Abgesenkter Bordstein: Welche Regeln gelten?

Wie war das gleich mit dem abgesenkten Bordstein? Wer hat Vorfahrt – gilt rechts vor links? Darf man an einem abgesenkten Bordstein parken? Wir haben einen Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung geworfen und nehmen uns in diesem Beitrag den Fragen rund um die Bordsteinabsenkung an. Kennen Sie die Antworten auf die oben gestellten Fragen? 
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Abgesenkter Bordstein: Welche Regeln gelten?
Kathrin Mikalay
Auf Aktualität geprüft am 04.05.2026


Inhaltsverzeichnis:

 

Der abgesenkte Bordstein

Was bedeutet ein abgesenkter Bordstein?

Der abgesenkte Bordstein ist ein Bereich des Gehwegs, an dem die Bordsteinkante fast auf dem gleichen Niveau ist, wie die Fahrbahn. 

Wo ist ein abgesenkter Bordstein zu finden?

Oft markiert ein abgesenkter Bordstein den Beginn einer Grundstückseinfahrt oder den Zugang zu einem Zebrastreifen. Die Absenkung erleichtert die Durchfahrt oder das Betreten, je nach Fortbewegungsmittel. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder auch Bauarbeitern dient die abgesenkte Bordsteinkante als barrierefreier Zugang zu Gebäuden, Grundstücken oder der anderen Seite der Straße.

Wie lang darf ein abgesenkter Bordstein sein?

Für die Länge des abgesenkten Bordsteins gibt es keine gesetzlich festgelegte Maximallänge. In der Regel wird jedoch eine Länge von 5 m nicht überschritten. Meist sind abgesenkte Bordsteine auf Bereiche wie Einfahrten begrenzt. 

Bei ungewöhnlich langen Bordsteinabsenkungen ist die Rechtslage in der Praxis nicht immer eindeutig. Wer Bußgelder vermeiden will, sollte dort trotzdem nicht parken.

Wie hoch darf ein abgesenkter Bordstein sein?

Der Unterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg beträgt an einem abgesenkten Bordstein meist zwischen 0 und 3 cm. Höhere Kanten mit einer Höhe von 4-6 cm gelten als halbhohe Bordsteine. Die reguläre Höhe liegt zwischen 8 und 15 cm. 

Muss man am abgesenkten Bordstein blinken? 

Ja. Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfährt, muss seine Absicht rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dazu sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen (§ 10 StVO).

Verkehrsvorschriften rund um den abgesenkten Bordstein

Welche Vorfahrtsregeln gelten am abgesenkten Bordstein?

Wenn man von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren will, hat der fließende Verkehr Vorfahrt und den Fußgängern ist Vorrang zu gewähren – um diese und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Der abgesenkte Bordstein gilt in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 10 StVO) als gesonderter Bereich:

„Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. […]“ (§ 10 StVO)

Das Landgericht Hagen stellte in einem Urteil im Spätherbst 2017 ebenfalls klar, dass Fahrzeuge wartepflichtig sind, wenn sie über einen abgesenkten Bordstein fahren (LG Hagen, Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen 10 S 35/07). Zwei Autos waren miteinander kollidiert, nachdem eines der Fahrzeuge von rechts kommend über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße einfahren wollte.

Haftung bei Unfällen am abgesenkten Bordstein

Fährt ein Fahrer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, spricht regelmäßig viel dafür, dass ihn bei einer Kollision eine Verantwortung trifft, weil er wartepflichtig ist und jede Gefährdung anderer ausschließen muss. Für Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche ist das richtige Verhalten am abgesenkten Bordstein relevant, weil Unfälle mit dem Dienstwagen zusätzlich interne Kosten, Versicherungsaufwand und organisatorische Folgebelastungen verursachen können.

Ist Parken am abgesenkten Bordstein erlaubt?

Parken vor einem abgesenkten Bordstein ist grundsätzlich verboten. Kurzes Halten kann erlaubt sein, wenn Sie das Fahrzeug nicht verlassen und niemanden behindern. 

Der Unterschied zwischen Halten und Parken liegt in der Zeit und der Anwesenheit des Fahrers: Hält ein Fahrzeug länger als drei Minuten, gilt dies als Parken. Verlässt der Fahrer das Fahrzeug darüber hinaus oder auch schon unterhalb der drei Minuten, gilt auch dies als Parken.

Sie dürfen zwecks kurzem Be- und Entladen und jemanden Ein- oder Aussteigen-lassen am abgesenkten Bordstein halten, doch selbst nicht das Fahrzeug verlassen und außer Sichtweite gehen.

Typische Alltagssituationen (mit dem Dienstwagen)

  • kurzer Stopp vor Kundenobjekt
  • Be- und Entladen in engen Wohnstraßen
  • Wenden oder Rangieren aus Hofeinfahrten
  • Parkdruck in Innenstädten
  • Halten vor langen Bordsteinabsenkungen mit unklarer Situation

Für Dienstwagenfahrer gilt: Bei Kundenterminen oder Lieferstopps sollte vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich nicht geparkt werden, um Bußgelder und Beschwerden zu vermeiden.

Ausnahmen zum Parken am abgesenkten Bordstein

Überschreitet die Länge des abgesenkten Bordsteins die Länge eines Pkw oder verläuft er über eine längere Strecke auf abgesenktem Niveau, ist die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 StVO) nicht klar geregelt und Sie dürfen theoretisch dort parken.

Das Oberlandesgericht Köln entschied 1997, dass bei einer Länge, die über einen Pkw hinausgeht, vor einer Bordsteinabsenkung geparkt werden darf (DAR, 1997, 79). Doch das Kammergericht Berlin (AZ 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15) stellte sich 2015 gegen das Urteil: Ein Autofahrer hatte vor einer etwa 20 Meter langen Bordsteinabsenkung geparkt und dadurch den Verkehr behindert. Das Gericht lehnte die Beschwerde des Fahrers ab, der wegen der Behinderung des Verkehrs ein Bußgeld wegen Falschparkens zahlen sollte.

Gehen Sie am besten auf Nummer Sicher und meiden Sie einen abgesenkten Bordstein, wenn Sie ihr Fahrzeug abstellen müssen.

Auswirkungen auf Fuhrparkmanagement und Dienstwagenfahrer

Für das Fuhrparkmanagement ist der abgesenkte Bordstein kein bloßes Alltagsthema aus der Fahrschule. Verstöße von Dienstwagenfahrern können zu Bußgeldern, Abschleppkosten, Unfallrisiken und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

Besonders bei Fahrzeugen im Außendienst, in der Pflege, im Handwerk oder in Lieferflotten kommt es im Alltag regelmäßig zu kurzen Stopps an Einfahrten, Grundstückszufahrten oder barrierefreien Übergängen. Genau dort besteht ein erhöhtes Risiko für Ordnungswidrigkeit

Für Dienstwagenfahrer gelten dieselben Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Im Unternehmensalltag ist besondere Vorsicht geboten, weil Zeitdruck, Liefertermine oder Kundeneinsätze das Risiko erhöhen, abgesenkte Bordsteine zu blockieren oder beim Einfahren Vorfahrtsverstöße zu begehen.

Handlungsempfehlungen für Fuhrparkmanager: Fahrer richtig unterweisen

Damit Ihre Fahrer sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, ist die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV unerlässlich. Die klärt Dienstwagenfahrer über Risiken und Regeln im Straßenverkehr auf. Sie merken, dass Ihre Flotte öfters Bußgelder wegen Parkverstößen bekommt? Ergänzen Sie die LapID Fahrerunterweisung einfach um individuelle Inhalte und weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf das richtige Verhalten hin. 

Checkliste für Dienstwagenfahrer: Verhalten am abgesenkten Bordstein

  1. Vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich nicht parken.
  2. Nur im Ausnahmefall kurz halten – Fahrzeug nicht verlassen.
  3. Beim Ausfahren über abgesenkten Bordstein immer wartepflichtig sein.
  4. Fußgängern und dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren.
  5. Absicht rechtzeitig mit dem Blinker anzeigen.
  6. Bei unklarer Markierung oder langer Absenkung defensiv entscheiden und alternative Parkfläche wählen.
  7. Bei Transportern oder großen Fahrzeugen besonders auf Sichtbehinderungen achten.

Bußgelder: Abgesenkter Bordstein

Nachfolgend eine Übersicht über die Bußgelder rund um den abgesenkten Bordstein, welches aktuell zwischen 10 und 35 Euro liegt. Wie bei anderen Verstößen fällt das Bußgeld höher aus, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Das höchste Bußgeld bei einem Verstoß gegen die StVO zum abgesenkten Bordstein wird fällig, wenn es zu einem Unfall kommt.

Zum Bußgeld kann überdies auch Abschleppen hinzukommen: Parken Sie unrechtmäßig an oder auf einem zu einem abgesenkten Bordstein gehörigen Privatgrundstück, kann der Grundstücksbesitzer Sie abschleppen lassen. Oder das Ordnungsamt oder die Polizei lassen Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert oder gefährdet. Das kommt jedoch auf den Einzelfall an.

Ebenfalls abgeschleppt werden können Autos, die unberechtigt auf einem Firmengelände parken. Mehr dazu und insbesondere den rechtlichen Grundlagen lesen Sie im gleichnamigen Beitrag.

Verstoß

Bußgeld

Vor einer Bordsteinabsenkung parken

10 €

… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

15 €

Vor einer Bordsteinabsenkung länger als drei Stunden parken

20 €

… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

30 €

Ohne den Blinker zu setzen über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren

10 €

… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

30 €

… mit Unfallfolge

35 €

Warum ist das für Fuhrparks relevant? 

Die unmittelbaren Bußgelder rund um den abgesenkten Bordstein sind oft überschaubar. Für Unternehmen können die tatsächlichen Gesamtkosten aber deutlich höher liegen. Neben dem Verwarn- oder Bußgeld kommen je nach Fall Abschleppkosten, Standgebühren, Arbeitsausfall, Tourenverschiebungen und administrativer Aufwand hinzu. Gerade bei mehreren Fahrzeugen im Einsatz lohnt sich daher eine klare Fahrerunterweisung.