Wenn Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen einige grundlegende Sicherheitsregeln beachtet werden. Dazu gehört auch eine jährliche Unterweisung. Mit unseren 9 Maßnahmen schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
Unter Gefahrstoffen versteht man Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Welche Stoffe als gefährlich gelten, regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dazu gehören explosive Stoffe (zum Beispiel Feuerwerkskörper), Gase, entzündbare, giftige oder ätzende Stoffe in flüssiger oder fester Form, zum Beispiel Benzin, Lösungsmittel, Farben, Lithiumbatterien oder Asbest. Um zu ermitteln, ob im Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird oder ob diese während bestimmter Tätigkeiten entstehen, muss eine Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV durchgeführt werden. Die dabei festgestellten Gefahrstoffe müssen in einem sog. Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden.
2. Unterweisung durchführen
Anschließend müssen Sie als Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung eine Unterweisung Ihrer Mitarbeiter durchführen. Dies legt Paragraf 14 Absatz 2 GefStoffV fest:
(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. (…) Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Die Durchführung der Unterweisung kann entweder an eine sachkundige Person im Unternehmen delegiert werden oder von einem externen Gefahrgutbeauftragten übernommen werden.
Eine Gefahrstoffunterweisung sollte u. a. die folgenden Themen behandeln:
- Erscheinungsformen von Gefahrstoffen
- Aufnahme und Wirkung von Gefahrstoffen
- Einstufung von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
- Unterschiedliche Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsbestimmungen im Betrieb
Sobald Gefahrenstoffe transportiert werden, werden sie als Gefahrgut bezeichnet. Was hierbei zu beachten ist, und wie die Gefahrgutunterweisung aussieht, können Sie in diesem Beitrag nachlesen:
Mit LapID können Ihre Mitarbeiter die Unterweisung für Gefahrstoffe in Deutsch und Englisch bequem per E-Learning durchführen. Sie werden automatisch an eine anstehende Unterweisung erinnert. Nach Abschluss der Unterweisung wird diese im System gespeichert und dokumentiert. Neben der Gefahrstoffunterweisung stehen bei LapID viele weitere Module zur Verfügung, z. B.
- Erste Hilfe,
- Brandschutz,
- Basismodul zum Gefahrguttransport,
- Ein ergänzendes ADR-Modul.
3. Präventive Notfallplanung
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Notfall wie z. B. bei Bränden oder Explosionen wissen, was zu tun ist. Hierbei ist insbesondere auf Lösch- und Reinigungsmittel einzugehen. Weisen Sie sie auf Flucht- und Rettungspläne hin. Außerdem sollten Sie Ihre Mitarbeiter zur Ersten Hilfe mit Fokus auf Verletzungen durch Gefahrstoffe unterweisen.
Diese Themen sind je nach Unternehmen individuell und daher in der Regel nicht durch standardisierte Unterweisungen abgedeckt. Im LapID System können Sie jedoch einfach über ein PDF ergänzt werden.
4. Hygieneregeln einhalten
Es darf auf keinen Fall in der Nähe von Gefahrstoffen gegessen und getrunken werden. Es sollten auch keine Lebensmittel in unmittelbarer Entfernung gelagert werden. Der Kontakt mit Gefahrstoffen sollte vermieden werden, wenn es nicht erforderlich ist. Waschen Sie sich außerdem nach der Verwendung von Chemikalien gründlich die Hände.
5. Materialien ordnungsgemäß kennzeichnen und aufbewahren
Ordnung und Sauberkeit sind im Umgang mit Gefahrstoffen besonders wichtig. Stellen Sie sicher, dass alle Chemikalien in den dafür vorgesehenen Behältnissen gelagert werden. Gefahrstoffbehälter müssen nach Benutzung dicht verschlossen werden. In Lager- und Arbeitsräumen sollten keine Hindernisse im Weg stehen, die zu Stolperfallen und Stürzen führen könnten.
6. Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt dann zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen und wenn es einem zusätzlichen Schutz vor gesundheitlichen Schäden bedarf. Dazu gehören je nach Gefahr und Tätigkeit u. a.: geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Atemschutz und Schutzbrille bzw. Visier. Die PSA sollte stets aktuell sein und vor jedem Einsatz geprüft werden.
7. Etiketten lesen und Sicherheitsblatt bereithalten
Mitarbeiter, die mit Chemikalien und Gefahrstoffen arbeiten, sollten vor dem Gebrauch unbedingt die Etiketten lesen, um sich mit den Risiken vertraut zu machen. Zudem sollten Sie sich vorher mit dem Sicherheitsblatt (SDS) beschäftigen, damit Sie bei Kontakt oder Verschüttungen des Stoffes richtig handeln können.
Welche Kennzeichnungen es gibt und was Sie bedeuten, erfahren Sie im Gastbeitrag vom bfp Fuhrpark & Management:
8. Beschädigte Behälter melden
Die Mitarbeiter müssen dabei mitwirken, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit und die der Kollegen Sorge zu tragen. Dazu gehört auch, sicherheitstechnische Mängel oder gesundheitliche Belastungen sofort an den Vorgesetzten zu melden.
9. Sachgerechte Entsorgung
Gefahrstoffe dürfen nicht einfach in den Ausguss oder den Hausmüll geworfen werden. Im Gegenteil: Sie gelten als Sondermüll und müssen in gekennzeichnete Abfallbehälter entsorgt werden und gesondert gelagert werden. Sie dürfen auch nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.