Für die Sicherheit von Mensch und Umwelt ist es wichtig mit Gefahrgut sorgsam und vorsichtig umzugehen. Es gibt dazu eine Vielzahl von Vorschriften. Wir stellen einige wichtige Punkte zusammen, die man beim Transport von Gefahrgut beachten muss.
Vorsicht, entflammbar!
Gefährliche Güter werden in der Industrie häufig verwendet und auch regelmäßig quer durchs Land befördert. Nach Angaben des Verkehrsministeriums werden jährlich rund 300 t Gefahrgut durch die Bundesrepublik Deutschland transportiert - und zwar auf der Schiene, auf Straßen, Flüssen, auf dem Meer und in der Luft. Hier konzentrieren wir uns auf den Transport auf der Straße.
Damit dieser sicher und ohne Schädigung von Menschen, Tieren und Umwelt vonstattengeht, gibt es ein umfangreiches Regelwerk, das regelmäßig angepasst und ergänzt wird. Die Einhaltung dieser Gefahrgut-Vorschriften kontrollieren die Polizei, das Bundesamt für Güterverkehr sowie allgemein die Arbeitsschutzbehörden der Länder.
Was sind Gefahrgüter?
Bei Gefahrgütern liegt die Betonung im Gegensatz zu den Gefahrstoffen auf dem Transport:
Was ein Gefahrgut ist, wird im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Stoffe (GGBefG) Paragraf 2 definiert:
„Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“
Diese werden in neun Gefahrgutklassen unterteilt. Bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während des Transports geht von diesen Gefahrgütern eine Gefahr aus. Zum Beispiel können sie Brände auslösen, Menschen verletzen oder auch nachhaltige Umweltschäden verursachen.
Für den Transport von Gefahrgut gibt es eine Vielzahl internationaler und nationaler gesetzlicher Regelungen und Vorschriften. Innerhalb der Europäischen Union ist die ADR-Vorschrift die wichtigste. ADR steht für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route – deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Dieses Übereinkommen regelt unter anderem, wie Gefahrgut-Transporter beschaffen sein müssen und welche Pflichten die Fahrer, die Belader beziehungsweise das Unternehmen allgemein haben.
Wird der Gegenstand oder Stoff nicht auf einem öffentlichen Verkehrsweg transportiert, sondern auf einem abgeschlossenen Gelände, spricht man nicht von Gefahrgut. Darüber hinaus gelten in diesem Fall nicht die Regelungen für Gefahrgüter (siehe siehe § 1 Abs. 1 GGBefG).
ADR-Klassen: Einteilung der Gefahrgüter
Die bereits genannte ADR-Vorschrift nimmt auch die Gefahrguteinteilung vor. Diese Gefahrgutklassen sind weltweit genormt und umfassen insgesamt rund 4.000 Gefahrenstoffe. Die Einteilung der Stoffe in Klassen erfolgt anhand verschiedener Merkmale, wie zum Beispiel die physikalisch chemischen und biologischen Eigenschaften. Davon hängt auch ab, wie die Gefahrgüter transportiert werden müssen.
Eine Übersicht der Gefahrgutklassen:
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase (entzündliche, nicht entzündliche, giftige)
- Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind
- Klasse 4: Entzündbare Feststoffe und Gegenstände
- Klasse 5: Entzündbare (oxidierende) Stoffe und organische Peroxide
- Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene sonstige gefährliche Stoffe
Umgang mit Gefahrgütern
Wie werden Gefahrgüter gekennzeichnet?
Zur Kennzeichnung von Gefahrgütern gibt es international einheitliche Standards. Beim Transport von großen Mengen müssen Warntafeln am Fahrzeug angebracht werden. Bei kleinen Mengen, um die es in diesem Beitrag geht, reichen Aufkleber und Symbole auf den Gütern in der Regel aus.
Transportfahrzeuge mit Gefahrgut werden mit einem
- Gefahrzettel
- UN-Nummer
gekennzeichnet. Bei Fahrzeugen mit Stückgut muss zudem eine orangefarbene Warntafel angebracht werden. Bei Tankfahrzeugen enthält die Warntafel noch die Nummer der Gefahrkennzeichnung und die UN-Nummer.
Quelle: BMVI.de. Übersicht Gefahrzettel und Kennzeichen
Wie verpackt man gefährliche Güter?
Die Verpackung muss aus Materialien bestehen, die für den jeweiligen Gefahrstoff geeignet sind. Dabei gilt: je gefährlicher das zu transportierende Gefahrgut ist, umso stabiler muss die Verpackung sein. Lose Kleinverpackungen sollten in feste Behälter mit Deckel gepackt werden. Die Sicherheitsbehälter müssen dicht und so beschaffen sein, dass kein Inhalt nach außen dringen kann. Bei einer mechanischen Belastung insbesondere beim Transport, darf Gas beispielsweise nicht verdunsten und von den Mitarbeitern eingeatmet werden. Flüssigkeiten dürfen nicht auslaufen auch nicht nach längerer Lagerung. Damit es zu keinen unerwünschten Reaktionen kommt, sollte der Kontakt eines Gefahrstoffs zu einem anderen vermieden werden.
Auch sollten Transporthilfen wie Sackkarren oder Transportbretter auf Rollen so ausgewählt werden, dass eine Beschädigung der Behälter ausgeschlossen wird.
Wer führt die Gefahrgut-Unterweisung durch?
Die Pflicht zur Durchführung der Gefahrgut-Unterweisung liegt beim Arbeitgeber. Die Verantwortlichkeit resultiert vor allem aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Wie bei anderen Unterweisungen auch kann er die Aufgabe an eine geeignete Person im Unternehmen übertragen. Diese Person muss Fachkenntnisse im Bereich des Gefahrgut-Transports vorweisen. Alternativ kann die Unterweisung auch ein externer Gefahrgutbeauftragter durchführen.
Wer muss beim Gefahrgut-Transport unterwiesen werden?
Alle am Transport der Gefahrgüter Beteiligten müssen unterwiesen werden, dazu gehören die Belader und die Fahrer. Diese müssen mit den allgemeinen Bestimmungen zum Gefahrgut-Transport vertraut gemacht werden, die Risiken und Gefahren kennen und über Notfallmaßnahmen unterrichtet werden.
Wie häufig muss eine Gefahrgut-Unterweisung durchgeführt werden?
Wie andere Unterweisungen auch muss die Gefahrgut-Unterweisung vor Aufnahme einer Tätigkeit – in dem Fall der Gefahrgutbeförderung – durchgeführt werden. Nur unterwiesene Personen dürfen Gefahrguttätigkeiten übernehmen. Eine Folgeunterweisung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird jedoch, dass die Unterweisung in regelmäßigen Abständen, alle zwei Jahre, wiederholt wird.
Tipp: Bei den LapID Unterweisungen können Sie aus verschiedenen Modulen zum Umgang mit Gefahrgütern wählen und Ihre Mitarbeiter digital und rechtssicher unterweisen. Folgende Module stehen für Sie zur Auswahl:
Was muss der Fahrer beim Transport der Gefahrgüter beachten?
Hier gelten zunächst die allgemeinen Maßnahmen zur Ladungssicherung mit Zurrgurten, Sicherungsnetzen und rutschhemmenden Unterlagen. Das soll verhindern, dass die gefährliche Ladung - etwa bei einer Vollbremsung - verrutscht.
Beim Transport von Gasflaschen und Spraydosen ist zusätzlich auf ausreichende Belüftung im Fahrzeug zu achten. Außerdem darf sich der Laderaum nicht über 50 Grad Celsius aufheizen, sonst besteht die Gefahr, dass der erhöhte Innendruck die Dosen explodieren lässt.
In der Regel muss der Fahrer auch ein Beförderungspapier dabeihaben. Pflicht ist es zudem, beim Transport einen Feuerlöscher mitzuführen, der mindestens zwei Kilogramm wiegt. Weiterhin muss der Fahrer dafür sorgen, dass das Gefahrgut beim Parken überwacht wird.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung. In der Gefahrstoffverordnung ist zudem festgehalten, dass das Unternehmen diese für „Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen ausgeübt werden“ (§ 1, Abs. 3 GefStoffV ) durchführen muss.
Wie sollte sich der Fahrer verhalten, wenn etwa bei einem Unfall gefährliche Güter frei werden?
Natürlich muss der Fahrer den Unfall sofort bei der Polizei oder Feuerwehr melden und so viele Informationen wie möglich über die Art der Ladung geben. Außerdem sollte er Zündquellen vermeiden (Motor ausstellen, nicht rauchen) und andere Verkehrsteilnehmer warnen. Unter anderem kann der Fahrer noch Folgendes tun:
- Nicht in ausgelaufene Stoffe treten, beziehungsweise das Einatmen von Dämpfen vermeiden (Windrichtung!).
- Mögliche, kleine Brände mit dem Feuerlöscher bekämpfen - aber nur, soweit dies gefahrlos möglich ist. Vorsicht: Nicht im Frachtraum!
- Mithilfe der Bordausrüstung das Eintreten von Gefahrstoffen in die Kanalisation verhindern oder eindämmen.
- Kontaminierte Kleidung ausziehen und sicher entsorgen.
Wichtig: Wird gegen Vorgaben verstoßen und es kommt zu einem Gefahrgutunfall, sind teilweise hohe Bußgelder fällig. Deshalb sollte man sich vor einem Transport von Gefahrgut genau informieren.
Wer detaillierte Informationen nachlesen möchte, kann sich beim Bundesverkehrsministerium die Broschüre „Die Beförderung gefährlicher Stoffe“ herunterladen. Informationsmaterial gibt es unter anderem auch bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und der Berufsgenossenschaft Bau.