Abgesenkter Bordstein: Welche Regeln gelten?

Wie war das gleich mit dem abgesenkten Bordstein? Wer hat Vorfahrt – gilt rechts vor links? Darf man an einem abgesenkten Bordstein parken? Wir haben einen Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung geworfen und nehmen uns in diesem Beitrag den Fragen rund um die Bordsteinabsenkung an. Kennen Sie die Antworten auf die oben gestellten Fragen?

Der abgesenkte Bordstein

Oft markiert ein abgesenkter Bordstein den Beginn einer Grundstückseinfahrt oder den Zugang zu einem Zebrastreifen. Die Absenkung erleichtert die Durchfahrt oder das Betreten, je nach Fortbewegungsmittel. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder auch Bauarbeitern dient die abgesenkte Bordsteinkante als barrierefreier Zugang zu Gebäuden, Grundstücken oder der anderen Seite der Straße.

Vorfahrtsregeln abgesenkter Bordstein

Rechts vor links? Wer hat am abgesenkten Bordstein Vorfahrt? Der abgesenkte Bordstein gilt in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 10 StVO) als gesonderter Bereich:

Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. […]“ (§ 10 StVO)

Wenn man von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren will, hat der fließende Verkehr Vorfahrt und den Fußgängern ist Vorrang zu gewähren – um diese und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Das Landgericht Hagen stellte in einem Urteil im Spätherbst 2017 ebenfalls klar, dass Fahrzeuge wartepflichtig sind, wenn sie über einen abgesenkten Bordstein fahren (LG Hagen, Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen 10 S 35/07). Zwei Autos waren miteinander kollidiert, nachdem eines der Fahrzeuge von rechts kommend über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße einfahren wollte.

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Parken am abgesenkten Bordstein

Darf man an einem abgesenkten Bordstein parken? Nein, das ist nicht erlaubt. Das Parken an oder auf einer Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich untersagt – Halten hingegen erlaubt. Der Unterschied zwischen Halten und Parken liegt in der Zeit und der Anwesenheit des Fahrers: Hält ein Fahrzeug länger als drei Minuten, gilt dies als Parken. Verlässt der Fahrer das Fahrzeug darüber hinaus oder auch schon unterhalb der drei Minuten, gilt auch dies als Parken. Sie dürfen zwecks kurzem Be- und Entladen und jemanden Ein- oder Aussteigen-lassen am abgesenkten Bordstein halten, doch selbst nicht das Fahrzeug verlassen und außer Sichtweite gehen.

Ausnahmen bestätigen jedoch wie immer die Regel: Überschreitet die Länge des abgesenkten Bordsteins die Länge eines Pkw oder verläuft er über eine längere Strecke auf abgesenktem Niveau, ist die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 StVO) nicht klar geregelt und Sie dürfen theoretisch dort parken. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1997, dass bei einer Länge, die über einen Pkw hinausgeht, vor einer Bordsteinabsenkung geparkt werden darf (DAR, 1997, 79). Doch das Kammergericht Berlin (AZ 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15) stellte sich 2015 gegen das Urteil: Ein Autofahrer hatte vor einer etwa 20 Meter langen Bordsteinabsenkung geparkt und dadurch den Verkehr behindert. Das Gericht lehnte die Beschwerde des Fahrers ab, der wegen der Behinderung des Verkehrs ein Bußgeld wegen Falschparkens zahlen sollte.

Gehen Sie am besten auf Nummer Sicher und meiden Sie einen abgesenkten Bordstein, wenn Sie ihr Fahrzeug abstellen müssen.

Übrigens: Der abgesenkte Bordstein gilt laut Straßenverkehrs-Ordnung als gesonderter Bereich, wie zum Beispiel eine Tankstelle. Ebenso wie das Parken an oder auf einem abgesenkten Bordstein ist auch das Parken auf einem Fußgängerweg per StVO grundsätzlich verboten. Fahren Sie über einen abgesenkten Bordstein, ohne einen Blinker zu setzen, wird dies mit einem Bußgeld geahndet. Wie hoch dieses ausfällt und bei welchem Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung zum abgesenkten Bordstein generell Bußgelder ausfallen, erfahren Sie ein Stück weiter unten im Beitrag.

Bußgelder: Abgesenkter Bordstein

Nachfolgend eine Übersicht über die Bußgelder rund um den abgesenkten Bordstein, welches aktuell zwischen 10 und 35 Euro liegt. Wie bei anderen Verstößen fällt das Bußgeld höher aus, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Das höchste Bußgeld bei einem Verstoß gegen die StVO zum abgesenkten Bordstein wird fällig, wenn es zu einem Unfall kommt.

Zum Bußgeld kann überdies auch Abschleppen hinzukommen: Parken Sie unrechtmäßig an oder auf einem zu einem abgesenkten Bordstein gehörigen Privatgrundstück, kann der Grundstücksbesitzer Sie abschleppen lassen. Oder das Ordnungsamt oder die Polizei lassen Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert oder gefährdet. Das kommt jedoch auf den Einzelfall an.

Ebenfalls abgeschleppt werden können Autos, die unberechtigt auf einem Firmengelände parken. Mehr dazu und insbesondere den rechtlichen Grundlagen lesen Sie im gleichnamigen Beitrag.

Verstoß

Bußgeld

Vor einer Bordsteinabsenkung parken

10 €

… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

15 €

Vor einer Bordsteinabsenkung länger als drei Stunden parken

20 €

… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

30 €

Ohne den Blinker zu setzen über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren

10 €

… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

30 €

… mit Unfallfolge

35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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