Die Rolle des Arbeitnehmers bei der Arbeitssicherheit im Unternehmen

Arbeitssicherheit geht jeden Einzelnen im Unternehmen etwas an – doch welche konkrete Rolle spielen die Arbeitnehmer dabei? Dieser Beitrag zeigt praxisnah, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte im Bereich Arbeitssicherheit haben und wie sie selbst zu einem sicheren Arbeitsumfeld beitragen können.

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Die Rolle des Arbeitnehmers bei der Arbeitssicherheit im Unternehmen © Adobe Stock

Arbeitssicherheit geht jeden Einzelnen im Unternehmen etwas an – doch welche konkrete Rolle spielen die Arbeitnehmer dabei? Dieser Beitrag zeigt praxisnah, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte im Bereich Arbeitssicherheit haben und wie sie selbst zu einem sicheren Arbeitsumfeld beitragen können.

Inhaltsverzeichnis:

Die wichtigsten Aufgaben und Ansprüche für Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit

  • Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen sicheren, ergonomischen Arbeitsplatz.
  • Arbeitnehmer haben das Recht, Vorschläge und Beschwerden bei Sicherheitsmängeln einzureichen (§ 17 ArbSchG).
  • Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Nutzung von Schutzausrüstung und zur aktiven Mitwirkung (§ 15, § 16 ArbSchG).

Grundlagen: Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Unternehmen

Arbeitssicherheit bildet die Basis für gesundes, motivierendes und produktives Arbeiten. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Gesetzliche Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten jedes Unternehmen dazu, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Unternehmen sind allerdings nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, für sichere Arbeitsplätze zu sorgen, sondern sie profitieren auch wirtschaftlich: Weniger Ausfälle, niedrige Ausfallzeiten sowie motivierte und zufriedene Beschäftigte zahlen sich nachhaltig aus.

Die zentrale Rolle des Arbeitnehmers bei der Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber definiert die Rahmenbedingungen für die Arbeitssicherheit. Doch die praktische Sicherheit im Arbeitsalltag steht und fällt mit der Mithilfe der Arbeitnehmer. Die Beschäftigten müssen aktiv dazu beitragen und an den Maßnahmen mitwirken. Mitarbeiter sind oft diejenigen, die Gefahrenquellen zuerst erkennen und im direkten Kontakt mit Arbeitsmitteln und Prozessen stehen. Wenn Sie aufmerksam durch den Arbeitsalltag gehen und Missstände melden, stärken sie das Sicherheitsniveau im Unterenhmen maßgeblich.

Rechte des Arbeitnehmers

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Dazu zählt nicht nur ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz, sondern auch die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung.

Ebenso gehört ein Mitspracherecht bei sicherheitsrelevanten Fragen, etwa über den Betriebsrat, dazu.

Arbeitnehmer dürfen auf potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei akuter Gefahr dürfen sie sogar gefährliche Tätigkeiten vorübergehend verweigern.

Das Arbeitsschutzgesetz räumt ihnen zudem ein umfassendes Vorschlagsrecht ein: Beschäftigte können dem Arbeitgeber jederzeit Anregungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterbreiten (§ 17 ArbSchG).

Außerdem besteht ein Beschwerderecht – Arbeitnehmer dürfen sich an die zuständigen Behörden wenden, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen, auch hier ohne Benachteiligung fürchten zu müssen (§ 17 ArbSchG).

Diese Rechte stärken die aktive Mitwirkung der Belegschaft und helfen, Schwachstellen bei der Arbeitssicherheit frühzeitig aufzudecken und zu beheben.

Pflichten des Arbeitnehmers

Neben ihren Rechten haben Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit auch klare Pflichten, die zur gemeinsamen Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Dazu gehört bspw. die eigenverantwortliche Nutzung und der richtige Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gemäß Paragraf 15 ArbSchG.

Alle vorgegebenen Sicherheitsanweisungen und Betriebsanweisungen des Arbeitgebers sind zuverlässig zu befolgen. Unfallgefahren, Störungen und Unfälle müssen sofort dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten gemeldet werden (§ 16 ArbSchG). Auch der sorgfältige Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln sowie die regelmäßige Teilnahme an vorgeschriebenen Unterweisungen und Schulungen sind verpflichtend, um Risiken zu vermeiden.

Arbeitnehmer dürfen allerdings keine eigenmächtigen Experimente durchführen oder Sicherheitseinrichtungen entfernen, denn das kann schwere Folgen haben.

Sie sind außerdem dazu verpflichtet, aktiv beim Arbeitsschutz mitzuwirken – z.B. durch die Unterstützung von Sicherheitsfachkräften und die Kooperation mit dem Betriebsarzt (§ 16 ArbSchG).

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Pflichten des Arbeitnehmers

Missachten Arbeitnehmer diese Pflichten, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung, Kündigung oder Bußgelder bis zu 5.000 Euro und mehr. Im Schadensfall, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann eine zivilrechtliche Haftung hinzukommen.

Zusammengefasst gilt: Jeder trägt Verantwortung für sich und das Team – Arbeitssicherheit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Rollen im Arbeitsalltag: Praktische Beispiele

Im Arbeitsalltag gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitnehmer aktiv zur Arbeitssicherheit beitragen können:

  1. Arbeitsmittel prüfen: Bereits vor Beginn der Arbeit sollten Maschinen und Werkzeuge sorgfältig auf Mängel geprüft werden. Arbeitsmittel und Werkzeuge sind immer entsprechend der Vorgaben einzusetzen.
  2. Vorschriften einhalten: Um die Einhaltung der eigenen Pflichten im Arbeitsschutz sicherzustellen, sollten Arbeitnehmer stets alle Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen beachten und persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß nutzen.
  3. Kennzeichnungen beachten: Zudem sollten Hinweise und Markierungen am Arbeitsplatz konsequent beachtet werden – sie sind ein zentrales Element der Arbeitssicherheit.
  4. Bewustsein schaffen: Die regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen und Schulungen sorgt dafür, bestehende Gefahren frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
  5. Wissen teilen: Auch die Unterstützung neuer Kollegen bei der Einarbeitung in sicherheitsrelevante Abläufe trägt wesentlich zum gemeinsamen Schutz bei.
  6. Mängel melden: Sicherheitsmängel und potenzielle Gefahren werden direkt an Vorgesetzte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat gemeldet.
  7. Nachhaltig dokumentieren: Die Dokumentation von Teilnahmebescheinigungen und Nachweisen zu Schulungen hilft dabei, die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten im Arbeitsschutz auch im Bedarfsfall nachzuweisen.

Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten gilt: Proaktives Nachfragen oder Melden hilft, Risiken zu vermeiden.

Schnittstelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Damit Sicherheitslücken früh erkannt und beseitigt werden, braucht es eine offene Kommunikationskultur im Unternehmen. Beschäftigte sollten sich ermutigt fühlen, Feedback zu geben und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Auch HR und Führungskräfte profitieren von einem regelmäßigem Austausch – bspw. bei Sicherheitsbesprechungen oder Feedbackrunden.

Motivierte Mitarbeiter sind dabei der Schlüssel für eine erfolgreiche Arbeitssicherheitskultur. Setzen Sie im Unternehmen daher auf:

  • Regelmäßige und praxisnahe Unterweisungen
  • Die Einbindung der Belegschaft bei der Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Anerkennung und kleine Belohnungen für sicherheitsbewusstes Verhalten
  • Einfach zugängliche Meldewege für Gefahren und Verbesserungsvorschläge
  • Einsatz digitaler Tools für Wissenstransfer und Feedback

Fazit – Wie LapID digitale Entlastung schafft

Eine wirksame Arbeitssicherheitskultur lebt von digital unterstützten, transparenten Prozessen.

Digitale Lösungen, wie die von LapID, unterstützen Sie und Ihr Team nachhaltig, sparen wertvolle Zeit, reduzieren das Risiko von Pflichtverletzungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand sind.

Die Resultate sind nicht nur mehr Schutz, sondern auch spürbar weniger Verwaltungsaufwand – für Geschäftsführung, HR und Mitarbeiter.