Inhaltsverzeichnis:
- Welche Dokumente brauche ich zur Kfz-Zulassung?
- Welche Aufgaben übernimmt die Zulassungsstelle?
- Wie kann ich mein Fahrzeug über das i-Kfz-Portal zulassen?
- Kfz-Zulassung eines Neufahrzeugs
- Wiederanmeldung eines bestehenden Fahrzeugs
- Kosten für die Zulassung
- Wie schnell geht eine Online-Kfz-Zulassung?
- Wann brauche ich generell eine Vollmacht für die Fahrzeugzulassung?
- Auswirkungen der Online-Zulassung für das Fuhrparkmanagement
- Welche Dokumente brauche ich für die Fahrzeugabmeldung?
Auf einen Blick:
- Vor dem Fahrzeugverkauf muss das Fahrzeug abgemeldet oder auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden.
- Die Online-Anmeldung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen möglich.
- Die Kosten für die Online-Zulassung sind inzwischen deutlich günstiger als die für die Zulassung vor Ort.
- Die Zulassung erfolgt sofort bzw. innerhalb weniger Tage ohne lange Wartezeiten.
Welche Dokumente brauche ich zur Kfz-Zulassung?
Ein Fahrzeug kann nur zugelassen werden, wenn für dieses eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Die ABE erlaubt die Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Für serienmäßig produzierte Fahrzeuge liegt in der Regel eine Typengenehmigung vor, die bestätigt, dass das Fahrzeug vorab durch einen Sachverständigen geprüft wurde und für den Straßenverkehr geeignet ist.
In der Regel ist für die Kfz-Zulassung ein Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Diese können, je nach Behörde, online vereinbart werden. Für die Zulassung des Fahrzeugs sind dann folgende Unterlagen notwendig:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, Kfz-Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei Gebrauchtwagen) und Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Bei Neuwagen: COC-Bescheinigung des Herstellers
- Bei Gebrauchtwagen: Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Bei Anmeldung durch andere Personen: Schriftliche Vollmacht
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Einwilligungserklärung
- Bei einer Firma: Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Sofern Sie einen Neuwagen anmelden wollen, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch bekannt als Fahrzeugschein, durch die Zulassungsstelle. Dieser ist immer mitzuführen und muss bei Bedarf im Rahmen einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden.
Welche Aufgaben übernimmt die Zulassungsstelle?
Die Zulassung erfolgt immer am Hauptwohnsitz. Diese kümmert sich um den Vermerk des Fahrzeughalters in den Fahrzeugpapieren, stellt das Kennzeichen und die amtlichen Stempelplaketten aus. Ebenso kann dort ein Wunschkennzeichen reserviert und beantragt werden. Die Zulassungsstelle stellt auch die passende Umweltplakette aus.
Für Firmenzulassungen und damit auch Firmenfuhrparks erfolgt die Zulassung am Ort des Firmensitzes oder dem Sitz der Niederlassung. Ist der Firmensitz hingegen im Ausland, ist auch hier die Zulassungsstelle am Wohnort zuständig. Die Zulassung für Firmenfuhrparks kann für juristische Personen, natürliche Personen oder Vereinigungen erfolgen. Je nach Gesellschaftsform ist ein „benannter Vertreter“ festzulegen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 FZV).
Wie kann ich mein Fahrzeug online zulassen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Projekt „i-Kfz“ einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Zulassungswesens in Deutschland getan. Die Umsetzung ist, wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben, Sache der Bundesländer bzw. der kommunalen Verwaltungen. Die Online-Zulassung von Fahrzeugen ist mittlerweile bei fast allen Zulassungsstellen möglich.
Die „i-Kfz-Portale“ bringen dabei viele Vorteile mit sich, hierzu zählen:
- Behördengänge 24/7
- Keine Wartezeiten
- Ortsunabhäng
- Sofortiges Losfahren
Um diese Vorteile zu nutzen, erfolgt die Fahrzeugzulassung über das jeweilige Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Identifikation erfolgt mithilfe des elektronischen Personalausweises, der eID-Karte oder einem anderen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Verwechslungsgefahr: Die i-Kfz-Portale sind nicht das Gleiche wie die i-Kfz-App. Über die App können Fahrzeughalter seit November 2025 ihren Fahrzeugschein per Smartphone verwalten. Auch Unternehmen haben seit März 2026 die Möglichkeit die App zu nutzen. Am Ende des digitalen Zulassungsprozesses über die i-Kfz-Portale wird ein QR-Code generiert, über den der Fahrzeugschein in die i-Kfz-App übertragen werden kann.
Kfz-Zulassung eines Neufahrzeugs
Für die Zulassung eines Neufahrzeugs ist die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) freizumachen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Portal müssen folgende Daten eingetragen werden:
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (Nachweis über die Haftpflichtversicherung)
- IBAN / Bankdaten (Für die Abrechnung der Kfz-Steuer)
Anschließend wird das nächste freie Kennzeichen oder Wunschkennzeichen ausgewählt.
Die Antragsdaten werden anschließend automatisch validiert. Die Gebühr für die Zulassung wird mittels eines Online-Bezahlsystems entrichtet. Nach abschließender Überprüfung der Daten wird der Antrag durch einen Mitarbeiter der Zulassungsbehörde geprüft und es werden folgende Dokumente ausgestellt:
- Zulassungs- inkl. Gebührenbescheid
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
- Stempelplakettenträger sowie Plakettenträger für die HU
Diese Unterlagen werden postalisch zugestellt. Anschließend muss nur noch der Plattenträger auf dem Kennzeichen angebracht werden.
Vorab wird ein elektronischer Bescheid über die Zulassung und ein vorläufiger Zulassungsnachweis erstellt, der innerhalb von 30 Minuten abgerufen und ausgedruckt werden kann. Damit dürfen Fahrer direkt losfahren. Diese Ausnahme gilt aber maximal 10 Tage bzw. so lange, bis die Zulassungpapiere und Plakettenträger ankommen.
Wiederzulassung eines bestehenden Fahrzeugs
Diese Informationen werden bei der Wiederzulassung eines bestehenden Fahrzeugs benötigt:
- das Kfz-Kennzeichen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeug-Identifikationsnummer
- Bei einem Halterwechsel: zusätzlich Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Daten für die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU) und die letzte Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer (Nachweis über die Haftpflichtversicherung)
- IBAN / Bankdaten (Für die Abrechnung der Kfz-Steuer)

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Anschließend werden die Unterlagen nach Prüfung der Antragsdaten postalisch, wie bei einer Neuzulassung, versendet.
Kosten der Online-Zulassung
Bei der Online-Zulassung fallen bundesweit einheitliche Gebühren an. Ein Überblick:
|
|
Online per i-Kfz-Portal |
Vor Ort |
|
Zulassung und Wiederzulassung |
12,80€ |
30€ |
|
Umschreibung |
10,40€ |
24,20€ |
|
Außerbetriebsetzung |
2,10€ |
15,90€ |
|
Versandgebühr |
10,20€ |
10,20€ |
Wie schnell geht eine Online-Kfz-Zulassung?
Mit der Online-Zulassung ist das Fahrzeug sofort einsatzbereit, solange der Zulassungescheid und die vorläufige Zulassungsbescheinigung mitgeführt werden. Lange Wartezeiten für Termine können so umgangen werden. Die Antragserstellung erfolgt einfach ortsunabhängig über das Portal der Zulassungsstelle. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Unterlagen innerhalb weniger Tage postalisch zugestellt.
Wann brauche ich generell eine Vollmacht für die Fahrzeugzulassung?
Damit eine andere Person, z.B. ein Dienstwagenfahrer oder Fuhrparkmanager das Fahrzeug anmelden kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht kann in der Regel formfrei erstellt werden. Im Fuhrparkmanagement bzw. in Unternehmen sollte sie auf Firmenpapier ausgestellt werden. Sie sollte aber alle relevanten Informationen enthalten:
- Zweck der Vollmacht (z.B: Vollmacht zur Kfz-Zulassung)
- (Firmen-)Name, Anschrift der Person und bei Firmen Name des Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll (Ausweisdokument vorzeigen)
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Angaben zum Fahrzeug (Hersteller, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer)
- eVB-Nummer
- Einwilligung des Halters bzw. des Vertretungsberechtigten, dass er den Vollmachtnehmer über eventuelle Rückstände bei der Kfz-Steuer informiert hat
- Datum und eigenhändige Unterschrift des Fahrzeughalters bzw. der zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens
Auswirkungen der Online-Zulassung für das Fuhrparkmanagement
Mit dem Projekt i-Kfz wird die Zulassung von Kraftfahrzeugen einer dringend notwendigen Digitalisierungskur unterzogen.
Seit September 2023 stehen die i-Kfz-Portale bundesweit auch für Unternehmen zur Verfügung. Der Prozess funktioniert für Unternehmen ähnlich wie für Privatpersonen. Der Unterschied ist lediglich, dass diese zuvor ein Unternehmenskonto bei ELSTER erstellen müssen.
Juristische Personen mit über 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen etc.) können außerdem die Großkundenschnittstelle (GKS) des KBA nutzen. Darüber können Unternehmen die Zulassung für sich selbst und andere Personen durchführen.
Ablauf der Zulassung über die Großkundenschnittstelle
Die GKS unterscheidet zwischen zwei Arten von Großkunden:
- Flottenbetreiber: Führen nur Zulassungen auf sich selbst durch.
- Dienstleister: Führen zusätzlich Zulassungen auf Dritte durch.
Die Registrierung beantragen Großkunden in der Registrierungsanwendung des KBA. Nach Erstellung der Anträge prüft die GKS diese und leitet fehlerfreie Anträge an die zuständigen i-Kfz-Portale weiter. Die zuständige Zulassungsbehörde trifft die Entscheidung über jeden Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und schaut, ob die jeweiligen Kennzeichen verfügbar sind. Sie stellt die Bescheide digital bereit und versendet die Originaldokumente postalisch.
Voraussetzungen für Fuhrparkmanager von Großkunden
Um die Großkundenschnittstelle nutzen zu können, müssen Fuhrparkmanager vorab einige Schritte unternehmen und Voraussetzungen erfüllen:
- Mehr als 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr
- Einmalige Registrierungsgebühr von 3.220€ zahlen
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des KBA unterschreiben
- Unternehmenskonsto mit ELSTER zur einmaligen Identifizierung erstellen
Welche Dokumente braucht man für die Fahrzeugabmeldung?
Möchten Sie ein Fahrzeug abmelden (weil es verkauft werden soll), benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kennzeichen für die Entstempelung
- Verwertungsnachweis im Falle einer Verschrottung
- IBAN/Bankdaten
Die Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisch über die Abmeldung des Fahrzeugs informiert. Dies geschieht durch die Zulassungsstelle. Das alte Kennzeichen kann nach der Abmeldung für eine Zeit von drei bis zwölf Monaten reserviert werden. Das ist abhängig von der jeweiligen Zulassungsbehörde. Ebenso kann das bestehende Kennzeichen gegen eine Gebühr auf ein anderes Fahrzeug übernommen werden. Die Gebühr liegt derzeit bei 10,20 Euro.
So funktioniert die Online-Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung:
- Für die Abmeldung benötigt man zunächst das Kfz-Kennzeichen. Eine Identifizierung des Halters ist nicht erforderlich.
- Im nächsten Schritt muss die Markierung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegt werden und die Abdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen entfernt werden. Die dort hinterlegten Sicherheitscodes sind im weiteren Antragsprozess wichtig.
- Eine Reservierung des bestehenden Kennzeichens ist möglich, sofern dieses für eine spätere Wiederanmeldung genutzt werden soll.
- Die Antragsdaten werden anschließend automatisch validiert.
- Die Gebühr für die Zulassung wird mittels eines Online-Bezahlsystems entrichtet.
- Nach abschließender Überprüfung der Daten wird der Antrag in Echtzeit kontrolliert. Der Antragssteller, in dem Fall die Person, die das Fahrzeug abmelden möchte, erhält eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.
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