Die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung für den Fuhrpark

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein zentraler Baustein im Gesundheits- und Arbeitsschutz – insbesondere für das Fuhrparkmanagement. Sie schützt Dienstwagenfahrer vor gesundheitlichen und finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Aufgaben, Leistungen und Pflichten der GUV und zeigt, was Fuhrparkverantwortliche unbedingt beachten sollten.
Blog Beitrag anhören
Die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung für den Fuhrpark © chaylek - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick:

  • Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist Teil der Sozialversicherung und Pflicht für Unternehmen; sie schützt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
  • Arbeitgeber melden den Betrieb bei der Berufsgenossenschaft an und zahlen Beiträge – die Absicherung gilt für Arbeitnehmer, Auszubildende und viele weitere Personengruppen (z. B. Schüler, Pflegepersonen, Ehrenamtliche).
  • Für Fuhrparkverantwortliche ist wichtig: Die GUV fordert regelmäßige Unterweisungen der Dienstwagenfahrer (UVV-Unterweisung) und jährliche Fahrzeugprüfungen (Sachkundigenprüfung, z. B. DGUV Vorschrift 70).
  • Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Unterweisungspflichten droht Verlust des Versicherungsschutzes sowie Regress der Berufsgenossenschaft.


Gesetzliche Unfallversicherung: Aufgaben und Leistungen

Angemeldet wird die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) durch den Arbeitgeber. Er meldet den Betrieb bei der Berufsgenossenschaft und zahlt die anfallenden Beiträge. Rechtliche Grundlage der Gesetzlichen Unfallversicherung ist das siebte Sozialgesetzbuch (SGB). Bereits im Jahr 1884 wurde sie als Teil des Unfallversicherungsgesetzes eingeführt.

Ziele der gesetzlichen Unfallversicherung

Ziel der Gesetzlichen Unfallversicherung ist Arbeitnehmer im Beruf zu schützen. Dieser Schutz gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufserkrankungen:

  • Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte auf ihrer Arbeit oder auf Dienstwegen erleiden. Hierzu zählt auch ein Unfall bei der Bedienung des Dienstfahrzeugs (Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Unfall während einer Dienstreise im Ausland).
  • Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück stattfinden. (Beispiel: Ein Arbeitnehmer stürzt auf dem Arbeitsweg vom Fahrrad). Umwege sind nur in Ausnahmefällen versichert.
  • Bei Berufserkrankungen handelt es sich um Krankheiten, die auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind (Beispiel: Ein Arbeitnehmer erkrankt nach einem (dauerhaften) Umgang mit Gefahrstoffen).

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Aufgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung umfassen zum einen die Verhütung von Versicherungsfällen (Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Zum anderen übernimmt sie bei Versicherungsfällen alle notwendigen Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie Geldleistungen zur Entschädigung. Dazu gehören u.a.:

  • Heilbehandlungsmaßnahmen
  • medizinische Rehabilitation
  • Pflegegeld
  • Rente
  • Umschulungen
  • Geldleistungen für Hinterbliebene

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Zu den Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung gehören insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Sie müssen sich nicht selbst versichern, sondern werden durch den Arbeitgeber automatisch versichert. Darüber hinaus sind nach Paragraf 2 SGB VII u.a. folgende Personengruppen durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert:

  • Landwirte
  • Kinder in Kindertagesstätten
  • Schüler an allgemeinen und berufsbildenden Schulen
  • Pflegepersonen
  • Reha-Patienten
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und Grundsicherung
  • ehrenamtlich Tätige

Selbständige können sich und mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner freiwillig versichern lassen, wenn sie nicht laut Gesetz bereits dazu verpflichtet sind (§ 6 SGB VII). Das gilt auch für bestimmte Ehrenamtsträger. Von der Versicherung befreit sind bspw. Beamte, Ärzte oder Unternehmen von Binnenfischereien oder Imkereien (§ 4 SGB VII).

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Zu den allgemeinen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen:

  • Präventionsleistungen: Beratung, Regelwerke/Informationsmedien, Schulungsangebote, Förderung betrieblicher Prävention.
  • Heilbehandlung: Ärztliche Behandlung (D‑Arzt-System), Medikamente, Therapien, Krankenhausbehandlung.
  • Medizinische Rehabilitation: Reha-Maßnahmen einschließlich Hilfsmittel/Prothesen, Fahrkosten, Haushaltshilfen bei Bedarf.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha): Umschulung, Qualifizierung, Arbeitsplatzanpassung, Eingliederungshilfen.
  • Geldleistungen:
    • Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber, anschließend Verletztengeld (i. d. R. 80 Prozent des Regelentgelts).
    • Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.
    • Übergangs- und Pflegegeld, ggf. Pflegeleistungen.
  • Hinterbliebenenleistungen: Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld und Überführungskosten.
  • Sonstige: Maßnahmen zur sozialen Teilhabe, Wohnumfeld-/Fahrzeuganpassungen, Kostenübernahmen im Zusammenhang mit anerkannten Versicherungsfällen.

Pflichten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung für das Fuhrparkmanagement

Dienstwagenfahrer sind in der Regel durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das betrifft sowohl den Arbeitsweg als auch Dienstreisen. Vorsicht ist bei der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen geboten. Hier kann der Versicherungsschutz ausgesetzt werden. In diesen Fällen müssen häufig die zuständigen Sozialgerichte entscheiden.

Der Gesetzgeber legt großen Wert auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Dies gilt auch für das Arbeitsmittel „Dienstwagen“. Laut Paragraf 35 der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) darf ein Arbeitgeber nur solche Fahrer mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen betrauen, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss inhaltlich auf den DGUV Vorschriften basieren und soll die Nutzer von Dienstfahrzeugen beim sicheren Umgang mit den Fahrzeugen unterstützen. Die Durchführung der Unterweisung muss entsprechend dokumentiert und bei Schadenfällen vorgelegt werden. Dies kann entweder über Präsenzveranstaltungen oder über E-Learning-Tools wie dem von LapID erfolgen. Hier finden Sie Tipps zur Umsetzung der Fahrerunterweisung in Ihrem Unternehmen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Eine unzureichende oder nicht vorhandene Fahrzeugprüfung nach UVV kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Zudem kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen. Mehr zu den Grundlagen der Fahrzeugprüfung nach UVV finden Sie in unserem Beitrag.