhängertypen im Fuhrparkeinsatz
Handwerks- und Servicebetriebe: Sie setzen häufig Koffer- oder Pritschenanhänger ein, um Werkzeug, Material oder Ersatzteile zu transportieren.
Kommunale Fuhrparks, Garten- und Landschaftsbaubetriebe: Hier sind oft Kippanhänger für Grünschnitt, Streugut oder Erdaushub im Einsatz.Wegen des höheren Gesamtgewichts muss die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs besonders geprüft werden.
Außendienst und Vertrieb: Diese Bereich haben kleinere Anhänger für den Transport von Messe- oder Präsentationsequipment im Einsatz. Hier ist, aufgrund des oft nur sporadischen Einsatzes, die Hauptuntersuchung gezielt im Blick zu behalten.
Wie wird der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden?
Um das Fahrzeug mit dem Anhänger zu verbinden, wird eine Anhängerkupplung benötigt, die entweder schon ab Werk montiert ist oder nachgerüstet werden kann.
Was ist bei der Fahrt mit einem Anhänger grundsätzlich zu beachten?
Bei der Fahrt mit einem Anhänger sind mehrere Punkte gleichzeitig zu beachten:
- das Gesamtgewicht und die Anhängelast,
- die Stützlast,
- die Achslast,
- die Geschwindigkeit,
- die Beleuchtung,
- die Bremse und der Bremsweg
- sowie die Ladungssicherung und das Parken.
Die Anhängelast wird ist §42 Abs. 1 StVZO geregelt. Sie besagt, dass die gezogene Anhängelast weder das zulässige Gesamtgewicht des zu ziehenden Fahrzeugs noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder zulässigen Werte überschreiten darf.
Bei Personenkraftwagen darf das Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) in keinem Fall über 3,5 t liegen. Für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 StVZO darf die Anhängelast höchstens 50 Prozent der Leermasse betragen.
Der Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs in keinem Fall überschreiten. Ausnahmen gelten nur für Abschleppvorgänge von Unfall- oder Pannenfahrzeugen.
Weitere Ausnahmen werden darüber hinaus in §42 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVZO geregelt und betreffen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage.
Wie berechnet man das zulässige Gesamtgewicht mit Anhänger?
Drei Beispiele verdeutlichen die Berechnung.
Dabei gelten folgende Ausgangsdaten:
- zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 2.975 kg (Zugfahrzeug + Anhänger),
- Anhängelast gebremst 1.250 kg (welches Gewicht darf maximal gezogen werden),
- zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 2.025 kg (wie schwer darf ein Fahrzeug maximal sein),
- Leergewicht des Zugfahrzeugs inklusive 75 kg für den Fahrer 1.525 kg.
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Beispiel |
Rechenweg |
Ergebnis |
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1: Anhängelast vollständig ausgenutzt |
2.975 kg (Zugfahrzeug) − 1.250 kg (Anhängelast) = 1.725 kg zulässiges Höchstgewicht des Zugfahrzeug |
Bei einem Leergewicht von 1.525kg inkl. Fahrer verbleiben 200 kg Zuladung |
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2: Zugfahrzeug maximal beladen |
2.975 kg (Zugfahrzeug) − 2.025 kg (zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug) = 950 kg zulässiges Höchstgewicht Anhänger |
die vollen 1.250 kg Anhängelast dürfen nicht ausgenutzt werden. Der Anhänger darf maximal mit 950 kg beladen werden. |
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3: Zugfahrzeug und Anhängelast maximal beladen |
2.025 kg (zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug) + 1.250 kg (Anhängelast) = 3.275 kg reales Gesamtgewicht |
Das zulässige Gesamtgewicht des Zugs von 2.975 kg wird um 300 kg überschritten. Der Zug ist überladen. |
Stützlast
Die Stützlast ist die Kraft, die bei Anhängern ohne ausreichenden Achsabstand auf die Anhängevorrichtung des Fahrzeugs einwirkt. Sie wird über die Anhängerkupplung an das Zugfahrzeug übertragen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststützlast beträgt vier Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers. Dieser Wert sollte nicht unterschritten werden, um das Ablösen des Anhängers oder Pendelbewegungen während der Fahrt zu vermeiden.
Eine höhere Stützlast steht für ein besseres Fahrverhalten des Gespanns. Die Stützlast darf allerdings nicht überschritten werden.
Welche Stützlast für welches Fahrzeug vorgeschrieben ist steht in Nr. 13 der Zulassungsbescheinigung. Die Anhängelast wird in den Ziffern O1 und O2 aufgeführt.
Achslast
Die Achslast beschreibt den Anteil des Gesamtgewichts (Fahrzeuggewicht plus Ladung), der auf einer Achse lastet. In der Regel sind alle Achsen eines Fahrzeugs gleich belastet.
Die Achslast des Fahrzeugs berechnet sich aus:
Gesamtmasse (inkl.) Ladung / Anzahl der Achsen.
Beispiel: Bei einem Zweiachs-Anhänger mit 1.500kg Gesamtmasse liegt die Achslast je Achse bei 750kg.
Bei Anhängern gilt eine ähnliche Berechnung. Hier wird allerdings die Stützlast zuvor abgezogen. Über die Anhängerkupplung wird diese auf das Zugfahrzeug übertragen.
Die Achslast des Anhängers berechnet sich aus:
Gesamtmasse (inkl. Ladung) – Stützlast / Anzahl der Achsen.
Beispiel: Bei einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1.200 kg (Leermasse + Ladung) und einer Stützlast über die Anhängerkupplung von 50kg liegt die Achslast bei 1.150 kg.
Wird die zulässige Achslast überschritten, drohen dieselben Sanktionen wie bei der Überladung des Gespanns.
Auto und Anhänger wiegen
Um zu prüfen, ob das Gesamtgewicht oder die Achslast überschritten wurden, kann das beladene Fahrzeug gewogen werden. Diese Möglichkeit bieten einige ADAC-Prüfzentren, Gemeinden mit öffentlichen Pkw-Waagen sowie Wertstoffhöfe, Baustoffhandlungen, Sand- und Kieswerke oder Schrotthändler. Wer häufig mit viel Gepäck und Anhänger unterwegs ist, für den kann sich auch die Anschaffung einer Radlastwaage lohnen.
Wie sichert man die Ladung auf einem Anhänger richtig?
Die Ladungssicherung wird in § 22 StVO geregelt. Ladung und Geräte sind dabei so zu verstauen und zu sichern, dass Sie bei einer Vollbremsung oder einer Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder hin und her rollen. Die angegebenen Maße für Höhe und Breite dürfen auch mit einem Anhänger nicht überschritten werden.
Bei mangelhafter Ladungssicherung drohen Bußgelder und Punkte im Verkehrszentralregister.
Praxisbeispiel: Ladungssicherung auf dem Fuhrpark-Anhänger
Ein Handwerksbetrieb transportiert Fliesenpaletten auf einem offenen Pritschenanhänger zur Baustelle. Die formschlüssige Sicherung allein reicht hier nicht aus, da die Paletten nicht lückenlos an der Bordwand anliegen. Die Ladung wird deshalb zusätzlich kraftschlüssig mit mindestens zwei diagonal verlaufenden Zurrgurten niedergezurrt und durch Antirutschmatten gegen seitliches Verrutschen gesichert.
Für den Fuhrpark empfiehlt sich eine kurze Checkliste vor jeder Fahrt, um die ordnungsgemäße Ladungssicherung zu überprüfen. So lässt sich das Haftungsrisiko bei einer Kontrolle oder einem Unfall deutlich reduzieren.
Was passiert, wenn das Gespann zu schwer beladen ist?
Kommt es zu einer Überladung, kann es teuer werden: Je nach Prozentanteil der Überladung drohen Bußgelder bis zu 235 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Wird bei einer Kontrolle ein Verstoß festgestellt, ist die Weiterfahrt erst nach Anpassung des Gewichts erlaubt.
Ordnet der Halter des Fahrzeugs eine Fahrt trotz Überladung an, begeht er zusätzlich zum Verstoß des Überladens eine eigene Ordnungswidrigkeit.
Im Ausland fallen die Strafen für Gewichtsüberschreitungen oft deutlich höher aus.
Volles Beladen und Überladen erhöht außerdem das Sicherheitsrisiko: Der Anhänger kann ins Schlingern geraten, der Bremsweg verlängert sich, und Ausweichmanöver benötigen mehr Zeit und Raum.
Wie schnell darf man mit einem Anhänger fahren?
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Für Kraftfahrzeuge mit Anhängern liegt die Grenze bei 60 km/h. Ist das Gesamtgewicht des Gespanns deutlich niedriger und sind bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt, dürfen Kfz mit Anhänger auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren.
Diese Fahrzeuge benötigen eine entsprechende Plakette am Heck. Voraussetzung dafür sind unter anderem:
- Das Fahrzeug ist mit ABS
- Die Gesamtmasse des Pkw überschreitet 3,5 t nicht.
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen.
- Die Reifen des Anhängers sind für Geschwindigkeiten bis 120 km/h ausgelegt und tragen mindestens den Geschwindigkeitsindex
- Die Reifen sind nicht älter als sechs Jahre.
DEKRA oder der TÜV prüfen die Eigenschaften des Anhängers und geben die Plakette aus.
Eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kann Konsequenzen nach sich ziehen: Der Anhänger kann ins Schlingern geraten, die Kontrolle über das Fahrzeug kann verloren gehen, und der Bremsweg verlängert sich durch die zusätzliche Anhängelast deutlich.
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Überschreitung |
außerorts |
innerorts |
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Bis 10 km/h |
30 Euro |
40 Euro |
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11 bis 15 km/h |
50 Euro |
60 Euro |
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16 bis 20 km/h |
140 Euro + 1 Punkt |
160 Euro + 1 Punkt |
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21 bis 25 km/h |
150 Euro + 1 Punkt |
175 Euro + 1 Punkt |
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26 bis 30 km/h |
175 Euro + 1 Punkt |
235 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
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31 bis 40 km/h |
255 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
340 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
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41 bis 50 km/h |
480 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
560 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot |
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51 bis 60 km/h |
600 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot |
700 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
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Über 60 km/h |
700 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
800 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
Im Fuhrpark summieren sich solche Verstöße schnell: Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wirken sich nicht nur auf das Punktekonto der Fahrer aus, sondern auch auf die Bußgeldbilanz und den administrativen Aufwand des Unternehmens.
Welche Beleuchtung ist beim Anhänger vorgeschrieben?
Um die Sichtbarkeit des Anhängers zu verbessern, sind Brems-, Schluss- und Blinkleuchten notwendig. Für die Beleuchtung wird der Anhänger über die Anhängerkupplung mit der Beleuchtung des Fahrzeugs verbunden. Nebelschlussleuchten erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen. Zusätzlich zu dieser Beleuchtung ist eine Markierung mit zwei reflektierenden Rückstrahler-Dreiecken am Heck des Anhängers vorgeschrieben.
Was gilt für Bremsen und Bremsweg bei Anhängern?
Hat der Anhänger ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg, darf er ungebremst im Straßenverkehr gezogen werden. Über 750 kg ist eine Auflaufbremse am Anhänger vorgeschrieben, um die Bremswirkung auf den Anhänger zu übertragen.
Der Bremsweg bei Fahrzeuggespannen ist deutlich höher als bei Fahrzeugen ohne Anhänger, da sich das Gewicht des Anhängers zusätzlich auswirkt. Der Bremsweg kann sich um bis zu zwei Meter verlängern, abhängig von der Geschwindigkeit.
Was ist beim Parken mit Anhänger zu beachten?
Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Trägt der Anhänger Werbung und dient er ausschließlich Werbezwecken, ist außerdem eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Ist das Fahrzeug mit Anhänger auf einem Platz mit der Beschilderung „nur Radverkehr“(Verkehrszeichen 1010-52) abgestellt, darf dort auch länger geparkt werden.
Um den geparkten Anhänger zu sichern sind Unterlegkeile erforderlich, um ein Wegrollen zu verhindern. Fehlen diese ist ein Bußgeld von 5 Euro möglich.
Anhänger digital im Fuhrpark verwalten
Wer mehrere Anhänger im Fuhrpark einsetzt, kennt die Herausforderung: Zulassungen, HU-Termine und Bußgeldbescheide bei Überladung oder Geschwindigkeitsverstößen laufen schnell unstrukturiert nebeneinander her.
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