Inhaltsverzeichnis:
- Arbeitgeberpflicht: Unterweisung für den Brandschutz
- Inhalte einer Brandschutzunterweisung
- Dokumentation der Brandschutzunterweisung
- Brandschutzunterweisung mit LearnID
Auf einen Blick
- Brandschutzunterweisungen sind für alle Bereiche relevant und müssen gemäß Paragraf 4 Absatz 1 DGUV regelmäßig und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie sind zudem vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit sowie bei besonderen Anlässen (z. B. Brandereignisse oder neue Regelungen) notwendig.
- Vor der Brandschutzunterweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen erforderlich, die gemäß den Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vom Arbeitgeber erstellt und dokumentiert werden muss.
- Die Unterweisung kann vom qualifizierten Arbeitgeber selbst, einem qualifizierten Brandschutzbeauftragten oder Drittanbietern durchgeführt werden. Die Durchführung ist in Präsenz oder auch effizient per E-Learning möglich.
- Die Brandschutzunterweisung muss gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 für jeden Mitarbeiter schriftlich dokumentiert werden, um im Falle eines Rechtsstreits die ordnungsgemäße Durchführung belegen zu können. Es wird empfohlen, die Unterweisungsnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Arbeitgeberpflicht: Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind zentralen Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten – hierzu zählt auch Brandschutz und Brandbekämpfung. Dazu verpflichtet ihn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Neben dem Aufzeigen potenzieller Gefährdungen am Arbeitsplatz, geht es auch um die Vermittlung von richtigem Verhalten im Brandfall. Im Rahmen der Unterweisungspflicht muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefahren von Bränden aufklären und zu den Maßnahmen zum Brandschutz unterweisen. Ziel ist es, den Beschäftigten wichtige Verhaltensweisen mitzugeben, die zum einen Bränden vorbeugen und zum anderen im Falle eines Brandes die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
Was versteht man unter Brandschutz?
Mit Brandschutz sind alle Schutzmaßnahmen gemeint, die zur Vorbeugung von Bränden dienen und im Brandfall zu ergreifen sind.
Im Wesentlichen unterscheidet man zwei Arten von Brandschutz-Maßnahmen:
- Vorbeugender Brandschutz:
- Baulicher Brandschutz: Gebäudesicherung, verwendete Baustoffe und -teile, Fluchtwegplanung, Löschanlagen in Gebäuden
- Anlagentechnischer Brandschutz: Löschmittel- und -wasserversorgung, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
- Organisatorischer Brandschutz: Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Brandschutzplänen, Schulungen
- Abwehrender Brandschutz:
- Verhindern der Ausbreitung des Feuers und von Rauch
- Maßnahmen der Feuerwehr, insbesondere Brandlöschung, wenn es trotz vorbeugendem Brandschutz zum Brandfall gekommen ist
- Die Rettung von Mensch und Tier haben Priorität
Rechtliche Grundlagen der Brandschutzunterweisung
Als Bestandteil allgemeiner Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen, unterliegt die Brandschutzunterweisung den gleichen rechtlichen Grundlagen. Insbesondere relevant sind das ArbSchG und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
In Paragraf 10 Absatz 1 ArbSchG heißt es:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß [sic!] im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“ (§ 10 Abs. 1 ArbSchG)
Die Unterweisungspflicht zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz ergibt sich aus Paragraf 12 Abs. 1 ArbSchG.
Paragraf 12 Abs. 1 ArbSchG besagt:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“
Paragraf 6 Absatz 3 ArbStättV:
„Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.“ (§ 6 Abs. 3 ArbStättV)
Für wen ist Brandschutz Pflicht?
Da Brände praktisch in jedem Bereich im Unternehmen auftreten können, sind Brandschutzunterweisungen für alle Beschäftigten relevant. Nur so können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter Brände vermeiden und im Notfall Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen können.
Wer führt die Brandschutzunterweisung durch?
Die Brandschutzunterweisung kann vom Abreitgerber selbst durchgeführt werden, sofern er dafür qualifiziert ist. Er kann die Unterweisung aber auch an einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten und an Drittanbieter delegieren. Die Durchführung kann in Präsenz oder aber auch via E-Learning Unterweisung erfolgen. Sollte die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Arbeitsumstände weitere Maßnahmen für den Brandschutz vorsehen, sind diese zusätzlich durchzuführen.
Wie oft muss eine Unterweisung durchgeführt werden?
Die Brandschutzunterweisung muss nach Paragraf 4 Absatz 1 DGUV regelmäßig und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Arbeitsschutzgesetz definieren die Vorschriften für die Durchführung von Unterweisungen für den Arbeitsschutz. Darin wird u.a. auch geregelt, wie häufig Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen, so auch die Brandschutzunterweisung,durchgeführt werden müssen.
Unabhängig davon muss die Brandschutzunterweisung vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit sowie aus besonderen Anlässen (z. B. Brandereignisse, neue Regelungen im Brandschutz etc.) durchgeführt werden.
Inhalte der Brandschutzunterweisung
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung müssen u.a. folgende Themen behandelt werden:
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefahren
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten bei einem Brand
- Erste Hilfe bei Bränden
Vor Erstellung der Unterweisungsinhalte ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Diese muss gemäß den Paragrafen 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und 6 „Dokumentation“ ArbSchG vom Arbeitgeber erstellt und dokumentiert werden. Zusätzlich kann in diesem Rahmen ein Fragenkatalog erstellt werden, in dem auf die individuellen Anforderungen der Brandschutzgegebenheiten im Betrieb oder des Arbeitsbereiches eingegangen wird.
Dokumentation der Brandschutzunterweisung
Neben der regelmäßigen Wiederholung müssen Sicherheitsunterweisungen wie die zum Brandschutz auch schriftlich dokumentiert werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann das Unternehmen die ordnungsgemäße und wiederkehrende Durchführung belegen. Wie lange die Dokumentation der Unterweisungen aufbewahrt werden muss, ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ / BGI 527 Ziffer 11 empfiehlt jedoch, Unterweisungsnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Brandschutzunterweisung mit LearnID
Mit LearnID powered LapID organisieren und führen Unternehmen ihre Brandschutzunterweisungen effizient per E‑Learning statt in Präsenz durch. Dies ist eine große Entlastung für alle Beteiligten, da die Mitarbeiter automatisch an die jährliche Unterweisung erinnert werden und diese selbstständig durchführen können. Die DGUV-konformen Module stehen den Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung und können individuell nach Zeit und Lerntempo am PC oder Laptop mit Internetzugang durchgeführt werden. Auch ein Pausieren der Unterweisung und späteres Fortsetzen ist möglich. So lässt sich die Unterweisung nahtlos in den Arbeitsalltag integrieren. Ein Abschlusstest stellt sicher, dass die Mitarbeiter die Informationen auch wirklich verstanden haben.
Alle erfolgreich absolvierten Unterweisungen werden automatisch im System dokumentiert, und Folgetermine automatisch erstellt – das reduziert deutlich den organisatorischen Aufwand und schafft eine spürbare Zeitersparnis für Vorgesetzte und Brandschutzbeauftragte.
Nice-to-have: Die Inhalte lassen sich bei Bedarf durch eigene PDFs ergänzen. Individuelle Informationen etwa zu Brandschutzhelfern, Flucht- und Rettungswegen, Sammelplätzen oder internen Notrufnummern können so ganz einfach mit allen Mitarbeitern geteilt werden.
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