Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Ein Unternehmen, das sich auf den Transport von Gefahrgut spezialisiert hat, ist auch verantwortlich für die Sicherheit aller Beteiligten. Dazu gehört auch die obligatorische Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten. Welche Aufgaben dieser hat und worauf bei der Ernennung zu achten ist, haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis:

Gesetzliche Grundlagen: Einhaltung von Pflichten

Gefahrgüter werden sowohl auf Gleisen, dem Wasser als auch auf Straßen transportiert. Verankert sind die Regelungen für den Transport in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Ein Unternehmen, welches sich nach dieser Verordnung als gefahrguttransportierendes Unternehmen qualifiziert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bennen.

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (ADR) wird im deutschen Gesetz durch das GGVSEB und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) umgesetzt.

Genauer sind die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten in dem Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN definiert. Auf diesen bezieht sich auch der Paragraf 8 Abs. 1 des GbV.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV

Pflichten des Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzunehmen. (§8 Abs. 1)

Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Die Funktion bzw. Position des Gefahrgutbeauftragten kann die Geschäftsführung selbst übernehmen oder an eine qualifizierte Person im Unternehmen delegieren. Auch eine sachkundige externe Person kann mit der Aufgabe betraut werden.

Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten

Um die Qualifizierung zum Gefahrgutbeauftragten zu erlangen, muss ein Lehrgang absolviert und dieser in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Andernfalls verfällt die Zulassung. Die Inhalte müssen die aufgeführten Themen in Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN vollständig abdecken. Die Prüfung ist rechtsgültig, wenn alle Punkte nach diesem Unterabschnitt und dem Paragrafen 5 GbV eingehalten wurden.

Die Schulung findet in Form eines Lehrgangs mit einer abschließenden Prüfung nach Unterabschnitt 1.8.3.12 ADR/RID/ADN statt.

Hauptaufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Die Tätigkeiten nach 1.8.3.3 ADR/RID/ADN umfassen folgende Punkte:

  • Beratung: Das Unternehmen ist bei der Beförderung von Gefahrgütern zu beraten, damit zu jedem Zeitpunkt des Transports die Sicherheit gewährleistet ist.
  • Vorschriften einhalten: Zu den Kernaufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehören die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Er ist dazu verpflichtet, die Transportbedingungen schriftlich zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren.
  • Schulungen: Der Gefahrgutbeauftragte muss dafür Sorge tragen, dass alle betroffenen Mitarbeiter bzgl. Vorschriften, Aktualisierungen, Verhalten und Sicherheit ausreichend geschult sind.
  • Nachhalten von Vorkommnissen: Unfälle, Zwischenfälle und Verstöße während des Transports oder beim Be- und Entladen sind in Form eines Berichts festzuhalten.
  • Jahresbericht verfassen: Am Ende des Jahres muss ein Bericht für die Unternehmensleitung erstellt werden. Bei einer Überprüfung erhalten diesen auch die zuständige Behörden. Der Bericht beinhaltet alle Informationen zur Tätigkeit des Unternehmens in Bezug auf die beförderten Gefahrgüter.
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Weitere Aufgabenfelder

Des Weiteren gehören auch firmeninterne Abläufe zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. Darunter fallen u. a.:

  • Überprüfen, ob die zuständigen Mitarbeiter genügend und ausführliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen bekommen haben.
  • Einführen von Maßnahmen zum Aufdecken von Risiken oder Verstößen.
  • Einführen von Verfahren mit verschiedenen Funktionen wie z. B. dem Überprüfen von Verpackungen und genutzten Hilfsmitteln beim Be- und Entladen.
  • Etablieren von Maßnahmen und Vorgehensweisen, um die Mitarbeiter bei Ihrer Arbeit zu schützen oder Sofortmaßnahmen bei Unfällen einleiten zu können.
  • Einrichten von Maßnahmen für die Überprüfung von mitzuführenden Dokumenten und Sicherheitsausrüstung sowie deren Rechtmäßigkeit.
  • Überprüfung und Beratung des Unternehmens beim Kauf von geeigneten Fahrzeugen für Gefahrgüter.

Unterweisungen für den Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist eine Pflicht für Unternehmen, der dazu dient, potenzielle Gefahren für die Mitarbeiter während der Arbeit abzuwehren. Unterweisungen sind hier ein Mittel, um der Verpflichtung nachzukommen und die Mitarbeiter zu schützen. Möglichen Unfällen oder Zwischenfällen wird so effektiv vorgebeugt.

Gefahrgutbeauftragte sind u. a. für die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern verantwortlich. LapID unterstützt Sie bei Ihren Pflichten und bietet hierfür verschiedene digitale Arbeitsschutz-Unterweisungen an. Unter anderem Module zu Themen wie:

Welche Inhalte für das eigene Unternehmen genau zutreffen, ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Weitere Unterweisungsmodule finden Sie auf unserer Produktseite.

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Zusätzlich zu den bereits vordefinierten Unterweisungen können auch individuelle firmeninterne Dokumente zu den Unterweisungen ergänzt werden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter alle relevanten Informationen zur Einsicht erhalten.

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Unterschied: Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter

Gefahrstoffe gelten als Gefahrgut.

  • Wenn sie innerhalb des Betriebs transportiert werden und das Firmengelände nicht verlassen, liegt die Verantwortung für diese weiterhin bei dem Gefahrstoffbeauftragen im Unternehmen.
  • Der Gefahrgutbeauftragte hingegen übernimmt die Verantwortung, sobald das Gefahrgut außerhalb des Unternehmens, im öffnetlichen Raum transportiert werden muss.

Beide sind jedoch für die Sicherheit der Mitarbeiter und den Umgang mit den Gefahrstoffen bzw. dem Gefahrgut zuständig. Beide stehen dem Unternehmen beratend zur Seite und sorgen dafür, dass die Vorgaben eingehalten und die Mitarbeiter ausreichend unterwiesen werden.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Sarah Brüdigam

Sarah Brüdigam


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