Wussten Sie, dass im Januar 2025 über zehn Millionen Verkehrsauffälligkeiten im Fahreignungsregister erfasst waren? Die sog. "Verkehrssünderkartei" in Flensburg entscheidet maßgeblich darüber, wie lange Autofahrer ihre Fahrerlaubnis behalten dürfen. Doch wie funktioniert das System eigentlich und welche Folgen haben Eintragungen in das Fahreignungsregister?
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist das Fahreignungsregister?
- Warum gibt es das Fahreignungsregister?
- Wann erfolgt ein Eintrag ins Fahreignungsregister?
- Welche Folgen haben Eintragungen im Fahreignungsregister?
- Wie erfährt man, ob ein Eintrag im Fahreigungsregister gelöscht wurde?
- Aktuelle Statistiken zum Fahreignungsregister
Was ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet und speichert, wenn Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Im Fahreignungsregister werden vor allem Daten gespeichert, die die Eignung und Berechtigung eines Kraftfahrzeugführers beurteilen. Grundlage dafür ist Paragraf 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Was ist die Verkehrssünderkatei?
Umgangssprachlich wird das Fahreignungsregisters auch als „Verkehrssünderdatei“ bezeichnet. Diese Formulierung bezieht sich auf die Verkehrsteilnehmer, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen oder in der Vergangeheit begangen haben.
Was versteht man eigentlich unter Fahreignung?
Die Fahreignung ist dann gegeben, wenn eine Person die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt. Beeinflusst werden kann diese Einschätzung durch bestimmte Krankheiten, aber auch durch vermehrte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) kann hierüber Aufschluss geben.
Warum gibt es das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister entstand im Mai 2014 als Nachfolger des zentralen Verkehrszentralregisters. Das Ziel bei der Einrichtung des Verkehrzentralregisters 1954 war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrer in ihrem Verhalten in Straßenverkehr zu kontrollieren. 2014 wurde das Register 60 Jahre alt und gleichzeitig reformiert.
Wann erfolgt ein Eintrag ins Fahreignungsregister?
Ein Eintrag im Fahreignungsregister erfolgt, sobald ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begeht und diese durch die Polizei, Justiz oder Verkehrsüberwachung zur Anzeige gebracht wird.
Welche Straftaten werden dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet?
Nicht nur einfache Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsvergehen werden mit Punkten, Bußgeldern und Führerscheinentzug geahndet. Auch Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr, die nicht nach Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern nach Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Gesetzen verurteilt werden, werden im Fahreignungsregister vermerkt. Sie haben in den meisten Fällen einen Führerscheinentzug und mind. 3 Punkte zur Folge.
Zu diesen Straftaten im Straßenverkehr zählen nach Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) u.a.:
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs durch Führen eines Fahrzeugs infolge
- ... Alkoholgenusses
- ... Genusses anderer berauschender Mittel
- ... geistiger oder körperlicher Mängel
- Gefährdung des Straßenverkehrs
durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)- ... Vorfahrtmissachtung
- ... Fehlverhalten beim Überholen
- ... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
- ... zu schnelles Fahren
- ... Missachtung des Rechtsfahrgebotes
- ... Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Kraftfahrzeugrennen
- Führen/ Anordnen/ Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
- Kennzeichenmissbrauch
Welche Verstöße werden im Fahreignungsregister eingetragen?
Im Fahreignungsregister werden alle Vergehen festgehalten, die nach Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt werden.
Hierunter fallen nicht nur Straftaten nach StGB, sondern auch verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten nach dem StVG sowie der StVO wie u.a.:
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
- Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
- Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
- Verstöße gegen die Vorschriften über
- die Vorfahrt
- Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- die Ladung
Weiter werden hier Ordnungswidrigkeiten gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgeführt, wie z.B.:
- Verstöße gegen die Vorschriften über
- die Zulassung
- ein Betriebsverbot und Beschränkungen
- Verstöße gegen die Vorschriften über
- die Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- die Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
- Bereifung und Laufflächen
Welche Folgen haben Eintragungen im Fahreignungsregister?
Die Folgen für für Eintragungen im Fahreignungsregister können je nach Schwere des Vergehens variieren. Folgende Konsequenzen bei Vergehen sind möglich:
- Geldstrafen
- Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug
- Fahrverbot
- Isolierte Sperren bei nicht vorhandener Fahrerlaubnis
- Auflagen Aufbauseminar, Fahreignungsseminar und MPU
Wie erfährt man, ob ein Eintrag im Fahreignungsregister gelöscht wurde?
Ob man einen Eintrag im Fahreignungsregister hat, erfährt man meistens in Folge eines Verfahrens, über das man postalisch informiert wird. Anders ist es bei gelöschten Eintragungen. Ob eine Eintragung verjährt ist oder abgebaut wurde, kann man nur erfahren, indem ein kostenloser Auszug beim KBA beantragt wird.
Aktuelle Statistiken zum Fahreignungsregister
Laut Statistik des KBA waren zum 1. Januar 2025 insgesamt 10.119.560 Millionen Verkehrsauffälligkeiten im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Verkehrsstarke Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen mit knapp 2 Millionen Eintragungen oder Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils rund 1,3 Millionen Eintragungen sind hier die Spitzenreiter. Betrachtet man die Neueintragungen pro Jahr, ist die Anzahl 2025 mit 10.120 neuen Eintragungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent zurückgegangen.