Altersbedingte Fahreignung: 6 Tipps zum Selbst-Check für Ihre Fahrer

Sicher durch den Straßenverkehr, das gilt auch für Dienstwagenfahrer über 60. Eine Pflicht zur altersbedingten Fahreignungsprüfung gibt es nicht. Wie können Ihre Fahrer die eigenen Fähigkeiten trotzdem sicher und ohne Risiko für den Führerschein überprüfen? Wir zeigen Ihnen aktuelle Statistiken zur Unfallbeteiligung von älteren Menschen und geben 6 praxisnahe Tipps für den Selbst-Check.
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Altersbedingte Fahreignung: 6 Tipps zum Selbst-Check für Ihre Fahrer © lililia - stock.adobe.com/ LapID Service GmbH

 

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick: Altersbedingte Fahreignung im Fuhrpark und Privat

  • Keine gesetzliche Pflicht für Pkw: In Deutschland gibt es keine verpflichtenden Gesundheitschecks oder Fahrprüfungen für Pkw-Fahrer ab einem bestimmten Alter – weder privat noch im Dienst.
  • Strenge Regeln für Berufskraftfahrer: Fahrer von Lkw, Bussen und Taxis müssen ihre Fahrerlaubnis regelmäßig durch ärztliche Gutachten (FeV Anlage 5 & 6) verlängern lassen.
  • Halterhaftung im Unternehmen: Fuhrparkverantwortliche müssen im Rahmen der DGUV Vorschrift 70 sicherstellen, dass alle Dienstwagenfahrer fahrtauglich sind. Bei Auffälligkeiten muss das Gespräch gesucht werden.
  • Eigenverantwortung & Prävention: Freiwillige Checks beim Augen- oder Betriebsarzt sowie anonyme Tests beim ADAC/DVR bieten Sicherheit.

Aktuelle Statistiken und Entwicklungen

Ältere Menschen spielen durch die demografische Entwicklung eine immer größer werdende Rolle im Straßenverkehr. Verpflichtende altersbedingte Fahreignungsprüfungen sind auch in der Politik immer wieder Thema– doch zu einer Umsetzung ist es bisher nicht gekommen.

Unfallbeteiligung und Schuldfrage

Ältere Menschen (ab 65) sind im Straßenverkehr insgesamt seltener in Unfälle verwickelt, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht (Quelle: Statistisches Bundesamt). Im Jahr 2023 stellten Menschen ab 65 Jahren 22,3 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland, waren aber „nur“ an 15,2 Prozent der Unfällen mit Personenschaden beteiligten. Die Gruppe der älteren Autofahrer gilt daher zunächst eher als gefährdet, denn als Gefährder (Quelle: ADAC).

Allerdings zeigt die Statistik eine Auffälligkeit bei der Schuldfrage: Wenn ältere Autofahrer in einen Pkw-Unfall verstrickt sind, tragen sie überdurchschnittlich oft die Hauptschuld. Bei den ab 65-Jährigen lag dieser Anteil im Jahr 2023 bei 68,1 Prozent, bei den ab 75-Jährigen wurde sogar gut drei von vier Unfallbeteiligten (76,7 %) die Hauptschuld zugewiesen (Statistisches Bundesamt). Auch die Unfallforschung der Versicherer bestätigt, dass die Hauptverursacherquote in der Altersgruppe 75+ bei rund drei Vierteln liegt (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

Typische Unfallursachen im Alter

Die Fehlerquellen älterer Menschen unterscheiden sich deutlich von denen jüngerer Fahrer. Während jüngere Menschen oft durch zu schnelles Fahren oder Alkoholeinfluss auffallen, haben Senioren vor allem Probleme in komplexen Verkehrssituationen (Quelle: Schuhfried). Ihnen wird bei Unfällen besonders häufig vorgeworfen, die Vorfahrt missachtet zu haben (20,9 %) oder Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Ausparken gemacht zu haben (21,6 % laut Statistischem Bundesamt).

Hohes Risiko durch altersbedingte Verletzlichkeit

Ein zentrales Problem in der Unfallstatistik ist die erhöhte physische Verletzlichkeit im Alter. Ältere Menschen verunglücken seltener, erleiden aber im Durchschnitt weitaus schwerere Unfallfolgen. Im Jahr 2023 stellten die ab 65-Jährigen zwar nur 14,4 Prozent aller Verunglückten, aber gleichzeitig 37,7 Prozent aller Verkehrstoten (Statistisches Bundesamt).

Aktuelle Umfragen: Große Testbereitschaft, aber mangelnde Kommunikation

In Umfragen zeigen ältere Menschen eine sehr hohe Bereitschaft zur Selbstreflexion. Laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) wären über 80 % der Autofahrer ab 65 Jahren bereit, ihre Fahrkompetenz bei einer Rückmeldefahrt mit einem Fahrlehrer testen zu lassen (Quelle: DVR).

Auch die Einschätzung der Ärzte spielt bei der Beurteilung eine wichtige Rolle: Rund die Hälfte bis zwei Drittel der Senioren würden das Auto stehen lassen, wenn ihr Arzt ihnen dazu rät. Ein sehr wichtiges Thema ist hierbei die Medikamenteneinnahme, da 77 Prozent der über 75-Jährigen regelmäßig Arzneimittel einnehmen. Positiv ist, dass 78 Prozent dieser Altersgruppe das Fahren einstellen würden, wenn sie merken, dass Medikamente ihre Fahrtüchtigkeit einschränken (Quelle: DGG).

Die Lücke in der Praxis: Obwohl die Bereitschaft zur Einsicht groß ist, fehlt es an der konkreten Umsetzung und Kommunikation. Nur 11 Prozent der befragten Autofahrer ab 65 Jahren gaben an, überhaupt schon einmal mit ihrem Arzt über den Einfluss der eigenen Gesundheit auf die Fahrkompetenz gesprochen zu haben (DVR).

Diese Statistiken betreffen den allgemeinen Straßenverkehr. Doch wie sieht die Lage konkret im betrieblichen Umfeld aus?

Ein Blick in den Fuhrpark

Rechtliche Vorgaben zur Fahrtauglichkeit

Für Dienstwagenfahrer mit einem Pkw-Führerschein gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene, altersbedingte Fahreignungsprüfung. Der Führerschein behält seine Gültigkeit unabhängig vom Alter.

Wichtig für das Fuhrparkmanagement: Auch wenn es keine staatliche Altersprüfung für Pkw gibt, unterliegt der Arbeitgeber der Halterhaftungund den Unfallverhütungsvorschriften. Der Fuhrparkleiter muss sich daher im Rahmen der Führerscheinkontrolle und der regelmäßigen Fahrerunterweisung davon überzeugen, dass Mitarbeiter – unabhängig vom Alter – grundsätzlich körperlich und geistig in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen. Feste Routine-Checks tragen proaktiv zur Sicherheit bei.

Wichtig für Dienstwagenfahrer: Von staatlicher Seite aus ist kein ärztlicher Test erforderlich, um im Alter weiter den Dienstwagen nutzen zu dürfen. Im beruflichen Kontext sind allerdings betriebsinterne Regelungen zu beachten. Arbeitgeber tragen im Rahmen der Arbeitssicherheit eine Fürsorgepflicht. Daher können Sie z.B. über den Dienstwagenüberlassungsvertrag oder die Car Policy regeln, dass bei Auffälligkeiten ein Besuch beim Betriebsarzt (für die Eignungsuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten) erforderlich ist.

Hinweis: Spricht ein Arzt ein ärztliches Fahrverbot (nach Anlage 4 FeV) aus und der Fahrer fährt trotzdem, macht er sich per se nicht strafbar. Ist der Fahrer jedoch in einen Unfall verwickelt, kann es dazu führen, dass dem Fahrer ein überwiegendes Verschulden zugerechnet wird, wenn das ärztliche Fahrverbot missachtet wurde. Außerdem kann die Versicherung die Leistung verweigern und es kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Für Fuhrparkverantwortliche gilt: Regeln Sie im Dienstwagenüberlassungsvertrag klar ,welche Mitteilungspflichten Ihre Fahrer haben. Darunter kann auch die Information über ein ärztlich ausgesprochenes Fahrverbot fallen.

 

Altersbedingte Fahreignung: Thematisieren ohne zu diskriminieren

Das Thema Fahrtauglichkeit im Alter ist ein sensibles Thema – auch im Fuhrparkmanagement. Ein Vorgehen, das sich ausschließlich auf das Alter eines Mitarbeiters stützt, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Um das Thema dennoch rechtssicher und respektvoll zu adressieren, sollten Fuhrparkleiter folgende Ansätze wählen:

  • Anlassbezogene Gespräche: Suchen Sie das Gespräch nur bei konkreten Auffälligkeiten (z. B. Häufung von Unfällen, Parkremplern oder Meldungen über unsichere Fahrweise) – unabhängig vom Alter des Fahrers.
  • Allgemeingültige Maßnahmen: Bieten Sie freiwillige Fahrsicherheitstrainings, Sehtests oder Gesundheits-Checks durch den Betriebsarzt für alle Dienstwagenfahrer an.
  • Integration in die UVV-Unterweisung: Nutzen Sie die jährliche Fahrerunterweisung, um das Thema "Medikamente, Alter und Fahrtüchtigkeit" allgemein für die gesamte Belegschaft auf die Agenda zu setzen.

 

Gesetzliche Pflicht: Die Fahreignungsprüfung für Berufskraftfahrer

Im Gegensatz zum Pkw-Führerschein, muss die Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer alle 5 Jahre verlängert oder neu erteilt werden. Für jede Verlängerung sind dabei verschiedene Nachweise, wie eine allgemeinmedizinische Untersuchung (Anlage 5 FeV) und ein augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV) erforderlich. Für Busfahrer ist zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr der psychometrische Leistungstest erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten.

Für Taxi-, Mietwagen- oder Krankenwagenfahrer ist dieser Test auch erforderlich. Allerdings erst ab dem 60. Lebensjahr.

Innerhalb der EU ist die Überprüfung der Fahreignung für Berufskraftfahrer durch die EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) geregelt und vereinheitlicht. Sie definiert Mindeststandards, die für alle EU-Länder gelten. Demnach dürfen Führerscheine der Gruppe 2 maximal für 5 Jahre ausgestellt werden.

Innerhalb der EU-Länder kann es allerdings weitere spezifische Regelungen geben, wie Alterssprünge, Verkürzungen der Intervalle oder Höchstaltersgrenzen.

Ein Blick in die EU zur altersbedingten Fahreignungsprüfung

Während die Regeln für Berufskraftfahrer in der EU weitestgehend harmonisiert sind, überlässt die EU die Regelungen für Pkw-Fahrer weitestgehend den Mitgliedsstaaten.

Ein Überblick:

Land

Regelungen

Deutschland

Keine verpflichtenden Gesundheitschecks für Pkw-Fahrer. Der Führerschein ist auf Lebenszeit gültig, lediglich der Nachweis, in Form der Führerscheinkarte, muss alle 15 Jahre erneuert werden.

Italien

Der Führerschein muss regelmäßig erneuert werden. Dazu ist jedes Mal ein Arztbesuch verpflichtend.

- Bis 50 Jahre: alle 10 Jahre

- 50-70 Jahre: alle 5 Jahre

- 70-80 Jahre: alle 3 Jahre

- Ab 80 Jahren: alle 2 Jahre

Spanien

Pkw-Fahrer werden regelmäßig auf deren Fahrtauglichkeit geprüft inkl. Reaktions- und Sehtests.

- Bis 65 Jahre: alle 10 Jahre

- Ab 65 Jahre: alle 5 Jahre

Niederlande

Eine Überprüfung ist erst ab dem 75. Lebensjahr erforderlich. Dann erfolgt sie alle 5 Jahre und beinhaltet eine detaillierte Gesundheitserklärung und einen Besuch beim Arzt.

Portugal

Erneuerung des Führerscheins mit

· 50 Jahren,

· 60 Jahre,

· 65 Jahren

· 70 Jahren.

Ab 70 Jahren erfolgt die Überprüfung alle 2 Jahre.

Irland

Erneute Fahreignungsprüfungen ab 75 Jahren erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt muss eine medizinische Bestätigung vorgelegt werden. Der Zeitraum für die Folgeprüfung liegt bei 1-3 Jahren, abhängig vom Gesundheitszustand.

Außerhalb der EU:

Schweiz

In der Schweiz müssen Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre zum Arzt, der die Fahreignung bescheinigen muss.

Neben Deutschland sind auch in Österreich, Frankreich und Polen keine verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Senioren, die einen Pkw fahren, erforderlich.

Fahrtauglichkeit prüfen: 6 Tipps zum Selbst-Check

In Deutschland liegt die Überprüfung der eigenen Fahrtauglichkeit maßgeblich in der Eigenverantwortung des Fahrers. Eine generelle gesetzliche Pflicht für regelmäßige Überprüfungen ab einem bestimmten Alter gibt es hierzulande nicht.

Um die eigene Fahrtüchtigkeit selbst zu bewerten und zu überprüfen, können Sie oder Ihre Fahrer die folgenden Tipps und Maßnahmen nutzen:

  1. Ehrliche Selbsteinschätzung und Alltagsbeobachtung
  • Stellen Sie sich ehrlich die Frage: „Fühle ich mich noch sicher am Steuer?“.
  • Achten Sie auf Warnzeichen, wie z. B. eine plötzliche Häufung von Verwarnungsgeldern oder Bußgeldbescheiden für Verkehrsverstöße, die auf abnehmende Fähigkeiten hindeuten können.
  • Beobachten Sie sich selbst: Passen Sie Ihr Verhalten bereits unbewusst an, indem Sie bspw. Nachtfahrten, schlechtes Wetter (wie Schneeoder Glatteis) oder lange Strecken meiden? Solche Einschränkungen können ein Indiz dafür sein, dass Sie sich unsicherer fühlen.
  1. Feedback von Familie und Freunden einholen
  • Bitten Sie Ihre Kinder oder andere Angehörige, einmal als Beifahrer mitzufahren. Diese können Ihre Sehfähigkeit, Ihr Gehör und Ihre Reaktionsfähigkeit im realen Straßenverkehr oft gut beobachten.
  • Wenn Familienmitglieder Bedenken äußern, versuchen Sie, offen für das Gespräch zu bleiben und gemeinsam über mögliche Anpassungen des Fahrverhaltens zu sprechen.
  1. Anonyme Online-Selbsttests nutzen
  • Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bietet einen kostenlosen Online-Selbsttest Hier können Sie anonym und in wenigen Minuten Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gedächtnisleistung und Reaktionsgeschwindigkeit überprüfen.
  • Auch die Alzheimer Forschung Initiative e. V. stellt einen Selbsttest als Checkliste zur Verfügung.
  1. Regelmäßige medizinische Checks beim Arzt
  • Hausarzt: Lassen Sie Ihren allgemeinen Gesundheitszustand überprüfen. Besprechen Sie insbesondere chronische Erkrankungen und lassen Sie abklären, ob Ihre Medikamente Nebenwirkungen haben, die die Fahrtüchtigkeit einschränken könnten.
  • Augenarzt: Ab dem 40. Lebensjahr wird ein jährlicher Sehtest empfohlen, bei dem insbesondere die Sehschärfe bei Dämmerung und Nacht kontrolliert wird.
  • HNO-Arzt: Ab dem 60. Lebensjahr ist alle zwei Jahre ein Hörtest ratsam. Besonders wichtig ist hier die Überprüfung hoher Töne, da diese für das Richtungshören im Verkehr entscheidend sind.
  1. Freiwillige Fahr- und Mobilitätschecks absolvieren
  • Verschiedene Organisationen wie der ADAC, die DEKRA, der TÜV, die Verkehrswachten oder Fahrschulen bieten spezielle, freiwillige Überprüfungen an.
  • Bei Programmen wie dem ADAC Fahr-Fitness-Check oder der verkehrspsychologischen Fahrverhaltensbeobachtung der DEKRA absolvieren Sie eine Fahrt im eigenen Auto zusammen mit qualifizierten Fahrlehrern oder Verkehrspsychologen.
  • Im Anschluss an die Fahrt erhalten Sie eine fundierte, professionelle und neutrale Auswertung Ihres Fahrverhaltens sowie individuelle Tipps zur Verbesserung.
  • Wichtig: Diese praktischen Überprüfungen sind streng vertraulich und völlig ohne Risiko für Ihren Führerschein. Sie dienen ausschließlich der eigenen Einschätzung; die Ergebnisse werden nicht an Behörden weitergegeben.
  1. Angebote des Arbeitgebers und Fuhrparkmanagements nutzen
    Wenn Sie einen Dienstwagen nutzen, ist Ihr Arbeitgeber stark an Ihrer Sicherheit interessiert, da er der Halterhaftung unterliegt. Nutzen Sie die betrieblichen Strukturen zu Ihrem Vorteil:
  • Der Betriebsarzt als Vertrauensperson: Nutzen Sie das Angebot der Arbeitsmedizin. Ein Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf dem Arbeitgeber nicht Ihre Diagnosen mitteilen, sondern lediglich eine allgemeine Empfehlung zur Einsatzfähigkeit geben. Dazu zählt auch das Aussprechen eines ärztlichen Fahrverbots. Er kann Sie darüber hinaus neutral beraten, ob bspw. Medikamente Ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen.
  • Fahrsicherheitstrainings: Viele Fuhrparkleiter bieten regelmäßige, freiwillige Fahrsicherheitstrainings an. Diese Trainings finden auf abgesperrtem Gelände statt und helfen dabei, das eigene Reaktionsvermögen in Stresssituationen ohne Druck zu testen.
  • Offene Kommunikation bei der Fahrzeugwahl: Wenn Sie merken, dass Ihnen das Fahren schwerer fällt, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Fuhrparkmanagement. Oft lässt sich beim nächsten Fahrzeugwechsel problemlos ein Modell mit Automatikgetriebe, Einparkassistenten oder ein kompakteres Fahrzeug wählen, das den Fahralltag deutlich erleichtert.

 

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