eVB-Nummer: Notwendigkeit, Beantragung & Gültigkeit

 Um ein Fahrzeug neu zuzulassen oder umzumelden ist für den Nachweis einer bestehenden oder bereits abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Dieser Nachweis ist die sogenannte eVB-Nummer. Wir geben einen Überblick über die Notwendigkeit der eVB-Nummer, den Ablauf der Beantragung und deren Gültigkeit. 
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eVB-Nummer: Notwendigkeit, Beantragung & Gültigkeit © Shutterstock.com I mahc
Stefanie Effer
Auf Aktualität geprüft am 09.04.2026

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick: Das wichtigste zur eVB-Nummer für den Fuhrpark

  • Als zwingende Voraussetzung für Zulassungsprozesse im Fuhrpark dient der siebenstellige alphanumerische Code als digitaler Nachweis der bestehenden Flottenversicherung.
  • Sie gewährleistet dem Unternehmen sofortige Compliance und Haftungssicherheit: Ab dem Moment der Zulassung greift der vorläufige Versicherungsschutz für den Dienstwagen, noch bevor die administrative Verrechnung über den Rahmenvertrag erfolgt.
  • Während reguläre Einzel-eVBs drei Monate gültig sind und nach einmaliger Nutzung verfallen, können Fuhrparks ihre administrativen Aufwände durch sogenannte Dauer-eVBs reduzieren, die für wiederkehrende Zulassungen auf denselben Firmenhalter genutzt werden können.

Was ist die eVB-Nummer?

Bei der eVB-Nummer, auch elektronische Versicherungsbestätigung genannt, handelt es sich um einen Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer besteht dabei aus einem alphanumerischen Code und ist siebenstellig.

Den Anfang der eVB-Nummer bildet die zweistellige Versicherungskennung, mit der die Versicherung identifiziert werden kann. Die nachfolgenden fünf Stellen sind zufällig generierte Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben. Allerdings werden nicht alle Buchstaben verwendet. „O“ und „I“ sind zu leicht mit „0“ und „1“ zu verwechseln.

Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wird durch die DGV Dienstleistungs-GmbH betrieben. Diesem System angeschlossen sind alle 430 Zulassungsbehörden sowie mehr als 131 Kfz-Haftpflichtversicherer und das Kraftfahrtbundesamt.

Die eVB-Nummer ersetzt dabei die Deckungskarte (bis 2008 im Einsatz) bzw. Doppelkarte (bis 2003 im Einsatz) oder einfache Versicherungsbestätigung.

Was umfasst der vorläufige Versicherungsschutz der elektronischen Versicherungsbestätigung?

Die eVB-Nummer ermöglicht Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Der reguläre Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung greift erst, sobald der erste Beitrag gezahlt wurde. Schäden, die in der Zwischenzeit durch das Fahrzeug bei Dritten verursacht werden, sind durch die eVB abgedeckt.

Ist man mit der eVB-Nummer schon versichert? 

Ja, die eVB-Nummer weist den gültigen Kfz-Haftpflichtschutz nach, auch wenn noch kein Beitrag gezahlt wurde. In dem Moment, in dem die elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorgelegt und das Auto zugelassen wurde, ist es abgesichert.

Wo wird die eVB-Nummer genutzt?

Die eVB-Nummer wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug neu an- oder umgemeldet werden soll. Ohne die eVB-Nummer ist also keine Neuzulassung eines Fahrzeugs möglich. Der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist notwendig, weil es sich bei der Kfz-Versicherung um eine sogenannte Pflichtversicherung handelt. Ohne diese darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Welche Nummern gibt es?

Bei den eVB-Nummern wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  • Autoanmeldung
  • Motorradanmeldung
  • Anhängeranmeldung
  • Kurzzeitkennzeichen-Beantragung
  • Kfz-Ummeldung / Halterwechsel / Fahrzeugwechsel
  • Wiederzulassung
  • Eintragung technischer Änderungen

Für spezielle Kennzeichen gibt es Sonder-eVB-Nummern. Diese sind erforderlich für:

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Saisonkennzeichen und
  • Rote Kennzeichen

Mehr zu den unterschiedlichen Kennzeichen finden Sie in unserem Beitrag „Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung“

eVB-Nummer bei Halter- und Fahrzeugwechsel im Fuhrparkmanagement 

Halterwechsel und Fahrzeugwechsel gehören im Fuhrpark zu den Alltagsaufgaben. Im Gegensatz zur Neuzulassung müssen Fuhrparkverantwortliche hier auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten. Nahtlose Prozesse sind daher besonders wichtig, um die Mobilität der Dienstwagennutzer nicht zu gefährden. 

  • Halterwechsel: Wechselt der Halter eines Fahrzeugs muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Für die Ummeldung muss das Fuhrparkmanagement eine neue eVB-Nummer vorlegen. Ohne neue eVB-Nummer droht die Zwangsstilllegung des Dienstwagens. 

  • Fahrzeugwechsel: Erhält ein Mitarbeiter einen neuen Dienstwagen und gibt das alte Fahrzeug ab, wird für die Zulassung des neuen Pkw eine eVB-Nummer aus dem bestehenden Flottenvertrag generiert. 

  • Versicherungswechsel: Wird der Versicherer zum Jahresende gewechselt, ändert sich die Versicherung, aber nicht der Halter. In diesem Fall stellt der neue Versicherer eine eVB-Ü (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung) aus. Diese wird im Hintergrund automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt versendet. 

Für welche Fahrzeuge ist bei Zulassung eine eVB-Nummer erforderlich?

Die eVB-Nummer ist neben dem Pkw auch für weitere Fahrzeugarten erforderlich. Hierunter fallen:

Ausgenommen sind beispielsweise Sportanhänger, die über ein grünes Kennzeichen verfügen und zulassungsfrei sind.

Achtung: Für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist immer eine eVB-Nummer erforderlich. Sie dient als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie wird die eVB-Nummer beantragt?

Der Beantragungsprozess unterscheidet sich maßgeblich danach, ob Sie ein Fahrzeug privat zulassen oder Fahrzeuge für einen gewerblichen Fuhrpark anmelden wollen.

Dienstwagen und eVB: Wer ist zuständig - Arbeitgeber oder Fahrer? 

Wenn Sie als Mitarbeiter einen neuen Dienstwagen erhalten, ist in der Regel der Arbeitgeber für die eVB-Nummer zuständig. 

Klären Sie bei der Fahrzeugbestellung mit dem Fuhrparkverantwortlichen ab, wie der Übergabeprozess im Unternehmen geregelt ist. 

Beantragung für Privatpersonen

Um als Privatperson eine eVB-Nummer zu beantragen, nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Dort wird die Nummer ausgestellt und Sie erhalten diese entweder per E-Mail, SMS oder Post. Für die Beantragung benötigen Sie nur einige wenige Daten.

Diese Daten sind für die Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung erforderlich:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
  • Daten des Fahrzeughalters (sofern abweichend vom Versicherungsnehmer)
  • Fahrzeuginformationen aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Gewünschte Art des Kennzeichens

Beantragung im Fuhrparkmanagement

Für Fuhrparkmanager, die regelmäßig Neuzulassungen, Halterwechsel oder Flottenerweiterungen managen, ist der manuelle Weg über Einzelanfragen zu ineffizient. Wege, wie dies effizient gestaltet werden kann: 

Flottenversicherungsverträge & Portale: Unternehmen mit Rahmenverträgen haben in der Regel Zugriff auf B2B-Portale der Versicherer. Hier können Fuhrparkverantwortliche die elektronische Versicherungsbestätigung für die Dienstwagen per Knopfdruck oder als Abrufkontingent für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig generieren. 

Verzicht auf personenbezogene Daten: Anders als bei Privatpersonen wird die eVB-Nummer im Fuhrpark nicht auf ein Geburtsdatum, sondern auf die Firma und die bestehende Flottenvertragsnummer ausgestellt. 

Auslagerung an Dienstleister: Wird das Fahrzeug über eine Leasinggesellschaft bezogen oder ein externer Zulassungsdienstleister beauftragt, generieren diese die eVB-Nummer automatisch.  

Wo kann die eVB-Nummer beantragt werden?

Die eVB-Nummer muss nicht zwingend vor Ort bei einer Versicherung beantragt werden, heutzutage kann die eVB-Nummer bei den meisten Versicherungen direkt online beantragt werden.

Im Fuhrparkmanagement wird die eVB-Nummer nicht nur bei der initialen Beschaffung neuer Dienstwagen oder Poolfahrzeuge benötigt. Sie ist ebenfalls erforderlich bei:

  • Einsteuerung von Leasingrückläufern
  • Wechsel des Flottenversicherers zum Jahreswechsel
  • Ummeldungen aufgrund von Standortwechseln

Wie schnell können eVB-Nummern ausgestellt werden?

eVB-Nummern können kurzfristig ausgestellt werden und bieten somit einen deutlichen Vorteil gegenüber den alten Doppelkarten, die als Versicherungsbestätigung stets im Original bei den Zulassungsstellen eingereicht werden mussten.

Durch die digitale Bereitstellung der eVB-Nummer haben die Zulassungsstellen zeitnah Zugriff auf die Versicherungsdaten des Fahrzeugs, so kann der Zulassungsprozess deutlich beschleunigt werden.

Mehr über die Zulassung von Fahrzeugen in unserem Beitrag „Kfz-An- und Abmeldung: Wie funktioniert die Kfz-Zulassung online – Auswirkungen für das Fuhrparkmanagement

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB-Nummer ist nach Ausstellung grundsätzlich für drei Monate gültig. Je nach Versicherer kann die eVB-Nummer auch für einen längeren Zeitraum (max. 24 Monate) gültig sein, hier lohnt sich der Vergleich, wenn das Fahrzeug erst zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden soll. Wird diese durch die Zulassungsstelle verwendet, kann sie nicht erneut genutzt werden und verliert ihre Gültigkeit. Es können also nicht mehrere Fahrzeuge mit einer eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle bearbeitet werden.

Mit der Ausstellung der eVB-Nummer ist man zunächst an den ausstellenden Versicherer gebunden, ein Wechsel ist allerdings danach zu jeder Zeit (wie vertraglich geregelt) möglich.

Wichtig für Fuhrparkmanager: Verschiedene Versicherer bieten für Flottenkunden sogenannte Dauer-eVB-Nummern an. Durch diese wird der administrative Aufwand deutlich reduziert, da für wiederkehrende Zulassungen auf denselben Halter ein fester Code genutzt werden kann. Es muss in diesem Fall nicht für jedes Fahrzeug eine eigene Nummer generiert werden. 

Was kostet die Beantragung?

Je nach Versicherung ist die Beantragung einer eVB-Nummer kostenlos, sofern eine Kfz-Haftpflichtversicherung im gleichen Unternehmen vorliegt.