Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Fahrerkarte?
- Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?
- Wie viel kostet eine Fahrerkarte?
- Wann ist die Fahrerkarte Pflicht?
- Wie wird die Fahrerkarte ausgelesen?
- Kann der Fahrer seine Fahrerkarte auch selbst auslesen?
- Wann muss die Fahrerkarte verlängert werden?
- In welchen Fällen darf der Mitarbeiter ohne Fahrerkarte fahren?
- Welche Daten werden auf der Fahrerkarte gespeichert?
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrerkarte und Unternehmerkarte?
- Wie hoch ist das Bußgeld für Fahren ohne Fahrerkarte?
Was ist eine Fahrerkarte?
Die Fahrerkarte ist eine personenbezogene Chipkarte, die die Daten von digitalen Fahrtenschreibern sammelt. Sie identifiziert den Fahrer und speichert ab dem Moment des Einsteckens in den Fahrtenschreiber für einen Zeitraum von mehreren Tagen die Tätigkeiten des Fahrers und Informationen zum Fahrzeug. Durch die Zuordnung der Daten zu dem Fahrer kann sichergestellt werden, dass dieser z. B. die Vorschriften nach Arbeitsschutzgesetz oder EU-Verordnung Nr. 561/2006 einhält. Jede beruflich fahrende Person darf nur eine Fahrerkarte besitzen. Diese ist fünf Jahre gültig.
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Muster-Fahrerkarte Vorder- und Rückseite. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?
Eine Fahrerkarte muss i. d. R. bei einer Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Für die Beantragung braucht der Fahrer:
- eine gültige Fahrerlaubnis für das zu nutzende Fahrzeug,
- einen Personalausweis
- und ein Lichtbild.
Alternativ kann die Fahrerkarte auch über den TÜV oder die DEKRA (nicht für alle Bundesländer) online beantragt werden.
Wie viel kostet eine Fahrerkarte?
Die Kosten für eine Fahrerkarte variieren je nach Bundesland und liegen zwischen ca. 34 Euro und 46 Euro. Auch die Kosten für eine Folgebeantragung bei Diebstahl oder Verlust sind unterschiedlich. Hier muss man mit Kosten zwischen 34 Euro und über 56 Euro rechnen.
Wann ist die Fahrerkarte Pflicht?
Lenkt ein Fahrer aus gewerblichen Gründen ein Fahrzeug, welches mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, muss er im Besitz einer eigenen Fahrerkarte sein. Erst dann darf er das Fahrzeug zur Güter- oder Personenbeförderung führen.
Wie wird die Fahrerkarte ausgelesen?
Die Fahrerkarte muss vom Unternehmen innerhalb von 28 Tagen ausgelesen werden und die Daten müssen mindestens ein Jahr nachgehalten werden. In welchem Zeitraum die Fahrerkarte vom Unternehmen ausgelesen werden muss, schreibt Paragraf 2 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung vor:
„Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen.“
Die Auslesung erfolgt über ein spezielles Lesegerät und die Daten müssen auf einem separaten Datenträgergespeichert werden.
Kann der Fahrer seine Fahrerkarte auch selbst auslesen?
Ja, die Fahrerkarte kann auch vom Fahrer ausgelesen werden, hierfür braucht es nur das passende Gerät und die nötige Software. Dies ersetzt allerdings nicht das Auslesen durch den Arbeitgeber. Alternativ kann der Fahrer die Daten auch über den Arbeitgeber auf Anfrage einsehen. Genauso wie der Fahrer Fahrerkarte und Ausdrucke dem Unternehmen aushändigen muss, darf auch das Unternehmen dem Fahrer die generierten Daten nicht vorenthalten.
Das Auslesen der Fahrerkarte durch den Fahrer ist außerdem hilfreich, um Nachweise zu erhalten:
- So behält er einen Überblick über seine Lenk- und Ruhezeiten.
- Er kann bereits vor dem Auslesen durch den Arbeitgeber Einfluss auf die Planung der Fahrtage nehmen und überschreitet diese nicht.
- Überstunden können so ganz einfach nachgewiesen werden.
- Bei der Steuererklärung kann der Fahrer seine Arbeitszeiten und -schichten nachweisen.
Wann muss die Fahrerkarte verlängert werden?
Fahrerkarten haben nur eine bestimmte Gültigkeit und müssen dementsprechend verlängert werden. Der Antrag für die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum und spätestens 15 Werktage vor Ablauf eingereicht werden.
Damit Ihre Fahrer die Verlängerung der Fahrerkarte im Blick behalten, können Sie über die Funktion „Aufgaben und Termine für Personen“ im LapID System eine Erinnerung für Ihre Fahrer erstellen. Diese können die Fahrer dann nach Verlängerung der Fahrerkarte direkt digital bestätigen.
Mehr zu Aufgaben und Termine für Personen auf unserer Detailseite.
In welchen Fällen darf der Mitarbeiter ohne Fahrerkarte fahren?
Nur im Falle von Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte darf ein Mitarbeiter das Fahrzeug ohne Karte nutzen. Allerdings nur 15 Tage lang. Eine neue Fahrerkarte muss spätestens 7 Tagen nach Verlust beantragtsein. Auch das Ausstellen einer Übergangskarte ist möglich.
Eine weitere Ausnahme sind private Fahrten, sofern sie erlaubt sind. Diese dürfen auch ohne Fahrerkarte durchgeführt werden und müssen nicht durch den Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden.
Welche Daten werden auf der Fahrerkarte gespeichert?
Durch die Fahrerkarte erhält man Zugriff zu folgenden Daten:
- Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers
- Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Daten zum genutzten Fahrzeug (Betriebszeiten, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich sonstiger Unterbrechungen und Arbeitsleistungen wie Bereitschaft oder das Be- bzw. Entladen)
- Anzahl der Fahrer (Ein- oder Zweifahrerbetrieb)
- Ereignisse und Kontrollen
- Werkstattdaten
- Fehlermeldungen von Karte und Fahrtenschreiber
Wird die Geschwindigkeit auf der Fahrerkarte gespeichert?
Ja, die Fahrerkarte zeichnet auch die gefahrene Geschwindigkeit auf. Allerdings werden diese Angaben nur für 24 Stunden gespeichert.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrerkarte und Unternehmerkarte?
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt vier verschiedene Kontrollgerätkarten aus:
- Fahrerkarte: Fahrzeugführer mit einem digitalen Tachographen müssen Fahrerkarten besitzen, um die Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen.
- Unternehmenskarte: Damit können sich Unternehmen im gewerblichen Güter- oder Personentransport ausweisen. Außerdem können damit die Informationen auf dem, im Fahrzeug eingebauten, Kontrollgerät ausgelesen und gespeichert werden. Die Anzahl der Unternehmerkarten hängt von der Unternehmensgröße ab.
- Werkstattkarte: Mit dieser Karte kann der elektronische Tachograph geprüft und repariert bzw. kalibriert werden.
- Kontrollkarte: Beamten der zuständigen Behörden (z.B. Polizei, Zoll. Bundesministerium für Güterverkehr) erhalten Kontrollkarten. Damit haben Sie unbeschränkten Zugriff auf die gespeicherten Daten und können die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten prüfen.
Wie hoch ist das Bußgeld für Fahren ohne Fahrerkarte?
Das Fahren ohne eine Fahrerkarte ist nicht zulässig und wird dementsprechend mit einem Bußgeld belegt. Aber auch fehlende Daten oder ein zu spätes Einreichen der Fahrerkarte kann zu einem Bußgeld führen. Dies gilt sowohl für Fahrer als auch für Unternehmen:
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Verstoß |
Bußgeld für den Fahrer |
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Fahrerkarte nicht dabei, je 24-Stunden ... Kontrolle dadurch nicht möglich ... Kontrolle dadurch erschwert |
75€ |
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Fahrerkarte verloren, geklaut oder beschädigt, je 24-Stunden ... Kontrolle dadurch nicht möglich ... Kontrolle dadurch erschwert |
250 € 75 € |
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Ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen, je 24-Stunden-Zeitraum |
50 € |
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digitaler Tachograf nicht eingebaut |
150 € |
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digitaler Tachograf nicht vorschriftsmäßig benutzt |
150 € |
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nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte sorgen, je 24-Stunden-Zeitraum |
250 € |
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kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzen, je 24-Stunden-Zeitraum |
250 € |
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Die Fahrerkarte nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen, je 24-Stunden-Zeitraum |
75 - 250 € |


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