Egal, ob man privat oder beruflich mit einem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, es müssen die versicherungsrechtlichen Vorschriften im Reiseland eingehalten werden. Da diese von Land zu Land unterschiedlich sind, haben sich bereits vor über 60 Jahren mehr als 40 Länder zusammengeschlossen, um die Kfz-Haftpflichtversicherung der teilnehmenden Länder gegenseitig anzuerkennen. Dieses Abkommen äußert sich in Form einer Versicherungskarte, der sog. Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), oder auch Grüne Versicherungskarte genannt. Wir fassen zusammen, welche Länder die Grüne Karte anerkennen, wo man diese erhält und wie die Schadenabwicklung mit grüner Versicherungskarte abläuft.
Inhaltsverzeichnis:
- Ursprung der Grünen Versicherungskarte & Zuständigkeit
- Was ist die Grüne Versicherungskarte (IVK) und wofür wird sie benötigt?
- In welchen Ländern gilt die Grüne Versicherungskarte?
- Anschaffung, Kosten & Gültigkeit
- Ohne Grüne Versicherungskarte im Ausland unterwegs?
- Schadenabwicklung bei einem Unfall
Ursprung der Grünen Karte & Zuständigkeit
Bereits Mitte der 1940er Jahre schlug die Schweiz vor, den vorgeschriebenen Versicherungsschutz europaweit zu vereinfachen. Nach Vorbild des skandinavischen Systems verabschiedete die UNO im Januar 1949 die Empfehlung Nr. 5, die die Richtlinien für das System der internationalen Versicherungskarte enthält.
Der Richtlinie zufolge muss jedes teilnehmende Land eine zentrale Organisation im eigenen Land, dem sog. Bureau (dt. Büro), einrichten. Diese kümmert sich um die Aufgaben rund um die internationale Versicherungskarte und, in Zusammenarbeit mit den Versicherungen der Beteiligten, um die Bearbeitung im Schadenfall. Alle Büros unterstehen der Dachorganisation „Council of Bureaux“ in Brüssel. Diese wiederum untersteht dem Unterausschuss für Straßenverkehr des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der UNO.
Die Grüne Versicherungskarte in ihrer heutigen Form existiert in einigen Ländern seit Mitte der 1960er Jahre.
Seit Anfang 2021 ist die Grüne Versicherungskarte weiß
Wer bereits im vergangenen Jahr eine neue Grüne Versicherungskarte bei der Versicherung angefordert hat, wird vielleicht festgestellt haben, dass diese nicht mehr auf grünem Papier ausgestellt wird. Denn seit dem 01. Januar 2021 darf die Grüne Versicherungskarte auch auf weißem handelsüblichen Papier ausgestellt werden. Das hat den Vorteil, dass diese auch als PDF an den Versicherten verschickt werden und dieser sich den Nachweis selbst ausdrucken kann. Die Papierform ist jedoch weiterhin Pflicht, eine digitale Version des Grünen Versicherungskarte auf dem Smartphone wird nicht als Nachweis akzeptiert. Der Name der Grünen Versicherungskarte bleibt jedoch ebenso wie die internationale Vereinbarung über die Gültigkeit der Versicherungskarte, an welcher derzeit 48 Länder beteiligt sind. Eine noch auf grünem Papier ausgestellte Versicherungskarte behält bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Was ist die Grüne Versicherungskarte und wofür wird sie benötigt?
Die Grüne Versicherungskarte heißt eigentlich Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)und dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung bei Auslandsfahrten. Das Haftungs- und Versicherungsrecht in den europäischen Ländern und darüber hinaus sind sehr unterschiedlich. Die internationale Versicherungskarte soll folglich länderübergreifende Unterschiede überbrücken. Sie wird in vielen Ländern anerkannt, ist in manchen Ländern sogar Pflicht. Der Name „Grüne Versicherungskarte“ ist abgeleitet von der Optik der Karte (grüne Farbe). Die Karte enthält unter anderem Informationen zum Fahrzeug, zur Versicherung und zum Halter.
Inhalte auf der Grünen Versicherungskarte
Die Grüne Karte enthält verschiedene Informationen rund um das Fahrzeug und die Versicherung:
- Teilnahmeländer des IVK-Systems: Die Gültigkeit in den jeweiligen Ländern wird durch ein Kreuz gekennzeichnet.
- Daten zum versicherten Fahrzeug
- Informationen zur Versicherung
- Adresse des im Ausland zuständigen Büros, an die sich Unfallgeschädigte wenden können
- Gültigkeitsdauer der IVK
In welchen Ländern gilt die Grüne Versicherungskarte?
Die internationale Versicherungskarte wird in vielen Ländern um und in Europa anerkannt. Dem Grüne-Karten-System gehören 48 Staaten an. Neben den 28 Mitgliedsstaaten der EU zählen dazu unter anderem auch die dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Länder Norwegen, Island und Liechtenstein. Darüber hinaus ist die Versicherungskarte auch in weiteren Ländern in Europa und umliegenden Regionen gültig:
- Andorra
- Albanien
- Aserbaidschan
- Bosnien-Herzegowina
- Iran
- Israel
- Marokko
- Nord-Mazedonien
- Republik Moldau
- Monaco
- Montenegro
- Russland
- Schweiz
- Serbien (Ausnahme: Kosovo)
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Vatikanstadt
- (Vereinigtes Königreich: bald kein EU-Mitglied mehr, aufgrund des Brexits)
- Weißrussland
- Republik Zypern (Ausnahme: Türkische Republik Nordzypern)
Für Mitgliedsstaaten der EU sowie für weitere Länder, wie Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Monaco und der Schweiz, reicht jedoch das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. Hier gilt das Kennzeichenabkommen. Die Grüne Karte wird in diesen Ländern folglich nicht zwingend benötigt.
Falls Sie mit dem Auto durch Italien reisen wollen, ist es ratsam, die Grüne Karte dennoch mitzuführen. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann die Karte, trotz Kennzeichenabkommen, im Einzelfall verlangt werden. Überprüfen Sie grundsätzlich vor jeder Auslandsreise, ob das Zielland dem System der Grünen Karte angehört bzw. dies die Versicherungskarte akzeptiert. So können Sie eine „böse Überraschung“ an der Grenze oder bei einer Kontrolle vermeiden.
In welchen Ländern gilt die Grüne Versicherungskarte nicht?
Grundsätzlich erklären sich alle Länder mit der Anerkennung der Grünen Versicherungskarte einverstanden, die das entsprechende Abkommen unterzeichnet haben. Versicherungen können jedoch Ausnahmen für einzelne Länder machen, da hängt es dann vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Häufig genannt werden von den Versicherungen Russland und die Türkei. Sie sind zwar Teil des Grüne-Karte-Systems, aber nicht oder nur teilweise im Geltungsbereich der Europäischen Union. So begrenzt sich der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung nur auf die EU. Von der Türkei wird nur der europäische Teil berücksichtigt.
Auf der Grünen Versicherungskarte lässt sich leicht erkennen, welche Länder von der Regelung ausgeschlossen sind. Diese sind dann auf der Karte durchgestrichen. Länder, die nicht auf der Karte stehen, sind kein Bestandteil des Grüne-Karte-Systems und erkennen die Versicherungskarte somit nicht an.
Nicht akzeptiert wird die Grüne Versicherungskarte beispielsweise im Kosovo, in der Türkischen Republik Nordzypern oder Transnistrien. Sie müssen daher an der Grenze der jeweiligen Regionen eine landesspezifische Kfz-Versicherung, eine sogenannte Grenzversicherung, abschließen, die häufig teurer ist als die Grüne Karte. In anderen Teilen der Welt gibt es ähnliche Systeme, wie zum Beispiel in einigen arabischen Ländern. In Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Tunesien, Algerien, Syrien, Irak, Oman, Qatar, Kuwait, Libanon, Libyen und Ägypten müssen Autofahrer die „Orange Card“ mit sich führen.
Anschaffung, Kosten & Gültigkeit
Die Grüne Versicherungskarte ist kostenlos bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erhältlich und in der Regel drei Jahre gültig (bei manchen Versicherern sogar 5 Jahre). Oftmals wird die Karte automatisch mit Abschluss der Kfz-Versicherung bzw. Zusendung der Versicherungsunterlagen ausgehändigt. Die Versicherer können jedoch selbst entscheiden, in welchen Ländern der Versicherungsschutz über die Grüne Karte gültig ist. Sie sollten sich also vor Fahrtantritt ins Ausland bei Ihrer Versicherung informieren, ob Sie die Versicherungskarte benötigen und für welche Länder diese gültig ist. Ist Ihre Karte abgelaufen, sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise eine neue anfordern, denn die Ausstellung dauert einige Tage. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Karte vermerkt. Die Versicherungskarte kann in Deutschland normalerweise bei jeder Versicherungsgesellschaft beantragt werden, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbietet. Die Anfrage kann postalisch oder online erfolgen. Auch die Neuausstellung der Karte ist kostenfrei..
Was ist der Deutsche Büro Grüne Karte e.V.?
Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und setzt sich aus deutschen Haftpflichtversicherern zusammen. Der Verein gilt in Deutschland als das zuständige Bureau für die Abwicklung des Schadenfalls und ist Ansprechpartner für Betroffene. Kommt es in Deutschland schließlich zu einem Unfall mit ausländischer Unfallbeteiligung, können sich die Geschädigten an das Grüne Karte Büro wenden.
Ohne Internationale Versicherungskarte im Ausland unterwegs?
Wer die Grüne Versicherungskarte vergessen hat, muss unter Umständen bei Einreise die kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen. Dies erfolgt direkt beim jeweiligen Zollamt. Ausgenommen davon sind die Länder, die das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsschutz akzeptieren. Die Höhe der Grenzversicherung, oder auch „rosa Karte“ genannt, hängt unter anderem vom Reiseland und der Reisedauer ab. Die Versicherungssumme ist in der Regel niedriger als bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie das Reiseland mit Ihrem Fahrzeug passieren.
Grüne Versicherungskarte: Schadenabwicklung bei einem Unfall?
Kommt es im Ausland oder in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug zu einem Unfall, sollten Sie sich vorsorglich die Daten der Grünen Karte des Unfallgegners geben lassen oder diese sogar abfotografieren. Hier sind schon viele wichtige Informationen enthalten, die die Schadenabwicklung vereinfachen. Liegt keine Grüne Karte vor, empfiehlt sich, im Sinne der eigenen Beweissicherung, das Notieren der wichtigsten Informationen, wie Kfz-Kennzeichen, Name des Unfallgegners und der Versicherung. Zusätzlich muss in vielen Ländern die Polizei kontaktiert und ein Unfallbericht erstellt werden. Im Heimatland mit ausländischem Unfall-Beteiligten hilft das jeweilige Bureau oder die eigene Versicherung weiter, im Ausland sollte Ihre Versicherung erster Ansprechpartner sein. Bei dieser sollten Sie den Unfall umgehend melden.
Zu bedenken ist zudem, dass die Grüne Karte keinen Kaskoschutz bietet, sondern nur die Haftpflichtversicherung umfasst. Eine zusätzliche Auslands-Schutzversicherung und / oder ein Kasko-Schutzbrief sind daher empfehlenswert. Letzterer deckt auch mögliche Kosten bei Pannen, Abschleppen oder Bergungen ab.
Versicherungskarte im Mietwagen?
Sind Sie mit einem Mietwagen in Ländern unterwegs, die die internationale Versicherungskarte akzeptieren bzw. dem System angehören, sehen Sie im Fahrzeug nach, ob die Karte vorhanden ist. Sie ist zumeist fester Bestandteil im Mietwagen. Andernfalls sollten Sie nochmal Rücksprache mit Ihrem Mietwagenanbieter halten.
Bei der Grünen Karte gilt „Vorsicht ist besser als Nachsicht“. Sie ist zwar in vielen Ländern nicht mehr unbedingt notwendig bzw. Pflicht, kann aber die Schadenbearbeitung deutlich vereinfachen. Eine vorsorgliche Besorgung und Mitnahme können folglich sinnvoll sein. Ihre Beschaffung ist unkompliziert und die Karte ist lange gültig. Zudem kann es immer wieder vorkommen, dass manche Staaten im Einzelfall zusätzlich zum Kfz-Kennzeichen auf die Versicherungskarte bestehen.