Unterweisung Gefahrguttransport: (Rechts-)Grundlagen

Für den Transport von Gefahrgut gibt es genaue Vorgaben, die sich je nach Transportweg (Schiene, Straße, Wasser, Luft) unterscheiden. Wer Gefahrstoffe transportiert, muss dahingehend unterwiesen werden, um die Gesundheit aller Beteiligten sicherzustellen. Es gibt aber keine allgemeine Unterweisung für Gefahrguttransporte. Wie Sie Ihre Mitarbeiter trotzdem rechtskonform unterweisen können und wie dies im Betrieb umgesetzt werden kann, erfahren Sie hier.

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Sarah Brüdigam
 

Für den Transport von Gefahrgut gibt es genaue Vorgaben, die sich je nach Transportweg (Schiene, Straße, Wasser, Luft) unterscheiden. Wer Gefahrstoffe transportiert, muss dahingehend unterwiesen werden, um die Gesundheit aller Beteiligten sicherzustellen. Es gibt aber keine allgemeine Unterweisung für Gefahrguttransporte. Wie Sie Ihre Mitarbeiter trotzdem rechtskonform unterweisen können und wie dies im Betrieb umgesetzt werden kann, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

 


Unterschied: ADR Gefahrgutschulung und Gefahrguttransport Unterweisung

Eine Gefahrgutschulung und eine Gefahrgutunterweisung erfüllen unterschiedliche Zwecke – beide sind jedoch für einen rechtskonformen Betrieb notwendig.

Die Gefahrgutschulung für den ADR-Schein ist eine amtlich anerkannte Qualifizierung mit Prüfung, für alle Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Rechtsgrundlage ist das ADR, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, insbesondere Kapitel 8.2 „Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung“. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer dann ihren ADR-Schein. Dieser ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss, wie der Führerschein immer mitgeführt werden. Die Schulung findet bei zugelassenen Anbietern statt und folgt inhaltlich dem gewählten Modul. Praxis-Inhalte sind möglich.

Eine Gefahrguttransport-Unterweisung hingegen ist eine Maßnahme, die zur Arbeitssicherheit im Unternehmen beiträgt und vom Arbeitgeber organisiert werden muss. Sie muss mind. einmal jährlich von allen Mitarbeitern durchgeführt werden, die nach der Gefährdungsbeurteilung hierunter fallen und mit Gefahrgut in Kontakt kommen.

Unterweisung für Gefahrguttransporte und Gefahguttransport nach ADR

Es gibt unterschiedliche Unterweisungen zum Thema Gefahrguttransport. Relevant hierfür ist der Transportweg z.B. Straße, Schiene, Luft oder Wasser. Zusätzlich ist es wichtig, ob Gefahrstoffe national oder international transportiert werden müssen. Die Inhalte sind hier entscheidend und bauen aufeinander auf: Die Basis Gefahrguttransport-Unterweisung befasst sich daher hauptsächlich mit folgenden Themen:

  • den Unterschieden und Klassifizierungen der Gefahrstoffe und -güter
  • den rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene
  • Dokumenten und Verantwortlichkeiten
  • Verpackungsvorschriften
  • Sicherheitshinweisen

Die Gefahrgutunterweisung nach ADR 1.3 und 8.2.3 informiert zusätzlich über die Inhalte des ADR und z.B. welche Papiere mitgeführt oder welche Richtlinien eingehalten werden müssen, damit das Gefahrgut überhaupt transportiert werden darf. Sie vermittelt rollenbezogene Kenntnisse zu den jeweiligen Pflichten nach ADR 1.10:

  • Allgemeine Informationen und Vorschriften des ADR
  • Dokumentation, Begleit- & Beförderungspapier
  • Bescheinigungen
  • Kennzeichnung, Bezettelung & orangefarben Tafeln
  • Notfallmaßnahmen

In Deutschland wird dies durch GGVSEB sowie Paragraf 12 ArbSchG und einschlägige DGUV-Regelwerke konkretisiert.

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, bei Aufgabenänderungen entsprechend angepasst und regelmäßig aber mind. einmal jährlich durchgeführt werden. Auch Regelwerksupdates (ADR alle zwei Jahre) müssen hier berücksichtig und eingearbeitet werden.

Für Sie als Fuhrparkmanager bedeutet das:

Der ADR-Schein ersetzt die betriebs- und rollenbezogene Unterweisung nicht. Umgekehrt berechtigt die reine Unterweisung nicht zum Führen kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransporte; hierfür ist die bestandene Gefahrgutschulung erforderlich. Best Practice ist daher ein integriertes Konzept: laufendes Management der ADR-Fahrerschulungen (inkl. rechtzeitiger Auffrischung vor Ablauf alle 5 Jahre) und jährliche, rollenbezogene Unterweisungen mit sauberer, revisionssicherer Dokumentation. So sind Sie und rechtlich abgesichert und Ihre Mitarbeiter sind nachhaltig abgesichert.

Rechtliche Grundlage für Gefahrguttransporte

Nationale & Internationale Grundlagen zur Unterweisung

Auf nationaler Eben gibt es mehrere rechtliche Grundlagen und Vorschriften, die sich mit den Bestimmungen für den Transport von Gefahrgüter beschäftigt. Hierzu zählt für alle Verkehrswege innerhalb von Deutschland das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).

„(1) Dieses Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter. […]“ (§ 1 Abs. 1 GGBefG)

„(2) Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsmitteln und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter, auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden. Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung liegt vor, wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden. Auf Verlangen sind Beförderungsdokumente vorzulegen, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind. Wird die Sendung nicht nach der Anlieferung entladen, gilt das Bereitstellen der Ladung beim Empfänger zur Entladung als Ende der Beförderung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen dürfen während des zeitweiligen Aufenthaltes nicht geöffnet werden.“ (§ 2 Abs. 2 GGBefG)

 

Detailregelungen bezogen auf die jeweiligen Verkehrsträger finden sich in den dazugehörigen Verordnungen.


Durchführung der Gefahrguttransport-Unterweisungen durch Fachperson

Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Besitzt dieser nicht die Fachkompetenz, kann er die Unterweisung an eine andere, fähige Person oder ein Unternehmen übergeben. Diese sollte über das nötige Fachwissen verfügen, um eine Unterweisung nach den rechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Wichtig hierbei ist, dass nicht nur eine Unterweisung stattfindet, sondern dass auch eine Verständnisprüfung erfolgt, die bestanden werden muss. Das und die Teilnahme müssen schriftlich nachgehalten werden, damit die Unterweisung auch rechtssicher ist.

Gefahrguttransport-Unterweisung: Wer muss sie machen?

Die Basis Gefahrguttransport-Unterweisung und die nach ADR 1.3 und 8.2.3 richtet sich i. d. R. an alle Beschäftigten, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind:

  • Absender,
  • Verlader,
  • Verpacker,
  • Befüller,
  • Beförderer/Fahrer,
  • Empfänger
  • und beauftragte Personen.

Auch Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung müssen nach ADR 1.3 (und 1.10) unterwiesen werden, damit sie die betrieblichen Verfahren, Freistellungen, Dokumentations- und Ladungssicherungsvorgaben korrekt anwenden. Weiter definiert ADR 3.4.1, dass auch Fahrer, die nur begrenzte Mengen verpackter gefährlicher Güter transportieren, nach ADR 1.3 und ADR 8.2.3 zu unterweisen sind.

Besonderheiten bei dem Transport von Gefahrgut

Befördert man Gefahrgut, ergeben sich Besonderheiten im Umgang damit. Schließlich muss Gefahren vorgebeugt werden. Das erreicht man mit Regeln und Gesetzen, um national und international Standards zu setzen, die die Sicherheit im Umgang mit den gefährlichen Gütern und Stoffen gewährleisten:

  • Das Gefahrgut muss je nach Klassifizierung entsprechend verpackt und gekennzeichnet werden.
  • Die Fahrzeuge müssen speziell für den Transport von Gefahrgut ausgelegt sein. Ein normaler Pkw oder Lkw ist nicht geeignet.
  • Es muss eine bestimmte Ausrüstung vorhanden sein und die Fahrzeuge müssen regelmäßig überprüft werden.

Die Vorschriften und Gesetze basieren mitunter auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Werden Änderungen bspw. an der Technik der Fahrzeuge vorgenommen oder es liegen neue Erkenntnisse in der Wissenschaft vor, muss dies an die mit dem Gefahrguttransport befassten Personen kommuniziert werden. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, die grundlegend für die Unterweisung der Mitarbeiter ist.