Der Firmenwagen liegt noch immer voll im Trend. Die Anzahl gewerblich genutzter Pkw hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre von 4,3 Millionen auf 5,2 Millionen erhöht. Das Kraftfahrtbundesamt gab im August 2022 bekannt, dass im Vergleich zu 2021 die neu zugelassenen, gewerblich genutzten Pkw um 2,8 Prozent gestiegen sind. Wir klären, in welchen Fällen sich ein Dienstwagen lohnt und worauf man bei der Entscheidung achtgeben sollte.
Inhaltsverzeichnis:
Zusammenfassungsbox “Auf einen Blick”
- Für den Arbeitgeber lohnt es sich, einen Firmenwagen anzuschaffen, da er das Bruttogehalt des Arbeitnehmers einschließlich der Lohnnebenkosten in Höhe des geldwerten Vorteils mindern kann und gleichzeitig steuerliche Erleichterungen hat.
- Der Dienstwagen kann ein Mittel sein, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und neue Mitarbeiter anzuwerben.
- Die Anschaffung eines Firmenwagens ist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Dessen sollte sich der Arbeitgeber bewusst sein. Auf lange Sicht zahlt es sich aber in der Regel für ihn aus. Für den Arbeitnehmer ist es ein Vorteil, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt und auch die Unterhaltungskosten zahlt.
- Für den Arbeitnehmer bedeutet ein Firmenwagen auch Aufwand, denn er muss ihn als geldwerten Vorteil versteuern. Dafür hat er die 1-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch zur Auswahl.
- Ob sich ein Firmenwagen lohnt, kommt auch auf die Häufigkeit der privaten Nutzung und die Länge des Arbeitsweges an.
- Wichtig für die Entscheidung sind zudem individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie z.B. ob auch die anderen Mitglieder des Haushalts den Wagen fahren dürfen oder ob mit dem Fahrzeug Urlaubsreisen ins Ausland angetreten werden dürfen.
Sicht Arbeitgeber
Senkung des Bruttogehalts und steuerliche Erleichterungen
Für den Arbeitgeber ist das Anbieten eines Dienstwagens mit privater Nutzung attraktiv, da er das Bruttogehalt des Arbeitnehmers einschließlich der Lohnnebenkosten in Höhe des geldwerten Vorteils senken kann. Bei dem Kauf eines Neuwagens bekommt der Arbeitgeber außerdem die Umsatzsteuer zurück und hat dazu die Möglichkeit, die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für den Kauf des Autos als Betriebsausgaben abzuschreiben. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ist die Anschaffung eines Dienstwagens für viele Firmen daher günstiger.
Mitarbeitergewinnung und -bindung
Bei Branchen, in denen ein Wettbewerb um qualifiziertes Personal herrscht, kann der Dienstwagen das entscheidende Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers sein. Doch auch sonst ist der Dienstwagen ein Pluspunkt, mit dem man für Bewerber interessanter wird. Positiv kann es sich auch auf die Mitarbeiterbindung auswirken, weil damit seine Leistung im Betrieb wertgeschätzt wird. Er kann auch als ein Anreiz für eine noch bessere Arbeitsleistung eingesetzt werden. Dabei muss der Arbeitgeber aber darauf achten, dass er seine Mitarbeiter gleichbehandelt.
Arbeitsaufwand und Kosten
Zunächst mag die Anschaffung eines Dienstwagens abschreckend erscheinen, da sie mit Arbeitsaufwand und Kosten verbunden ist. Im Normalfall rentiert sie sich jedoch nach einiger Zeit. Führt der Arbeitnehmer seine dienstlichen Fahrten bisher mit seinem privaten Fahrzeug aus, kann es sinnvoll sein, ihm einen Firmenwagen anzubieten, anstatt für die Kosten der Dienstfahrten mit dem privaten Wagen aufzukommen.
Zu den Kosten, mit denen Arbeitgeber rechnen müssen, gehören:
- Kfz-Steuer
- Monatliche Versicherungen
- Finanzierungskosten
- Unterhaltungskosten
- Rundfunkbeiträge
Sicht Arbeitnehmer
Arbeitsaufwand und Steuern
Der Arbeitnehmer hat mit einem Dienstwagen mehr Aufwand, denn wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Auch wenn der Dienstwagen ausschließlich beruflich genutzt wird, der Arbeitgeber aber generell die private Nutzung erlaubt, führt es zu einem geldwerten Vorteil. Nimmt man einen Mittelklassewagen für 40.000 Euro und einen mittleren Arbeitsweg von 10 bis 25 km an, erhöht sich das Monatsgehalt schnell um 600 Euro brutto, wofür Lohnsteuer und abhängig vom Einkommen Sozialabgaben anfallen. Arbeitnehmer können den Firmenwagen entweder über die 1-Prozent-Regel oder über das Fahrtenbuch als geldwerten Vorteil versteuern. Es gilt: Je niedriger der Anteil der privaten Fahrten und je günstiger der Dienstwagen, desto geringer fällt die Steuerbelastung für den Arbeitnehmer aus.
Übernahme der Unterhaltungskosten
Ein großer Vorteil des Dienstwagens für den Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung sowie die laufenden Kosten wie Reparaturen, Inspektionen, Sommer- und Winterreifen, TÜV- und Abgasprüfung und oft Sprit übernimmt. Dabei kommt es aber darauf an, welche Konditionen der Arbeitgeber bietet, wie z.B. ein beschränktes Tankbudget. Vergleicht man die Kosten für einen Dienstwagen mit dem Wertverlust nach der Anschaffung eines privaten Neuwagens, dann hätte dieser schon nach vier Jahren einen Wertverlust von etwa 50 Prozent. Bei einem 40.000 Euro teuren Fahrzeug wären es 20.000 Euro Verlust, was knapp 420 Euro im Monat entspricht. Verzichtet der Arbeitnehmer also auf einen Dienstwagen, müsste ihm nach dieser Rechnung dafür ein hoher Mehrverdienst geboten werden.
Wie die Abschreibung eines Dienstwagens funktioniert und ob es klug ist, den Fahrer als Mit-Halter eintragen zu lassen, lesen Sie in diesen Beiträgen:
- Abschreibung des Firmenwagens - Welche Möglichkeiten gibt es?
- Den Dienstwagen auf den Fahrer zulassen?
Häufigkeit der privaten Nutzung
Entscheidend dafür, ob sich ein Firmenwagen lohnt, ist vor allem, wie häufig er dienstlich und auch privat genutzt wird. Besonders bei der 1-Prozent-Regelung rentiert sich ein Firmenwagen nicht, wenn er wenig genutzt wird, da die Kostenvorteile nicht ausgeschöpft werden. Bei der 1-Prozent Regelung kommen pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu, die entsprechend versteuert werden müssen. Trotzdem kann sich ein Dienstwagen auch bei einem langen Arbeitsweg auszahlen, wenn man ihn viel privat nutzt.
Mitarbeiter, die in Großstädten wohnen, benötigen dagegen nicht unbedingt einen Dienstwagen. Andere nehmen lieber das höhere Gehalt und nutzen ihren Privatwagen. Mit dem Kilometergeld für Dienstfahrten und -reisen können sie dann z.B. Wartungsarbeiten am Auto zahlen.
Versicherung
Bei der Frage, ob sich ein Firmenwagen lohnt, sollte auch bedacht werden, dass der Dienstwagenfahrer bei einem Unfall in der Regel mit der üblichen Selbstbeteiligung haftet.
Informationen dazu, wer das Bußgeld bei einem „Blitzerfoto“ zahlen muss, finden Sie hier:
Individuelle Absprachen
Neben den allgemeinen Kriterien, spielen vor allem die individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Entscheidung für oder gegen einen Dienstwagen eine Rolle. Daher sollten die folgenden Fragen vorab geklärt und im Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt werden:
- Wer trägt die Sprit-/Ladekosten?
- Ist es möglich, ein Elektroauto als Dienstwagen zu erhalten?
- Wie teuer darf der Firmenwagen maximal sein?
- Wie hoch ist der Umfang der Versicherung und inwiefern haftet der Arbeitnehmer?
- Ist die private Nutzung erlaubt?
- Was passiert bei Kündigung, Arbeitsunfähigkeit oder längerer Erkrankung mit dem Dienstwagen?
- Dürfen Mitglieder des Haushalts das Fahrzeug nutzen?
- Sind Urlaubsreisen ins Ausland erlaubt?
- Was passiert mit dem Dienstwagen in der Altersteilzeit?
Fazit
In den meisten Fällen lohnt sich die Anschaffung eines Dienstwagens sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Es hängt aber davon ab, wie oft der Mitarbeiter den Wagen privat nutzt, wie groß die Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort ist und welche individuellen Absprachen vereinbart werden. Wichtig ist, dass man sich vorher gründlich mit der Thematik beschäftigt, denn sonst kann es auf beiden Seiten mit hohen Kosten enden.
Neben dem Dienstwagen gibt es mittlerweile noch andere Optionen für Unternehmen. Welche das sind, erfahren Sie in den nachfolgenden Beiträgen: