Kfz-An- und Abmeldung: Wie funktioniert die Kfz-Zulassung online – Auswirkungen für das Fuhrparkmanagement

Mit der Möglichkeit zur Online-Kfz-Zulassung schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Möglichkeit, Prozesse noch schneller und schlanker zu gestalten. Wir beschäftigen uns mit den wichtigsten Fragen rund um die Kfz-Zulassung, stellen den Online-Zulassungsprozess vor und betrachten die Auswirkungen auf das Fuhrparkmanagement.

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick:

  • Vor dem Fahrzeugverkauf muss das Fahrzeug abgemeldet oder auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden.
  • Der Verkäufer sollte dafür sorgen, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf abgemeldet wird.
  • Die Online-Anmeldung ist nur für Privatpersonen möglich, Firmen können hierfür Dienstleister beauftragen.
  • Die Kosten für die Online-Zulassung unterschieden sich von Zulassungen vor Ort.
  • Die Zulassung erfolgt innerhalb weniger Tage ohne lange Wartezeiten.

Welche Dokumente brauche ich zur Kfz-Zulassung?

Ein Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn für dieses eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Die ABE erlaubt die Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Für serienmäßig produzierte Fahrzeuge liegt in der Regel eine Typengenehmigung vor, die bestätigt, dass das Fahrzeug vorab durch einen Sachverständigen geprüft wurde und für den Straßenverkehr geeignet ist. Was genau die ABE ist und weitere wichtige Fragen finden Sie im Beitrag beantwortet:

In der Regel ist für die KfzZulassung ein Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Diese können, je nach Behörde, online vereinbart werden. Für die Zulassung des Fahrzeugs sind dann folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, Kfz-Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei Gebrauchtwagen) und Teil 2
  • Bei Neuwagen: COC-Bescheinigung des Herstellers
  • Bei Gebrauchtwagen: Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Bei Anmeldung durch andere Personen: Schriftliche Vollmacht
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Einwilligungserklärung

Sofern Sie einen Neuwagen anmelden wollen, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 durch die Zulassungsstelle. Die Zulassungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass das Fahrzeug in Betrieb genommen und am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist dabei immer mitzuführen und muss bei Bedarf im Rahmen einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden.

Im nachfolgenden Beitrag finden Sie weitere Informationen zur Zulassungsbescheinigung Teil 1:

eVB-Nummer

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um die Kfz-Versicherungsbestätigung. Diese wird durch den Versicherer ausgestellt. Bei vielen Versicherern ist dies bereits einfach online möglich und kann im Rahmen der Auswahl der Kfz-Versicherung erfolgen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, daher muss dieser Nachweis bei der Zulassung vorliegen.

Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zahlen und Buchstaben und wird dem Versicherten im Rahmen der Anmeldung der Kfz-Police mitgeteilt. Die Versicherung übermittelt diese Bestätigung der Haftpflichtversicherung auch an das Kraftfahrtbundesamt. Die Zulassungsstelle kann die Bestätigung somit online abfragen. Die eVB-Nummer ist bei jeder Fahrzeugzulassung und Ummeldung erforderlich.

Welche Aufgaben übernimmt die Zulassungsstelle?

Die Zulassung erfolgt immer am Hauptwohnsitz. Diese kümmert sich um den Vermerk des Fahrzeughalters in den Fahrzeugpapieren, stellt das Kennzeichen und die amtlichen Stempelplaketten aus. Ebenso kann dort ein Wunschkennzeichen reserviert und beantragt werden. Die Zulassungsstelle stellt auch die passende Umweltplakette aus.

Für Firmenzulassungen und damit auch Firmenfuhrparks erfolgt die Zulassung am Ort des Firmensitzes oder dem Sitz der Niederlassung. Ist der Firmensitz hingegen im Ausland, ist auch hier die Zulassungsstelle am Wohnort zuständig. Die Zulassung für Firmenfuhrparks kann für juristische Personen, natürliche Personen oder Vereinigungen erfolgen. Je nach Gesellschaftsform ist ein „benannter Vertreter“ festzulegen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 FZV).

Wie kann ich mein Fahrzeug online zulassen?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Projekt „i-Kfz“ einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Zulassungswesens in Deutschland getan. Die Umsetzung ist, wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben, Sache der Bundesländer bzw. der kommunalen Verwaltungen.

„i-Kfz“ bringt dabei viele Vorteile mit sich, hierzu zählen:

  • Behördengänge 24/7
  • Keine Wartezeiten
  • Ortsunabhängigkeit
  • Sofortiges Losfahren

Um diese Vorteile zu nutzen erfolgt die Fahrzeugzulassung über das jeweilige Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Identifikation erfolgt mithilfe des neuen elektronischen Personalausweises oder einem anderen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Kfz-Zulassung eines Neufahrzeugs

Für die Zulassung eines Neufahrzeugs ist die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 freizumachen.

Sicherheitscode ZBII

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Portal müssen folgende Daten eingetragen werden:

  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • eVB-Nummer (Nachweis über die Haftpflichtversicherung)
  • IBAN / Bankdaten (Für die Abrechnung der Kfz-Steuer)

Anschließend wird das nächste freie Kennzeichen oder Wunschkennzeichen ausgewählt.

Die Antragsdaten werden anschließend automatisch validiert. Die Gebühr für die Zulassung wird mittels eines Online-Bezahlsystems entrichtet. Nach abschließender Überprüfung der Daten wird der Antrag durch einen Mitarbeiter der Zulassungsbehörde geprüft und es werden folgende Dokumente ausgestellt:

  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
  • Stempelplakettenträger sowie Plakettenträger für die HU

Sicherheitscode Stempel

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Diese Unterlagen werden postalisch zugestellt. Das Gültigkeitsdatum beginnt in der Regel erst drei Tage nach dem Versand der Unterlagen. Anschließend muss nur noch der Plattenträger auf dem Kennzeichen angebracht werden. Erst dann darf das Fahrzeug im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Wiederzulassung eines bestehenden Fahrzeugs

Bei der Wiederzulassung eines bestehenden Fahrzeugs benötigt man zusätzlich das Kfz-Kennzeichen. Im nächsten Schritt muss die Markierung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegt werden.

Sicherheitscode ZBI

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Der Sicherheitscode muss neben den Kfz-Kennzeichen und der Fahrzeug-Identifikationsnummer in die Antragsmaske eingegeben werden. Bei einem Halterwechsel wird zusätzlich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt. Darüber hinaus sind noch die Daten für die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU) und die letzte Sicherheitsüberprüfung (SP) einzugeben.

Die eVB-Nummer dient ebenfalls als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen im Antragsprozess die Bankdaten hinterlegt werden, über die die Kfz-Steuer abgerechnet werden soll.

Anschließend werden die Unterlagen nach Prüfung der Antragsdaten postalisch, wie bei einer Neuzulassung, versendet.

Kosten der Online-Zulassung

Bei der Online-Zulassung fallen einheitliche Gebühren an. Ein Überblick:

  • Zulassung: 27,90 Euro statt 27 Euro vor Ort
  • Umschreibung: 28,20 Euro statt 27 Euro vor Ort
  • Außerbetriebsetzung: 5,70 Euro statt 6,90 Euro vor Ort
  • Versandgebühr: 10,20 Euro

Wann brauche ich generell eine Vollmacht für die Fahrzeugzulassung?

Damit eine andere Person das Fahrzeug anmelden kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht kann in der Regel formfrei erstellt werden. Sie sollte aber alle relevanten Informationen enthalten. Wichtig ist, dass Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zweifelsfrei identifiziert werden können. Daher empfiehlt es sich, Namen und Geburtsdatum mit anzugeben. Beide Daten sind auf den vorzulegenden Ausweisdokumenten vermerkt und können somit verifiziert werden.

Die Vollmacht muss auch eine Einwilligung des Halters enthalten. Damit bestätigt der Halter, den Vollmachtnehmer über eventuelle Rückstände bei der Kfz-Steuer zu informieren. Gibt es Rückstände, ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich.

Ebenfalls sollte der Handlungsumfang der Vollmacht definiert werden sowie fahrzeugspezifische Angaben (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer etc. ) gemacht werden.

Wie lange dauert die Fahrzeugzulassung?

Mit der Online-Zulassung ist das Fahrzeug innerhalb weniger Tage einsatzbereit. Lange Wartezeiten für Termine können so umgangen werden. Die Antragserstellung erfolgt einfach von zu Hause aus über das Portal der Zulassungsstelle. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Unterlagen innerhalb weniger Tage postalisch zugestellt.

Auswirkungen der Online-Zulassung für das Fuhrparkmanagement

Mit dem Projekt i-Kfz wird die Zulassung von Kraftfahrzeugen einer dringend notwendigen Digitalisierungskur unterzogen. Für Fuhrparkmanager ist aber noch keine Erleichterung in Sicht: Die internetbasierte Fahrzeugzulassung soll nur natürlichen Personen offenstehen.

Dabei machen die gewerblichen Registrierungen mehr als die Hälfte aller Zulassungen aus. Im Jahr 2017 waren rund 65 Prozent der Neuzulassungen gewerblich. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. geht davon aus, dass mit der digitalen Registrierung für das Gewerbe etwa 40 Millionen Euro gespart werden könnten. Zudem würde es die oft überlasteten Registrierungsstellen entlasten.

Bis es so weit ist, gibt es aber noch andere Möglichkeiten: Eine ganze Branche hat sich auf das Abwickeln solcher Anmeldeprozesse spezialisiert.

Ablauf der Zulassung über einen Dienstleister

Diese spezialisierten Dienstleister kümmern sich um alle Abläufe rund um An-, Um- und Abmeldung. Oft übernehmen sie dabei auch das notwendige Dokumentenmanagement. Über die Webportale der Dienstleister kann man vom Schreibtisch aus alle nötigen Daten eintragen und die Verfügbarkeit der Dokumente angeben. Diese werden später per Kurierdienst an die Zulassungsstelle geliefert.

Der Dienstleister übernimmt alle anfallenden Folgeaufgaben, vom Behördengang bis hin zur Erstellung des Wunschkennzeichens. Nach wenigen Tagen liegt das Nummernschild auf dem Schreibtisch des Auftraggebers.

Die Kosten richten sich nach Volumen und den einzelnen Dienstleistungen. Auch die jeweilige Zulassungsstelle hat Einfluss auf die Gesamtkosten. Ein Zulassungsservice beginnt in der Regel bei ca. zwölf Euro je Fahrzeug. Für das Dokumentenmanagement kann man mit Kosten zwischen zwei und 15 Euro rechnen.

Vorteile für das Fuhrparkmanagement

Aber warum sollten Fuhrparkbetreiber mit diesen Dienstleistern zusammenarbeiten und was muss dort mindestens angeboten werden?

Zum einen ist die gesamte Zulassung durch Prozesse und Software optimiert. Zum anderen macht es die Masse: Kunden profitieren wegen der hohen Fallzahlen von Skaleneffekten. Je mehr gleiche Arbeiten gemacht werden, desto mehr Zeit und Geld wird gespart. Klassische Outsourcing-Argumente spielen also eine große Rolle.

Neben behördlichen Vorgängen, Überführungen und dem Dokumentenmanagement werden auch weitere Dinge, wie etwa das Strafzettelmanagement und die Protokollierung von Gefahrenübergängen, übernommen – oft europaweit.

Digitale Dokumentenverwaltung über Dienstleister

Mit der reinen Anmeldung endet das Leistungsspektrum oft nicht. Die Dienstleister bewahren alle Unterlagen professionell auf – und vor allem sicher. Die Fahrzeugdokumente lagern in einem geschützten Hochsicherheitsbereich, der jederzeit online oder im Original für den Kunden zugriffsbereit ist.

Per Internet und Passwort können nur autorisierte Personen Tag und Nacht auf die gesicherten Daten zugreifen. Die Dokumenteninhalte liegen zusätzlich in digitaler Form vor.

Aber es geht nicht nur um Fahrzeugdokumente. So bieten die Dienstleister neben dem digitalen Speichern von Fahrzeugdokumenten auch Schlüsselarchive zur komfortablen Sicherung von Ersatzschlüsseln.

Europaweite Dienstleistungen

Richtig kompliziert wird es, wenn Zulassungen im europäischen Ausland ins Spiel kommen, denn alle europäischen Länder haben unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Prozessen und Unterlagen. Auch hier können Dienstleister durch ihre Erfahrung für Erleichterung bei der Zulassung sorgen.

Welche Dokumente braucht man für die Fahrzeugabmeldung?

Möchten Sie ein Fahrzeug abmelden (weil es verkauft werden soll), benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kennzeichen für die Entstempelung
  • Verwertungsnachweis im Falle einer Verschrottung

Die Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisch über die Abmeldung des Fahrzeugs informiert. Dies geschieht durch die Zulassungsstelle. Das alte Kennzeichen kann nach der Abmeldung für eine Zeit von drei bis zwölf Monaten reserviert werden. Das ist abhängig von der jeweiligen Zulassungsbehörde. Ebenso kann das bestehende Kennzeichen gegen eine Gebühr auf ein anderes Fahrzeug übernommen werden. Die Gebühr liegt derzeit bei 10,20 Euro.

So funktioniert die Online-Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung:

Die Identifikation erfolgt auch hier mittels Personalausweis oder eines anderen Ausweisdokuments mit Online-Ausweisfunktion.

Zusätzlich benötigt man das Kfz-Kennzeichen und ggf. die Fahrzeug-Identifikationsnummer. Im nächsten Schritt muss die Markierung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegt werden und die Abdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen entfernt werden. Die dort hinterlegten Sicherheitscodes sind im weiteren Antragsprozess wichtig. Eine Reservierung des bestehenden Kennzeichens ist möglich, sofern dieses für eine spätere Wiederanmeldung genutzt werden soll. Die Antragsdaten werden anschließend automatisch validiert. Die Gebühr für die Zulassung wird mittels eines Online-Bezahlsystems entrichtet.

Nach abschließender Überprüfung der Daten wird der Antrag in Echtzeit kontrolliert. Der Antragssteller, in dem Fall die Person, die das Fahrzeug abmelden möchte, erhält eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung 

 

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