Unterweisung für den betrieblichen Brandschutz

Unterweisung für den betrieblichen Brandschutz
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Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über potenzielle Gefährdungen im Unternehmen unterweisen. Das betrifft auch Gefahren, die durch Brände auftreten können. Zudem muss der Arbeitgeber über Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden aufklären. Wir verschaffen einen Überblick über die Brandschutzunterweisung, ihre Durchführung und die Inhalte der Unterweisung.

Inhaltsverzeichnis:

Arbeitgeberpflicht: Unterweisung für den Brandschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – diese gehören zu den zentralen Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten. Dazu verpflichtet ihn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Neben dem Aufzeigen potenzieller Gefährdungen am Arbeitsplatz, geht es auch um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten bei Gefahren. Das gilt auch bei den Themen Brandschutz und Brandbekämpfung. Im Rahmen seiner Unterweisungspflicht muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefahren von Bränden unterrichten und in Maßnahmen zum Brandschutz unterweisen. Ziel ist es, den Beschäftigten wichtige Verhaltensweisen mitzugeben, die zum einen Bränden vorbeugen und zum anderen im Falle eines Brandes die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.

Was versteht man unter Brandschutz?

Mit Brandschutz sind alle Schutzmaßnahmen gemeint, die zur Vorbeugung von Bränden und im Brandfall ergriffen werden. Ist es dennoch zu einem Brand gekommen, umfasst der Brandschutz Maßnahmen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und zu wirksamen Löscharbeiten führen sollen. Im Fokus steht die Rettung von Mensch und Tier.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwei Arten von Brandschutz-Maßnahmen:

  • Vorbeugender Brandschutz:
    • Baulicher Brandschutz: Gebäudesicherung, verwendete Baustoffe und -teile, Fluchtwegplanung, Löschanlagen in Gebäuden
    • Anlagentechnischer Brandschutz: Löschmittel- und -wasserversorgung, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
    • Organisatorischer Brandschutz: Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Brandschutzplänen, Schulungen
  • Abwehrender Brandschutz: Maßnahmen der Feuerwehr, insbesondere Brandlöschung, wenn es trotz vorbeugendem Brandschutz zum Brandfall gekommen ist.

Rechtliche Grundlagen der Brandschutzunterweisung

Als Bestandteil allgemeiner Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen, unterliegt die Brandschutzunterweisung den gleichen rechtlichen Grundlagen. Insbesondere relevant sind das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

In Paragraf 10 Absatz 1 ArbSchG heißt es:

„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß [sic!] im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“ (§ 10 Abs. 1 ArbSchG)

Die Unterweisungspflicht zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz ergibt sich aus Paragraf 12 Absatz 1 ArbSchG: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“

Ergänzt wird dies durch Paragraf 6 Absatz 3 ArbStättV:

„Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.“ (§ 6 Abs. 3 ArbStättV)

 

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Für wen ist die Brandschutzunterweisung relevant?

Da Brände praktisch in jedem Bereich im Unternehmen auftreten können, sind Brandschutzunterweisungen auch für alle Beschäftigten relevant. Nur so können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter Brände vermeiden und im Notfall Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen können. Durchgeführt werden kann die Brandschutzunterweisung vom Brandschutzbeauftragten oder in Verantwortung einer geeigneten Führungskraft.

Wie oft muss eine Unterweisung durchgeführt werden?

Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind auch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) maßgebend für die Unterweisungsdurchführung. Darin wird unter anderem geregelt, wie häufig Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen durchgeführt werden müssen. Paragraf 4 Absatz 1 DGUV gibt an, dass diese regelmäßig, aber mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Das gilt auch für die Brandschutzunterweisung.

Unabhängig davon müssen Sicherheitsunterweisungen auch vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit sowie zu besonderen Anlässen durchgeführt werden. Dazu zählen im Falle der Brandschutzunterweisung vor allem Brandereignisse. Mehr zu den allgemeinen Regelungen für Arbeitsschutzunterweisungen finden Sie im nachstehenden Beitrag:

Inhalte der Brandschutzunterweisung

Im Rahmen der Brandschutzunterweisung werden unter anderem folgende Themen behandelt:
  • Definition Brandschutz
  • Brandursachen
  • Brandschutzzeichen
  • Verhalten bei einem Brand
  • Erste Hilfe bei Bränden

Vor Erstellung der Unterweisungsinhalte ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Diese muss gemäß den Paragrafen 5 und 6 ArbSchG vom Arbeitgeber erstellt und dokumentiert werden. In dem Rahmen kann ein Fragenkatalog erstellt werden, in welchem auch auf die individuellen Anforderungen der Brandschutzgegebenheiten im Betrieb oder des Arbeitsbereiches eingegangen werden kann.

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Überblick häufiger Brandursachen

Laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung sind im Jahr 2020 die meisten Brandschäden durch Elektrizität entstanden, dicht gefolgt von menschlichem Fehlverhalten. Diese Erhebung zeigt, wie wichtig die Unterweisung der eigenen Mitarbeiter zum Brandschutz ist. 

Brandursachenstatistik 2020

Abbildung: Brandursachenstatistik 2020. Quelle: Institut für Schadenvergütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.

Um Bränden durch Elektrizität bzw. dem Elektrobrand vorzubeugen, sind zum einen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zu ergreifen und zum anderen die Mitarbeiter im sicheren Umgang mit den Elektrogeräten zu unterweisen. Hierzu zählen auch Anweisungen, dass private Elektrogeräte nicht im Unternehmen angeschlossen werden dürfen. Elektrogeräte sollten jederzeit überprüft sein und ein entsprechendes Prüfsiegel tragen. 

Die Unterweisung zum Brandschutz sensibilisiert die Mitarbeiter gleichzeitig auch für sicherheitsgerechtes Verhalten. Maßnahmen, die hierzu ergriffen werden können, sind beispielsweise ein Rauchverbot in Innenräumen oder das Verbot von offenem Feuer am Arbeitsplatz (dies ist insbesondere in der Weihnachtszeit immer noch weit verbreitet).

Tipps zur Sicherstellung des Brandschutzes im Unternehmen

Sicherer Umgang mit Elektrogeräten
  • Regelmäßige Überprüfung aller eingesetzten Elektrogeräte im Unternehmen
  • Einschränkung der Nutzung privater Elektrogeräte (erfolgt keine Einschränkung, sollte der Arbeitgeber die privaten Elektrogeräte regelmäßig überprüfen)
  • Anweisung zum Ausschalten von Elektrogeräten zum Arbeitsende (nicht in den Stand-by-Modus)
  • Elektrogeräte (wie z. B. Kaffeemaschinen und Wasserkocher) nicht auf leicht brennbaren Untergründen abstellen.
Offenes Feuer
  • Verbot von offenem Feuer z. B. Kerzen am Arbeitsplatz.
  • Rauchverbot in Innenräumen und der Nähe von Räumen, in denen explosionsgefährdende Stoffe gelagert werden (z. B. Reinigungsmittel).
Brennbare Stoffe
  • Druckertoner nur von geschultem Personal wechseln und entsorgen lassen.
  • Sofern in der Küche Kochfelder oder Mikrowellen vorhanden sind, diese nie unbeaufsichtigt in Betrieb nehmen oder als Ablagefläche benutzen.

Dokumentation

Neben der regelmäßigen Wiederholung müssen Sicherheitsunterweisungen wie die Brandschutzunterweisung auch schriftlich dokumentiert werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann das Unternehmen die ordnungsgemäße und wiederkehrende Durchführung belegen. Wie lange die Dokumentation der Unterweisungen aufbewahrt werden muss, ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ / BGI 527 empfiehlt jedoch, Unterweisungsnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

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Brandschutzunterweisung mit LapID

Der Aufwand für die Organisation und Durchführung von Brandschutzunterweisungen sollte nicht unterschätzt werden und ist immer abhängig von der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der zu unterweisenden Mitarbeiter. Auch die Aufbereitung der Inhalte nimmt einige Arbeitsstunden in Anspruch. Eine effiziente Alternative zu Unterweisungen als Präsenzveranstaltung sind daher E-Learning-Lösungen.

LapID bietet zahlreiche Unterweisungsmodule zu unterschiedlichen Themenbereichen im Unternehmen, unter anderem auch zum Thema Brandschutz, an. Die Inhalte der LapID Unterweisungen sind DGUV-zertifiziert und können individuell vom Mitarbeiter bearbeitet werden, je nach Zeit und Lerntempo. Mitarbeiter benötigen zur Durchführung lediglich einen Computer oder Laptop mit Internetzugang. Jede Unterweisung beinhaltet einen Abschlusstest, der sicherstellt, dass die Inhalte verstanden wurden.

Die LapID Unterweisung kann zusätzlich um eigene Inhalte in Form eines PDF-Dokuments erweitert werden. Hier können zum Beispiel Informationen zu Brandschutzhelfern, Fluchtwegen und Hinweise zu Sammelplätzen oder interne Notrufnummern hinterlegt werden.

Erfolgreich durchgeführte Unterweisungen werden ebenso automatisch im LapID System dokumentiert, wie auch die Termine und Erinnerungen an künftige Unterweisungstermine automatisch an die Mitarbeiter verschickt werden. Das führt zu einer erheblichen Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bei Vorgesetzten oder Brandschutzbeauftragten.

 

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Anna Lena Otto

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