Wissenswertes rund ums Blitzerfoto

Laut Statista ist Deutschland auch im Jahr 2025 auf Platz 4 der fest installierten Blitzgeräte (4.790 Stück) im europäischen Vergleich. Einmal unachtsam, die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und schon wird man geblitzt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Blitzerfoto.

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Wissenswertes rund ums Blitzerfoto © Denny Müller - unsplash.com

Laut Statista ist Deutschland auch im Jahr 2025 auf Platz 4 der fest installierten Blitzgeräte (4.790 Stück) im europäischen Vergleich. Einmal unachtsam, die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und schon wird man geblitzt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Blitzerfoto.
Inhaltsverzeichnis

Warum und ab wann wird man geblitzt? Rechtliche Grundlagen im Überblick

Nach Paragraf 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf das vorgeschriebene Tempolimit nicht missachtet werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss die Geschwindigkeit angepasst werden, sodass man innerhalb der sichtbaren Strecke halten kann.

Bezogen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit, heißt es in Absatz 3 StVO:

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Außerhalb geschlossener Ortschaften

50 km/h für alle Kraftfahrzeuge

80 km/h für:

  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen (ausgenommen Pkw)
  • Pkw mit Anhängern
  • Lkw und Wohnmobile bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse (auch mit Gepäckanhänger)

60 km/h für:
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen
  • Alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger (ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen)
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen.

100 km/h für:

  • Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen

Ausgenommen von der Geschwindigkeitsbegrenzung sind Autobahnen sowie andere Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Mehr über Schrittgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit und Tempolimit in unseren Beiträgen.

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann bspw. durch ein Radargerät erfasst werden. Das Auslösen des Geräts erzeugt das Blitzerfoto.

Woher weiß ich, ob ich geblitzt wurde?

Sicherheit darüber, ob man tatsächlich geblitzt wurde, erhält man erst, wenn der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen eingeht.

Allgemein dienen sowohl das Blitzerfoto als auch das Kennzeichen des Fahrzeugs als Beweismittel. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung (insbesondere Paragraf 18 StVG). Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer zum Zeitpunkt des Blitzens für die Geschwindigkeitsüberschreitung haftet.

Mehr zum Bußgeldbescheid und dem Unterschied zum Verwarngeld finden Sie im nachstehenden Beitrag:

Geblitzt worden: Wann kommt der Bescheid?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter einen Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto per Post. In der Regel dauert die Zustellung des Bußgeldbescheids zwischen zwei und drei Wochen, abhängig von Behörde, Zusteller und Art des Messgeräts oder noch weiteren Faktoren.

Der Strafzettel hingegen wird innerhalb kürzester Zeit versendet, allerdings können bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen sogar sechs Monate, vergehen, bis der Bescheid im Briefkasten landet.

Nach Paragraf 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten, solange weder ein Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage erhoben worden ist. Danach beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung sechs Monate.

Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?

Wichtig für die Beweiskraft eines Bußgeldbescheids ist, dass Gesicht und Kennzeichen klar und deutlich identifizierbar sind. Andernfalls besteht eine große Chance, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben zu können.

Beim klassischen Blitzerfoto werden Kennzeichen und Gesicht frontal festgehalten. Doch was ist, wenn das Blitzerfoto unscharf und verpixelt ist oder das Gesicht verdeckt oder sogar unerkennbar ist? Hier besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch zu erheben und Akteneinsicht anzufordern.

Wenn das Blitzerfoto trotz allem nicht erkennbar ist, kann die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt sinnvoll sein. Dann ist die Chance der Anfechtung beziehungsweise des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid gegeben.

Bei einem Blitzerfoto von der Seite ist das Gesicht meist schlechter erkennbar, jedoch in der Regel als Beweismittel zulässig. In den meisten Fällen kann das Blitzerfoto nochmal in besserer Qualität bei der Bußgeldstelle angefordert werden.

Was hat es mit dem Mythos ,,geblitzt ohne Foto‘‘ auf sich?

Generell ist die Bußgeldbehörde nicht verpflichtet ein Blitzerfoto mitzuschicken. Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto erhalten, ist dieser dennoch gültig und muss bezahlt werden. Jedoch ist es Ihr gutes Recht, das Foto nach Erhalt des Bußgeldbescheids anzufordern und einzusehen.

Ist ein Abgleich des Blitzerfotos mit einem Ausweisfoto erlaubt?

Oft ist das Blitzerfoto bei einem Bußgeldbescheid unscharf und verpixelt. Was macht also die Bußgeldstelle, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht eindeutig identifizierbar ist und nicht sicher ist, ob der zugelassene Fahrer auch der Verursacher des möglichen Verkehrsverstoßes ist?

Hier tritt das deutsche Passgesetz (PaßG) in Kraft. Dieses muss von der Passbehörde sowie der Bußgeldstelle berücksichtigt werden. Der Vergleich mit dem Ausweis ist gemäß Paragraf 22 Absatz 2 des Passgesetzes nur zulässig, wenn

„1. die ersuchende Behörde auf Grund von Gesetzen oder Rechtsverordnungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten,

2. die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen und

  1. die Daten bei dem Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßighohem Aufwanderhoben werden können oder nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erforderlich sind, von einer solchen Datenerhebung abgesehen werden muss.“

(§ 22 Abs. 2 PaßG)

Demnach ist die Bußgeldstelle dazu berechtigt bei einem nicht eindeutig erkennbaren Blitzerfoto das Passfoto anzufordern und mit dem Foto in der Verfahrensakte zu vergleichen, um die Person zu identifizieren.

Dies bestätigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Ein Mann hatte Beschwerde eingereicht, dass die Herausgabe des Passfotos zum Abgleich mit dem Blitzerfoto rechtswidrig sei. Das OLG Koblenz entschied allerdings, dass die Herausgabe von Pass- und Personalausweisbildern rechtmäßig und für den Abgleich zur Fahreridentifizierung zulässig ist (Beschl. v. 02.10.20 – 3 Owi 6 SsBs 258/20).

Kann man das Blitzerfoto online einsehen? 

Neben dem Anhörungsbogen und dem Bußgeldbescheid werden Ihnen persönliche Zugangsdaten zugeschickt, um die Daten von der zuständigen Bußgeldstelle online aufrufen zu können.

Wenn Sie als Autofahrer an der Tempomessung zweifeln, steht es Ihnen zu, alle Unterlagen einzusehen. Gemäß Bundesverfassungsgericht ist andernfalls das Recht auf faires Verhalten (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1) verletzt (Beschl. v. 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18).

Welche Geschwindigkeit zählt bei einem Blitzerfoto?

Bei jedem Blitzer zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho des Fahrzeugs, sondern der Wert des Messgeräts am Straßenrand.

Der sog. Toleranzabzug dient zum Ausgleich von Ungenauigkeiten der Messung. Bei einigen Bußgeldbescheiden rettet die Toleranz vor höheren Sanktionen. Der Toleranzabzug ist in der Regel innerorts und außerorts gleich. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Welche Folgen kann ein Blitzerfoto haben?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung können die Folgen eines Blitzerfotos ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot sein.

Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsberschreitung

Aktuelle Pkw-Bußgelder bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

Vergehen

Strafe

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 
10 km/h

20 €

… 11 - 15 km/h

40 €

… 16 - 20 km/h

60 €

… 21 - 25 km/h

100 €, 1 Punkt

… 26 - 30 km/h

150 €, 1 Punkt

… 31 - 40 km/h

200 €, 1 Punkt

Darüber hinaus

320 €- 700 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot

(Stand November 2025)

*Hinweis: In der Regel resultiert ein Fahrverbot, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Aktuelle Pkw-Bußgelder bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Vergehen

Strafe

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 
10 km/h

30 €

… 11 - 15 km/h

50 €

… 16 - 20 km/h

70 €

… 21 - 25 km/h

115 €, 1 Punkt

… 26 - 30 km/h

180 €, 1 Punkt

… 31 - 40 km/h

260 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot*

Darüber hinaus

400 €- 800 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot

(Stand November 2025)

Geblitzt in der Probezeit?

Frisch den Führerschein erlangt, testen viele ihre Grenzen und möchten ihre neu gewonnenen Freiheiten genießen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h folgt meist nur ein Verwarn- bzw. Bußgeld. Darüber hinaus wird ab 21 km/h die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Fahreignungsseminar (FES) muss absolviert werden - nicht zu verwechseln mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die im Fall eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs am Steuer angeordnet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld? 

Das Verwarngeld unterscheidet sich vom Bußgeld in der Höhe der Sanktionen. Das Verwarngeld ist definiert nach Paragraf 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach wird ein Verwarngeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wie bspw. einem Verstoß gegen das Halte- oder Parkverbot ausgesprochen. In der Regel fällt ein Verwarngeld zwischen 5 bis 55 Euro an, wohingegen ab 60 Euro von einem Bußgeld die Rede ist.

Geblitzt mit dem Firmenwagen?

Auch mit dem Firmenwagen kann man geblitzt werden. Die zentrale Regelung, die hier greift ist die Fahrerhaftung. Demnach muss der Dienstwagenfahrer (die Person, die die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat) das Bußgeld zahlen und nicht der Fahrzeughalter.

Mehr über die ToDos für das Fuhrparkmanagement, die Verjährungsfristen und die Konsequenzen, bei fehlender Mitwirkung finden Sie in unserem Beitrag: „Geblitzt mit dem Firmenwagen: Wer muss zahlen?

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Das Fuhrparkmanagement verfügt in der Regel über personenbezogene Daten (Art. 4 Abs. 1 DSGVO), wie der Kopie der Fahrerlaubnis und dem Dienstwagenüberlassungsvertrag der einzelnen Mitarbeiter.

Der Arbeitnehmerdatenschutz im Fuhrpark ermöglicht die Nutzung dieser und weiterer personenbezogenen Daten für Geschäftszwecke, daher ist die Einhaltung der DSGVO umso wichtiger. Sobald ein Bußgeldbescheid, Strafzettel oder ähnliches im Fuhrparkmanagement vorliegt, ist der Umgang mit Ordnungswidrigkeiten von besonderer Bedeutung, da es hier verschiedene Möglichkeiten der Vorgehensweise gibt. 

Der Halter des Fahrzeugs ist zur Mitwirkung bei der Ermittung des Fahrers verpflichtet. Eine Konsequenz kann sonst die sog. Fahrtenbuchauflage sein.