Das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern - 5 Tipps im Fuhrpark

Das Fahrzeug gegen das Wegrollen zu sichern ist wichtig. Eine unzureichende Sicherung kann zu Verkehrsbeeinträchtigungen und Unfällen führen. Unfälle dieser Art treten nicht sehr häufig auf, doch wenn es zu einem Unfall kommt, ist der meist schwerwiegend: Nach Informationen des Fachbereichs „Verkehr und Landschaft“ enden 40 Prozent der Arbeitsunfälle verursacht durch weggerollte Fahrzeuge tödlich. Nicht nur im Straßenverkehr ist eine Sicherung unerlässlich. Insbesondere wenn das Fahrzeug als Arbeitsmittel eingesetzt wird, ist das Sichern gegen Wegrollen wichtig. Wir betrachten die rechtlichen Grundlagen und geben Tipps zur Sicherung der Fahrzeuge.

Inhaltsverzeichnis:

Rechtsgrundlage: Fahrzeug gegen Wegrollen sichern

Verlässt der Fahrer das Fahrzeug, hat er die Pflichten beim Ein- und Aussteigen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu berücksichtigen. Die sogenannten „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“ regelt Paragraf 14 StVO. Die Rechtsgrundlage für die Sicherung gegen Wegrollen stellt Paragraf 14 Abs. 2 S. 1 StVO dar. Der Paragraf besagt:

„(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“

Die Vorgaben des Paragrafen 14 StVO richten sich dabei nicht nur an den Fahrzeugführer, sondern an alle Fahrzeuginsassen.

Ergänzt wird diese Sorgfaltspflicht um die Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere um Paragraf 41 StVZO „Bremsen und Unterlegkeile“. Dieser regelt unter anderem das Vorhandensein von Bremsanlagen bei Kraftfahrzeugen und den Umgang mit Unterlegkeilen.

Sicherung von Fahrzeugen, Anhängern und in besonderen Situationen

Um den Verkehr nicht zu gefährden und um Unfälle zu vermeiden, ist das Sichern des Fahrzeugs gegen Weg- und Weiterrollen wichtig. Der Fachbereich „Verkehr und Landschaft“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu eine Übersicht veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen erläutert. Die Information basiert auf einem Beschluss des Deutschen Versicherungsrates (DVR) vom 08. November 2017. Die Maßnahmen richten sich überwiegend an die Fahrzeughersteller. Sie geben aber auch Hinweise für das Fuhrparkmanagement in Bezug auf die Anschaffung neuer Fahrzeuge.

Der Beschluss im Überblick:

  • Für alle Neufahrzeuge soll die Entwicklung und serienmäßige Ausstattung mit sich selbstständig aktivierendenden Feststellbremsen vorangetrieben werden.
  • Es werden herstellerübergreifende Funktionalitäten für die Verwendung von Feststellbremsen angestrebt.
  • Verlässt der Fahrzeugführer das Fahrzeug/den Fahrersitz muss sichergestellt sein, dass er die Feststellbremse selbstständig aktiviert oder dass sie automatisch aktiviert wird . Eine Warnung allein ist nicht ausreichend.
  • Das Lösen der Feststellbremse soll nur möglich sein, wenn der Fahrzeugführer die Bereitschaft signalisiert, das Fahrzeug zu bewegen.
  • Es müssen Sonderfunktionen für die Nutzung in Waschstraßen oder im Falle eines Abschleppens vorhanden sein.
  • Die Sensibilisierung der Fahrzeugführer zu Gefahrensituationen durch wegrollende Fahrzeuge soll intensiviert werden.

Die Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen ist abhängig von vielen Faktoren. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • die Fahrzeugart (Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung oder Schaltgetriebe),
  • die Park- oder Abstellposition (z. B. Parken am Berg)
  • oder dem Einsatz von Anhängern.

 

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Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung

Bei einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung (Automatikfahrzeug) erfolgt die Sicherung wie folgt:

  • Sofern eine Feststellbremse oder Handbremse vorhanden ist, wird diese beim Parkvorgang ausgelöst und sichert das Fahrzeug grundsätzlich gegen das Wegrollen.
  • Die Schaltung des Automatikfahrzeugs wird in die P-Stellung geführt. P steht in diesem Fall für „Parken“.

Hinweis

Stellen Sie die Schaltung nicht auf „N“. „N“ steht bei Automatikgetrieben für „neutral“ und kommt dem Leerlauf des Schaltgetriebes gleich. Das Fahrzeug wird in dieser Stellung nicht gebremst.

Das Einlegen der Parksperre mit der Funktion „P“ ist auch für Elektrofahrzeuge erforderlich.

Fahrzeugen mit Schaltgetriebe

Bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt die Sicherung wie folgt:

  • Sofern eine Feststellbremse oder Handbremse vorhanden ist, wird diese beim Parkvorgang ausgelöst und sichert das Fahrzeug grundsätzlich gegen das Wegrollen.
  • Legen Sie den ersten Gang oder den Rückwärtsgang ein.

Hinweis

Die Betätigung der Feststellbremse oder Handbremse verstärkt sowohl bei Automatikfahrzeugen als auch bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe die Bremswirkung. Gerade in Parksituationen mit Gefälle ist dies unerlässlich.

Anhänger

Egal ob es sich um einen Anhänger für den Transport oder um einen Wohnanhänger handelt, auch diese müssen gegen das Wegrollen gesichert werden. Dies ist für bestimmte Anhängertypen in Paragraf 41 Abs. 14 StVZO gesetzlich geregelt.

„(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

    1. ein Unterlegkeil bei
    2. a) Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
    3. b) zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
    4. zwei Unterlegkeile bei
    5. a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
    6. b) Sattelanhängern,
    7. c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.“

Um Anhänger gegen Wegrollen und Weiterrollen zu sichern, sind Unterlegkeile zu nutzen. Diese sind in Abrollrichtung vor den Rädern zu platzieren. Die Unterlegkeile sind jederzeit mitzuführen und griffbereit am oder im Anhänger zu befestigen.

Die Sicherung mit Unterlegkeilen ersetzt in keinem Fall die Sicherung durch eine Feststellbremse, sofern der Anhänger über diese verfügt. Die Unterlegkeile sind lediglich eine ergänzende Maßnahme zum Schutz gegen Wegrollen.

Hinweis

Nicht nur beim längeren Parken sollten Sie den Anhänger gegen Wegrollen sichern, auch beim Be- und Entladen des Anhängers ist die Sicherung mit Unterlegkeilen zu empfehlen.

Weitere Informationen zur Nutzung von Anhängern:

Fahrzeugsicherung bei starkem Gefälle

Bei starkem Gefälle bzw. Parken am Hang sollten Sie das Fahrzeug zusätzlich sichern. Parken Sie parallel zur Fahrbahn bzw. Bordsteinkante. Hierzu empfiehlt es sich die Vorderräder zum Fahrbahnrand oder der Bordsteinkante einzuschlagen. Das Einschlagen der Räder sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum Fahrbahnrand hin wegrollt. Sollte die Bremskraft der Hand- oder Feststellbremse und der eingelegte Gang bzw. die Parkposition „P“ nicht ausreichen, sind eingeschlagene Räder eine zusätzliche Sicherung. Lassen Sie das Fahrzeug sanft gegen die Bordsteinkante rollen. Es entsteht ein Widerstand, der die Räder zusätzlich gegen das Weiterrollen sichert.

Je nach Gefälle ist eine zusätzliche Sicherung durch Unterlegkeile, wie im Abschnitt „Anhängern“ erklärt, sinnvoll.

Hinweis

Es macht keinen Unterschied, ob Sie im Gefälle den Vorwärts- oder Rückwärtsgang einlegen. Der erzeugte Widerstand des Motors hängt allein von der Übersetzung des Gangs ab. Egal ob Vorwärts- oder Rückwärtsgang, das Getriebe lässt sich in beiden Fällen ungefähr gleich schwer drehen.

Weitere Informationen zum Parken von Fahrzeugen:

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Bußgelder bei unzureichender Sicherung gegen Wegrollen

Wird das Fahrzeug unzureichend oder gar nicht gegen Wegrollen abgesichert, entspricht dies einem Verstoß gegen Paragraf 14 StVO (siehe oben). Hierfür werden folgende Verwarnungsgelder verhangen:

TBNR Tatbestand Strafe in Euro
114112 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung. 15 Euro
114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zu einem Unfall. 25 Euro

 

Neben Verstößen gegen unsachgemäße Sicherung gegen Wegrollen bildet Paragraf 14 StVO die Grundlage für andere Verstöße. Hierzu zählen z. B. das Dooring oder unsachgemäße Benutzung durch Unbefugte.

Definition Dooring

Dooring beschreibt das plötzliche und gefährdende Öffnen der Tür eines Kraftfahrzeuges. Wird durch die Öffnung der Tür ein Radfahrer gefährdet, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Wird eine Person dabei verletzt, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Dies kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen (§ 229 StGB).

5 Tipps für das Fuhrparkmanagement

Im Fuhrparkmanagement sind Sie dafür verantwortlich die Fahrer um sicheren Umfang mit dem Fahrzeug zu schulen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, fassen wir 5 praktische Tipps zusammen:

Tipp Nr. 1: Unterweisungskarte

Händigen Sie Ihren Fahrern die Unterweisungskarte „Fahrzeug sicher abstellen“ der Unfallversicherungsträger aus. Diese entfällt wichtige Informationen auf einen Blick.

Tipp Nr. 2: Fahrerassistenzsysteme

Achten Sie bei der Fahrzeugauswahl auf Einrichtungen zur Warnung bei nicht eingelegter Feststellbremse.

Tipp Nr. 3: Regelmäßige Fahrerunterweisung

Führen Sie regelmäßige Fahrerunterweisungen durch und sensibilisieren Sie für Sicherheitsthemen rund um das Fahrzeug.

Tipp Nr. 4: Sicherungshilfen

Statten Sie das Fahrzeug mit Sicherungshilfen gegen Wegrollen aus (insbesondere für Fahrzeuge mit Anhängern sinnvoll).

Tipp Nr. 5: Regelmäßige UVV Fahrzeugprüfung

Führen Sie regelmäßig Fahrzeugprüfungen durch, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen.

Bei der Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung handelt es sich um weitere Pflichten, die Im Fuhrparkmanagement, neben der regelmäßigen Führerscheinkontrolle, zu erfüllen sind. Idealerweise werden diese online und digital abgebildet, um möglichst schlanke Prozesse im Fuhrparkmanagement zu gewährleisten. Mit LapID können Sie die regelmäßige Unterweisung und Fahrzeugprüfung bequem in einem System durchführen.

So sind Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite und gewährleisten, dass Ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß gegen Wegrollen abgesichert werden.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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