Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb

Mit Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter kommen Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sie zur regelmäßigen Durchführung der Unterweisungen als eine der Maßnahmen, die zum Schutz vor Gefährdungen und Unfällen am Arbeitsplatz dienen. Eine der wiederkehrenden Unterweisungen ist die Erste-Hilfe-Unterweisung. Wen die Unterweisung betrifft, wie häufig sie wiederholt werden muss und welche Inhalte relevant sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Erste Hilfe?

Die Maßnahmen, einen Menschen zu retten, Gefahren oder Gesundheitsbedrohungen von ihm abzuwenden oder abzuschwächen, bis professionelle Hilfeleister (z. B. Notarzt) vor Ort sind, werden unter Erste Hilfe zusammengefasst. Nach welchen Grundsätzen der Ersten Hilfe Maßnahmen ergriffen werden und wie man beispielhaft bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, gehen wir im Beitrag “Lebensrettende Sofortmaßnahmen nach einem Verkehrsunfall” durch. Dort klären wir auch die Frage, welcher Vebandkasten im Fahrzeug und im Betrieb vorhanden sein muss.

Sofern man sich nicht selbst in Gefahr begibt, ist man verpflichtet Erste Hilfe zu leisten – auch dann, wenn man keine Ersthelferausbildung gemacht hat. Hilft man nicht oder behindert jemanden, der Erste Hilfe leistet, kann das eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen (§ 323c StGB).

Rechtliche Grundlagen der Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb

Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zu ergreifen, um seine Mitarbeiter vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. Dies impliziert auch regelmäßige Sicherheitsunterweisungen im Umgang mit Arbeitsmitteln und zur Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten. Laut Paragraf 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 und Paragraf 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen”.

Neben arbeitsplatzspezifischen Unterweisungen gibt es auch allgemeine, übergreifende Unterweisungen, die wiederkehrend durchzuführen sind. Dazu zählt auch die Erste-Hilfe-Unterweisung im Unternehmen, die Mitarbeitern das richtige Verhalten bei einem Unfall oder akuten Notfall vermitteln soll.

Für wen ist die Erste-Hilfe-Unterweisung notwendig?

Die Unterweisung für Erste Hilfe betrifft jeden Mitarbeiter im Unternehmen. Denn im Notfall muss jeder Mitarbeiter in der Lage sein, Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Die Unterweisung wird unabhängig von den im Betrieb ausgebildeten Ersthelfern durchgeführt. Laut Paragraf 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen bei mehr als 20 „anwesenden Versicherten“ u. a. 5 Prozent der Belegschaft im Verwaltungs- und Handelsbereich und 10 Prozent in sonstigen Bereichen zum Ersthelfer ausgebildet sein.

Die (praktische) Ausbildung zum Ersthelfer muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Diese ersetzt jedoch nicht die Unterweisungspflicht im Rahmen des Arbeitsschutzes. Somit sollten auch Ersthelfer die jährliche Unterweisung durchführen. Dadurch können Ersthelfer zusätzliche Sicherheit gewinnen und ihre Kenntnisse auffrischen.

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Wie oft muss die Unterweisung stattfinden?

Die Erste-Hilfe-Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss sich auf den Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des Mitarbeiters beziehen und um zu ermitteln, welche potenziellen, individuellen Risiken und Gefahren bestehen, muss der Unterweisung eine Gefährdungsbeurteilung vorausgehen (§ 5 und 6 ArbSchG). Diese muss ebenfalls dokumentiert werden. Ändern sich die Arbeitsumstände, erfordert dies eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und somit auch die Anpassung der Unterweisung.

Inhalte der Erste-Hilfe-Unterweisung

Die Erste-Hilfe-Unterweisung sollte folgende Themenschwerpunkte behandeln:

  • Erste Hilfe allgemein
  • Erste Hilfe im Betrieb (insbes. Pflichten und Verantwortlichkeiten)
  • Einrichtungen und Sachmittel (Rettungskarte, Rettungszeichen für Erste Hilfe, Erste-Hilfe-Räume, Betriebsverbandkasten, Verbandbuch etc.)
  • Verhalten im Notfall (Notruf, Herzdruckmassage und Beatmung, stabile Seitenlage etc.)

Ergänzend dazu sollte jedes Unternehmen darauf hinweisen, welche Personen im Unternehmen ausgebildete Ersthelfer sind. Zudem sollte festgehalten sein, wo die Mitarbeiter Einrichtungen und Sachmittel im Betrieb, wie zum Beispiel Verbandkästen, finden können. Dementsprechend ergeben sich folgende Fragen, die im Rahmen der Erste-Hilfe-Unterweisung beantwortet werden sollen:

  • Welche Mitarbeiter sind Ersthelfer?
  • Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
  • Wo befindet sich das Erste-Hilfe-Material?
  • Was muss bei einem Arbeitsunfall getan werden?
  • Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
  • Gibt es besondere Gefahren und entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Augendusche)?

Quelle: BGN Branchenwissen

Anleitungen zum richtigen Vorgehen bei einem Unfall müssen im Unternehmen sichtbar ausgehängt werden. Die DGUV liefert ein Plakat, welches dafür genutzt werden kann:

DGUV Information 204-001

Quelle: DGUV Information 204-001

Ein Blick in die Arbeitsunfallstatistik

Arbeits- und Wegeunfälle sind dokumentationspflichtig. Sie werden im Verbandbuch festgehalten. Zudem muss eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Aufzeichnungen dienen mitunter als ein Nachweis, der für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls für die Versicherung benötigt wird. Darüber hinaus kann mithilfe der Dokumentation intern analysiert werden, bspw. bei welcher Tätigkeit häufig Arbeitsunfälle auftreten. Entsprechend müssen die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung für den betroffenen Tätigkeitsbereich angepasst werden.

Da Unfälle, bei denen Mitarbeiter zu Schaden kommen (Tod oder Verletzung, aufgrund derer der Mitarbeiter vier oder mehr Tage arbeitsunfähig ist), meldepflichtig sind (§ 193 Abs. 1 SGB VII), können die Versicherungsgesellschaften eine Arbeitsunfallstatistik erstellen.

Wegen der großen Anzahl der zu verschlüsselnden Merkmale fließt nur eine Stichprobe von annähernd 6,7 Prozent der meldepflichtigen Unfälle für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und 10 Prozent für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) in die Unfallstatistik ein.” (Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2020, DGUV, S. 5)

Daraus wird dann eine Hochrechnung erstellt, die zur Analyse von Unfallschwerpunkten dient. Die jährlich erstellte Arbeitsunfallstatistik enthält dann folgende Merkmale:

  • Angaben zur verletzten Person
  • Angaben zum Arbeitsumfeld
  • Angaben zur Verletzung
  • Angaben zum Unfallgeschehen

(Quelle: ebd., S. 6)

Zu den häufigsten Arbeitsunfällen gehören die so genannten SRS-Unfälle, Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (ebd., S. 69). Sie kommen nicht nur während der Produktion oder auf Baustellen vor, sondern können auch im Büro stattfinden. Von den Sturzunfällen sind Stürze aus hohen Höhen abzugrenzen. Sie werden separat als Absturzunfälle gelistet. Im Jahr 2020 ereigneten sich 153.622 meldepflichtige SRS-Unfälle (ebd.). Der größte Teil (ca. 32 Prozent) der SRS-Unfälle ereignete sich im gewerblichen Bereich, wie Werkstätten oder in der Produktion. Zu weiteren häufigen Ursachen für Arbeitsunfällen gehören das falsche Bedienen von Werkzeugen und Maschinen, das falsche Heben und Tragen oder die Missachtung von Sicherheitsvorschriften.

Dokumentationspflicht für Unterweisung und Erste-Hilfe-Leistungen

Bei der Erste-Hilfe-Unterweisung besteht eine Dokumentationspflicht. Die Aufbewahrungsdauer der dokumentierten Nachweise wird vom Gesetz nicht vorgegeben. Es gibt jedoch eine Empfehlung der DGUV (DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ / BGI 527), die Unterweisungsnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren, um beispielsweise bei einem Rechtsstreit nachweisen zu können, dass das Unternehmen der Unterweisungspflicht nachgekommen ist.

Es muss überdies jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb dokumentiert und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden. Es handelt sich schließlich um personenbezogene Daten; entsprechend muss die Datenschutzgrundverordnung beachtet werden. Ob analog oder digital dokumentiert, das legt die DGUV nicht fest, die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und nach Ablauf datenschutzgerecht entsorgt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).

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Erste-Hilfe-Unterweisung via E-Learning

Abhängig von der Unternehmensgröße, der Zahl der zu unterweisenden Mitarbeiter und deren diversen Tätigkeitsfeldern, können Organisation und Durchführung der Unterweisung viel Zeit und Mühe in Anspruch nehmen – eine nicht zu unterschätzende Aufgabe! Schließlich muss zu Beginn eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, dann entsprechend die Inhalte der Erste-Hilfe-Unterweisung und neben der Dokumentation, die jedem Schritt folgen muss, muss schließlich auch die Durchführung der Unterweisung geschehen. Hier gilt es, wenn es sich um Präsenzveranstaltungen handelt, Termine zu finden – was ist jedoch, wenn jemand erkrankt? Ersatztermine müssen her und so weiter.

Eine effiziente und zeit- sowie nervenschonende Möglichkeit bieten E-Learning-Lösungen. LapID bietet viele verschiedene Unterweisungsmodule für Unternehmen an, darunter auch Erste Hilfe. Alle Inhalte sind DGUV-zertifiziert und können individuell vom Mitarbeiter bearbeitet werden, je nach Zeit und Lerntempo. Das heißt, sie können auch pausiert und müssen nicht an einem Stück bearbeitet werden. Zur Durchführung der Erste-Hilfe-Unterweisung benötigen die Mitarbeiter lediglich einen Computer oder Laptop mit Internetzugang. Jede Unterweisung beinhaltet einen Abschlusstest, der sicherstellt, dass die Inhalte verstanden wurden.

Darüber hinaus können die LapID Unterweisungen um eigene Inhalte in Form von PDF-Dokumenten erweitert werden. So lassen sich individuelle, unternehmensspezifische Informationen, beispielsweise zu betrieblichen Ersthelfern, Erste-Hilfe-Räumlichkeiten oder interne Notrufnummern, hinterlegen.

Erfolgreich durchgeführte Unterweisungen werden ebenso automatisch im LapID System dokumentiert, wie auch die Termine und Erinnerungen an künftige Unterweisungstermine automatisch an die Mitarbeiter verschickt werden. Das führt zu einer erheblichen Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bei Vorgesetzten oder Erste-Hilfe-Personal.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.

 


Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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