Ein Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist häufig der Grund, warum Autofahrern der Führerschein entzogen werden kann. Um diesen wiederzuerlangen, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Erfahren Sie, wann dies der Fall ist, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die MPU abläuft.
Rund 100.000 Begutachtungen im Rahmen der MPU werden jährlich in Deutschland vorgenommen. Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr sind der häufigste Grund für die Erteilung einer MPU. Die Anordnung zur MPU sollte unbedingt ernst genommen werden. Die Verweigerung der MPU kommt einem negativen Ergebnis gleich, was die Chance mindert, den Führerschein wieder zurück zu bekommen.
Definition
Der geläufige Begriff MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Mit ihrer Hilfe soll in Deutschland in ausgewiesenen Begutachtungsstellen seit Mitte der 1950er Jahre die Fahreignung eines Fahrzeugführers festgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtungen des TÜV. Die Anordnung einer solchen MPU kann erfolgen, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung eines Fahrers bestehen und, daraus resultierend, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Die rechtlichen Grundlagen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten. In Paragraf 11, Absatz 3 der FeV heißt es:
„(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
- wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
- zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
- bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Absatz 3 mitgeteilt worden sind,
- bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
- bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
- wenn die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nach Absatz 1 zu überprüfen ist oder
- bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
- a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
- b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte.
Unberührt bleiben medizinisch-psychologische Begutachtungen nach § 2a Absatz 4 und 5 und § 4 Absatz 10 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 10 Absatz 2 und den §§ 13 und 14 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Verordnung (§ 11 Abs. 3, FeV).
Gründe für eine MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird angeordnet, wenn schwerwiegende und/ oder wiederholte Vergehen im Straßenverkehr vorliegen. Häufig wird sie von der Zulassungsbehörde gefordert, wenn dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder eine Sperrfrist abgelaufen ist. Gründe dafür sind vor allem:
- zu hoher oder wiederholter Alkoholkonsum hinterm Steuer (z. B. mehr als 1,6 Promille Blutalkohol)
- die Einnahme berauschender Mittel hinterm Steuer (z. B. Medikamente oder Drogen)
- Straftaten im Straßenverkehr
- Verkehrsauffälligkeiten und zu viele Punkte im Verkehrszentralregister (max. 8 Punkte)
- Hinweise auf physische oder psychische Beeinträchtigung
Ablauf & Kosten der MPU
Die Kosten der MPU sind abhängig vom Umfang der Untersuchung und dem jeweiligen Vergehen. Sie können von den Begutachtungsstellen unterschiedlich hoch festgelegt werden. Bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr fallen jedoch häufig Kosten in Höhe von 350 bis 750 Euro an. Hinzu können noch Kosten für Haaranalysen oder Urinproben kommen. Die genauen Kosten können Sie bei einer der Begutachtungsstellen anfragen.
Steht der Begutachtungstest fest, müssen sich Betroffene unter Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Begutachtungsstelle anmelden. Sie sollten in jedem Fall ausgeschlafen und konzentriert zum Termin erscheinen. Von der Einnahme von Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln wird abgeraten. Für die gesamte Untersuchung sollten Sie drei bis vier Stunden einplanen, denn es werden mehre Untersuchungen und Tests durchgeführt. Diese bestehen im Wesentlichen aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung
- Psychologischer Leistungstest
- Psychologisches Untersuchungsgespräch
Die medizinische Untersuchung beinhaltet die Überprüfung der körperlichen Verfassung und möglicher Beeinträchtigungen, beispielsweise durch sukzessiven Alkohol- oder Drogenkonsum. Daher wird zur Feststellung Blut abgenommen und, im Rahmen des psychologischen Leistungstestes, unter anderem die Koordination, Konzentration sowie Reaktion getestet. Im psychologischen Untersuchungsgespräch soll zudem das eigene Verhalten im Straßenverkehr reflektiert werden. Ein Verkehrspsychologe will dabei herausfinden, ob der Betroffene in Zukunft ohne Auffälligkeiten am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dabei können auch knifflige Fragen gestellt werden, wie z. B. wie man das eigene, damalige Fahrverhalten einschätzt. Im Fokus steht die individuelle Glaubwürdigkeit der zu untersuchenden Person. Fragen auswendig zu lernen führt demnach selten zum erfolgreichen Bestehen. Einrichtungen und Prüfgesellschaften wie DEKRA bieten jedoch MPU-Beratungen an, die Betroffenen helfen sollen, sich optimal auf eine Untersuchung vorzubereiten. Die kniffligen Fragen sind der Hauptgrund, warum viele Betroffene durch den Test fallen und die MPU oftmals auch als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Die Durchfallquote bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt bei ungefähr 50 Prozent. Wer die Untersuchung nicht besteht, ist dazu verpflichtet, das Ergebnis der Führerscheinstelle mitzuteilen. Dazu erhalten Betroffene ein ausführliches Gutachten, welches die Gründe für das Nichtbestehen der Untersuchung beinhaltet. Die MPU kann theoretisch jederzeit wiederholt werden. Ein erneuter Versuch sollte jedoch nicht zu übereilt angegangen werden, beispielsweise wenige Tage nach dem negativen Bescheid. Erst sollten die im Gutachten enthaltenen Empfehlungen und Maßnahmen wahrgenommen werden.
Übrigens…
Eine Verjährungsfrist für die MPU gibt es in diesem Sinne nicht. Allerdings kann die Straftat, die die Anordnung der MPU zu Folge hatte, verjähren. Gemäß Paragraf 29, Absatz 3 StVG beträgt die Tilgungsfrist von „Straftaten, in denen die Fahrerlaubnis entzogen […] worden ist“ zehn Jahre. Die Tilgungsfrist muss jedoch nicht sofort beginnen. In bestimmten Fällen kann es sein, dass diese erst fünf Jahre nach dem Bescheid beginnt. Weitere Vergehen im Straßenverkehr sollten dann aber unbedingt vermieden werden.
Umgang im Fuhrparkmanagement
Um der Sorgfaltspflicht nachzukommen und Haftungsrisiken auszuschließen, muss das Fuhrparkmanagement die Führerscheine der Poolfahrzeug- und Dienstwagennutzer regelmäßig kontrollieren. Sollte ein Fahrer die MPU nicht bestehen oder ihm aus einem anderen Grund die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, ist er verpflichtet, dies seinem Fuhrparkmanagement mitzuteilen. Doch hin und wieder gibt es Fahrer, die dies nicht tun. Werden im entsprechenden Unternehmen die Führerscheine nicht oder nicht regelmäßig kontrolliert, kann es dazu kommen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht bemerkt wird. Diese Situation macht deutlich, wie wichtig es ist, dass das Fuhrparkmanagement um das Vorhandensein sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Mitarbeiter weiß. Dazu kommt, dass - je nach Anzahl der zu kontrollierenden Fahrer - eine Führerscheinkontrolle sehr aufwendig ist. Um die Kontrolle der Führerscheine nun zum einen rechtssicher und zum anderen zeiteffizient zu gestalten, bieten sich elektronische Lösungen an, damit mehr Zeit für die vielen anderen, wichtigen Aufgaben im Fuhrparkmanagement bleibt. Wie die elektronische Führerscheinkontrolle mit LapID funktioniert, erklären wir auf unserer Website.