Kabotage einfach erklärt: Lkw-Regelungen innerhalb der EU

Kabotage einfach erklärt: Lkw-Regelungen innerhalb der EU
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Kabotage – ein Begriff, der gerade in Speditionsunternehmen bekannt sein sollte. Die Regelungen sind kompliziert formuliert, beschreiben dabei jedoch ganz einfache Sachverhalte. Wir entschlüsseln die Infos zur Kabotage und geben einen Überblick darüber, warum gerade Landtransporte via Lkw noch einmal gesondert zu bewerten sind.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist Kabotage?

Der Begriff Kabotage beschreibt den Güter- und Personentransport innerhalb eines Landes, z. B. von einer Stadt in die nächste. Ausgeführt wird dieser durch einen Dienstleister aus dem Ausland, der keine Niederlassung in dem Land hat. Dies gilt sowohl für Transporte über Land, Wasser und durch die Luft. Ursprünglich stammt das Wort allerdings aus der Seefahrt. Er beschrieb damals den Frachtverkehr von Hafen zu Hafen im Mittelmeer.

Beispiel:

Fährt ein deutsches Transportunternehmen eine Lieferung nach Venlo in den Niederlanden und nimmt dann einen neuen Auftrag über eine Lieferung nach Amsterdam an – ist der Transport der Ware von Venlo nach Amsterdam als Kabotage zu bewerten.

Was bedeutet Kabotage im EU-Kontext?

Kabotage ist keine Praxis, die jedem Dienstleister selbst überlassen ist. Grundsätzlich sind Kabotage-Transporte sogar verboten, da dadurch günstigere Transportfirmen aus dem Ausland eine zu große Konkurrenz für ansässige Unternehmen wären. Damit trotzdem eine gewisse Transportfreiheit innerhalb von Europa gegeben ist, regelt das EU-Recht sämtliche Kabotage-Transporte innerhalb der EU-Länder.

Die erste EU-weite Kabotagevereinbarung trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Seit 2009 regelt die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 die Kabotage-Bedingungen in der EU. Diese wird immer weiter ausgebaut bzw. angepasst.

Es gibt auch Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die eine gesonderte Kabonagevereinbarung mit der EU getroffen haben. Die EU-weiten Regelungen gelten daher auch in folgenden Staaten:

  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island

Was ist Kabotage für Lkw Transporte?

Mittlerweile gibt es nur noch gesonderte Kabotage-Regelungen für Fahrzeuge bis und über 3,5 Tonnen, während andere Transportmittel von den Kabotageregeln befreit sind.

Kabotagefreiheit gilt sowohl für die Schifffahrt als auch für den Flugtransport. Seit 2010 unterliegt auch der Güterverkehr über Schienen der Kabotagefreiheit.

Wie oft ist Kabotage erlaubt?

Für Lkw gibt es genau zwei Regelungen, die die Kabotage beträchtlich einschränken. Diesen finden sich in Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

  • 3-in-7-Regelung
    Nach der 3-in-7-Regelung darf das Transportunternehmen insgesamt 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen in einem EU-Staat ausführen.

  • 1-in-3-Regelung
    Die 1-in-3-Regelung legt weiter fest, dass nur eine Kabotagefahrt innerhalb der ersten 3 Tage nach Einfahrt in den anderen EU-Staat erlaubt ist. Voraussetzung: Das Fahrzeug war bei Einreise unbeladen und hat zuvor Güter in einem anderen Mitgliedsstaat transportiert bzw. abgeladen. Außerdem darf die 3-in-7-Regelung noch nicht überschritten sein.

Achtung:

Kabotagefahrten können erst erfolgen, wenn das Fahrzeug komplett entladen wurde. Eine Kabotage mit einer Ladung, die bspw. von Amsterdam nach Den Haag erfolgt, kann auf dem Weg keine weitere Ladung aufnehmen, die ebenfalls nach Den Haag muss.

Welche Dokumente benötigt eine Kabotage?

Eine Kabotage braucht, wie jeder Gütertransport, zulässige Dokumente. Zunächst muss ein Nachweis über die Einhaltung der zwei oben genannten Regelungen mitgeführt werden. Für den ersten Grenzübertritt, der vor der ersten Kabotage stattfindet, benötigt der Transport zusätzlich einen CMR-Frachtbrief. Sollte der erste Grenzübertritt vom eigenen in ein anderes Land eine Leerfahrt sein, wird der CMR-Frachtbrief nicht benötigt.

Nach Art. 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 muss der benötigte Frachtbrief in jedem Fall folgende Informationen enthalten:

  1. Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders;
  2. Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmers;
  3. Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Lieferung dessen Unterschrift und das Datum der Lieferung;
  4. Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Lieferadresse;
  5. die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung sowie bei Gefahrgütern ihre allgemein anerkannte Beschreibung, die Anzahl der Packstücke sowie deren besondere Zeichen und Nummern;
  6. die Bruttomasse der Güter oder eine sonstige Mengenangabe;
  7. das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und des Anhängers.

Der CMR-Frachtbrief regelt den internationalen Transport von Gütern auf der Straße. Die Abkürzung CMR kommt aus dem Französischen und steht für „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“ was zu Deutsch so viel bedeutet wie „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.“

Was ist kleine und große Kabotage?

Ob eine große oder kleine Kabotage vorliegt, hängt davon ab, ob ein Güter- oder Personentransport innerhalb eines Mitgliedstaats stattfindet oder Staatsgrenzen dabei überschreitet.

Große Kabotage: Eine große Kabotage beschreibt somit den Transport über eine oder mehrere Staatsgrenzen. Beispielsweise einen Transport von Gütern, die von einem deutschen Unternehmen in Belgien geladen und anschließend nach Frankreich transportiert werden. Im Fall eines Personentransports bezieht sich dies hauptsächlich auf Bus- bzw. Reisetransfers.

Kleine Kabotage: Die kleine Kabotage hingegen beschreibt die einfache Kabotage von einem Ort zum nächsten innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen aus dem Ausland. Transportiert also ein deutscher Lkw eine Lieferung von Lyon nach Paris, ist dies eine kleine Kabotage.

Sonderregelungen Mobilitätspakt I

Seit Februar 2022 gilt der Mobilitätspakt I. Diese Änderung steht in der EU-Verordnung 2020/1055 und beeinflusst die Kabotage-Regelung innerhalb Europas. Insgesamt gibt es zwei Änderungen:

  • Definition Abkühlphase: Die Abkühlphase eines Fahrzeugs ist nun auf 4 Tage festgelegt. Ein Fahrzeug, welches das Limit der 3 Kabotagefahrten erreicht hat, darf somit 4 Tage lang keine Kabotagefahrt in dem Staat/ den Staaten durchführen, in denen es vorher unterwegs war. Die Länge der Abkühlphase für das besagte Fahrzeug ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug sich noch in dem EU-Staat befindet oder inzwischen wieder die Grenze in das eigene Land überquert hat. Somit muss ein Fahrzeug, welches 3 Lieferungen in Frankreich getätigt hat 4 Tage warten, bis es den nächsten Gütertransport in Frankreich übernimmt.
  • Rückkehrpflicht von Fahrzeugen: Nach 8 Wochen im Ausland müssen die Fahrzeuge wieder zurück zur Niederlassung im eigenen Land. Diese Regelung ist für alle Fahrzeuge gültig und inkludiert auch gemietete Fahrzeuge. Dies soll verhindern, dass Fahrzeuge dauerhaft im Ausland Aufträge annehmen. Außerdem kann das Unternehmen so Kontrollen von Fahrtenschreiber und Papieren synchronisieren.

Was ist illegale Kabotage?

Illegale Kabotage, zumindest via Lkw, tritt dann ein, sobald die oben aufgeführten Regelungen und Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 nicht eingehalten werden. Da für die anderen Transportmittel die Kabotagefreiheit gilt, sind hier hauptsächlich die Frachtpapiere relevant.

Welche Kabotage-Regelungen gelten für Großbritannien und die Schweiz?

Hat ein Land aus dem EWR kein Kabotageabkommen mit der EU, gelten hier landesinterne Regelungen. Da Großbritannien seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist, gilt dort seit Mai 2022 eine 2-in-7-Regelung. Somit sind zwei Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen möglich. Die 1-in-3-Regelung entfällt.

In der Schweiz hingegen gibt es ein klares Kabotageverbot. Dies verbietet jeglichen Güter- oder Personentransport durch ausländische Unternehmen. Ausnahmen gibt es hier lediglich in den Grenzgebieten zu Frankreich, Deutschland und Italien. Hier dürfen Linienbusse mit Personen die Grenze passieren und sowohl ein- als auch aussteigen, ohne dass die Hin- und Rückfahrten als Kabotage gewertet werden.Führerscheinkontrolle im Fuhrpark  Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge sind Sie gesetzlich dazu  verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu  kontrollieren. Es wird empfohlen die Kontrollen mindestens zweimal im Jahr  durchzuführen, egal ob manuell oder elektronisch. LapID bietet neben einem  automatisierten Termin- und Erinnerungsmanagement verschiedene Kontrollmethoden  an, die eine ortsunabhängige Führerscheinkontrolle ermöglichen und individuell  auf jeden Fuhrpark zugeschnitten sind.  Sie haben Fragen zur Führerscheinkontrolle oder möchten die Lösungen von LapID  kostenlos testen?Mehr Informationen zur Führerscheinkontrolle erhalten.


Sarah Brüdigam

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