Arbeitsschutz im Unternehmen: Übersicht der DGUV Vorschriften

Die DGUV ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie führt ein einheitliches Regelwerk rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die DGUV Vorschriften im Hinblick auf die verschiedenen Branchen.

Inhaltsverzeichnis:

Übersicht der Berufsgenossenschaften und deren DGUV Vorschriften

DGUV Vorschriften sind verbindlich, rechtskräftig und entsprechen den früheren Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BG RCI betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Baustoffe – Steine – Erden - DGUV Vorschrift 1 (BGV A1): Grundsätze der Prävention
- Bergbau - DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Chemische Industrie - DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Lederindustrie - DGUV Vorschrift 13: Organische Peroxide
- Papierherstellung - DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
- Ausrüstung - DGUV Vorschrift 21: Abwassertechnische Anlagen
- Zucker - DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien und Halden
  - DGUV Vorschrift 36: Hafenarbeit
  - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
 

- DGUV Vorschrift 52: Krane

  - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
  - DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten
  - DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
  - DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
  - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
  - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
  - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
 

- DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen

  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

 

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BG-Holz und Metall betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Unternehmen der Holzgewinnung - DGUV Vorschrift 1 (BGV A1): Grundsätze der Prävention

- Unternehmen der Holz-, Kunststoff und Werkstoffbe- und verarbeitung

- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Unternehmen der Eisen-, Stahl-, Edelmetall- und Metallerzeugung

- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

- Unternehmen der Eisen-, Stahl-, Edelmetall-, Edelstein-, Halbedelstein-, Werkstoff- und Metallbe- und verarbeitung

- DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder

  - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
  - DGUV Vorschrift 52: Krane
 

- DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte

 

- DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten

 

- DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten

  - DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
  - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
 

- DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge

  - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

 

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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BG ETEM betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Energieversorgungsunternehmen

- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1): Grundsätze der Prävention

- Betriebe der Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung

- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

- Betriebe für elektrotechnische, feinmechanische und augenoptische Erzeugnisse

- DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Elektronische Anlagen und Betriebsmittel
- Mess-, Informations- und Medizintechnik

- DGUV Vorschrift 11 (BGV B2): Laserstrahlen

- Luft- und Raumfahrzeugtechnik - DGUV Vorschrift 15 (BGV B11): Elektromagnetische Felder
- Elektroinstallationsbetriebe - DGUV Vorschrift 17 (BGV C1): Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
- Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher

- DGUV Vorschrift 21 (BGV C5): Abwassertechnische Anlagen

- Herstellung und Bearbeitung von Textilien, Bekleidung, Wäsche

- DGUV Vorschrift 32 (BGV C16): Kernkraftwerke

- Herstellung von Schuhen

- DGUV Vorschrift 38 (BGV C22): Bauarbeiten
- Offset-, Sieb-, Tief- und Digitaldruck - DGUV Vorschrift 40 (BGV C23): Taucherarbeiten
- Grafik und Druckvorstufe - DGUV Vorschrift 52 (BGV D6): Krane
- Herstellung von Wellpappe, Kartonagen - DGUV Vorschrift 54 (BGV D8): Winden, Hub- und Zuggeräte
  - DGUV Vorschrift 56 (BGV D9): Arbeiten mit Schussapparaten
  - DGUV Vorschrift 68 (BGV D27): Flurförderzeuge
  - DGUV Vorschrift 70 (BGV D29): Fahrzeuge
 

- DGUV Vorschrift 73 (BGV D30): Schienenbahnen

 

- DGUV Vorschrift 77 (BGV D33): Arbeiten im Bereich von Gleisen

  - DGUV Vorschrift 79 (BGV D34): Verwendung von Flüssiggas

 

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BGN betreffend.

Branchen

DGUV Vorschriften

- Gastgewerbe - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- Schausteller - DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Backgewerbe - DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Fleischwirtschaft - DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
- Nahrungsmittelherstellung

- DGUV Vorschrift 19: Schausteller- und Zirkusunternehmen

- Getränkeindustrie - DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten
  - DGUV Vorschrift 52: Krane
  - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
  - DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten
  - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
  - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

 

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BG Bau betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Abbruch, Entsorgung und Sprengungen - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

- Altlastsanierung im Tiefbau

- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

- Bearbeitung von Siedlungs- und Sonderabfällen

- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

- Bootsbau, Schiffsbau

- DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien, Halden
- Brückenbau - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- Brunnenbau - DGUV Vorschrift 40: Taucherarbeiten
- Dacharbeiten aller Art - DGUV Vorschrift 52: Krane
- Dekorationsarbeiten - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- Erdbau - DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten

- Errichten von Bauwerken des Tiefbaus in offener Baugrube oder Deckelbauweise

- DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- Errichtung von Einrichtungen zur Verkehrslenkung - DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
- Gerüstbau - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
- Glaserarbeiten - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
- Gleisbau

- DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen

 
- Herstellung von Fertigteilen aller Art - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

- Herstellung von Betonwaren aller Art

 

- Hochbau aller Art

 

- Installation

 

- Isolierung und Abdichtung aller Art

 

- Kabelbau

 

- Kanal- und Leitungsbau

 

- Malerarbeiten aller Art

 

- Montagearbeiten

 

- Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten

 

- Ofenbau, Luftheizungsbau

 

- Pflastererarbeiten

 

- Reinigungen aller Art an oder in Gebäuden

 

- Reinigung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen

 

- Schornsteinreinigung

 

- Sicherung von Arbeiten im Gleisbereich

 

- Spezialtiefbau aller Art

 

- Sport- und Spielplatzbau (Gemeint sind Sport- und Spielplätze tiefbaulicher Art)

 

- Steinmetzarbeiten

 

- Straßenbau

 

- Straßenreinigung

 

- Stuckarbeiten

 

- Taucherarbeiten

 

- Tunnel- und Stollenbau

 

- Verfugarbeiten

 

- Verputzarbeiten

 

- Wand- oder Bodenbelagsarbeiten aller Art

 

- Wasserbauarbeiten

 

- Zeltbau

 

- Zimmererarbeiten aller Art

 

 

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die BGHW betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Einzelhandel - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- Großhandel - DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Warenverteilung - DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Handelsvertretungen - DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
- Kellereiunternehmen - DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen
- Schrotthandel - DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherheitsdienste
- Verlage - DGUV Vorschrift 25: Unfallprävention
- Speditions- und Hafenunternehmen

- DGUV Vorschrift 36: Hafenarbeit

  - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
  - DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten
  - DGUV Vorschrift 43: Müllbeseitigung
  - DGUV Vorschrift 52: Krane
  - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
  - DGUV Vorschrift 66: Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott
  - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
  - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
  - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
  - DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen
  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

 

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Informationen über mögliche Sicherheitsunterweisungen die VBG betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Bildungseinrichtungen - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- Bühnen und Studios - DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Forschungsinstitute

- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

- Gebäudemanagement

- DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder

- Glas und Keramik

- DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen
- Ingenieure, Architekten, Bauplaner - DGUV Vorschrift 19: Schausteller- und Zirkusunternehmen
- Kirchen - DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherheitsdienste
- Kreditinstitute - DGUV Vorschrift 25: Unfallprävention
- ÖPNV und Bahnen - DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien und Halden
- Sicherungsdienstleistungen - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- Spielstätten

- DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten

- Sport - DGUV Vorschrift 52: Krane
- Tierhaltung - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- Zeitarbeit

- DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten

- Kegel- und Bowlinganlagen - DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
- Call-Center

- DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge

- Technische Prüfeinrichtungen - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
  - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
  - DGUV Vorschrift 74: Seilschwebebahnen und Schlepplifte
  - DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen
 

- DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas


Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG-Verkehr)

Informationen zu möglichen Themenfeldern im Rahmen der Sicherheitsunterweisungen (inkl. Unterweisungshilfen) die BG-Verkehr betreffend.

Branchen DGUV Vorschriften
- Güterkraftverkehr - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- Personentransport - DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Entsorgung - DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Taxi - DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
- Bus - DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherheitsdienste
- Binnenschifffahrt - DGUV Vorschrift 25: Unfallprävention
- Seeschifffahrt und Fischerei - DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien und Halden
- Luftfahrt (Flieger- und Fahrschulen) - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- Abschleppdienste

- DGUV Vorschrift 40: Taucherarbeiten

- Brief- und Paket-Logistik - DGUV Vorschrift 43: Müllbeseitigung
- Telekommunikation - DGUV Vorschrift 52: Krane
- Bestattungsunternehmen - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- Reittierhaltung - DGUV Vorschrift 60: Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
- Finanzdienstleistungen - DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
 

- DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte

 

- DGUV Vorschrift 65: Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen

  - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
  - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
  - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
  - DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen
  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas
  - DGUV Vorschrift 84: Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt
  - Lade- und Löscharbeiten

 

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Informationen zu möglichen Themenfeldern im Rahmen der Sicherheitsunterweisung die BGW betreffend.  

Branchen DGUV Vorschriften
- Beauty & Wellness - DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

- Bildung

- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Beratung & Betreuung - DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Friseurhandwerk

- DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder

- Humanmedizin - DGUV Vorschrift 25: Unfallprävention
- Kinderbetreuung - DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- Pflege - DGUV Vorschrift 52: Krane
- Pharmazie - DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- Schädlingsbekämpfung - DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten
- Therapeutische Praxen - DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
- Tiermedizin - DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
- Zahnmedizin - DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
  - DGUV Vorschrift 79: Verwendung von Flüssiggas

 

Ergänzt werden die DGUV Vorschriften durch DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze. Diese sind nicht rechtsverbindlich. Sie können allerdings rechtsverbindlich werden, wenn eine vorhandene DGUV Vorschrift auf eine bestehende DGUV Regel verweist.

DGUV Regeln

Bei den DGUV Regeln handelt es sich um Empfehlungen zum Umfang der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten, die sich bspw. aus den DGUV Vorschriften ergeben. Die DGUV Regeln befassen sich mit dem aktuellen Stand der Technik bzgl. der jeweiligen Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbereiche und anderen Aspekten, die in der jeweiligen Branche zu berücksichtigen sind.

Die vollständige Übersicht der DGUV Regeln ist auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.

Technische Regeln

Technische Regeln gehen noch einmal detaillierter auf staatliche Verordnungen ein. Hier sind u. a. die Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu nennen. Diese beziehen sich auf die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch für die Betriebssicherheitsverordnung gibt es zusätzliche technische Regeln, die TRBS. Im Fokus steht hier der aktuelle Stand arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse mit Blick auf Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie der Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen im Betrieb. Ergänzt werden die technischen Regeln durch die VDI-Richtlinien, die vom Verein Deutscher Ingenieure erlassen werden.

DGUV Informationen

DGUV Informationen enthalten Hilfestellungen und Anweisungen zur besseren Anwendbarkeit von DGUV Vorschriften und Regeln in der Praxis. Es gibt übergreifende DGUV Informationen sowie von einzelnen Berufsgenossenschaften erlassene Informationen.

Gemeinsam mit den DGUV Regeln und Grundsätzen bilden sie das DGUV Regelwerk.

DGUV Grundsätze

Bei den DGUV Grundsätzen stehen die Qualifizierung und Befähigung von Personen sowie die Prüfung von Arbeitsmitteln und Geräten im Fokus. In den Grundsätzen werden u.a. die Vorgaben zur einheitlichen Durchführung der Prüfungen festgelegt.

Kennzeichnung von DGUV Regeln, Informationen und Grundsätzen

Bei Regeln, Informationen und Grundsätzen folgt nach der Ziffer auf der ersten Stelle (1 DGUV Regeln, 2 DGUV Informationen oder 3 DGUV Grundsätze) die zweistellige Kennziffer des zuständigen Fachbereichs der DGUV:

 Kennziffer 01: Bauwesen

 Kennziffer 02: Bildungseinrichtungen

 Kennziffer 03: Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse

 Kennziffer 04: Erste Hilfe

 Kennziffer 05: Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz

 Kennziffer 06: Gesundheit im Betrieb

 Kennziffer 07: Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 Kennziffer 08: Handel und Logistik

 Kennziffer 09: Holz und Metall

 Kennziffer 10: Nahrungsmittel

 Kennziffer 11: Organisation von Sicherheit und Gesundheit

 Kennziffer 12: Persönliche Schutzausrüstungen

 Kennziffer 13: Rohstoffe und chemische Industrie

 Kennziffer 14: Verkehr und Landschaft

 Kennziffer 15: Verwaltung

Damit ist an den drei Ziffern vor dem Bindestrich jederzeit abzulesen, zu welcher Kategorie ein Dokument gehört und aus welchem Fachbereich es stammt.

Einen Überblick über die DGUV Vorschriften und das Regelwerk zu behalten ist wichtig und deren Einhaltung rechtlich vorgeschrieben. Nur so kann für ausreichend Sicherheit der Mitarbeiter gesorgt werden. Aus den DGUV Vorschriften ergibt sich bspw. auch die Durchführung von Pflichtunterweisungen im Unternehmen. Für den Bereich Arbeitsschutz bietet LapID eine Vielzahl von digitalen Unterweisungen an, die ortsunabhängig und selbstständig von den Mitarbeitern durchgeführt werden können: zur Produktübersicht.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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Durchschnittliche Lesezeit: 3 min


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