Inhaltsverzeichnis:
- Dualismus im deutschen Arbeitsschutz: Staat und Berufsgenossenschaften
- Arbeitsschutz
- Unfallversicherung
- Arbeitsschutz in der Praxis
Auf einen Blick
- Arbeitsschutz bedeutet: Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren verhindern sowie Arbeit menschengerecht gestalten. Grundlage sind ArbSchG, ASiG, BetrSichV und die Regelwerke der Berufsgenossenschaften.
- Das deutsche Arbeitsschutzsystem basiert auf zwei Säulen: Staat (Gesetze, Verordnungen) und Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallverhütungsvorschriften).
- Aufgrund der Gefährdungsbeurteilungen, die der Arbeitgeber durchführt,muss dieser seine Beschäftigten unterweisen und Maßnahmen zur Prävention umsetzen.
- Arbeitsschutzmaßnahmen umfassen u.a. Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz drohen Bußgelder bis zu 5.000 €, im Ernstfall auch höhere Strafen.
Dualismus im deutschen Arbeitsschutz: Staat und Berufsgenossenschaften
Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland basiert auf zwei Säulen, dem Staat und den Trägern der Unfallversicherung. Der Staat erlässt Gesetze/Verordnungen und überwacht deren Einhaltung (z. B. Gewerbeaufsicht). Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Die staatliche Aufsicht berät, genehmigt spezielle Anlagen und verhängt Sanktionen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit Ihren Trägern, den Berufsgenossenschaftenn, erlassen Unfallverhütungsvorschriften für spezifische Arbeitsbereiche und überwachen deren Einhaltung.
Aufgabenüberblick
- Staat: Gesetze/Verordnungen definieren, Beratung/Prävention, Durchsetzung der Vorschriften, technischer Öffentlichkeitsschutz.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften: Unfallverhütungsvorschriften erstellen; fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung in Betrieben, Durchsetzung der UVV (verzahnt mit staatlichen Vorgaben).
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz umfasst nach Paragraf 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die volgenden Bereiche:
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- menschengerechte Gestaltung der Arbeit
Somit regelt das Arbeitsschutzgesetz nicht nur Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz, sondern auch Maßnahmen, die unmittelbar dem Gesundheitsschutz dienen.
Die zwei Säulen des dualen Arbeitsschutz-Systems bilden das Arbeitsschutzgesetz sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Das wichtigste Gesetz, welches den Arbeitsschutz regelt, ist das im Jahr 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ergänzt wird dieses durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Seitens der gesetzlichen Unfallversicherung werden außerdem Regelwerke und Vorschriften erstellt, die zur Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen dienen. Die Berufsgenossenschaften, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, erstellen diese Arbeitsschutzvorschriften auf Basis des siebten Buches zum Sozialgesetzbuch.
Welche Funktion hat das Arbeitsrecht?
Als Teil des Zivilrechts behandelt das Arbeitsrecht Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist mitunter wichtig, da der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber unterlegen und damit schutzbedürftig ist. So schützt das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer und es regelt auch die Einflussnahme von Arbeitnehmervertretungen.
Das Arbeitsschutzgesetz – Pflichten und Geltungsbereich
Sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte sind verantwortlich für Arbeitsschutzmaßnahmen. So müssen sie sich um die Bestellung und Organisation u.a. von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern kümmern. Das Arbeitsschutzsystem ist der Begriff, der diese Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten und Tätigkeiten umfasst.
Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Gültigkeitsbereich des Arbeitsschutzgesetzes wird in Paragraf 2 Abs. 2 geregelt:
Das Gesetz schafft einheitliche und verbindliche Regelungen für den Arbeitsschutz und betrifft gemäß Paragraf 2 ArbSchG Abs. 2:
- „(…) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
- arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
- Beamtinnen und Beamte,
- Richterinnern und Richter,
- Soldatinnen und Soldaten,
- die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.“
Ausgenommen von diesem Gesetz sind Personen, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind oder die auf einem Segelschiff eingesetzt werden und Personen, deren Arbeitgeber dem Bundesberggesetz unterliegt.
Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz
Im ersten Teil des Arbeitsschutzgesetzes werden die Pflichten des Arbeitgebers definiert. Hierzu zählen u. a.
- Grundpflichten,
- die Übertragung von Aufgaben,
- die Unterweisung von Mitarbeitern sowie
- die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Der zweite Teil befasst sich dann mit den Pflichten und Rechten der Beschäftigten, die neben dem Arbeitgeber auch einen Teil zum Gelingen der Maßnahmen zum Arbeitsschutz beitragen.
Identifikation von Gefahren und regelmäßige Überprüfung
Gefahren am Arbeitsplatz müssen identifiziert werden, um sie möglichst im nächsten Schritt zu beseitigen und die Arbeitnehmer müssen generell für diese Gefahren sensibilisiert werden. Damit ist es jedoch nicht getan: Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen, ob die aufgestellten Arbeitsschutzmaßnahmen sinnvoll und zielführend sind und sich die Arbeitnehmer auch daran halten. Aufgrund der Position bestimmter Mitarbeiter (Führungskräfte, Vorgesetzte) kann der Arbeitgeber Verantwortlichkeiten delegieren, da sie zur Verantwortungsübernahme verpflichtet sind.
Darunter fallen laut Paragraf 13 Abs. 1 des ArbSchG u. a.: gesetzliche Vertreter, vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens beauftragt sind.
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
Um zielgerechte Arbeitsschutzmaßnahmen zu definieren und umzusetzen, muss eine Gefährdungsbeurteilung (Paragraf 5 des ArbSchG) durchgeführt werden. Hierbei werden die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und daraufhin beurteilt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen etabliert werden müssen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind Unternehmungen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Maßnahmen zur Gestaltung menschengerechter Arbeit.
Bußgelder bei Missachtung des Arbeitsschutzes
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können die unterschiedlichsten Strafen nach sich ziehen. Hierzu zählen Bußgelder von 500-5.000 Euro. Aber auch Haftstrafen können möglich sein.
Unfallversicherung
Als zweite Säule des Arbeitsschutzsystems agiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie vereint als Dachverband die einzelnen Vorschriften der Berufsgenossenschaftlichen (BGV) mit denen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Die DGUV richtet ihren Fokus auf klar definierte Schutzziele. Ein Großteil der Vorschriftenist nach Themenfeldern oder Tätigkeiten strukturiert und adressiert spezifische Anforderungen einzelner Branchen. Ergänzt wird diese durch zwei übergeordnete Regelwerke, die branchenunabhängig gelten:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Sie bilden das Fundament für allgemeine Präventions- und Organisationspflichten, die in allen Unternehmen Anwendung finden.
Weitere Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie in unserem Beitrag:
Arbeitsschutz in der Praxis
Im Unternehmen betrifft der Arbeitsschutz verschiedene Bereiche. Einer ist das Fuhrparkmanagement. Paragraf 12 ArbSchG bildet dabei die Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV, die bei der Überlassung eines Dienstfahrzeugs im Fuhrpark regelmäßig durchgeführt werden muss.
Aber nicht nur bei einem Pkw müssen diese Unterweisungen durchgeführt werden. Die Fahrerunterweisung betrifft jedes Fahrzeug, welches im Unternehmen als Arbeitsmittel eingesetzt wird. Darunter fallen bspw. Gefahrguttransporte,Zweiräder, Nutzfahrzeuge, Flurförderzeuge, Lkw und Elektro-Fahrzeuge.
Aber nicht nur das Fuhrparkmanagement ist betroffen, auch in anderen Unternehmensbereichen müssen Unterweisungen (z.B. zum Brandschutz, Homeoffice & mobiles Arbeiten oder Datenschutz & IT-Sicherheit) durchgeführt werden.
Eine Möglichkeit dieser Pflicht zeitsparend und sicher nachzukommen, sind E-Learning-Lösungen. Mit den Modulen von LapID & LearnID stehen Unternehmen bspw. verschiedene Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Compliance und Fuhrparkmanagement zur Verfügung. Dank der interaktiven Gestaltung, der integrierten Verständnisprüfung und der automatischen Dokumentation können Unternehmen die Prozesse rund um Unterweisungen so einfach und sicher gestalten.
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