eVB-Nummer: Notwendigkeit, Beantragung & Gültigkeit

Um ein Fahrzeug neu zuzulassen oder umzumelden ist für den Nachweis einer bestehenden oder bereits abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Dieser Nachweis ist die sogenannte eVB-Nummer. Wir geben einen Überblick über die Notwendigkeit der eVB-Nummer, den Ablauf der Beantragung und deren Gültigkeit.

Was ist die eVB-Nummer?

Bei der eVB-Nummer, auch elektronische Versicherungsbestätigung genannt, handelt es sich um einen Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer besteht dabei aus einem alphanumerischen Code und ist siebenstellig.

Den Anfang der eVB-Nummer bildet die zweistellige Versicherungskennung, mit der die Versicherung identifiziert werden kann. Die nachfolgenden fünf Stellen sind zufällig generierte Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben. Allerdings werden nicht alle Buchstaben verwendet. „O“ und „I“ sind zu leicht mit „0“ und „1“ zu verwechseln.

Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird durch die DGV Dienstleistungs-GmbH betrieben. Diesem System angeschlossen sind alle 430 Zulassungsbehörden sowie mehr als 131 Kfz-Haftpflichtversicherer und das Kraftfahrtbundesamt.

Die eVB-Nummer ersetzt dabei die Deckungskarte (bis 2008 im Einsatz) bzw. Doppelkarte (bis 2003 im Einsatz) oder einfache Versicherungsbestätigung.

Was umfasst der vorläufige Versicherungsschutz der eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ermöglicht Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Der reguläre Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung greift erst, sobald der erste Beitrag gezahlt wurde. Schäden, die in der Zwischenzeit durch das Fahrzeug bei Dritten verursacht werden, sind durch die eVB abgedeckt.

Wo wird die eVB-Nummer genutzt?

Die eVB-Nummer wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug neu an- oder umgemeldet werden soll. Ohne die eVB-Nummer ist also keine Neuzulassung eines Fahrzeugs möglich. Der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist notwendig, weil es sich bei der Kfz-Versicherung um eine sogenannte Pflichtversicherung handelt. Ohne diese darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Welche eVB-Nummern gibt es?

Bei den eVB-Nummern wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  • Autoanmeldung
  • Motorradanmeldung
  • Anhängeranmeldung
  • Kurzzeitkennzeichen-Beantragung
  • Kfz-Ummeldung / Halterwechsel / Fahrzeugwechsel
  • Wiederzulassung
  • Eintragung technischer Änderungen

Für spezielle Kennzeichen gibt es Sonder-eVB-Nummern. Diese sind erforderlich für:

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Saisonkennzeichen und
  • Rote Kennzeichen

Mehr zu den unterschiedlichen Kennzeichen finden Sie in unserem Beitrag „Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung“

Für welche Fahrzeuge ist bei Zulassung eine eVB-Nummer erforderlich?

Die eVB-Nummer ist neben dem Pkw auch für weitere Fahrzeugarten erforderlich. Hierunter fallen:

Ausgenommen sind beispielsweise Sportanhänger, die über ein grünes Kennzeichen verfügen und zulassungsfrei sind.

Wie wird die eVB-Nummer beantragt?

Um eine eVB-Nummer zu beantragen, nehmen zu zunächst Kontakt mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Dort wird die Nummer ausgestellt und Sie erhalten diese entweder per E-Mail, SMS oder Post. Für die Beantragung benötigen Sie nur einige wenige Daten. Hierzu zählen:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
  • Daten des Fahrzeughalters (sofern abweichend vom Versicherungsnehmer)
  • Fahrzeuginformationen aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Gewünschte Art des Kennzeichens

Die eVB-Nummer muss nicht zwingend vor Ort bei einer Versicherung beantragt werden, heutzutage kann die eVB-Nummer bei den meisten Versicherungen direkt online beantragt werden.

eVB-Nummern können kurzfristig ausgestellt werden und bieten somit einen deutlichen Vorteil gegenüber den alten Doppelkarten, die als Versicherungsbestätigung stets im Original bei den Zulassungsstellen eingereicht werden mussten.

Durch die digitale Bereitstellung der eVB-Nummer haben die Zulassungsstellen zeitnah Zugriff auf die Versicherungsdaten des Fahrzeugs, so kann der Zulassungsprozess deutlich beschleunigt werden.

Auf einen Blick: In 3 Schritten zur Fahrzeugzulassung

Mehr über die Zulassung von Fahrzeugen in unserem Beitrag „Kfz-An- und Abmeldung: Wie funktioniert die Kfz-Zulassung online – Auswirkungen für das Fuhrparkmanagement

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB-Nummer ist nach Ausstellung grundsätzlich für drei Monate gültig. Je nach Versicherer kann die eVB-Nummer auch für einen längeren Zeitraum (max. 24 Monate) gültig sein, hier lohnt sich der Vergleich, wenn das Fahrzeug erst zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden soll. Wird diese durch die Zulassungsstelle verwendet, kann sie nicht erneut genutzt werden und verliert ihre Gültigkeit. Es können also nicht mehrere Fahrzeuge mit einer eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle bearbeitet werden.

Mit der Ausstellung der eVB-Nummer ist man zunächst an den ausstellenden Versicherer gebunden, ein Wechsel ist allerdings danach zu jeder Zeit (wie vertraglich geregelt) möglich.

Was kostet die Beantragung einer eVB-Nummer?

Je nach Versicherung ist die Beantragung einer eVB-Nummer kostenlos, sofern eine Kfz-Haftpflichtversicherung im gleichen Unternehmen vorliegt.

 

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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