Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein fester Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Im Fokus ihrer Tätigkeit liegen die Analyse und Bewertung von Arbeitsbedingungen. Wir blicken auf die wichtigsten Aufgaben und Pflichten.
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Definition
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch Sicherheitsfachkraft (kurz: SiFa) genannt, steht dem Arbeitgeber unterstützend bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten rund um den Arbeitsschutz zur Seite. So kann sie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen assistieren und helfen, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben keine Weisungsbefugnis, sondern eine beratende Funktion bspw. bei der Auswahl von Schutzausrüstung. Zusätzlich leisten sie Hilfestellung im Arbeitsalltag und führt Aufgaben aktiv sowie präventiv durch.
In der Regel werden Ingenieure, Techniker oder Meister als Sicherheitsfachkräfte im Unternehmen eingesetzt. Denn nicht jeder Mitarbeiterkann diese Position übernehmen, sondern die Person muss grundsätzlich über sicherheitstechnische Kenntnisse verfügen. Zusätzlich muss sie eine spezielle Ausbildung über zwei Jahre absolvieren. Festgelegt sind die Anforderungen in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Gemäß Paragraf 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft im Unternehmen zu bestellen – in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten und der Art der Tätigkeit. Die Bestellung einer SiFa muss schriftlich erfolgen. Außerdem muss er dafür Sorge tragen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt sowie alle dafür notwendigen Hilfsmittel wie Räumlichkeiten, Hilfspersonal, Geräte etc. zur Verfügung gestellt werden.
Aufgaben & Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen
Die Hauptaufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in Paragraf 6 ASiG geregelt. Ergänzend dazu dient die zuvor genannte DGUV Vorschrift 2 (insb. Anhang 3 und 4).
Demnach unterstützt die Sicherheitsfachkraft bei „der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ (ebd.). Die Arbeitsbedingungen werden dabei kontinuierlich mithilfe der Gefährdungsbeurteilung eingeordnet und bewertet. Die gleiche Aufgabe muss auch der bestellte Betriebsarzt im Unternehmen leisten. Beide Rollen sind daher eng miteinander verbunden.
Die im ASiG beschriebenen Aufgaben lassen sich grob in folgende Bereiche unterteilen:
Beratung |
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Überprüfung |
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Beobachtung |
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Aufklärung |
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Dokumentationspflicht (§ 5 ASiG) |
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Insgesamt betrachtet die SiFA Arbeitsprozesse bereichs- oder abteilungsübergreifend. (Psycho-)Analysen einzelner Mitarbeiter sind nicht Bestandteil des Aufgabengebietes.
Abgrenzung zum Sicherheitsbeauftragten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Sicherheitsbeauftragten. Im Gegensatz zur Sicherheitsfachkraft führt der Sicherheitsbeauftragte bspw. seine Aufgaben ehrenamtlich aus. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick sowie die Definition des Sicherheitsbeauftragten haben wir im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst:
Arbeitsschutz digital
Mitarbeiter im Unternehmen müssen je nach Aufgabenbereich regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchführen – diese Aufgabe obliegt dem Arbeitgeber. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Arbeitgeber jedoch bei der Erstellung der Inhalte und der Durchführung unterstützen. Um sowohl den Arbeitgeber als auch die Sicherheitsfachkraft bei ihrer Arbeit zu entlasten, bieten sich Online-Unterweisungen an, die von den Mitarbeitern selbstständig durchgeführt werden können. Eine Verständnisprüfung am Ende einer digitalen Unterweisung unterstützt beim Verinnerlichen der Inhalte.
Im Übrigen: Als Beschäftigter eines Unternehmens muss auch die Sicherheitsfachkraft regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen durchführen – unabhängig von ihrer fachlichen Ausbildung. Grundlage ist auch hier das Ergebnis der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung.
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