UVV-Prüfung für Einsatzfahrzeuge: Besonderheiten bei BOS

Einsatzfahrzeuge leisten im Alltag Extremes: Genau deshalb stellt auch die UVV-Prüfung besondere Anforderungen. Welche Sonderregeln Sie kennen müssen und worauf es bei der Prüfung wirklich ankommt, zeigt dieser Beitrag.
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Inhaltsverzeichnis:

Was unterscheidet die UVV-Prüfung für Einsatzfahrzeuge vom normalen Pkw?

Während bei einem Standard-Dienstwagen allgemeine Fahrzeugkomponenten im Rahmen der UVV-Prüfung geprüft werden, liegt der Fokus bei Einsatzfahrzeugen zusätzlich auf der komplexen Sonderausstattung. Aufgrund des Nutzungsprofils mit Alarmfahrten und hoher Zuladung gelten strengere Maßstäbe für den Verschleiß sicherheitsrelevanter Bauteile wie Bremsen, Reifen und Fahrwerk.

Die UVV-Prüfung für Einsatzfahrzeuge stellt den betriebssicheren Zustand von Feuerwehr-, Rettungswagen und Polizeifahrzeugen sicher und trägt dazu bei, Unfälle auf der Einsatzfahrt durch technische Mängel zu vermeiden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für den BOS-Bereich?

Für Fahrzeuge von Behörden und Organsationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bildet, genau wie bei anderen Fahrzeugen, die DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) die Grundlage für die UVV-Prüfung. Für Feuerwehren gilt zusätzlich die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, die spezifische Anforderungen an die feuerwehrtechnische Ausrüstung regelt. Besonders relevant ist hier Paragraf 11 DGUV Vorschrift 49. Konkretisiert werden die Vorgaben der DGUV Vorschrift 49 in der DGUV Regel 105-049. Weitere Prüfgrundsätze sind darüber hinaus im DGUV Grundsatz 305-002 geregelt. Im Rettungsdienst ist zusätzlich die DGUV Regel 105-003 maßgebend, die Hygiene, Sicherheit im Patientenraum und die Ladungssicherung von medizinischen Geräten definiert.

Neben der UVV-Prüfung ist auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter erforderlich. Hierzu zählen allgemeine berufsbezogene Unterweisungen, aber auch der richtige Umgang mit Sonder- und Wegerechten.

Wer darf die Prüfung an Einsatzfahrzeugen durchführen?

Die Prüfung darf, wie auch bei Pkw, nur durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ erfolgen. BOS-Fahrzeuge verfügen über hochspezialisierte Technik (wie z. B. Sondersignalanlagen, hydraulische Rettungsgeräte, komplexe Fahrzeugelektrik). Daher ist oft speziell geschultes Personal oder der Servicepartner des Aufbauherstellers erforderlich, um die Sachkunde nachzuweisen.

Was gehört zur spezifischen Prüfung der Einbauten?

Geprüft werden die Funktion und sichere Befestigung der Sondersignalanlagen (Blaulicht, Martinshorn) sowie die integrierte Kommunikationstechnik (Funk). Ein zentraler Punkt ist die Sicherung der Beladung (z. B. Atemschutzgeräte, Defibrillatoren, Sauerstoffflaschen) in den Halterungen, damit diese bei einer Vollbremsung nicht zu Geschossen werden.

Außerdem müssen, je nach Fahrzeug und Einsatzzweck, eingebaute Geräte zusätzlich geprüft werden. Darüber hinaus muss auch die persönliche Schutzausrüstung überprüft werden. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten hier zusätzlich die Vorschriften der DGUV Vorschrift 4. Für Leitern und Tritte gelten zusätzlich die Regelungen aus der DGUV Information 208-016.

Welche Rolle spielt die tägliche Abfahrtskontrolle?

Die jährliche UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen ersetzt nicht die tägliche Kontrolle der Mitarbeiter. Da Kontrollen, aufgrund der gebotenen Eile, nicht direkt vor Fahrtantritt möglich sind, sollten die Kontrollen direkt nach jeder Fahrt durchgeführt werden. Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen im Schichtbetrieb, ist die Zustandsprüfung bei Schichtbeginn durchzuführen.

Bei der Zustandskontrolle kontrollieren die Einsatzkräfte die Wirksamkeit von Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie den Zustand des Fahrzeugs. Mängel müssen diese sofort melden und unverzüglich beseitigen.

Wie oft müssen Einsatzfahrzeuge geprüft werden?

Einsatzfahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Bei besonders hoher Beanspruchung oder festgestellten Mängeln kann der Fuhrparkverantwortliche die Prüfintervalle verkürzen, um die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht zu gefährden.

Wie muss die Prüfung dokumentiert werden?

Die Ergebnisse der UVV-Prüfung muss der Fuhrparkverantwortliche schriftlich niederlegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Das Prüfprotokoll muss das Datum, die Art der Prüfung, festgestellte Mängel sowie deren Behebung enthalten.

Vergleich: UVV bei Pkw vs. Einsatzfahrzeuge

Pkw‑Dienstwagen

Einsatzfahrzeuge

Grundlegende DGUV-Basis

Grundsätzlich gilt DGUV Vorschrift 70/71 „Fahrzeuge“, insbesondere§ 57 Prüfung von Fahrzeugen.

Grundsätzlich gilt DGUV Vorschrift 70/71 „Fahrzeuge“ mit § 57. Für einzelne Bereiche kommen zusätzliche Spezialregelungen hinzu, insbesondere bei Feuerwehrfahrzeugen.

Mindest-Prüffrist UVV

Mindestens jährlich, zusätzlich bei Bedarf, z. B. nach Mängeln, Unfällen oder besonderer Beanspruchung.

Ebenfalls mindestens jährlich, in der Praxis aber häufiger mit zusätzlichem Prüfbedarf wegen hoher Einsatzbeanspruchung, Umbauten, Sondertechnik oder Gefährdungsbeurteilung.

Prüfgegenstand

Schwerpunkt auf allgemeinem betriebssicherem Zustanddes Fahrzeugs: Bremsen, Lenkung, Reifen, Beleuchtung, sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen, Ladungssicherung bei mitgeführter Ausstattung.

Zusätzlich zum Basisfahrzeug sind regelmäßig Sonderaufbauten, Einbauten und einsatzspezifische Komponenten zu prüfen, z. B. Sondersignalanlage, Funktechnik, Halterungen, Geräteräume, Beladesysteme, medizinische oder taktische Ausrüstung, Auftritte, Tritte, Innenraum- und Bedienbereiche.

Beladung / Ladungssicherung

Allgemeine Anforderungen an sichere Verstauung dienstlich mitgeführter Gegenstände.

Deutlich höhere Relevanz wegen umfangreicher Einsatzbeladung: medizinische Geräte, Feuerwehrgeräte, Funk- und Schutzausrüstung, taktische Ausrüstung, Halterungs- und Arretierungssysteme.

Prüfung von Aufbauten und Zusatzsystemen

Meist gering ausgeprägt, da Standard-Pkw regelmäßig keine komplexen Sonderaufbauten haben.

Wesentlicher Unterschied: Die UVV-Prüfung umfasst häufig auch komplexe Sonderaufbauten und Zusatzsysteme,deren sicherer Zustand mit zu beurteilen ist.

Prüfende Person

Fachkundige bzw. befähigte Person mit Kenntnissen über Fahrzeugprüfung.

Ebenfalls fachkundige bzw. befähigte Person, allerdings oft mit zusätzlicher Kenntnis über einsatzspezifische Auf- und Einbauten erforderlich.

Dokumentation

Schriftliche Dokumentation der Prüfung erforderlich.

Ebenfalls schriftliche Dokumentation erforderlich; oft ergänzt durch organisationsinterne Nachweise für Sondertechnik oder Zusatzkomponenten.

Praktischer Prüfaufwand

Meist niedrig bis mittel.

Meist mittel bis hoch, je nach Fahrzeugtyp, Ausbaugrad und Einsatzfunktion. Feuerwehrfahrzeuge haben dabei regelmäßig den höchsten spezifischen Prüfaufwand.