Arbeitssicherheit und die Rolle der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung spielt beim Arbeitsschutz im Unternehmen eine entscheidende Rolle. Welche Aufgaben und Rollen Sie erfüllen muss und wie diese umgesetzt werden können, erfahren Sie in unserem Überblick.


Inhaltsverzeichnis:
  • Die Rolle des Arbeitgebers im Bereich Arbeitssicherheit
    • Führung und Vorbildfunktion
    • Strategische Ausrichtung des Unternehmens und kontinuierliche Weiterentwicklung
    • Einhaltung von Compliance-Vorgaben
    • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
    • Bereitstellung notwendiger Ressourcen
    • Etablieren eines Risikomanagements

Die Rollen des Arbeitgebers im Bereich Arbeitssicherheit

Als verantwortliches Organ des Unternehmens muss die Geschäftsführung für die Einhaltung der Arbeitssicherheit sorgen. oberste Leitungsebene des Unternehmens ist zuständig für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsumfelds. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung zählen dabei u. a.:

Führung und Vorbildfunktion

Die Geschäftsführung muss sich ihrer rechtlichen Verantwortlichkeit bewusst sein, die sich aus den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer relevanter Vorschriften ergeben. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Geschäftsführung aktiv die Einhaltung des Arbeitsschutzes vorlebt und dieses Verhalten als Wert in der Unternehmenskultur etabliert. Auch Führungskräfte und Funktionsträger können über die Pflichtendelegation in die Verantwortung genommen werden. Dies ist ebenfalls ein Teil der Vorbildfunktion.

Eine offene Kommunikationskultur stärkt die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen in den Reihen der Mitarbeiter. Die Geschäftsführung sollte zu Sicherheitsthemen daher regelmäßig in den Dialog mit seinen Mitarbeitern treten.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens und kontinuierliche Weiterentwicklung

Eine positive Sicherheitskultur ist das Herzstück eines sicheren Arbeitsplatzes. Die Geschäftsführung ist daher für die Entwicklung und Implementierung einer Strategie zur Arbeitssicherheit im Unternehmen zuständig. Diese wird im Einklang mit den Unternehmenszielen entwickelt und nachhaltig verfolgt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Strategie an aktuelle Entwicklungen zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Geschäftsführung.

Der Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation unterstützt die Geschäftsführung bei der Einhaltung des Arbeitsschutzes. Auf der vertikalen Ebene werden die Führungskräfte und Funktionsträger mit in die Verantwortung genommen (Delegation von Aufgaben), auf der horizontalen Ebene finden Abgrenzungen der Verantwortungsbereiche innerhalb der einzelnen Ebenen statt.

Einhaltung von Compliance-Vorgaben

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Fundament für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit, die sich aus Gesetzen, Vorschriften und Standards ergeben, müssen stets eingehalten werden. Daher muss die Geschäftsführung sicherstellen, dass auch aktuelle Änderungen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen berücksichtigt werden.

Die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien muss kontinuierlich überwacht werden. Bei Verstößen muss aktiv gehandelt werden. Interne Audits, Inspektionen und die Analyse von Unfallberichten können hierbei unterstützen.

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen. Diese sind ein gängiges Mittel der Prävention und tragen dazu bei, die Mitarbeiter für sicherheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren. Unterweisungen müssen dabei regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.

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Bereitstellung notwendiger Ressourcen

Zur Einhaltung des Arbeitsschutzes muss die Geschäftsführung die erforderlichen Ressourcen im Unternehmen bereitstellen. Hierzu zählen bspw. Ressourcen für die Schulung von Mitarbeitern, finanzielle Mittel, die richtige Schutzausrüstung für Mitarbeiter sowie personelle Ressourcen, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Etablieren eines Risikomanagements

Die Geschäftsführung muss außerdem einen Überblick über mögliche Gefahren und Risiken haben. Das Risikomanagement ist dabei ein proaktiver Prozess, der Unfälle im Unternehmen verhindern soll. Ein Bestandteil des Risikomanagements ist die regelmäßig durchzuführende Gefährdungsbeurteilung.

Ein weiterer Teil des Risikomanagements ist ebenso eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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