Vorteile des Dienstfahrzeugs für Mitarbeiter

Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen an. Viele Mitarbeiter freuen sich über dieses Angebot des Arbeitgebers, denn unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Dienstwagen einige Vorteile. Wann lohnt es sich, das Angebot anzunehmen und wann sollte man doch besser ablehnen?

Angebot: Dienstwagen

Vor allem in Deutschland gelten Autos (noch) als Statussymbol: Ein schicker Neuwagen, den man sich privat wahrscheinlich nicht angeschafft hätte und welcher beruflich und vielleicht auch privat gefahren werden kann – wieso nicht annehmen, wenn der Arbeitgeber dieses Angebot unterbreitet? Nicht jedes Unternehmen gestattet eine Privatnutzung im Dienstwagenüberlassungsvertrag bzw. der Car Policy und selbst wenn der Dienstwagen für private Fahrten genutzt werden darf, kann es dennoch sein, dass manche Fahrten, wie zum Beispiel Urlaubsfahrten, davon ausgeschlossen sind. Für einen Außendienstmitarbeiter ist ein Firmenwagen sicherlich eine Überlegung wert, schließlich ist dessen Arbeitsschwerpunkt häufig nicht das Büro, sondern bei den Kunden vor Ort. Ist der Mitarbeiter ausschließlich beruflich viel unterwegs und relativ selten im Büro, entfällt für ihn der sogenannte geldwerte Vorteil, welchen er durch Privatfahrten hätte.

Definition geldwerter Vorteil

Es handelt sich hierbei um eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Diese Leistungen werden über die Lohnabrechnung versteuert.

Nicht nur private Fahrten des Mitarbeiters gelten als Privatfahrten, sondern ebenfalls – hier wieder entsprechend im Dienstwagenüberlassungsvertrag festgelegt - Fahrten von Angehörigen des Mitarbeiters oder Dritten. Der Vertrag kann zudem auch festlegen, ob und in welchem Umfang der Mitarbeiter Dritte mitnehmen darf. Als „Dritte“ zählen nicht nur Freunde und Bekannte des Angestellten, sondern auch Kunden und Partner des Unternehmens. Manchmal kommt es schließlich vor, dass diese vom Flughafen abgeholt oder zu einem Geschäftsessen eingeladen werden. Vertraglich kann zwischen den genannten Parteien unterschieden und dadurch auch klar geregelt werden, wer im Schadensfall haftbar gemacht wird.

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Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter

Ein Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellt, möchte unter anderem eine entsprechende Innen- und Außenwirkung erzielen. So dient die homogene Flotte nicht nur als Motivationsinstrument für die Mitarbeiter, sondern erzeugt auch bei den Kunden einen guten Eindruck. Die Firmenfahrzeuge können einheitlich gestaltet und so nicht nur als Mobilitätslösung für die Mitarbeiter angeboten, sondern auch als Marketinginstrument genutzt werden. Eine gute Corporate Identity ist nicht nur im Marketing nach Außen, sondern auch innerhalb des Unternehmens wichtig. Da Firmenwagen oftmals Fahrzeuge sind, die sich der Mitarbeiter privat vielleicht nicht angeschafft hätte, wie beispielsweise ein E-Auto, kann das Unternehmen auch mit einem guten ökologischen Fußabdruck und zukunftsorientierten Mobilitätslösungen für seine Mitarbeiter punkten.

Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch

Seit 2006 ist die private Nutzung eines Dienstwagens neu geregelt. Ein Dienstwagen gilt beim Finanzamt als geldwerter Vorteil, sobald er privat genutzt wird und deswegen ist er zu versteuern. Mittels der Ein-Prozent-Regelung oder einem Fahrtenbuch kann der geldwerte Vorteil festgestellt und dem Gehalt zur Ermittlung der Lohnsteuer hinzugerechnet werden.

Die Ein-Prozent-Regelung

Private Fahrten werden laut dem Einkommenssteuergesetz monatlich pauschal wie folgt versteuert: Pauschale monatliche Versteuerung mit einem Prozent des Brutto-Inlandlistenpreises des Fahrzeugs. Hinzu kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent Brutto-Inlandlistenpreis des Fahrzeugs je Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Fahrzeugs wird mit 0,03 Prozent multipliziert und mit der Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort addiert. In einem Zahlenbeispiel sieht dies wie folgt aus:

  • 1 Prozent von 35.000 Euro (Neupreis Dienstwagen) = 350 Euro
  • Entfernung Arbeitsplatz und Wohnort: 42 Kilometer
  • Ergebnis: 350 Euro + (35.000 x 42 x 0.0003) = 791 Euro

Die 791 Euro entsprechen einem nicht ausgezahlten Zusatzeinkommen, auf welches Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Grob kann man sagen, dass der geldwerte Vorteil je höher wird, desto teurer der Dienstwagen und desto größer die Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnort sind. Zu bedenken ist jedoch, dass die Abzüge vom Lohn ebenfalls hoch ausfallen, wenn der geldwerte Vorteil hoch ist. So müsste der Mitarbeiter aus der obigen Beispielrechnung bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.600 Euro sein Zusatzeinkommen von 791 Euro ebenfalls abhängig von seiner Steuerklasse versteuern, wodurch sein Nettoeinkommen entsprechend sinkt. Hier stellt sich nun die Frage, ob der Dienstwagen für den Mitarbeiter lohnenswert ist oder nicht.

Das Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch werden alle Fahrten genauestens festgehalten. Damit kann der Mitarbeiter nachweisen, wie hoch die monatliche private Nutzung des Firmenwagens war. Der Vorteil des Fahrtenbuchs gegenüber der Ein-Prozent-Regelung ist, dass man nur auf private Fahrten Steuern zahlt und nicht generell, wie oben beispielhaft dargestellt, ein festes monatliches Zusatzeinkommen versteuern muss.

Fahrtenbücher

Es gibt elektronische und analoge Fahrtenbücher. Wenn Sie mehr über das elektronische Fahrtenbuch erfahren möchten, empfehlen wir unseren Beitrag.

Fazit

Die Entscheidung des Mitarbeiters, das Angebot des Arbeitgebers anzunehmen und fortan einen Dienstwagen zu nutzen, ist keine leichtfertige und sollte individuell entschieden werden. Wird der Wagen nur beruflich oder auch privat genutzt? Im letzteren Fall gilt nicht nur zu bedenken, welche Ermittlung der Lohnsteuer die richtige ist, sondern auch noch einiges mehr. Hier einige hilfreiche Fragen, die man sich als Arbeitnehmer stellen sollte, wenn man über das Angebot eines Firmenautos nachdenkt und bereits ein eigenes Fahrzeug besitzt:

  • Kann auf das eigene Auto verzichtet werden? Welche Fahrten zählen zur ggf. gestatteten Privatnutzung? Fahrten ins Ausland? Urlaubsfahrten?
  • Wie viel kostet mich mein Wagen monatlich (Versicherung, Kraftstoff usw.)?
  • Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz, wie hoch das Haushaltseinkommen und eventuelle Freibeträge?
  • Werden die Kraftstoffkosten (anteilig) vom Arbeitgeber übernommen? Immerhin zahlt der Arbeitgeber u.a. die Inspektion, eventuelle Reparaturen und die Winterreifen.
  • Lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung oder ist ein Fahrtenbuch besser?

Gehören Sie zu den sogenannten Wenigfahrern, das heißt, dass Sie weniger als 15 Tage pro Monat oder maximal 180 Tage im Jahr mit dem Firmenwagen pendeln, gilt für Sie folgende Ausnahmeregelung: Der geldwerte Vorteil wird mit nur 0,002 Prozent angesetzt. Ob sich ein Dienstwagen für den einzelnen Mitarbeiter also lohnt, hängt stark von dessen persönlichen Situation ab. In vielen Fällen lohnt sich jedoch ein Firmenwagen, da dieser die Haushaltskasse schont. Im Netz findet man diverse Forenbeiträge, in denen Einzelfälle diskutiert werden. Vielleicht ist es nicht verkehrt, dort ein wenig während der eigenen Entscheidungsfindung zu stöbern. Viel Erfolg!

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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