Handwerkerregelung bei Lkw und Transportern

Handwerkerregelung bei Lkw und Transportern
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Je nach Tätigkeitsbereich kommt es vor, dass man mit einem Firmenfahrzeug etwas transportieren muss – Material oder Werkzeug zum Beispiel. Ist alles in einem geeigneten Transporter untergebracht und die Ladung ordentlich gesichert, kann es los gehen – wäre da nicht die Frage aus dem Kollegenkreis, ob ein Fahrtenschreiber für diesen Transport Pflicht ist. Man habe etwas von der Tachographenpflicht im Hinterkopf. Ein anderer erwähnt jedoch die Handwerkerregelung, die eine Ausnahme dieser Pflicht darstellt. Was ist denn nun richtig? Wir geben im Beitrag einen Überblick über die sogenannte Handwerkerregelung.

Was steckt hinter der Handwerkerregelung?

Eine Regelung für Handwerker, „die“ Regelung für Handwerker – was verbirgt sich hinter dem Begriff? Die Antwort findet sich im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, kurz BKrFQG. Dieses Gesetz definiert Bedingungen für Berufskraftfahrer zwecks eines sicheren Straßenverkehrs. Mitunter findet man in den Gesetzestexten auch Regelungen zur Weiterbildung, zum Beispiel der Schlüsselnummer 95, oder auch bezüglich der Nutzung von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern, welche der Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten dienen.

Ein Fahrtenschreiber muss sich, so das BKrFQG, ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im Fahrzeug befinden. Die Handwerkerregelung macht folgende Ausnahme:

Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit […] Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt [.]“ Paragraf 1 Abs. 2, Nr. 5 BKrFQG

Dieser Paragraf entbindet „Handwerker“ von der Fahrtenschreiber-Pflicht, sofern das entsprechende Fahrzeug über 3,5 Tonnen und unter 7,5 Tonnen wiegt und die Fahrt in einem Radius von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens erfolgt. Jedoch nur insofern, als dass der Fahrtenschreiber nicht genutzt werden, sich jedoch im Fahrzeug befinden muss. Sobald der Radius von 100 km überschritten wird – auch wenn es sich nur um eine einmalige Fahrt handelt – besteht die Pflicht zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten.

Neben Fahrzeugen, die handwerklich genutztes Material und Ausrüstung transportieren, fallen unter anderem auch

unter die Handwerkerregelung.

Beträgt die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, werden damit nicht hauptberuflich Werkzeug und oder Material transportiert, gilt keine Kilometerbegrenzung.

Betrifft mich die Handwerkerregelung?

Wie viel Zeit kostet Sie der Gütertransport im Vergleich zu Ihren anderen Aufgaben? Betrachten Sie die gesamte Arbeitssituation und nicht nur einen Tag oder eine Woche. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter die Handwerkerregelung fallen, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Fachanwalt auf.

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Handelt es sich bei den Fahrern nicht um die Hauptbeschäftigung, Material und Ausrüstung zu transportieren, müssen sie keine Qualifikation vorweisen, wie dies bei hauptberuflichen Lastkraftwagenfahrern der Fall ist. Es zählt also die Tätigkeit und nicht die Berufsbezeichnung, wenn es um die Entbindung der genannten Pflicht geht.

Diese Ausnahmen schafft die Handwerkerregelung

Diverse Fahrzeugführer profitieren von der Handwerkerregelung nicht nur, weil sie, wie oben beschrieben, den  Fahrtenschreiber nicht nutzen müssen, sondern auch, weil sie – anders als Berufskraftfahrer – keine regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung machen müssen, um ihre Fahrerlaubnis für Klasse C und D zu verlängern.

Teil der für Berufskraftfahrer verpflichtenden Weiterbildungen ist die Schlüsselzahl 95. Diese berechtigt, kurzum, zum gewerblichen Führen eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen. Dank der Handwerkerregelung muss die 95 nicht auf dem Führerschein eingetragen werden. Mehr über die Schlüsselzahl 95 erfahren Sie im gleichnamigen Beitrag.

Beim Transport von Gefahrgut gibt es keine spezielle Handwerkerregelung. Was jedoch in Paragraf 5 der GGVSEB (Gefahrgut, Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) existiert, sind diverse Ausnahmen. Sofern sich diese mit der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (EU-Richtlinie 2008/68/EG) decken, können sie quasi als Handwerkerregelung verstanden werden: Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, die beim Transport gefährlicher Güter langsamer als 40 km/h fahren, fallen nicht unter die Richtlinie.

Fahrerkarte trotz Handwerkerregelung?

Die Nutzung des Fahrtenschreibers ist zwar dank Handwerkerregelung keine Pflicht, doch wie steht es um die Fahrerkarte? Bei ihr handelt es sich um eine personengebundene Karte, die in Kombination mit dem Fahrtenschreiber der Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhepausen dient.

Dass ein Lastkraftwagenfahrer Fahrtenschreiber und Fahrerkarte nutzen beziehungsweise besitzen muss, steht nicht im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Doch es existiert die Verordnung Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr. Darin steht, nach der Anpassung 2015, dass der Transport von Material und Ausrüstung zu beruflichen Zwecken innerhalb eines Radius von 100 km vom Firmensitz ohne Fahrtenschreiber möglich ist. In der Version von 2014 betrug der Radius 50 km.

Sollte das Fahrzeug jedoch über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben – selbst wenn die anderen Umstände unter die Handwerkerregelung fallen – sind (die Nutzung eines) Fahrtenschreiber(s) samt Fahrerkarte verpflichtend.

Handwerkerregelung oder Tachographenpflicht?

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer erstellt, anhand derer nachvollziehbar ist, wann die Tachographenpflicht besteht und wann die Handwerkerregelung gilt:

(für eine größere Darstellung der Grafik bitte auf den Link bei der Quellenangabe klicken)

Schaubild_Lenk-_und_Ruhezeiten_Ausnahmen_fuer_HandwerkerQuelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

 

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Kathrin Mikalay

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