Bedeutung der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug

Nicht selten sieht man im Straßenverkehr Fahrzeuge, insbesondere Lkw, mit einer orangefarbenen Warntafel an der (Vorder- und Rück-)Seite des Fahrzeugs. Wir zeigen auf, welche Bedeutung die Warntafeln haben und wofür die Zahlen auf dem Schild stehen. Darüber hinaus klären wir den Zusammenhang zum Fuhrparkmanagement.

Die orangene Warntafel: Definition und rechtlicher Hintergrund

Wenn ein Fahrzeug eine orangefarbene Warntafel angebracht hat, kennzeichnet dies, dass das Fahrzeug Gefahrgut transportiert. Sobald ein Fahrzeug, Transporter oder Lkw gefährliche Gefahrstoffe transportiert, muss die orangene Warntafel am Fahrzeug angebracht werden. Grundlage dafür sind die komplexen ADR-Vorschriften. ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, zu Deutsch: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das ADR ist bereits seit dem 30. September 1957 gültig und regelt den Gefahrguttransport auf den Straßen in den Ländern und Staaten, die das Abkommen anerkennen. Neben Deutschland zählen derzeit 48 weitere Staaten dazu.

Die Warntafeln dienen dazu, anderen Verkehrsteilnehmern und Einsatzkräften Aufschluss über das transportierte Gefahrgut oder den transportierten Gefahrstoff zu geben. So können sich Feuerwehr und Rettungskräfte im Falle eines Unfalls auf die Situation vorbereiten.

>>> Mehr zu den Rechtlichen Grundlagen des Gefahrguttransports gibt es in unserem Beitrag "Umgang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen"

Die orangene Warntafel zum Gefahrguttransport gibt es in zwei Varianten: entweder vollflächig orange oder zusätzlich mit schwarzen Ziffern sowie Buchstaben und einer schwarzen Umrandung. In Kapitel 5.3. “Anbringen von Grosszetteln (Placards) an und Kennzeichnung von Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen“ der ADR-Vorschriften werden konkrete Angaben gemacht, wie die orangene Warntafel gestaltet sein muss.

Die Grundfarbe der Warntafel ist . Wenn es sich um eine Warntafel mit Ziffern (und Buchstaben) handelt, werden diese in Schwarz auf die Tafel gedruckt. Entsprechend wird die Tafel schwarz umrandet. Die Abmessungen der orangenen Warntafel beträgt 30 x 40 cm. Die Ziffern und Buchstaben auf der Tafel sind 10 cm hoch. Die Strichbreite beträgt 15 mm. Die genannten Abmessungen dürfen laut Kapitel 5.3. eine Toleranz von plus-minus 10 Prozent enthalten.

So können die Abmessungen der Tafel entsprechend dem Bau des Fahrzeugs angepasst werden. Höchstens jedoch

  • Grundlinie auf 300 mm,
  • für die Höhe auf 120 mm und für den
  • schwarzen Rand auf 10 mm Breite verringert werden.

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Abbildung: Orangefarbene Warntafel/ ADR-33

Ebenfalls enthalten in den Vorschriften sind Angaben zum verwendeten Material der Warntafel. Demnach muss der für die Warntafel verwendete Werkstoff „witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten“. Außerdem darf sich die Tafel „bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen.“ Zudem muss sie „unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs befestigt bleiben“.

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Wo wird die orangene Warntafel angebracht?

Die orangefarbenen Warntafeln werden in der Regel vorne und hinten senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs angebracht. In manchen Fällen befindet sich die Warntafel auch an der Seite des Fahrzeugs. Bei einem Lkw, der beispielsweise radioaktive Stoffe transportiert, müssen vorne und hinten am Fahrzeug orangefarbene Warntafeln sowie an beiden Seiten die Warntafel mit Kennzeichennummer und die entsprechenden Gefahrzettel angebracht sein.

Andere orangefarbene Tafeln am Fahrzeug, die nichts mit der Beförderung des gefährlichen Guts zu tun haben, müssen während des Transports abgedeckt oder entfernt werden.

Eine Ausnahme für die Anbringung von Warntafeln besteht, wenn mehrere Gefahrstoffe, beispielsweise in verschiedenen Tanks - in einem Mehrkammersystem - transportiert werden. Aufschluss über die Anbringung gibt Kapitel 5.3.2.1.3 der ADR-Vorschriften:

„Bei Tankfahrzeugen oder Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks, in denen Stoffe der UN-Nummer 1202, 1203 oder 1223 oder Flugkraftstoff, welcher der UN-Nummer 1268 oder 1863 zugeordnet ist, aber keine anderen gefährlichen Stoffe befördert werden, müssen die in Absatz 5.3.2.1.2 vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln nicht angebracht werden, wenn auf den gemäss [sic] Absatz 5.3.2.1.1 vorn und hinten angebrachten Tafeln die für den gefährlichsten beförderten Stoff, d. h. für den Stoff mit dem niedrigsten Flammpunkt, vorgeschriebene Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer angegeben sind.“

Wenn ein Transporter mehrere gefährliche Stoffe befördert, werden nur die Warntafeln ohne Nummern am Fahrzeug angebracht.

Was bedeuten die Ziffern (und Buchstaben) auf der Warntafel?

Eine „leere“ Warntafel (vollflächig Orange) wird verwendet, wenn ein Gefahrgut als Versandstück, beispielsweise in einer Kiste, transportiert wird. Diese Kiste ist dann mit entsprechender Kennzeichnung versehen. Die „leere“ Warntafel weist darauf hin, dass das Fahrzeug mit Gefahrgut beladen ist und man nähere Informationen direkt am jeweiligen Versandstück findet.

Wird ein Gefahrgut unverpackt, beispielsweise in einem Tankcontainer, befördert, enthält die Warntafel zwei übereinander angebrachte Zahlencodes. Die obere Nummer ist in der Regel zweistellig oder wird noch durch einen Buchstaben (z. B. X) ergänzt. Sie wird Gefahrnummer oder Kemler-Nummer genannt und gibt Aufschluss über die Art der vorliegenden möglichen Gefahr. Die erste Ziffer über dem Strich steht für die jeweilige Gefahrenklasse. Ist die Ziffer aussagekräftig genug, um welche Gefahr es sich handelt, wird eine Null als weitere Ziffer angefügt.

Die Zahl unter dem Strich ist die UN-Nummer und kennzeichnet den zu transportierenden Stoff.

Bei dem obigen Beispiel „33 / 1203“ handelt es sich folglich um eine Gefahr der Klasse 3 „brennbare Flüssigkeit“. Die UN-Nummer steht für das Ladegut „Benzin“.

Die angegebenen Ziffern auf der Warntafel zeigen an, welcher Gefahrenklasse der zu transportierende Stoff angehört. Eine „9“ weist beispielsweise darauf hin, dass eine „spontane Reaktion“ vorliegen kann.

Übersicht der Gefahrklassen gemäß ADR:  
Klasse 1 Explosive Stoffe
Klasse 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
Klasse 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
Klasse 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
Klasse 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
Klasse 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
Klasse 7 Radioaktivität
Klasse 8 Ätzwirkung
Klasse 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
O keine Zusatzgefahren
X Gefährliche Reaktion mit Wasser

 

Es gibt Zifferkombinationen, die eine besondere Bedeutung haben. Dazu gehören laut BMVI beispielsweise:

  • 22 = tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend.
  • 323 = entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet.
  • X333 = pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert.
  • X423 = entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase
  • 44 = entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem
  • Zustand befindet.
  • 539 = entzündbares organisches Peroxid.
  • 90 = umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe.
  • X = vor der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = Stoff reagiert in gefährlicher
  • Weise mit Wasser.

Quelle: BMVI.de „Orangefarbene Warntafel“

Neben den orangefarbenen Warntafeln müssen Transportfahrzeuge mit Gefahrgütern mit einem Gefahrzettel, Großzettel (Placards) oder Kennzeichen inklusive UN-Klassifikationsnummer versehen werden. Neben der UN-Nummer enthält der Gefahrzettel eine grafische Darstellung der potenziellen Gefahr. Die Auflistung aller Gefahrenzettel finden Sie in dem bereits erwähnten.

ADR-Verstoß: Welche Strafen drohen bei fehlender Warntafel?

Grundlage für die Bestimmung von Ordnungswidrigkeiten rund um den Gefahrguttransport ist vor allem Paragraf 37 „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern *) (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)“.

Bezogen auf die orangene Warntafel drohen allen am Gefahrguttransport Beteiligten folgende Bußgelder:

Vergehen

Strafe

Orangene Warntafel nicht oder nicht sichtbar angebracht

300 €

Orangene Warntafel nicht richtig oder nicht richtig sichtbar angebracht

100 €

Gefahrguttransport als Unterweisungsthema im Fuhrpark

Fahrzeugführer von betrieblichen Fahrzeugen müssen regelmäßig im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes in das Arbeitsmittel „Fahrzeug“ unterwiesen werden. Für normale Dienstfahrzeuge reicht eine einmal jährliche Kontrolle im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV aus. Trotzdem sollten Sie die ungefähre Bedeutung der Gefahrgüter- und Gefahrstoffe-Kennzeichnung kennen. Denn: Kommt es zu einem Unfall, hilft das Wissen über die Kennzeichnung beim richtigen Umgang mit dem Gefahrguttransporter. Stellen Sie bei einem Unfall mit einem Transporter fest, dass es sich um ein Gefahrguttransporter handelt und dieser eine orangene Warntafel (und einen Gefahrzettel) angebracht hat, sollten Sie dies unbedingt beim Verständigen der Rettungskräfte erwähnen.

Fahrer, Belader sowie Entlader von Gefahrguttransportern müssen nochmal speziell geschult werden. Sie müssen mit den Risiken und Gefahren des Transports vertraut gemacht werden. Kennzeichnungspflichtige Transporte dürfen nur von Fahrern getätigt werden, die eine ADR-Bescheinigung erworben haben. Grundlage hierfür ist insbesondere Kapitel 1.3 der ADR-Vorschriften. Diese ist in Basis- und Aufbaukurse unterteilt. Zusätzlich enthält die Ausbildung Übungen und Maßnahmen zur Erste Hilfe, Brandbekämpfung und im Falle eines Unfalls.

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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