Bis zu 10.000 Prämie: Wer Arbeitsschutz im Unternehmen groß schreibt, bekommt (finanzielle) Unterstützung von der Unfallversicherung. Diese Fördermöglichkeiten haben Sie.
Inhaltsverzeichnis:
Sicherheitsgerechtes Verhalten im Unternehmen wird belohnt: Anreizsystem der DGUV
Arbeitsschutz im Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet schon seit vielen Jahren Anreize, damit Unternehmen und Mitarbeiter sich sicherheitsgerecht am Arbeitsplatz verhalten. Sie unterscheidet zwischen folgenden Fördermöglichkeiten:
Prämien (für präventive Maßnahmen)
Unter Prämien versteht man eine gesonderte Zahlung oder Verrechnung mit gezahlten Beiträgen. Prämien schaffen einen extrinsischen Anreiz für Unternehmen, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen anzubieten. Diese richten sich üblicherweise an Unternehmer / Geschäftsführer.
Zuschläge und Nachlässe (Bonus-Malus-Systeme)
In Abhängigkeit vom Unfallgeschehen im Unternehmen und durchgeführter Präventionsmaßnahmen können Beitragsnachlässe gewährt oder Zuschläge fällig werden. Die Unfallversicherungsbeiträge können reduziert werden, wenn Unfälle und Berufskrankheiten niedrig ausfallen. Bei einer überdurchschnittlichen Unfallbelastung gemessen an allen Beitragspflichten können Zusatzzahlungen fällig sein. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen extrinsischen Anreiz mit Blick auf Unternehmer / Geschäftsführer.
Auszeichnungen und Wettbewerbe
Durch die Teilnahme an Wettbewerben soll insbesondere auch die Motivation der Mitarbeiter gestärkt werden. Besondere Ideen im Arbeitsschutz können hier einmalig prämiert werden. Auch eine öffentliche Ehrung sowie das Verleihen von Urkunden kann die Anerkennung und Motivation von Mitarbeitern steigern.
Gütesiegel
Neben monetären Förderungen stellen viele Träger der Unfallversicherung auch Gütesiegel rund um Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verfügung. Neben der extrinsischen soll hier auch die intrinsische Motivation gefördert werden, indem besondere Leistungen im Arbeitsschutz mit dem Gütesiegel versehen werden. Es richtet sich an das gesamte Unternehmen. Die überprüften Unternehmen erhalten dann bspw. das Gütesiegel „Sicher mit System“ (BG RCI, BGHM, BGHW, UK Berlin) oder „AMS - Arbeitsschutz mit System“ (AMS Bau der BG Bau oder VBG). Die Überprüfung wird in der Regel alle drei Jahre erneut durchgeführt.
Das Anreizsystem ist nur eines von vielen Präventionsleistungen, welche die DGUV Unternehmen ermöglicht. Eine Übersicht darüber lässt sich über die Website der DGUV abrufen.
Welcher Träger bietet welche Fördermöglichkeiten?
Fast alle Träger der Unfallversicherung haben in diesem Rahmen eigene Prämien- und Förderprogramme. Diese sind abhängig von der jeweiligen Arbeitsschutzmaßnahme und entweder abhängig oder unabhängig von gezahlten Beiträgen in die jeweilige Berufsgenossenschaft. Wir stellen nachfolgend einen Auszug der Fördermöglichkeiten je nach Berufsgenossenschaft vor.
BG Bau
Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) ist einer der größten Träger, der Prämien und Förderungen für den Arbeitsschutz bietet.
Beitragsabhängige Förderung*:
Was wird gefördert: Sicherheitstechnik, Zusatzausrüstung oder Organisation des Arbeitsschutzes, Qualifikationsmaßnahmen
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Gewerbliche Mitglieder, die
- einen Beitrag von mindestens 100 Euro zur BG leisten (Summe ist abhängig von der Gesamthöhe)
- mindestens eine/n Beschäftigten
- Unternehmer:innen ohne Beschäftigte mit bis zu 250 Euro, wenn freiwillig versichert
Hinweise: Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr wird in die Stufen A bis E unterteilt. Die BG Bau stellt eine Auflistung zur Verfügung. Fördersummen können auch über mehrere Jahre angespart werden.
Beitragsunabhängige Förderung*:
- „Einzelmaßnahmen aus dem Bereich „Absturz“
Was wird gefördert: Einzelmaßnahmen aus dem Bereich „Absturz“ des Arbeitsschutzprämienkatalogs. Die maximalen Beträge für summierte Einzelmaßnahmen liegen bei 3.000 Euro (Stufe 1), 5.000 Euro (Stufe 2) oder 10.000 Euro (Stufe 3) pro Kalenderjahr.
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Eine beitragsunabhängige Förderung kann jedes Unternehmen erhalten mit einem ausgeglichenen Beitragskonto und mindestens einem Beschäftigten.
Hinweise: Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr wird in die Stufen A bis E unterteilt. Die BG Bau stellt eine Auflistung zur Verfügung. Fördersummen können auch über mehrere Jahre angespart werden.
Für die jeweiligen Förderstufen 1, 2 und 3 müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören bspw. das Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung und Beratungen oder Seminarteilnahmen.
Ein Überblick der Stufen-Voraussetzungen sowie Details zum Vorgehen gibt die BG Bau.
- Investitionen „zur Reduzierung der Belastung durch Gefahrstoffe beim Bauen im Bestand“
Was wird gefördert: Investitionen im Bereich Belastung durch Gefahrstoffe beim bauen im Bestand. Die Fördermöglichkeiten liegen bei Beträgen bis zu 5.000 Euro.
Förderberechtigte und Voraussetzungen: „Erfolgreiche Teilnahme (Testzertifikat) von mindestens 50 Prozent der Beschäftigten mit Tätigkeiten beim Bauen im Bestand am E-Learning-Modul „Grundkenntnisse Asbest“.
Quelle: BG Bau
*Die beitragsabhängige und -unabhängige Förderung lassen sich auch miteinander kombinieren.
BGHW
Auch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bietet ihren Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung.
Was wird gefördert (u. a.):
- Zuschuss für Fahrsicherheitstrrainings: Bezuschusst werden: Pkw, Lkw, Motorrad, Pedelec Fahrsicherheitstrainings „Fahr und Spar mit Sicherheit“ sowie „Sicher und defensives Fahren“ sowie Short Duration Trainings. Der Zuschuss beträgt 120 Euro pro Versichertem, Auszubildenden oder Personen, die mehr als 10.000 km mit dem Dienstwagen zurücklegen (ohne Arbeitsweg). Der Zuschuss wird zudem pro Versichertem einmal in fünf Jahren gewährt. Das Pedelec Training ist für Mitglieder kostenlos buchbar.
- Lehrgangsgebühren für Ersthelfer: Die Aus- und Weiterbildungskosten für Ersthelfer werden übernommen.
- Zuschuss für die Nachrüstung von Gabelstaplern: Damit keine Kippunfälle passieren können, sind effektive Rückhalteeinrichtungen für Unternehmen sinnvoll. Die BGHDW unterstützt die Anschaffung mit max. 400 Euro.
Pro Betriebsstätte wird die Ausrüstung von max. 3 Gabelstaplern bezuschusst. Pro Unternehmen sind es insgesamt 10 Fahrrückhalteeinrichtungen.
Der sichere Umgang mit Gabelstaplern sollte im Rahmen der Unterweisung regelmäßig sichergestellt werden. LapID bietet hierfür eine Gabelstapler-Unterweisung online und somit zeit- sowie ortsunabhängig an.
VBG
Wenn Unternehmen zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben weitere Maßnahmen in Sachen Arbeitsschutz vornehmen, können sie dafür von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) prämiert werden.
Was wird gefördert: Sicherheitsgerechtes Verhalten ermöglicht monetäre Prämierung. Die VBG erstattet 40 Prozent der Investitionskosten für entsprechende Maßnahmen.
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Mitgliedsunternehmen folgender Branchen sind berechtigt:
- Sicherheitsunternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
- Unternehmen der Glas-Industrie, Grobkeramik, Feinkeramik
- Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe
Die Prämierung erfolgt pro Jahr, pro Unternehmen. Mehrere Maßnahmen können zusammengefasst werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000 Euro. Dazu kann ein Tausendstel des gemeldeten Gehalts der Versicherten aus dem Vorjahr kommen. Die Höchstsumme liegt jedoch bei 50.000 Euro.
Hinweise: Nicht prämienberechtigte Unternehmen können sich für den Präventionspreis „VBG Next – Gemeinsam Prävention entwickeln“ bewerben und bis zu 15.000 Euro gewinnen.
Zusätzlich bietet die VBG noch ein Beratungsangebot für betriebliches Gesundheitsmanagement an. Sind entsprechende Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt und durch die VBG geprüft, erhalten diese die Bescheinigung „GMS“.
UK NRW
Wie auch bei der VBG bietet die Unfallkasse NRW (UK NRW) Prämien an, wenn Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit umsetzen. Bereits seit 2008 wird dieses Prämiensystem angeboten.
Was wird gefördert: Halten sich Unternehmen an die Sicherheitsregeln, dann bekommen sie finanzielle Prämien.
Stufe 1:
- bei mind. 20 Versicherten => 100 Euro p.
- 21 bis 100 Versicherte => 50 Euro p. P.
- Ab 101 Versicherten => 10 Euro p. P.
Stufe 2:
- Prämienhöhe liegt bei 50 Prozent der Prämie in Stufe 1
Maximale Fördersumme je Mitgliedsunternehmen: 25.000 Euro
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Berechtigt sind Mitgliedsunternehmen der UK NRW (ausgenommen Mitglieder, die in zwei Jahren zuvor Prämienstufe 1 erreicht haben).
U.U. kann auch nur ein Teilbetrieb eines Unternehmens am Prämiensystem teilnehmen, dann müssen mindestens 50 UK NRW Versicherte beschäftigt sein.
Die Beurteilung der Förderberechtigung erfolgt anhand eines Fragebogens, welchen die Mitgliederunternehmen ausfüllen müssen. Hier bestätigen sie u. a. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, das Vorhandensein eines Sicherheitsbeauftragten etc.
Hinweise: Weitere Infos sowie den Fragebogen finden Sie bei der UK NRW.
BG RCI
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bietet ebenfalls ein Prämiensystem für die Anschaffung von Arbeitsmitteln, die dem Gesundheits- und Arbeitsschutz dienen, an.
Was wird gefördert (u. a.):
- Nachrüstung von optischen Fahrweg-Warneinrichtungen für Flurförderzeuge
- Defibrillatoren (AED)
- Korrektionsschutzbrillen
- Treppensteiger – elektrisch
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (Schnittschutz)
Es können Rechnungen aus dem aktuellen Jahr bis zu einer Gesamtsumme von 2.000 Euro eingereicht werden.
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Alle Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind förderberechtigt. Voraussetzungen sind:
- Es muss sich um neue Arbeitsmittel handeln.
- Diese müssen bereits angeschafft sein und eine Kopie der Rechnung muss eignereicht werden.
- Keine Arbeitsmittel dürfen doppelt eingereicht werden.
Hinweise: Die Anmeldung zum Prämiensystem der BG RCI ist als PDF abrufbar und muss an praemien@bgrci.de versendet werden.
Die BG RCI bietet zusätzlich den Förderpreis „Arbeitsschutz GEWINNT“ an. Hier werden Ideen rund um den Arbeitsschutz mit 12.000 Euro für den 1. Platz, 6.000 Euro für den 2. Platz und 3.000 Euro für den 3. Platz belohnt.
BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Gesundheitspreis ins Leben gerufen. Dieser wird jährlich durchgeführt.
Was wird gefördert: „Produktiver Arbeitsschutz“ (Bgw-online.de) wird unterstützt. Im Fokus steht die psychische Gesundheit der Mitarbeiter. Gefördert wird u. a. die Anschaffung technischer Hilfsmittel.
Der Gesundheitspreis umfasst ein Preisgeld von 45.000 Euro und wird zwischen den Gewinnern aufgeteilt.
Förderberechtigte und Voraussetzungen: Förderberechtigt sind allgemein die Mitgliedsbetriebe. Allerdings wechselt die Berechtigung von Jahr zu Jahr innerhalb der Mitglieder. Aktuell: 2023 => Krankenhäuser, 2024 => Altenpflege, 2025 => Behindertenhilfe
Die Beurteilung der Förderung erfolgt mit Hilfe eines Online-Fragekatalogs. Die Maßnahmen müssen noch nicht vollständig im aktuellen Jahr umgesetzt sein.
Hinweise: Es findet u. a. auch ein Audit beim Betrieb vor Ort statt, bei dem die Aktivitäten und Maßnahmen präsentiert werden.
Aktuell wird auch die Anschaffung oder Nachrüstung höhenverstellbarer Liegen bezuschusst. Neue Liegen werden mit bis zu 250 Euro bezuschusst, die Nachrüstung ebenfalls. Insgesamt kann ein Unternehmen also einmalig bis zu 500 Euro erhalten.