Auf einen Blick
- Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dienen insbesondere der Prävention von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und sonstigen Sicherheitsrisiken im Unternehmen.
- Rechtsgrundlage für die Durchführung von Unterweisungen sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorschriften und Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften.
- Welche Unterweisungen verpflichtend sind, richtet sich grundsätzlich nach der Gefährdungsbeurteilung, der betrieblichen Tätigkeit, den eingesetzten Arbeitsmitteln und der jeweiligen Funktion der Beschäftigten.
- Zu den regelmäßig unternehmensübergreifend relevanten Pflichtunterweisungen zählen insbesondere Themen des allgemeinen Arbeitsschutzes, des Brandschutzes, der Ersten Hilfe und – bei Verarbeitung personenbezogener Daten – des Datenschutzes.
- In Unternehmen mit Fuhrpark oder besonderen Gefährdungslagen kommen zusätzliche verpflichtende Unterweisungen hinzu, etwa zu Fahrerpflichten, Ladungssicherung, Gefahrgut oder Flurförderzeugen, wobei Umfang und Inhalt stets branchenspezifisch zu konkretisieren sind.
Warum gibt es Unterweisungen im Unternehmen?
Unterweisungen im Unternehmen sind Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie unterstützen bei der Prävention von Arbeitsunfällen. Sicherheitsunterweisungen dieser Art sind mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Einen Überblick über die Notwendigkeit von Unterweisungen im Unternehmen finden Sie in unserem Beitrag:
Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen
Gesetzliche Grundlagen sind neben dem Arbeitsschutzgesetz die Vorschriften und Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die DGUV ist unter anderem dafür verantwortlich, Versicherungsfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhindern. Unterstützt wird die DGUV dabei durch die Berufsgenossenschaften, welche der DGUV angehören und sich nach unterschiedlichen Branchen aufgliedern.
Mehr zur gesetzlichen Unfallversicherung und zum dualen Arbeitsschutz-System in Deutschland:
- Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland
- Gesetzliche Unfallversicherung: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement
Welche Unterweisungen sind Pflicht?
Die verpflichtend durchzuführenden Unterweisungen richten sich immer nach der jeweiligen des Unternehmens und dem Einsatzgebiet der Mitarbeiter. Es gibt allerdings übergreifende Themen und somit Unterweisungen, die grundsätzlich für jeden Mitarbeiter durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen
- eine allgemeine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz,
- die Unterweisung zum Brandschutz,
- sowie eine Unterweisung zur Ersten Hilfe im Unternehmen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist auch eine Unterweisung zum Datenschutz ein Muss.
Für Unternehmen mit einem Firmenfuhrpark sind zusätzlich Unterweisungen aus diesem Bereich verpflichtend. Dazu gehören allgemeine Themen,
- wie die Fahrerunterweisungen für Pkw, Transporter, Lkw oder das Dienstrad,
- aber auch spezifischere Themen, wie die Ladungssicherung,
- der Umgang mit Gefahrgütern
- und die Benutzung von Gabelstaplern.
Je nach Mitarbeitergruppe können neben den bereits oben genannten Unterweisungen weitere Unterweisungen in Frage kommen und für den Mitarbeiter verpflichtend sein. Exemplarisch haben wir einige Mitarbeitergruppen und die relevanten Unterweisungen hierfür aufgelistet.*
- Unterweisung Heben & Tragen
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung Gefahrgut (Basis und ADR)
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Fahrerunterweisung Pkw (inkl. E-Mobilität)
- Unterweisung Bildschirmarbeit
- Unterweisung Gesunder Rücken
- Unterweisung Homeoffice & mobiles Arbeiten
- Unterweisung Datenschutz
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung Bildschirmarbeit
- Unterweisung Gesunder Rücken
- Unterweisung Homeoffice & mobiles Arbeiten
- Unterweisung Datenschutz
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung Bildschirmarbeit
- Unterweisung Gesunder Rücken
- Unterweisung Datenschutz
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung Datenschutz
- Unterweisung IT-Sicherheit
- Unterweisung Informationssicherheit
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung zum Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Unterweisung Anti-Korruption
- Unterweisung Interessenkonflikt
- Unterweisung Lieferkettengesetz
Auswahl der möglichen Pflichtunterweisung(en):
- Unterweisung Lebensmittelhygiene
*Es können durchaus weitere Unterweisungen relevant sein, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Weitere Pflichtunterweisungen sind abhängig von der jeweiligen Branche, in der das Unternehmen tätig ist und den durch die Berufsgenossenschaften erstellten DGUV Vorschriften.
Sie als Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu unterweisen. Eine gewissenhafte und regelmäßige Durchführung von Sicherheitsunterweisungen liegt somit auch in Ihrem eigenen Interesse. LapID unterstützt Sie dabei Ihre Unterweisungspflicht nachzukommen – digital und rechtssicher. Weitere Infos:

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