Über die Unterschiede zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot sowie die Hintergründe beider haben wir bereits in unserem letzten Beitrag berichtet. Doch wie sieht es aus, wenn man wiederholt geringfügig die vorgegebene Geschwindigkeit überschreitet? Mit welchen Konsequenzen muss in diesen Fällen gerechnet werden?
Rechtsgrundlage
Laut Bußgeldkatalog kommt es bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot. Allerdings erst, wenn diese innerhalb eines Jahres und dann auch nur bei einer Überschreitung von mehr als 26 km/h erfolgt. Das Fahrverbot dauert dabei je nach Geschwindigkeit bis zu 3 Monate.
Überschreitungen unter 26 km/h hingegen werden üblicherweise mit fest definierten Bußgeldern geahndet. Eine Ausnahme stellen allerdings beharrliche kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen dar. Liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, kann ebenfalls ein Fahrverbot verhängt werden. Beharrlich handelt dabei zunächst, wer mehr als einen Verstoß begangen hat. Zudem handelt beharrlich, wem die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Liegt nun zusätzlich noch eine grobe Pflichtverletzung (z. B. Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grobe Nachlässigkeit) vor, kann auch dann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn die letzte Geschwindigkeitsüberschreitung 26 km/h nicht überschreitet.
Aktuelle Rechtsprechung
Durch das Amtsgericht München wurde im Juni 2016 ein Mann zu einer Geldstrafe inklusive Fahrverbot verurteilt, obwohl er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nur 22 km/h zu schnell gefahren war. Da der Verurteilte allerdings in den letzten 8 Jahren bereits wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen verurteilt worden war, wurde nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot ausgesprochen: beharrlich ein wenig zu schnell fahren, kann also zu einem Fahrverbot führen.
Wissenswertes rund um die Geschwindigkeit im Straßenverkehr
Blitzerfoto als Beweisgrundlage für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Deutschland belegt laut Statista den vierten Platz im europäischen Vergleich mit 4.700 fest installierten Blitzgeräten. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und schon ist man in einer Radarkontrolle gefangen. Doch wer haftet, wenn es sich um ein Dienstfahrzeug handelt, und wann ist das Blitzerfoto nicht verwendbar? Was ist zu tun, wenn das Bild unklar ist? Diese und weitere typische Fragen tauchen auf, wenn ein Bußgeldbescheid ansteht.
Mehr dazu im Beitrag: Geschwindigkeitsüberschreitung: Wissenswertes rund ums Blitzerfoto
Richtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit ist vor allem auf Straßen ohne Tempolimit, wie beispielsweise deutschen Autobahnen, relevant. Sie wurde bereits vor über 40 Jahren für Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften auf 130 km/h festgelegt. Überschreitet man die Richtgeschwindigkeit, drohen grundsätzlich keine Bußgelder. Dennoch können in speziellen Fällen trotzdem Strafen verhängt werden.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, darf der Fahrzeugführer kein Auto mehr fahren. Dies kann beispielsweise die Folge einer zu hohen Punktzahl im Fahreignungsregister sein. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, ist ein Neuantrag erforderlich. Ein Fahrverbot hingegen ist die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und ist zeitlich begrenzt. Was aber bedeuten Führerscheinentzug, Fahrverbot und Führerscheinverlust für einen Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass nur Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis Pool- und Dienstfahrzeuge nutzen?Wir werfen einen Blick auf die wesentlichen Unterschiede und Konsequenzen dieser Szenarien: Fahrverbot und Führerscheinentzug