Wie steht es um die Haftung bei Schäden am Dienstwagen durch Dritte? Zum Beispiel dann, wenn Sie mit dem Dienstwagen unterwegs sind, ihn parken oder das Fahrzeug zwecks Reparatur oder Inspektion in der Werkstatt ist? Im Beitrag werfen wir einen Blick auf diverse Szenarien, in denen der Dienstwagen durch die Beteiligung Dritter Schaden nimmt und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie am besten handeln.
Ob nun mit Absicht von einem be- oder unbekannten Dritten oder durch einen Unfall: Schäden am Dienstwagen sind keine Seltenheit. Umso wichtiger, dass das Fuhrparkmanagement weiß, wie es im Schadenfall vorgehen muss. Doch auch der Dienstwagenfahrer oder Poolfahrzeugnutzer sollte wissen, wie er sich richtig verhält, wenn er einen Schaden bemerkt oder in einen Unfall verwickelt ist. In unserem Beitrag zum Schadenmanagement im Fuhrpark haben wir einen 5-Schritte-Plan skizziert. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen eine Übersicht über diverse Schaden-Szenarien und gehen in den verlinkten Beiträgen ins Detail.
Szenario 1: Unfall mit einem Firmenfahrzeug
Die Fragen nach Haftung und Schadenzahlung schnell zu beantworten ist nach einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug sehr im Interesse des Fuhrparkmanagements. Insbesondere, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Privatnutzung handelt, der Unfall vom Fahrer selbst verschuldet war oder dieser den Unfall nicht gemeldet und Fahrerflucht begangen hat. Was ist nun zu tun, wer haftet und welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
- Unfall mit dem Firmenwagen: Ablauf, Haftung, Kosten
- Fahrerflucht nach einem Unfall: Diese Strafe droht
Leider kann es vorkommen, dass ein Unfall einen weiteren Unfall nach sich zieht. Vor allem dann, wenn die Unfallstelle nicht gesichert wurde. Selbst Kleinteile, die nach einem Unfall noch auf der Fahrbahn liegen und nicht weggeschafft wurden, können ein (weiteres) Unfallrisiko darstellen. Wie sichert man eine Unfallstelle richtig und vor allem: Wer haftet bei einem sogenannten Zweitunfall?
Nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Parkplätzen kann es zu einem Unfall kommen. Wer haftet dann?
Nach einem Unfall muss der Schaden am Fahrzeug reguliert werden. Hier ist die Ermittlung der Schadenhöhe unerlässlich für die Versicherung. Am besten geht das mittels eines Kostenvoranschlags, oder sollte man vielleicht ein Kfz-Gutachten erstellen lassen? Welcher Schadennachweis wann besser abschneidet, erfahren Sie in unserem Beitrag:
Am besten ist es, wenn es erst gar nicht zu einem Unfall kommt. Da ein Großteil der Unfälle durch nicht gesicherte Fahrzeuge sogar tödlich enden, sollten Fahrzeuge immer gegen Wegrollen gesichert werden. Wir zeigen auf, wie es richtig geht:
Szenario 2: Absichtliche Schäden am Dienstwagen
Ob Eigentum oder geliehen – nichts ist vor Vandalismus sicher. Insbesondere, wenn Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, kann es zu (mutwilligen) Schäden durch Dritte kommen. Bei einem Fall aus dem Jahr 2019 ist ein Kundenfahrzeug beschädigt worden, welches aus Platzmangel nicht mehr auf dem abschließbaren Werksattgelände über Nacht abgestellt werden konnte. Das Fahrzeug wurde deswegen auf den öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz gestellt. Am nächsten Morgen fiel auf, dass ein unbekannter Dritter einen Schaden am Fahrzeug verursacht hatte. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil, Az. 13 S 149/18) urteilte zu Gunsten der Werkstatt, der Kunde habe keinen Anspruch auf Schadenersatz, da die Werkstatt ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe. Ärgerlich für den Fahrzeugbesitzer, aber rechtens. Wer kommt nun für den Schaden auf?
Szenario 3: Schäden am Fahrzeug durch Mutter Natur
Entweder man findet sie niedlich oder man hasst sie: Marder bzw. generell Tiere, die dem Fahrzeug zu Leibe rücken und es beschädigen. Hat man lediglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, geht man bei den sogenannten Tierschäden leer aus und muss sie aus eigener Tasche zahlen. Wir betrachten den wohl populärsten Tierschaden, den durch Marder, genauer: Wo sind die Gefährdungsgebiete, wann muss man mit den Tierchen rechnen und was kann man (präventiv) gegen sie unternehmen? In einem weiteren Beitrag widmen wir uns dem Thema Hagelschaden und beantworten offene Fragen rund um Versicherung, Reparatur und wie Sie Ihren Fuhrpark vor Schäden durch Hagel schützen können.
Fuhrparkmanagement: Controlling und Versicherungen
Um möglichst kosteneffizient zu wirtschaften und die sinnvollsten Ziele zu verfolgen, bedarf es eines optimalen Controllings – auch und vor allem dann, wenn es um Schäden im Fuhrpark geht. Wird ein Schadenfestgestellt, muss er geprüft werden. Kostenvoranschläge und Rechnungen sind ebenfalls zu erstellen bzw. begleichen. Ein effektives Schadenmanagement kann nur dann funktionieren, wenn alle Schritte klar sind und die Beteiligten wissen, was sie wann tun müssen. Die Themen Schadenmanagement und Versicherung(en) gehen Hand in Hand und jedes Fuhrparkmanagement sollte gut darüber informiert, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wir haben uns in diversen Beiträgen mit den beiden Themenbereichen auseinandergesetzt. Darunter Schadennachweise, rechtliche Grundlagen, Regulierung von Schäden und auch das Thema Nutzungsausfall. Versicherungsseitig haben wir uns die Rechtsschutz- und die Unfallversicherung sowie die sogenannte Grüne Versicherungskarte angeschaut. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Beiträge, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was für das Fuhrparkmanagement an welchen Stellen wichtig ist:
- Schaden-Kosten-Quote: Auswirkungen auf das Fuhrparkmanagement
- Tipps zur effektiven Schadenregulierung
- Kfz-Gutachten als Schadennachweis
- Grundlagen und rechtliche Bezüge im Schadenmanagement
- Sachmangel beim Neuwagenkauf
- Nutzungsausfall und Nutzungsentschädigung bei betrieblich genutzten Fahrzeugen
- Die Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkmanager
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Grüne Versicherungskarte: Länder, Kosten, Ablauf und Versicherung
Fazit: Schäden sind unvermeidlich, gutes Fuhrparkmanagement nicht
Die Art und Anzahl der aufgezeigten Szenarien, in denen ein Firmenfahrzeug mitunter durch Dritte Schaden nehmen kann, ist vielfältig. Eine Vermeidung sämtlicher Gefahren scheint nahezu unmöglich, weshalb Prävention umso relevanter ist.
Umso besser, dass der Gesetzgeber daran erinnert, indem er es vorschreibt, dass regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen stattfinden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Unternehmen bzw. der Fuhrparkverantwortliche muss diesen Pflichten nachkommen und die Fahrer, sowohl Dienstwagenfahrer als auch Poolfahrzeugnutzer, regelmäßig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen unterweisen. Inhaltlich wird bei der Fahrerunterweisung auf das richtige Verhalten vor sowie während der Fahrt eingegangen. Darunter fallen Situationen wie Unfälle, doch auch Ladungssicherung und die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes werden thematisiert und abschließend – im besten Fall - geprüft. Darüber hinaus muss auch das Fahrzeug selbst sicher sein. Daher ist eine regelmäßige Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Sie soll vorbeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Ebenso wichtig ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle, um sicherzustellen, dass niemand mit einer ungültigen Fahrerlaubnis oder überhaupt ohne Führerschein mit einem Firmenwagen unterwegs ist. Sollte dem doch so sein und sich ein Unfall ereignen, können die Konsequenzen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen sein – neben dem Verlust des Versicherungsschutzes und möglichen Personenschäden.
Nicht nur die Fahrer müssen „trainiert“ sein, sondern auch das Fuhrparkmanagement sollte auf dem aktuellen Stand sein, was zum Beispiel gesetzliche Grundlagen, Prozessoptimierung und eben auch Schadenmanagement betrifft. Bildungs- bzw. Weiterbildungsoptionen bietet u. a. die bfp AKADEMIE, um (zukünftige) Fuhrparkverantwortliche optimal auf ihre Aufgaben und die Erfüllung der Compliance-Pflichten vorzubereiten.
Was unternehmen Sie, um möglichst viele vermeidbare Schäden von Ihrem Fuhrpark abzuwenden?