TÜV überziehen: Fristen, Kosten und Strafen

Die Hauptuntersuchung, auch TÜV-Prüfung genannt, muss regelmäßig bei allen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt werden – auch bei betrieblich genutzten Fahrzeugen. Doch was passiert, wenn man den Termin versäumt? Fallen zusätzliche Gebühren oder ein Bußgeld an? Was Fuhrparkmanager rund um das Thema TÜV überziehen wissen müssen.
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Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Mit einem Pkw drohen bei Überziehung der Hauptuntersuchung (HU) bis zu zwei Monate nach dem eigentlichen Termin keine Sanktionen, danach sind Bußgelder fällig.
  • Nach Ablauf der zwei Monate ist ein Aufschlag von 20 Prozent für die erweiterte HU fällig.
  • Bei einem Unfall ohne gültige TÜV-Prüfung droht Regress durch die Versicherung.
  • Als Halter von Firmenfahrzeugen haftet das Unternehmen bzw. das Fuhrparkmanagement, wenn die HU nicht fristgerecht durchgeführt wird.

Wie liest man die TÜV-Plakette richtig?

Nach bestandener Hauptuntersuchung wird am hinteren Nummernschild des Fahrzeugs die TÜV-Plakette angebracht. Die Farbe der TÜV-Plakette macht deutlich, wann das Fahrzeug zur nächsten HU muss. Alle sechs Jahre wiederholen sich die Farben. Ab 2026 lautet die Reihenfolge: blau, gelb, braun, rosa, grün und orange.

TUEV-Plaketten-Farben-01-22-2020_hga4piAbbildung: TÜV-Plakette richtig lesen, ADAC

Zusätzlich enthält die Plakette noch Zahlen und schwarze Balken, die angeben, in welchem Monat die nächste HU fällig ist. So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig: 

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Abbildung: TÜV-Plakette richtig lesen, ADAC

  • In der Mitte der TÜV-Plakette wird das Jahr der nächsten HU angegeben.

  • Drumherum sind die Zahlen 1 – 12 aufgelistet, für die Monate Januar bis Dezember. Die Zahl, die oben steht, gibt den Monat der nächst fälligen HU an. Steht z. B. die 9 oben, ist die HU im September des jeweiligen Jahres fällig.

  • Zusätzlich enthält die Plakette noch eine Markierung mit schwarzen Balken. Sie dient dazu, die Plakette auch von weiter weg lesen zu können. Das hilft bspw. der Polizei bei der Kontrolle, ob der TÜV noch gültig ist. Diese Markierung wird in der Uhr-Position platziert. Wenn der TÜV also im September des Jahres fällig ist, befindet sich der schwarze Balken auf der 9-Uhr-Position eines analogen Ziffernblattes.

Wer ist für die TÜV-Prüfung verantwortlich?

Für die Durchführung der HU ist in Deutschland der Fahrzeughalter zuständig. Bei gewerblichen Haltern ist das die Geschäftsführung bzw. das Unternehmen. Diese kann die Pflicht an einen Fuhrparkverantwortlichen delegieren, bleibt aber trotzdem selbst in der Verantwortung.

Wie lange darf die Hauptuntersuchung  überzogen werden?

Grundsätzlich sollte die TÜV-Prüfung vor dem angegebenen Termin erfolgen und die Prüffrist nicht überzogen werden. Dennoch gibt es einen Zeitpuffer von zwei Monaten, in denen die TÜV-Prüfung nach dem offiziellen Verfallsdatum nachgeholt werden kann. Hier drohen noch keine Sanktionen. 

Da bei der Prüfung der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs überprüft wird, ist ein Fahrzeug mit abgelaufener HU eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr. Daher ist nach Ablauf der zwei Monate mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Zudem werden alle Fahrzeuge, bei denen der TÜV mehr als zwei Monate überzogen wurde, einer erweiterten bzw. vertieften Hauptuntersuchung unterzogen. Funktions- und Sicherheitsprüfungen werden dann noch genauer und kleinschrittiger kontrolliert. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Kraftfahrzeuge, wie bspw. herkömmliche Pkw, die keine zusätzlichen Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen.

Welche Ausnahmen gibt es von der TÜV-Frist?

Eine Ausnahme gibt es für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Fällt die HU in einen Monat, der außerhalb des Betriebszeitraumes liegt, darf der TÜV überzogen werden. In dem ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder bewegt werden darf, muss der TÜV-Termin dann nachgeholt werden.

TÜV überziehen im Fuhrpark: Wer haftet?

Bei Dienstfahrzeugen haftet in der Regel nicht der Fahrer, sondern das Unternehmen als Halter. Die damit einhergehende Halterverantwortung umfasst die fristgerechte Vorführung zur Hauptuntersuchung. Bei mehreren betroffenen Fahrzeugen addieren sich die Bußgelder pro Fahrzeug, was das finanzielle Risiko im Vergleich zum Einzelfall deutlich erhöht.

 

Ist es erlaubt, mit abgelaufenem TÜV zur Werkstatt fahren?

Ja, für die Fahrt zur Prüfstelle ohne Umwege gilt eine Ausnahmeregelung: Der TÜV NORD bestätigt, dass die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung auch mit abgelaufener Plakette möglich ist.

Eine gesetzliche Garantie gegen ein Bußgeld besteht dafür allerdings nicht – die Praxis wird von den Behörden lediglich geduldet. Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart den Termin vorab schriftlich und führt die Terminbestätigung während der Fahrt mit. So lässt sich bei einer Verkehrskontrolle sofort belegen, dass die Fahrt tatsächlich der Prüfstelle gilt und keine gewöhnliche Fahrt mit abgelaufenem TÜV ist.

Gibt es ein Bußgeld bei abgelaufenem TÜV?

Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs ist, muss zwar nicht mehr mit einer Rückdatierung, aber nach zwei Monaten Überziehung mit Bußgeldern rechnen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Stilllegung des Fahrzeugs kommen. Die Höhe des Bußgelds richtet sich danach, wie lange der TÜV bereits abgelaufen ist.

Bußgelder für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger:

Zeitdauer

Strafe

2 bis 4 Monate

15,00 €

4 bis 8 Monate

25,00 €

Länger als 8 Monate

60,00 € und ein Punkt im Fahreignungsregister, B-Verstoß

Bußgelder für Lkw mit einer zulässigen Gesammasse über 7,5 t, Busse und Nutzfahrzeuge, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Zeitdauer

Strafe

Bis zu 2 Monate

15,00 €

2 bis 4 Monate

25,00 €

4 bis 8 Monate

60,00 € und ein Punkt im Fahreignungsregister
 

Länger als 8 Monate

75,00 € und ein Punkt im Fahreignungsregister

Wann fallen zusätzliche Gebühren an?

Wird der TÜV bei Pkw länger als zwei Monate überzogen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Die dann durchgeführte erweiterte Hauptuntersuchung ist rund 20 Prozent teurer als die eigentliche TÜV-Prüfung. Eventuell können Reparaturkosten und eine weitere Nachuntersuchung hinzukommen.

Wer sein Fahrzeug nach einem Verkauf überführen möchte und dafür ein rotes Kennzeichen erhält, ist von den Regelungen zur Hauptuntersuchung ausgenommen.

Rückdatierung nach verpasster TÜV-Prüfung?

Bis vor einiger Zeit galt in vielen Bundesländern noch: Wenn der Termin zur HU versäumt und der Fahrer erst ein paar Monate später zur Untersuchung vorstellig wurde, wurde die Prüfung auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert. Ist die Prüfung bspw. um drei Monate überzogen worden, galt der TÜV ab dem eigentlichen Prüftermin drei Monate zuvor. Musste die Prüfung dann ursprünglich alle 24 Monate durchgeführt werden, war sie nach einer Rückdatierung bereits nach 21 Monaten erneut fällig. Diese Regelung ist jedoch im Jahr 2012 abgeschafft worden. Wird die TÜV-Prüfung verspätet nachgeholt, läuft die Zeit auch erst mit erfolgreich durchgeführter Prüfung.

Welche Folgen drohen, wenn es mit überzogenem TÜV zu einem Unfall kommt?

Kommt es mit einem Fahrzeug, bei dem der TÜV abgelaufen ist, zu einem Unfall, bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen. Es sei denn, der Fahrzeughalter hat fahrlässig gehandelt. Auch das Fahren ohne TÜV kann schon als leicht fahrlässig gewertet werden.

Kommt es aufgrund eines technischen Mangels zu einem Unfall kann es sein, dass die Versicherung Regressansprüche stellt. Die Schadenabwicklung wird dann vom Versicherer gar nicht oder nur teilweise übernommen. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Unfall hätte vermieden werden können, sofern der Halter den TÜV-Termin eingehalten hätte.

Die Kosten für ein mögliches Schmerzensgeld werden jedoch nach wie vor von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Was passiert, wenn der TÜV bei einer Auslandsreise abläuft?

Sollte der TÜV eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs bei einer Auslandsreise auslaufen, kann das ebenfalls Bußgelder nach sich ziehen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der TÜV auch bei der Rückkehr nach Deutschland noch gültig ist.

Zwar handelt es sich bei der Hauptuntersuchung um eine nationale Bestimmung nach Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dennoch ahnden europäische Nachbarländer wie Tschechien, Polen oder Ungarn die fehlende TÜV-Prüfung. Die Überziehungsfrist von zwei Monaten gilt bei einem abgelaufenen TÜV im Ausland nach der Rückkehr nicht mehr. Sie sollten die Hauptuntersuchung dann umgehend nachholen. 

Effizientes Terminmanagement im Fuhrpark

Um Fristen zu Hauptuntersuchungen, UVV-Prüfungen und Sicherheitsprüfungen im Fuhrpark im Blick zu behalten, lohnt sich eine digitale Fahrzeugverwaltung. Das digitale System erfasst Fristen, erinnert Fahrer an anstehende Termine, eskaliert überfällige Fristen im Fuhrparkmanagement und dokumentiert wichtige Unterlagen, wie Rechnungen, Prüfberichte und Nachweise.

Mit der digitalen Fahrzeugverwaltung von LapID profitieren Fuhrparks von einem dynamischen Aufgaben- und Terminmanagement, um genau diese Themen im Blick zu behalten. Alle Daten laufen zentral an einer Stelle zusammen und Nachweise werden in der digitalen Fahrzeugakte archiviert.

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