Lkw Maut: Was gilt bei Fahrzeugen über 3,5 t?

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t – das betrifft auch Transporter und Nutzfahrzeuge. Welche aktuellen Regeln bzw. Ausnahmen gelten und was das für die Compliance im Fuhrpark bedeutet, erfahren sie im Beitrag.
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Lkw Maut: Was gilt bei Fahrzeugen über 3,5 t? © Holger - stock.adobe.com

 

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick:

  • Die Mautpflicht betrifft Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
  • Bei Fahrzeugen mit Anhänger ist für die Mautpflicht ausschließlich das Gewicht des Zugfahrzeugs entscheidend.
  • Für bestimmte Fahrzeuge gibt es Ausnahmen oder Reduzierungen, darunter Handwerkerfahrzeuge (Handwerkerausnahme), land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, dauerhaft ausgebaute Wohnmobile sowie emissionsfreie Fahrzeuge.


Gesetzlicher Rahmen: Welche Regeln gelten in Deutschland?

Für Lkw gilt die Maut bereits seit dem Jahr 2005. Geregelt wird sie durch das Bundesfernstraßenmautgesetz. Betroffen hiervon waren bereits seit 2015 alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.


Gemäß BFStrMG Paragraf 1, Absatz 1, Satz 2 sind seit 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig. Dadurch geraten viele Fahrzeuge in den Fokus, die bislang oft nicht als mautrelevant galten.

In Deutschland hängt die Mautpflicht nur von dem Zugfahrzeug ab:

  • Zugfahrzeug über 3,5 t: Hat das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t, ist die gesamte Fahrzeugkombination mautpflichtig.
  • Zugfahrzeug 3,5 t oder weniger: Hat das Zugfahrzeug eine tzGm von genau 3,5 t, ist die gesamte Fahrzeugkombination mautfrei – selbst, wenn das Gesamtgewicht mit Anhänger deutlich über 3,5 t liegt.

 

Seit 1.12.2023 gilt die technisch zugelassene Gesamtmasse (tzGm). Diese wird vom Hersteller angegeben. Die tzGm kann sich von dem früher gültigen, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen, höchzulässigen Gesamtgewicht unterscheiden.

Warum wurde die Mautpflicht verschärft?

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Verschärfung der Mautpflicht auf 3,5 t in den Jahren 2024 bis 2027 Mehreinnahmen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 betrugen die Maut-Einnahmen rund 7,4 Milliarden Euro. 2025 waren es schon etwa 13,4 Milliarden Euro. Die zusätzlichen Einnahmen sollen laut Bundesminsterium für Verkehr für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, für die dringend erforderlichen Investition für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsnetze genutzt werden.

Die Änderungen sollen außerdem einen Anreiz dafür schaffen, emissionsarme Fahrzeuge einzusetzen und dafür sorgen, den Gütertransport mehr auf Schiene und Wasser zu verlagern.

Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?

Spezifische Fahrzeuge und Fahrten sind von der Mautpflicht ausgenommen. Diese sind in Paragraf 1, Absatz 1, Satz 2 BFStrMG festgelegt. Dazu gehören u.a.:

  • Handwerkerausnahme: Handwerkerfahrzeuge sind von der Absenkung auf 3,5 t tzGm ausgenommen. Die Voraussetzung von der Mautbefreiung ist der Transport von Arbeitsmaterial oder die Beförderung handwerklich gefertigter Güter. Damit reduziert sich die finanzielle Belastung für das deutsche Handwerk.

  • Landwirtschaft: Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge sind weiterhin nicht mautpflichtig. Damit sind die Beförderung von lof Bedarfsgütern und Erzeugnissen zu folgenden Zwecken mautfrei:
  • für eigene Zwecke,
  • im Rahmen der Nachbarschaftshilfe,
  • im Rahmen eines Maschinenringes e.V.,
  • mit Zugmaschinen oder mit lof Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40km/h.

  • Emissionsfreie Fahrzeuge: Emissionsfreie Fahrzeuge zahlen seit dem 1. Januar 2026 einen um 75 Prozent reduzierten Teilsatz unabhängig der Gesamtmasse, zzgl. der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung.

  • Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge: Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer tzGm von bis zu 4,25 t sind nach Bundesfernstraßenmautgesetz bis 30.06.2031 von der Maut befreit.

Wohnmobile dienen i.d.R. der privaten Personenbeförderung und nicht dem Zweck des Gütertransports. Daher sind sie laut Definition von der Mautpflicht befreit.

Auf welchen Straßen gilt die Mautpflicht?

Die Maut gilt auf den mautpflichtigen Bundesfernstraßen in Deutschland. Dazu zählen vor allem Autobahnen und Bundesstraßen. Für die Routenplanung ist das relevant, weil mautpflichtige Strecken die Kosten direkt beeinflussen. Einen Überblick über alle betroffenen Bundesautobahnen und Bundesstraßen finden Sie in der Mauttabelle des BALM.

Wer Fahrten disponiert, sollte mautpflichtige Routen im Blick behalten. Das betrifft nicht nur die Abrechnung, sondern auch die Frage, ob die Unternehmensprozesse auf betroffene Fahrten vorbereitet sind.

Wie werden die Mautgebühren abgerechnet?

Für Deutschland und Österreich gibt es das staatliche länderübergreifende System TOLL2GO. Für die Nutzung des Service des deutschen Mautbetreiber Toll Collect ist ein Fahrzeuggerät nötig: die Toll Collect On-Board Unit (TC OBU). Die Mautgebühren können aber auch über andere zugelassende EETS-Anbieter (European Electronic Toll Service) entrichtet werden. Das Gerät sendet die Fahrtdaten automatisch an die zentrale Mauterhebungsstelle, die den fälligen Betrag berechnet und eine Abrechnung erstellt.

Wie hoch sind die Mautgebühren?

Für Fuhrparkmanager ist nicht nur die Mautpflicht wichtig, sondern auch die Kostenfrage. In Deutschland wird die Maut kilometerabhängig erhoben. Genauer: Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet. Dieser enthält jeweils einen Anteil an den Kosten für verursachte CO2-Emissionen, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Infrastruktur.

Die aktuellen Mautsätze finden Sie bei Toll Collect.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Kosten können je nach Route, Einsatzhäufigkeit und betroffener Fahrzeugkombination deutlich variieren.

Bedeutung für Fuhrparkmanager

Die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t betrifft seit Erlass deutlich mehr Unternehmen als bisher. Fuhrparkmanager müssen jetzt nicht nur das zulässige Gewicht eines Fahrzeugs kennen, sondern auch den konkreten Einsatz im Arbeitsalltag korrekt bewerten z. B. Materialtransport, Werkzeugtransport oder interne Logistikfahrten. Das macht die Prüfung in der Praxis komplexer und erhöht die Anforderungen an eine saubere Fuhrpark-Compliance.

Für Fuhrparkverantwortliche heißt das konkret: Fahrzeugdaten, Einsatzarten, Ausnahmen und mautpflichtige Strecken systematisch erfassen und regelmäßig überprüfen. Wer hier keine klaren Prozesse etabliert, riskiert Fehlbewertungen, unnötige Kosten oder Verstöße im laufenden Betrieb. Besonders bei Mischflotten mit Transportern, Service-, Handwerkerfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Anhänger lohnt sich ein genauer Blick auf die technische Daten und den Verwendungszweck.

Die Mautpflicht ist damit nicht nur ein Kosten-, sondern auch ein Organisationsthema. Fuhrparkmanager sind gefordert, Transparenz zu schaffen, Zuständigkeiten zu definieren und relevante Nachweise jederzeit griffbereit zu haben. Digitale Unterstützung wie die LapID Fahrzeugverwaltung kann dabei helfen, den Überblick zu behalten – etwa bei Fahrzeugdaten, Dokumenten, Fristen und wiederkehrenden Prüfprozessen.